Steuerbe­rechnung für Rentner Hilfe für die Steuerschät­zung

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Steuerbe­rechnung für Rentner - Hilfe für die Steuerschät­zung

Steuer-Rechner. Zettel sortieren ist lästig, kann sich aber lohnen. © Getty Images / PeopleImages

Immer mehr Rentne­rinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Mit unseren kostenlosen Steuer­rechnern können Sie in etwa einschätzen, wie viel fällig wird.

Alters­entlastungs­betrag: Einfach erklärt

Steuerbe­rechnung für Rentner - Hilfe für die Steuerschät­zung

Wollen Sie nur einen kurzen Über­blick zum Thema? Dann lesen Sie unser Finanztest-Special Altersentlastungsbetrag: Einfach erklärt.

Wer jetzt eine Steuererklärung machen muss

Eine Steuererklärung verlangt das Finanz­amt immer dann, wenn die gesamten steuer­pflichtigen Einkünfte eines Rentners im Jahr über dem Grund­frei­betrag liegen: 2021 betrug dieser 9 744 Euro, im Jahr 2022 lag er bei 10 347 Euro, und 2023 sind es 10 908 Euro.

Das heißt aber nicht auto­matisch, dass auch Steuern fällig werden. Dank Abzügen wie etwa der Basisbeiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung müssen zum Beispiel Rentner, die im Jahr 2021 in den Ruhe­stand wechselten, erst ab einer gesetzlichen Monats­rente von etwa 1 260 Euro über­haupt Steuern für das Jahr 2022 zahlen, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben.

Der Betrag kann auch höher sein, weil noch viele andere Posten – etwa Spenden oder Pflege- und Krankheitskosten – die Steuer senken. Auch Ausgaben, die für Handwerker und eine Haushaltshilfe anfallen, machen sich gegen­über dem Finanz­amt bezahlt.

Tipp: Einen Über­blick über Steu­erspar­möglich­keiten für Rentne­rinnen und Rentner bietet der Beitrag Weniger zahlen im Ruhestand. Um Ihre Steuerfragen grund­legend zu klären, empfehlen wir Ihnen unser Buch Steuererklärung 2022/2023 – Rentner, Pensionäre oder unser Finanztest Spezial Steuern 2023. Sie können die Bücher und Hefte – wie auch für die Vorjahre – bequem in unserem Online-Shop bestellen.

Steuer-Rechner für mehrere Jahre

Finden Sie heraus, welche steuerlichen Belastungen über­haupt auf Sie zukommen. Für das Jahr 2023 können Sie unseren folgenden Online-Rechner nutzen und über­schlagen, womit Sie rechnen müssen.

Aus den Vorjahren kennen Sie den Steuer­rechner in einer Excel-Version (siehe Download-Box unten). Auch diese können Sie weiter nutzen. Bitte speichern Sie den Excel-Rechner auf Ihren Rechner und öffnen Sie anschließend die Datei. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“.

Für die Daten­eingabe benötigen Sie die Rentenbe­zugs­mitteilung der Deutschen Renten­versicherung. Sie kann telefo­nisch (Tel. 0800 1000 4800) oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Voraus­sicht­liche Steuerbelastung für 2023 ermitteln

Wie viel gesetzliche Rente bekommen Sie voraus­sicht­lich in diesem Jahr? Welche zusätzlichen Einnahmen haben Sie, etwa aus privater Alters­vorsorge oder einem Neben­job? Welche Posten können Sie beim Finanz­amt zu Ihren Gunsten geltend machen? Nach den folgenden Angaben erhalten Sie einen Über­blick, mit welcher Steuerbelastung in etwa zu rechnen ist. Bitte beachten Sie aber, dass diese Berechnung nur für Stan­dard­fälle gilt – einige Sach­verhalte haben wir nicht berück­sichtigt, um die Anzahl der Eingabefelder zu beschränken.

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So rechnen wir

Unser Rechner gilt für Stan­dard­fälle. So werden insbesondere folgende Sach­verhalte nicht berück­sichtigt: Negative Einkünfte, Kinder­frei­beträge, direkte Abzugs­beträge von der Steuerschuld wie Parteispenden (zu 50 Prozent) und haus­halts­nahe Dienst­leistungen oder Hand­werk­erleistungen (zu 20 Prozent) sowie Lohn- oder Einkommens­ersatz­leistungen wie Kranken- und Arbeits­losengeld, für die der sogenannte Progressions­vorbehalt gilt und die den Steu­ersatz erhöhen. Des Weiteren wird keine ermäßigte Besteuerung etwa für mehr­jährige Renten­nach­zahlungen berück­sichtigt und es wird davon ausgegangen, dass eine Rente unmittel­bar an eine gegebenenfalls vorliegende, vorhergehende Rente anschließt.

