
Schöne Zähne. Die besten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten auch für ästhetischen Zahnersatz voll. © Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur; Fotos: Getty Images (M)
Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
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Testergebnisse für 289 Tarife ZahnzusatzversicherungEine Zahnzusatzversicherung kann sich für Sie in fast jedem Alter lohnen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Mit ihr können Sie sich für teure Zahnsanierungen wappnen. Versichern Sie sich möglichst, solange Ihr Gebiss noch in Ordnung ist. Für bereits anstehende Behandlungen zahlt eine neu abgeschlossene Zahnversicherung meistens nicht.
Übrigens: Privat Krankenversicherte können keine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bei ihnen hängt der Umfang der Zahnleistungen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Wir haben über 280 Zahnzusatzversicherungen bewertet und nehmen laufend neue Angebote in den Vergleich auf. Welcher dieser vielen Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten ab.
Unsere drei Kundentypen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kasse genügt“ sollen Ihnen helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Wollen Sie etwa eine möglichst vollständige Kostenübernahme auch bei sehr teuren Zahnersatzversorgungen – wie mehreren Implantaten – entsprechen Sie dem Kundentyp „Rundum sorglos“. Sie sollten sich einen der Testsieger-Tarife aussuchen. Reicht Ihnen die Standard-Versorgung von der Kasse, können Sie sehr günstig einen Tarif mit sehr gutem Basisschutz nehmen.
Sie haben schon eine Police und wollen eine bessere oder günstigere? Wählen Sie möglichst ein Angebot Ihres jetzigen Versicherers. Bei einem neuen Anbieter dauert es einige Jahre, bis Sie vollen Leistungsanspruch erreichen. Auch wenn Sie dringend sparen müssen, kündigen Sie nicht vorschnell die Zahnzusatzversicherung. Suchen Sie besser nach einer günstigeren Police bei Ihrem Versicherer. Unsere Leistungsbeispiele zeigen: Der Eigenanteil für ein teures Implantat kostet mehr als eine gute Versicherung für mehrere Jahre.
Warum sich unser Test von Zahnzusatzversicherungen für Sie lohnt
Testergebnisse
In unserem Vergleich finden Sie Bewertungen der Stiftung Warentest von sehr gut bis mangelhaft für über 280 Zahnzusatzversicherungstarife nahezu aller Versicherer, die in Deutschland Zahnzusatzversicherungen anbieten, zum Beispiel Allianz, Ergo oder Barmenia. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahnersatz: Regelversorgung, privat zu zahlenden Zahnersatz, Inlays und Implantate sowie zusätzlich die jährlichen Leistungsbegrenzungen.
Beiträge für Testsieger
Je nach Alter und Tarif zahlen unsere 43-jährigen Modellkunden für einen der Testsieger zwischen 22 und 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monatsbeitrag.
Rechner nutzen
Mit unserem individuellen Rechner (nach Freischaltung verfügbar) können Sie sich aktuelle Beiträge exakt für Ihr Alter anzeigen lassen oder einen Höchstbetrag festlegen, den Sie monatlich maximal ausgeben wollen.
Infos über Zusatzleistungen
Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen. Wir nennen Ihnen diese Leistungen in der Tabelle und geben unter „Weitere Leistungen: Füllungen, Zahnprophylaxe und Co“ (nach Freischaltung verfügbar) eine Größenordnung an, wie viel Sie ohne Versicherungsschutz hier jeweils selbst zahlen müssten. Bei ansonsten gleich guten Zahnzusatzversicherungen können Zusatzleistungen eine wichtige Entscheidungshilfe sein.
Heftartikel als PDF
Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 6/23 zum Download.
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Testergebnisse für 289 Tarife ZahnzusatzversicherungEinblick vor dem Freischalten
Schon vor dem Freischalten können Sie einige Inhalte aus der Tabelle sehen – etwa, welche Tarife wir getestet haben. Außerdem sind für Sie bereits die Filter zugänglich, nach denen Sie die Angebote für die Zahnzusatzversicherungen filtern können.
So viel kostet Zahnersatz
Unsere Zahnersatzbeispiele zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sein können und welchen Anteil davon jeweils die Kasse übernimmt. Ist für ein Implantat im Unterkiefer zuerst ein Knochenaufbau nötig, müssen Patientinnen und Patienten in unserem Beispiel rund 3 850 Euro selbst aufbringen – es sei denn, sie sind gut versichert. Viele Angebote in unserem Test erstatten diese Kosten komplett.
Leistungsgrenzen in den ersten Vertragsjahren
Viele Versicherer werben mittlerweile damit, dass sie auf die reguläre Wartezeit von acht Monaten verzichten, bis Neukunden erstmals eine Zahnersatzrechnung erstattet bekommen. Bei einem neuen Anbieter haben Versicherte aber trotzdem erst nach drei bis sieben Jahren den vollen Anspruch auf die Versicherungsleistungen.
