
Steuer-Rechner. Zettel sortieren ist lästig, kann sich aber lohnen. © Getty Images / PeopleImages
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Mit unseren kostenlosen Steuerrechnern können Sie in etwa einschätzen, wie viel fällig wird.
Altersentlastungsbetrag: Einfach erklärt

Wollen Sie nur einen kurzen Überblick zum Thema? Dann lesen Sie unser Finanztest-Special Altersentlastungsbetrag: Einfach erklärt.
Wer jetzt eine Steuererklärung machen muss
Eine Steuererklärung verlangt das Finanzamt immer dann, wenn die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte eines Rentners im Jahr über dem Grundfreibetrag liegen: 2022 betrug dieser 10 347 Euro, im Jahr 2023 lag er bei 10 908 Euro, und 2024 sind es voraussichtlich 11 604 Euro.
Das heißt aber nicht automatisch, dass auch Steuern fällig werden. Dank Abzügen, etwaBasisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, müssen zum Beispiel Rentner, die im Jahr 2022 in den Ruhestand wechselten, erst ab einer gesetzlichen Monatsrente von etwa 1 330 Euro überhaupt Steuern für das Jahr 2023 zahlen, sofern sie keine weiteren Einkünfte haben.
Der Betrag kann auch höher sein, weil noch viele andere Posten – etwa Spenden oder Pflege- und Krankheitskosten – die Steuer senken. Auch Ausgaben, die für Handwerker und eine Haushaltshilfe anfallen, machen sich gegenüber dem Finanzamt bezahlt.
Tipp: Einen Überblick über Steuersparmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner bietet der Beitrag Weniger zahlen im Ruhestand. Um Ihre Steuerfragen grundlegend zu klären, empfehlen wir Ihnen unser Buch Steuererklärung 2022/2023 – Rentner, Pensionäre oder unser Finanztest Spezial Steuern 2023. Sie können die Bücher und Hefte – wie auch für die Vorjahre – bequem in unserem Online-Shop bestellen.
Steuer-Rechner für mehrere Jahre
Finden Sie heraus, welche steuerlichen Belastungen überhaupt auf Sie zukommen. Für die Jahre 2023 und 2024 können Sie unseren folgenden Online-Rechner nutzen und überschlagen, womit Sie voraussichtlich rechnen müssen. Der Rechner berücksichtigt den jeweiligen Steuertarif und geplante Änderungen bei den Steuerfreibeträgen für Ihre Einkünfte im Alter.
Aus den Vorjahren kennen Sie den Steuerrechner in einer Excel-Version (siehe Download-Box unten). Auch diese können Sie weiter nutzen. Bitte speichern Sie den Excel-Rechner auf Ihren Rechner und öffnen Sie anschließend die Datei. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“.
Für die Dateneingabe benötigen Sie die Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Sie kann telefonisch (Tel. 0800 1000 4800) oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Voraussichtliche Steuerbelastung ermitteln
Wie viel gesetzliche Rente bekommen Sie voraussichtlich im Jahr? Welche zusätzlichen Einnahmen haben Sie, etwa aus privater Altersvorsorge oder einem Nebenjob? Welche Posten können Sie beim Finanzamt zu Ihren Gunsten geltend machen? Nach den folgenden Angaben erhalten Sie einen Überblick, mit welcher Steuerbelastung in etwa zu rechnen ist. Bitte beachten Sie aber, dass diese Berechnung nur für Standardfälle gilt – einige Sachverhalte haben wir nicht berücksichtigt, um die Anzahl der Eingabefelder zu beschränken.
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So rechnen wir
Unser Rechner gilt für Standardfälle. So werden insbesondere folgende Sachverhalte nicht berücksichtigt: Negative Einkünfte, Kinderfreibeträge, direkte Abzugsbeträge von der Steuerschuld wie Parteispenden (zu 50 Prozent) und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (zu 20 Prozent) sowie Lohn- oder Einkommensersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld, für die der sogenannte Progressionsvorbehalt gilt und die den Steuersatz erhöhen. Des Weiteren wird keine ermäßigte Besteuerung etwa für mehrjährige Rentennachzahlungen berücksichtigt und es wird davon ausgegangen, dass eine Rente unmittelbar an eine gegebenenfalls vorliegende, vorhergehende Rente anschließt.
