
Neue Anbieter versprechen die kinderleichte Steuererklärung bei maximaler Erstattung. In unserem Steuersoftware-Test rechneten sie aber oft falsch. Die Stiftung Warentest hat 14 Steuerprogramme untersucht – darunter die Wiso-Produkte, die Steuersparerklärung, Quicksteuer und Smartsteuer (Preise: knapp 15 bis 35 Euro). Nicht alle digitalen Helfer rechnen und unterstützen gleich gut. Nur drei Steuerprogramme sind gut.
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Drei Steuerprogramme sind gut, eins gibts schon für rund 15 Euro
Rund 13 Millionen Steuerzahler gaben laut Statistischem Bundesamt für 2014 keine Steuererklärung ab. Doch wer vor dem komplizierten Steuerrecht kapituliert, verschenkt Geld: Im Schnitt gibt es 974 Euro zurück. Hilfe versprechen digitale Steuerhelfer. Die Stiftung Warentest hat 14 Programme untersucht. Drei Programme schnitten mit der Note gut ab, sieben waren befriedigend, vier nur ausreichend. Die Testsieger helfen und rechnen gut. Sie führen Steuerlaien außerdem sehr gut durchs Programm. Eines der besten Programme gibt es schon für unter 15 Euro.
Das bietet Ihnen unser Steuersoftware-Test
Testergebnisse. Unsere Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 14 Steuerprogramme, die als Download, Handy-App oder Browser-Software erhältlich sind. Unter den getesteten Programmen sind alte Bekannte – die Testsieger aus unserem letzten Test vor zwei Jahren – Wiso Steuersparbuch, Wiso Steuerweb und Tax 2019, aber auch die Steuersparerklärung, Quicksteuer oder Smartsteuer und drei neue Anbieter. Wir haben untersucht, wie gut die Programme in den Prüfpunkten Steuerberechnung, Hilfen und Benutzerführung sind. Außerdem haben wir uns das Datensendeverhalten angesehen.
Kaufberatung. Wir sagen Ihnen, mit welcher Software Sie am besten und einfachsten Ihre Steuererklärung für 2018 bewältigen. Die Programme sollten vor allem Arbeitnehmern helfen und in vielen Steuerfragen unterstützen. Sie erfahren, wer am besten rechnet, Sie leicht durchs Programm führt und keine unnötigen Daten sendet. Drei Programme sind nichts für Eltern: Sie vergessen unter anderem den Ausbildungsfreibetrag oder beantragten zu geringe Kinderfreibeträge.
Tipps. Wir sagen, wie Sie Steuerprogramme „austricksen“, die kein Feld für den Behindertenpauschbetrag haben, und in welchen Fällen Sie Ihre Steuererklärung auch noch rückwirkend ändern lassen können.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus 5/2019.
Mit den Testsieger-Programmen haben auch Steuerlaien leichtes Spiel
Im Test mussten die digitalen Helfer zwei komplexe Steuerfälle mit verschiedenen Schwerpunkten berechnen. Ein weiterer einfacher Fall sollte zeigen, wie gut Steuerlaien durchs Programm geführt werden (siehe So haben wir getestet). Drei Programme rechneten am besten. Sie bieten die verständlichsten Tipps und Hilfen an den richtigen Stellen, sodass auch Steueranfänger gut zurechtkommen. Eins davon gibt es bereits für knapp 15 Euro. Genauso günstig sind zwar noch andere Programme. Doch sie machen mehr Fehler in der Berechnung und bei den Hilfen und sind nur befriedigend oder sogar nur ausreichend. Drei Steuerprogramme enttäuschten mit Rechenfehlern und lückenhafter Hilfe und sind zudem für Laien oft unverständlich und daher nicht empfehlenswert.
Perfekt ist keine Steuersoftware
Selbst die Testsieger rechnen nicht hundertprozentig richtig. Einige Sachverhalte löste kein Programm perfekt, zum Beispiel den Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Kinder und den Antrag auf den Behindertenpauschbetrag, wenn Pflegegrad IV vorliegt. Richtig schlecht machten es aber andere.
Steuerprogramme für Junge sind nichts für Eltern
Drei Produkte wollen gezielt junge Menschen ansprechen – und Bequeme, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben. Bei der Steuerberechnung und den Hilfen schneiden diese Programme aber katastrophal ab und sind wegen der vielen Rechenfehler nicht zu empfehlen. Da hilft die beste Nutzerführung nichts. Auch wer Kinder hat und Kosten für Kinderbetreuung, Unterstützung des studierenden Nachwuchses oder teure Zahnspangen absetzen will, sollte keines der drei Programme kaufen: Die drei „jungen“ Programme beantragten zu geringe Kinderfreibeträge oder keinen Ausbildungsfreibetrag.
Video: Einfach Geld zurück vom Finanzamt
Warum auch Berufsanfänger eine Steuererklärung machen sollten, erklären wir in diesem Video.
Download-Programme sicherer im Umgang mit Daten
Auf der sicheren Seite sind Steuerzahler, die sich ein Programm auf den eigenen Rechner herunterladen. Alle sechs von uns getesteten Download-Programme versenden bis zum Abschicken der Erklärung keine Daten. Anders die Browser-Anwendungen. Bis auf eine Ausnahme haben alle Tracker integriert, versenden also Daten an Dritte – selbst im Log-in-Bereich, in dem der Nutzer an seiner Steuererklärung arbeitet. Zwei Programme senden Daten, die den Nutzer identifizieren können.
Kein Programm erfasste den Pflegegrad
Wie gut die Steuerprogramme arbeiten, haben wir anhand von zwei Testfällen ermittelt.
Testfall A: Ehefrau pflegebedürftig, doppelter Haushalt.
So auch in unserem Testfall A. Unsere Tester versuchten vergeblich, den Pflegegrad einzugeben, um via Behindertenpauschbetrag und Fahrtkosten eine Steuervergünstigung zu beantragen – keines der Programme hatte dafür ein Eingabefeld. In unserem Testfall gingen der Familie so 1 034 Euro Erstattung verloren. Wendet der Nutzer einen bestimmten Trick an, berücksichtigt das Steuerprogramm dennoch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Wie es funktioniert, erfahren Sie, wenn Sie den Test freischalten.
Testfall B: Gekündigte Single-Mutter mit erwachsenen Kindern und neuem Job.
Unsere Testperson hat eine Abfindung erhalten. Diese wird ermäßigt besteuert. Das Geld hat sie mit einem Rechtsanwalt erstritten. Wir haben geprüft, ob die Programme das Anwaltshonorar in der Steuererklärung von der Abfindung als Kosten abziehen. Für ihren neuen Job ist unsere Testperson in eine andere Stadt gezogen und kann somit Werbungskosten geltend machen. Zudem hat sie Anspruch auf den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende.
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