
Mitte 40. Bei vielen kommt in diesem Alter der erste Zahnersatz. Kronen machten im Jahr 2018 rund die Hälfte der rund 8 Millionen Zahnersatz-Versorgungen bei gesetzlich Versicherten aus.
Kronen, Inlays oder Implantate – welche Zusatzversicherung zahlt am meisten? Im Test von 249 Zahnzusatzversicherungen bewertet die Stiftung Warentest 88 Angebote mit Sehr gut, doch es sind auch deutlich schlechtere Tarife auf dem Markt. Bei den Testsiegern mit der Bestnote Sehr gut (0,5) zahlt ein 43-jähriger Kunde 36 bis 46 Euro im Monat, die Beiträge steigen mit den Jahren auf maximal 61 bis 88 Euro. Sie übernehmen den Eigenanteil der Patienten auch bei teurem Zahnersatz oft komplett.
88 von 249 Zahnzusatzversicherungen im Test sind sehr gut
Zahnersatz kann teuer werden – vor allem, wenn Patienten sich für eine aufwendige Versorgung wie ein Implantat entscheiden. Dann ist es gut, eine private Zahnzusatzversicherung zu haben – denn die Krankenkasse übernimmt von solchen Kosten nur einen geringen Teil. Die Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherungen aller Versicherer auf dem deutschen Markt untersucht, deren Angebote Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offenstehen. Die Anbieter haben im Spitzensegment noch einmal nachgelegt: Von den 249 Zusatzpolicen aus unserem Test waren 88 sehr gut.
Das bietet der Test Zahnzusatzversicherungen
Testergebnisse. Die Tabelle der Stiftung Warentest zeigt 249 Zahnzusatzversicherungstarife im Vergleich. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahnersatz: Regelversorgung, privat zu zahlenden Zahnersatz, Inlays und Implantate. In die Bewertung der Zahnzusatzversicherung floss zudem ein, welche jährlichen Obergrenzen für die Tarifleistungen gelten. Die Tabelle lässt sich individuell nach einzelnen Leistungen sowie nach den monatlichen Beiträgen filtern.
Vier Leistungsbeispiele. Sie zeigen, welche Kosten für Kronen, Inlays oder Implantate anfallen können, was davon die Kasse übernimmt und in welcher Höhe sich Zusatzversicherungen beteiligen.
Infos über Zusatzleistungen. Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahnreinigung oder Wurzelbehandlungen. Wir sagen, welche Leistungen das sind und wie viel von den Kosten Sie selbst tragen müssen. Bei ansonsten gleich guten Angeboten kann das eine wichtige Entscheidungshilfe sein, um die für Sie beste Zahnzusatzversicherung zu finden.
Was die Kasse zahlt. Sie erfahren, wie Sie mit einem gut gepflegten Bonusheft mehr Zuschuss von Ihrer Krankenkasse bekommen und auf welche Hilfe Sie Anspruch haben, wenn Ihr Einkommen sehr gering ist.
Heft-Artikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 6/2020 – plus aller Tarife, die in der gedruckten Version des Heftes nicht erschienen sind.
Zahl der sehr guten Zahnzusatz-Tarife gestiegen
Mit den leistungsstärksten Tarifen decken gesetzlich Versicherte auch bei teurem Zahnersatz zusammen mit dem Anteil ihrer Krankenkasse 80 bis 100 Prozent der Rechnung. Sie kosten unseren Modellkunden beim Abschluss mit 43 Jahren zwischen 11 und 66 Euro im Monat. Gegenüber den Vorgängeruntersuchungen gibt es jetzt noch mehr sehr gute Angebote. Neukunden können also unter vielen leistungsstarken Tarifen auswählen. Versicherte mit älteren Verträgen sollten prüfen, ob sie sich durch einen Wechsel in einen höherwertigen Tarif bei ihrem derzeitigen Versicherer verbessern können.