Die Berechnung unterstellt, dass bei Betriebsrenten die Voraussetzungen für den Versorgungsfreibetrag vorliegen (im Regelfall ab dem 63. Lebensjahr, für Schwerbehinderte ab dem 60. Lebensjahr). Private Renten werden für einen Rentenbeginn zwischen dem 60. und dem 66. Lebensjahr berücksichtigt. Bei Ehegatten wird die gemeinsame Veranlagung berechnet. Für Spenden erfolgt keine Begrenzung auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Der Steuerrechner ermittelt, ob die individuelle Besteuerung auf Kapitalerträge günstiger ist als die Abgeltungssteuer. In den Fällen, in denen es bei der Abgeltungssteuer bleibt, wird eine mögliche Nachberechnung von Abgeltungssteuer etwa wegen fehlerhafter Freistellungsaufträge oder Kapitalerträgen im Ausland nicht ausgewiesen.
Wichtig: Die Erstellung dieses Rechners erfolgte unter größter Sorgfalt. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung übernommen werden.
Steuerrechner für Rentner der Stiftung Warentest (Excel)
Rechner Rente und Steuern 2023
Rechner Rente und Steuern 2022
Rechner Rente und Steuern 2021
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Chrisq39: 408 Euro sind korrekt für das Kalenderjahr 2023, 527 Euro sind korrekt für das Kalenderjahr 2022. Diese Beträge werden in unseren jeweiligen Steuerrechnern für die betreffenden Jahre ausgewiesen.
Bei der Berechnung meiner Rentenbesteuerung hat Ihr Steuerrechner exakt alle Werte bis zum "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Dies beträgt 13.393 €.
Daraus ermittelte Ihr Rechner eine Einkommensteuer von 408 €, nach der Grundtabelle ergibt sich jedoch ein Betrag von 527 €, den mir auch das FA in Rechnung stellt.
Welcher Betrag ist nun der richtige?
Vielen Dank
@dast27: Wer vor 2005 mindestens 10 Jahre Beiträge oberhalb des Höchstbetrages zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) gezahlt hat, kann von der Öffnungsklausel profitieren. Die Rente aus diesen Beiträgen unterliegt der günstigeren Besteuerung mit dem Ertragsanteil, sodass davon nur ein geringerer Anteil steuerpflichtig ist. Voraussetzung ist, Sie müssen eine Bescheinigung der Einzahlungen vorlegen, die Sie beim Versorgungsträger beantragen können. Näheres erfahren Sie im Ratgeber Steuererklärung für Rentner und Pensionäre: www.test.de/shop/steuern-recht/steuererklaerung-20222023-rentner-pensionaere-sp0656/
Anfrage an die Redaktion:
ich habe gehört, dass es möglich ist, die Renteneinnahmen aus Beitragseinzahlungen vor 2004 nach den damals geltenden Vorschriften gesteuert zu bekommen, es soll eine Öffnungsklausel geben. Voraussetzung sei, dass mindestens 10 Jahreseinkommen mit Pflichtbeiträgen jenseits der BBGR belegt worden sind.
Könnten Sie vielleicht dazu in einer der nächsten Finanztest-Veröffentlichungen einen kurzen Hinweis geben, wo weitergehende Informationen zu finden sind? Danke vorab.“2
@Thomasini123: Wir kennen Ihre Eingaben nicht, aber der Rechner funktioniert, das haben wir geprüft. Für das Ergebnis der Einkommenssteuer müssen Sie ein wenig nach unten scrollen (bis zu dem Gelben Balken). Wenn es eine andere Ursache gibt, dann senden Sie uns bitte Ihre Eingaben einmal als Exceltabelle zu.