Sammelklagen von Verbraucherschützern

X und Tiktok sollen wegen Manipulation Schaden­ersatz zahlen

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Beein­flussung. X und Tiktok sollen dafür zahlen, dass sie Nutze­rinnen und Nutzer gezielt entsprechend ihrer politischen und privaten Neigungen ansprechen und sie so manipulieren. Unter 16-jährige Tiktok-Nutzer sollen 2 000 Euro erhalten, fordern nieder­ländische Aktivisten vor dem Kammerge­richt in Berlin. © Getty Images / Wachiwit

X und Tiktok nutzen die Daten ihrer Nutzer, um sie gezielt mit auf ihre Neigungen abge­stimmten Botschaften anzu­sprechen. Nieder­ländische Aktivisten fordern Schaden­ersatz.

Recht auf Entschädigung

Worum geht es bei diesen Klagen?

Die nieder­ländische Stiftung Stichting Onderzoek Verbraucher­informatie (Somi) meint: Die sozialen Netz­werke X (früher: Twitter) und Tiktok miss­brauchen ihre Daten­macht gezielt, um politische Meinungen zu beein­flussen, gesell­schaftliche Gräben zu vertiefen und demokratische Prozesse zu unter­graben. Sie werten dafür besonders sensible Daten – etwa zu politischer Anschauung, Sexualität, Gesundheit und religiöser Haltung – aus, um Nutzer mit maßgeschneiderten Botschaften zu beein­flussen. Der Vorwurf: Sie schaffen so eine digitale Manipulations­architektur, die Menschen für demagogische Narrative empfäng­lich mache, demokratische Prozesse unter­grabe und gesell­schaftliche Polarisierung gezielt verstärke. X betreibe zudem eine umfassende heimliche Nach­verfolgung ihrer Nutzer – nicht nur auf der eigenen Platt­form, sondern auch über Dritt­seiten hinweg. Die gesammelten Daten werden für Werbe­zwecke und zur Erstellung umfassender Persönlich­keits­profile genutzt, ohne dass die Betroffenen hierüber in trans­parenter Weise informiert oder deren wirk­same Einwilligung einge­holt werde, argumentiert die nieder­ländische Stiftung.

Wer kann von der Klage profitieren?

Alle Nutzer der beiden Netz­werke. X-Nutzer sollen mindestens 750 Euro erhalten. Tiktok soll an bis 16 Jahre junge Nutzer 2 000 Euro zahlen. 17- bis 21-Jährige sollen 1 000 Euro erhalten und über 21-Jährige 500.

Schnell und leicht anmelden

Was muss ich als Betroffener dafür tun?

Sie müssen Ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden.

Sowohl die Anmeldung für Tiktok-Nutzer als auch die Anmeldung für X-Nutzer laufen jetzt. Sie ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Minderjäh­rige Nutzer der Netz­werke müssen unter „IV. Vertretung (falls zutreffend)“ ihre Erziehungs­berechtigten als sons­tige Vertretungs­berechtigte eintragen. Schreiben Sie unter „VI. Gegen­stand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts­verhält­nisses“ sinn­gemäß:
„Ich bin seit längerem (oder soweit bekannt: Monat und Jahr des Abo-Beginns) Nutzer des Netz­werks der Beklagten. Ich nutze bei der Anmeldung (je nachdem, was zutrifft) den Nutzer­namen.../die Telefon­nummer/die E-Mail-Adresse/meine Facebook Konto/mein Google-Konto unter der E-Mail-Adresse. Sie sammelt alle Daten, die die bei der Nutzung anfallen, und erhält zum Teil auch Daten über meine Nutzung anderer Webseiten. Sie nutzt diese Daten, um mir mit auf meine Interessen und Neigungen abge­stimmte Botschaften anzu­zeigen und mich so zu manipulieren. In diese Nutzung meiner Daten habe ich nicht wirk­sam einge­willigt und fordere Schaden­ersatz.“

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zu den Sammelklagen?

Wenn die Klage Erfolg hat, müssen X und/oder Tiktok Sie entschädigen. Sie müssen nicht selbst vor Gericht ziehen und brauchen auch keinen Anwalt.

Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?

Die Anmeldung von Rechten ist bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung möglich. Die könnte in etwa einem Jahr statt­finden.

Kann die Sammelklage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbe­gründet abge­wiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen. Wir halten es aber für praktisch ausgeschlossen, dass Teilnehmer an den Sammelklagen gegen X und Tiktok Rechte verlieren.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Das lässt sich unmöglich vorher­sagen. Zuständig ist das Kammerge­richt in Berlin. Das hat etliche weitere Verfahren zu bearbeiten und es wird sicher noch viele Monate dauern, bis in den beiden neuen Sammelklagen Urteile fallen.

Wo erfahre ich die Einzel­heiten zu den Sammelklagen?

Beim Bundes­amt für Justiz gibt es die amtlichen Informationen zur Sammelklage gegen X. Die Informationen zum Verfahren gegen Tiktok sind noch nicht verfügbar. Die offiziellen Informationen sind aber für Menschen ohne juristische Kennt­nisse kaum zu gebrauchen. Die Somi informiert unter twitterclaim.de und tiktokclaim.de. Die Stiftung bittet um Unterstüt­zung durch kosten­pflichtige Registrierungen, aber das ist freiwil­lig. Sie können Ihre Rechte wie hier beschrieben auch ohne Unterstüt­zung der Aktivisten anmelden.

Wer ist die Somi?

Die Somi ist ein nieder­ländische Stiftung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, gegen die exzessive Daten­nutzung der sozialen Netz­werke vorzugehen. Die nieder­ländische Regierung hat nach Brüssel gemeldet, dass die Organisation berechtigt ist, Sammelklagen zu erheben. Sie darf damit auch in Deutsch­land klagen. Aus unserer Sicht ungewöhnlich: Die Stiftung wirbt auch um Unterstüt­zung durch Investments und verspricht eine attraktive Kapitalrendite.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.