Wir vergleichen – Sie sparen: Eine Police genau für Sie
Sie wollen maßgeschneiderte, gute und günstige Angebote nach Ihren individuellen Vorgaben mit den Beiträgen für Ihr Alter bekommen? Nutzen Sie unseren individuellen Vergleich Zahnzusatzversicherung! Der Tarifrechner der Stiftung Warentest wird laufend aktualisiert und ist immer auf dem neuesten Stand. Er enthält Angebote nahezu aller privaten Krankenversicherer, die in Deutschland Zahnzusatzversicherungen anbieten. So erfahren Sie mit wenig Aufwand, welche Zusatzversicherung die für Sie beste ist. Kurzum: Wir vergleichen - Sie sparen.
Tipp: Zahlreiche weitere wertvolle Informationen rund um die Zahnzusatzversicherung finden Sie in unseren FAQ Zahnzusatzversicherung. Infos, Orientierung und Spartipps rund ums Thema Zahnersatz bietet unser Special Kosten von Zahnersatz.
Kasse zahlt nicht für teureres Material

Feinarbeit. Schicht für Schicht wird die zahnfarbene Keramikverblendung aufgetragen und im Ofen gebrannt.
Eine Zusatzversicherung ist sinnvoll, weil die Krankenkasse nicht die tatsächlichen Kosten für Zahnersatz übernimmt. Sie zahlt für jeden zahnmedizinischen Befund einen festen Zuschuss, der 50 Prozent des Betrags für die Regelversorgung beträgt – unabhängig davon, welche Art von Zahnersatz jemand bekommt. Regelversorgung heißt: Zahnersatz in einfacher Ausführung, der medizinisch ausreichend ist, aber beispielsweise keine Goldlegierungen, keine Verblendungen von Seitenzähnen und keine Implantate vorsieht. Mit dem Bonus für regelmäßige Zahnarztbesuche lässt sich der Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse auf maximal 65 Prozent des Betrages für die Regelversorgung steigern. Was darüber hinausgeht, stellt der Zahnarzt dem Patienten privat in Rechnung. Umfasst eine Behandlung gleich mehrere Zähne, kann das ziemlich ins Geld gehen.
Leistungen für Implantate oft eingeschränkt

Dieser Gesichtsbogen vermisst die Kieferstellung. Mit den Werten können zum Beispiel Knirscherschienen auf eine individuelle Fehlstellung abgestimmt werden.
Werbung für Zahnversicherungen begegnet Kunden auf Schritt und Tritt. Wer einfach beim erstbesten Angebot zugreift, kann im Leistungsfall eine unangenehme Überraschung erleben. Beispielsweise kommt das Wort „Implantat“ heutzutage in fast jedem Vertrag vor. Das heißt jedoch nicht, dass alle Tarife hier umfangreiche Leistungen vorsehen. Im Gegenteil: Gerade bei dieser sehr teuren Versorgung sehen viele Verträge Einschränkungen vor. Einige beschränken die Anzahl der Implantate, die sie pro Jahr finanzieren. Andere beteiligen sich nicht an den Kosten, wenn zuerst ein Knochenaufbau notwendig ist, bevor das Implantat in den Kiefer eingesetzt werden kann. Erst in der Detailbeschreibung erfahren Kunden, was ihnen wirklich zusteht.
Begrenzte Leistung zu Vertragsbeginn
Am besten ist es, sich um eine leistungsstarke Zusatzversicherung zu kümmern, solange das Gebiss noch einwandfrei ist. Denn ein frisch abgeschlossener Vertrag nützt wenig, wenn eine größere Zahnsanierung ansteht. Zu Beginn eines neuen Vertrags gelten oft acht Monate Wartezeit, während derer es keine Kostenübernahme für Zahnersatz gibt. Mittlerweile kommen die Versicherer ihren Kunden aber entgegen: Mehr als die Hälfte der Tarife im Test hat keine solche Wartezeit. Allerdings beschränken die Versicherer in der Regel ihre Leistung in den ersten drei bis fünf Jahren auf bestimmte Höchstsummen.