Die Berechnung unterstellt, dass bei Betriebs­renten die Voraus­setzungen für den Versorgungs­frei­betrag vorliegen (im Regelfall ab dem 63. Lebens­jahr, für Schwerbehinderte ab dem 60. Lebens­jahr). Private Renten werden für einen Renten­beginn zwischen dem 60. und dem 66. Lebens­jahr berück­sichtigt. Bei Ehegatten wird die gemein­same Veranlagung berechnet. Für Spenden erfolgt keine Begrenzung auf 20 Prozent des Gesamt­betrags der Einkünfte.

Der Steuer­rechner ermittelt, ob die individuelle Besteuerung auf Kapital­erträge güns­tiger ist als die Abgeltungs­steuer. In den Fällen, in denen es bei der Abgeltungs­steuer bleibt, wird eine mögliche Nachberechnung von Abgeltungs­steuer etwa wegen fehler­hafter Frei­stellungs­aufträge oder Kapital­erträgen im Ausland nicht ausgewiesen.

Wichtig: Die Erstellung dieses Rechners erfolgte unter größter Sorgfalt. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtig­keit der Berechnung über­nommen werden.

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111 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2023 um 14:47 Uhr
Frage nach Rentenversteuerung

@dast27: Wer vor 2005 mindestens 10 Jahre Beiträge oberhalb des Höchstbetrages zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) gezahlt hat, kann von der Öffnungsklausel profitieren. Die Rente aus diesen Beiträgen unterliegt der günstigeren Besteuerung mit dem Ertragsanteil, sodass davon nur ein geringerer Anteil steuerpflichtig ist. Voraussetzung ist, Sie müssen eine Bescheinigung der Einzahlungen vorlegen, die Sie beim Versorgungsträger beantragen können. Näheres erfahren Sie im Ratgeber Steuererklärung für Rentner und Pensionäre: www.test.de/shop/steuern-recht/steuererklaerung-20222023-rentner-pensionaere-sp0656/

dast27 am 01.07.2023 um 20:59 Uhr
Frage nach Rentenversteuerung

Anfrage an die Redaktion:
ich habe gehört, dass es möglich ist, die Renteneinnahmen aus Beitragseinzahlungen vor 2004 nach den damals geltenden Vorschriften gesteuert zu bekommen, es soll eine Öffnungsklausel geben. Voraussetzung sei, dass mindestens 10 Jahreseinkommen mit Pflichtbeiträgen jenseits der BBGR belegt worden sind.
Könnten Sie vielleicht dazu in einer der nächsten Finanztest-Veröffentlichungen einen kurzen Hinweis geben, wo weitergehende Informationen zu finden sind? Danke vorab.“2

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2022 um 15:35 Uhr
Steuerrechner

@Thomasini123: Wir kennen Ihre Eingaben nicht, aber der Rechner funktioniert, das haben wir geprüft. Für das Ergebnis der Einkommenssteuer müssen Sie ein wenig nach unten scrollen (bis zu dem Gelben Balken). Wenn es eine andere Ursache gibt, dann senden Sie uns bitte Ihre Eingaben einmal als Exceltabelle zu.

Thomasini123 am 12.11.2022 um 18:06 Uhr
Rechner Rente und Steuern

Leider funktioniert der Rechner nicht. Egal welche Zahlen man eingibt die Steuerlast ist immer 0,- Was mache ich falsch?

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2022 um 11:37 Uhr
Tipps zum Herunterladen

@tokkim: Bitte versuchen Sie es noch einmal mit dem Download. Vielleicht klappt es mit einem anderen Browser besser.
An der hinterlegten Datei (5865339_Rentnersteuern_VZ_2022.xlxs) liegt Ihr Problem nicht. Die hinterlegte Datei hat 78 KB. Bitte speichern Sie die Datei vor dem Öffnen auf dem Rechner und öffnen Sie dann das Programm über Excel. Dann müsste das klappen.