Vorher gelten jährliche Obergrenzen. Typisch ist zum Beispiel eine solche Staffelung: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten ab Vertragsschluss, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung – es sei denn, Zahnersatz wird wegen eines Unfalls nötig.
Bonusheft steigert den Kassenanteil
Etwas mehr Geld von der Kasse gibt es für alle Versicherten unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen und sich das mit einem Stempel im Bonusheft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Festzuschuss zur Regelversorgung, maximal 75 Prozent. Bei einer Rechnung mit hohem Privatanteil ist das nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahnzusatzversicherungen gewähren Kunden, die regelmäßig zum Zahnarzt gehen, höhere Erstattungen.
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@giessle: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie alle Fragen, die im Antrag gestellt werden beantworten, mehr nicht. Im Leistungsfall dürfen die Gesellschaften dann aber bei Ärzten, anderen Versicherern und der Krankenkasse nachfragen und die Patientenakte anfordern.
Warum verschickt eine KV erst NACH Vertragsabschluss unakzeptable Fragebögen anstelle von Belegen für meine Angaben bei Vertragsabschluss? Warum will die HanseMerkur Einblick in meine Karteikarte bis 2016 zurück? Muss ich dazu auch Nachweise vorhergehender Zahnärzte beibringen? Gilt das Versprechen 100% (EZL) doch nur mit im Prospekt nicht genannten Vorbedingungen oder lückenlosem Bonusheft? Welche Auswirkungen hat es, ob mein Zahnarzt mich auf Nachteile ggf. fehlender Zähne hinweist? Für mich sind das versteckte und sehr nebulöse zusätzliche Versicherungsbedingungen. Über §9 (2) der AVB (Mitwirkungspflichten) geht das m.E. deutlich hinaus.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
@meisterhell: für eine Versicherungsberatung möchten wir Sie bitten, die Beratungsstelle einer Verbraucherzentrale aufzusuchen. Hier einige allgemein Hinweise um Thema Kieferorthopädie:
Eine aktuelle Untersuchung von Orthopädie-Tarifen liegt uns nicht vor.
Einige Zahnzusatzversicherungen enthalten auch Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Auf diesen Aspekt gehen wir in dieser Untersuchung aber nicht ein.
Einen guten Überblick darüber was Tarife leisten können, die auch kieferorthopädische Maßnahmen versichern, bietet folgender Artikel. Die dort genannten Preise und Bedingungen sind allerdings nicht mehr aktuell. Dort weisen wir aber auch auf die Tücken solcher Tarife hin.
https://www.test.de/Kieferorthopaedie-Was-die-Kasse-zahlt-und-was-Zusatzpolicen-bringen-4791849-0/
Doch bevor Sie einen teuren Premium-Tarif abschließen, sollten Sie prüfen, ob der Versicherer die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, die Sie versichern wollen, überhaupt übernimmt. In vielen Fällen ist das nicht der Fall, bei Erwachsenen (und jugendlichen) Neukunden. Reine Orthopädie-Tarife gibt es nicht. Es gibt die Leistung immer nur in Verbindung mit einer Zahnzusatzversicherung. Holen Sie sich von den von uns mit sehr gut bewerteten Tarifen Angebote ein und vergleichen Sie die dort angebotenen kieferorthopädischen Bedingungen.
https://www.test.de/Zahnzusatzversicherung-im-Test-4730314-0/
Wichtig:
Oft unterscheiden sich die Vorstellungen der Neukunden von dem, was die Versicherung für kieferorthopädische Leistungen übernimmt, von der Werbung. Was dort nicht steht:
• Wie bei allen Versicherungen, können Kunden auch bei der Zahnzusatzversicherung keine Schäden versichern, die bereits eingetreten sind. Liegt der kieferorthopädische Behandlungsbedarf bereits vor, können Neukunden dessen Kosten über den Neuabschluss einer Versicherung nicht mehr versichern, auch wenn der Zahnarzt mit der Behandlung noch nicht begonnen hat oder wenn noch kein Heil- und Kostenplan vorliegt. Von den hohen Leistungen der Tarife profitieren vornehmlich diejenigen, die bereits im Kindesalter mit einem gesunden Gebiss versichert waren.
• Erwachsene Neukunden müssen damit rechnen, dass ihr Versicherer behauptet, dass die Zahn- und Kieferfehlstellungen (Kieferorthopädie) bei Erwachsenen immer bekannt sind und deshalb kein Anspruch auf eine Kostenübernahme für deren Behandlung bestehe.
• Viele Tarife leisten nur bis zu 100%, wenn die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls leistet. Doch in vielen Fällen ist das bei Erwachsenen nicht der Fall. Deswegen bleiben Versicherte oft auch bei einem Tarif mit 100% auf einen Teil der Kosten sitzen.
• In den Bedingungen finden Sie weitere Ausschlüsse.