Keine Leistungen bei vorgeschädigten Zähnen
Gar keine Leistungen bekommen Patienten in fast allen Tarifen für Zahnprobleme, die beim Abschluss des Vertrags bereits „aktenkundig“ waren. Hat der Zahnarzt beispielsweise bei einer Kontrolluntersuchung dazu geraten, demnächst einen Zahn zu überkronen, sehen die Versicherer das bereits als laufende Behandlung an.
Wann sich der Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnt
Vor allem Kunden mit älteren Verträgen können sich verbessern. Heute sind viel mehr leistungsstarke und günstige Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt als noch vor zehn Jahren. Ob sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt, hängt davon ab, ob jemand in den nächsten drei bis fünf Jahren Zahnersatz benötigt. Wer schon eine Zusatzpolice hat und sich verbessern möchte, sollte deshalb zunächst beim eigenen Versicherer nach einem besseren Angebot suchen. Denn nur wer in einen anderen Tarif beim selben Versicherer wechselt, kann die im alten Vertrag erworbenen Rechte mitnehmen und hat so auch kurzfristig Anspruch auf Zahnersatz-Leistungen – zumindest im Umfang der bisherigen Vertragsleistungen. Wartezeiten und die zu Vertragsbeginn üblichen Summenbegrenzungen gelten nur für die höheren Leistungen, die mit dem neu abgeschlossenen Vertragsteil hinzukommen.
Zwei Arten der Beitragsberechnung
Die weitaus meisten Tarife im Test sind mit altersabhängigen Beiträgen kalkuliert: Der Beitrag steigt während der Vertragslaufzeit stufenweise. Nur in einzelnen Tarifen zahlen Kunden jeden Alters gleich viel. Zusätzlich kann der Versicherer den Beitrag über die planmäßige Erhöhung hinaus anheben, wenn er dauerhaft mehr ausgibt, als er ursprünglich kalkuliert hatte. Um diese Beiträge mit denen der Tarife ohne altersabhängige Beitragsanpassung vergleichbar zu machen, geben wir in der Tabelle die Beitragsspanne und den Durchschnitt für den Zeitraum von 43 bis 73 Jahren an. Bei Tarifen ohne altersabhängige Beitragsanpassung richtet sich der Beitrag nur nach dem Alter des Kunden beim Vertragsschluss: Jüngere zahlen weniger, Ältere mehr. Der Versicherer bildet eine Rückstellung, aus der er die höheren Kosten im Alter finanziert. Die Beiträge können hier nur steigen, wenn die Ausgaben steigen. Aus Kundensicht spielt die Art der Kalkulation ansonsten keine Rolle.
Im Antrag die Wahrheit sagen
Im Antrag auf eine Versicherung müssen Kunden Fragen beantworten und den Zahnarzt von der Schweigepflicht entbinden. Häufig fragen Versicherer nur nach fehlenden Zähnen. Damit sind tatsächlich Lücken gemeint. Ein vorhandenes Implantat oder eine Brücke zählen nicht dazu. Daher ist es recht einfach, die Fragen korrekt zu beantworten. Wer trotzdem unsicher ist, sollte beim Zahnarzt nachfragen. Genau geprüft werden die Angaben in der Regel nicht bei Vertragsschluss, sondern erst, wenn die Unternehmen zum ersten Mal eine hohe Rechnung erhalten. Stellt sich heraus, dass ein Kunde im Antrag absichtlich fehlende Zähne nicht erwähnt hat oder dass eine Diagnose schon vor Vertragsschluss feststand, muss der Versicherer nicht zahlen. Er kann unter Umständen sogar vom Vertrag zurücktreten.
Nutzerkommentare, die vor dem 19. Mai 2020 gepostet wurden, beziehen sich noch auf die Vorgänger-Untersuchung.
Jetzt freischalten
Wie möchten Sie bezahlen?
Preise inkl. MwSt.- kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
- nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
- ist vollständig anzeigenfrei,
- erhält nur knapp 5 Prozent ihrer Erträge als öffentlichen Zuschuss.