Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Die besten Tarife für schöne Zähne

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Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

Schöne Zähne. Die besten Zahn­zusatz­versicherungen über­nehmen die Kosten auch für ästhetischen Zahn­ersatz voll. © Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur; Fotos: Getty Images (M)

Zahn­ersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen zeigt – mit individuellem Tarif­rechner.

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Eine Zahn­zusatz­versicherung kann sich für Sie in fast jedem Alter lohnen, wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind. Mit ihr können Sie sich für teure Zahnsanierungen wappnen. Versichern Sie sich möglichst, solange Ihr Gebiss noch in Ordnung ist. Für bereits anstehende Behand­lungen zahlt eine neu abge­schlossene Zahn­versicherung meistens nicht.

Übrigens: Privat Kranken­versicherte können keine Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Bei ihnen hängt der Umfang der Zahn­leistungen vom jeweiligen Versicherungs­vertrag ab.

Wir haben über 280 Zahnzusatzversicherungen bewertet und nehmen laufend neue Angebote in den Vergleich auf. Welcher dieser vielen Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglich­keiten ab.

Unsere drei Kunden­typen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kasse ­genügt“ sollen Ihnen ­helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Wollen Sie etwa eine möglichst voll­ständige Kosten­über­nahme auch bei sehr teuren Zahn­ersatz­versorgungen – wie mehreren Implantaten – entsprechen Sie dem Kunden­typ „Rundum sorglos“. Sie sollten sich einen der Testsieger-Tarife aussuchen. Reicht Ihnen die Stan­dard-Versorgung von der Kasse, können Sie sehr günstig einen Tarif mit sehr gutem Basisschutz nehmen.

Sie haben schon eine Police und wollen eine bessere oder güns­tigere? Wählen Sie möglichst ein Angebot Ihres jetzigen Versicherers. Bei einem neuen Anbieter dauert es einige Jahre, bis Sie vollen Leistungs­anspruch erreichen. Auch wenn Sie dringend sparen müssen, kündigen Sie nicht vorschnell die Zahn­zusatz­versicherung. Suchen Sie besser nach einer güns­tigeren Police bei Ihrem Versicherer. Unsere Leistungsbeispiele zeigen: Der Eigen­anteil für ein teures Implantat kostet mehr als eine gute Versicherung für mehrere Jahre.

Warum sich unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

In unserem Vergleich finden Sie Bewertungen der Stiftung Warentest von sehr gut bis mangelhaft für über 280 Zahn­zusatz­versicherungs­tarife nahezu aller Versicherer, die in Deutsch­land Zahn­zusatz­versicherungen anbieten, zum Beispiel Allianz, Ergo oder Barmenia. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahn­ersatz: Regel­versorgung, privat zu zahlenden Zahn­ersatz, Inlays und Implantate sowie zusätzlich die jähr­lichen Leistungs­begrenzungen.

Beiträge für Testsieger

Je nach Alter und Tarif zahlen unsere 43-jährigen Modell­kunden für einen der Testsieger zwischen 22 und 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monats­beitrag.

Rechner nutzen

Mit unserem individuellen Rechner (nach Frei­schaltung verfügbar) können Sie sich aktuelle Beiträge exakt für Ihr Alter anzeigen lassen oder einen Höchst­betrag fest­legen, den Sie monatlich maximal ausgeben wollen.

Infos über Zusatz­leistungen

Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahn­reinigung oder Kunst­stoff­füllungen. Wir nennen Ihnen diese Leistungen in der Tabelle und geben unter „Weitere Leistungen: Füllungen, Zahnprophylaxe und Co“ (nach Frei­schaltung verfügbar) eine Größen­ordnung an, wie viel Sie ohne Versicherungs­schutz hier jeweils selbst zahlen müssten. Bei ansonsten gleich guten Zahn­zusatz­versicherungen können Zusatz­leistungen eine wichtige Entscheidungs­hilfe sein.

Heft­artikel als PDF

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 6/23 zum Download.

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Einblick vor dem Frei­schalten

Schon vor dem Frei­schalten können Sie einige Inhalte aus der Tabelle sehen – etwa, welche Tarife wir getestet haben. Außerdem sind für Sie bereits die Filter zugäng­lich, nach denen Sie die Angebote für die Zahn­zusatz­versicherungen filtern können.

So viel kostet Zahn­ersatz

Unsere Zahnersatzbeispiele zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sein können und welchen Anteil davon jeweils die Kasse über­nimmt. Ist für ein Implantat im Unterkiefer zuerst ein Knochen­aufbau nötig, müssen Patientinnen und Patienten in unserem Beispiel rund 3 850 Euro selbst aufbringen – es sei denn, sie sind gut versichert. Viele Angebote in unserem Test erstatten diese Kosten komplett.

Leistungs­grenzen in den ersten Vertrags­jahren

Viele Versicherer werben mitt­lerweile damit, dass sie auf die reguläre Warte­zeit von acht Monaten verzichten, bis Neukunden erst­mals eine Zahn­ersatz­rechnung erstattet bekommen. Bei einem neuen Anbieter haben Versicherte aber trotzdem erst nach drei bis sieben Jahren den vollen Anspruch auf die Versicherungs­leistungen.

Vorher gelten jähr­liche Ober­grenzen. Typisch ist zum Beispiel eine solche Staffelung: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten ab Vertrags­schluss, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung – es sei denn, Zahn­ersatz wird wegen eines Unfalls nötig.

Bonus­heft steigert den Kassen­anteil

Etwas mehr Geld von der Kasse gibt es für alle Versicherten unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jähr­lich zur Kontroll­unter­suchung zum Zahn­arzt gehen und sich das mit einem Stempel im Bonus­heft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Fest­zuschuss zur Regel­versorgung, maximal 75 Prozent. Bei einer Rechnung mit hohem Privat­anteil ist das nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahn­zusatz­versicherungen gewähren Kunden, die regel­mäßig zum Zahn­arzt gehen, höhere Erstattungen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.10.2023 um 13:50 Uhr
    Versicherungsantrag

    @giessle: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie alle Fragen, die im Antrag gestellt werden beantworten, mehr nicht. Im Leistungsfall dürfen die Gesellschaften dann aber bei Ärzten, anderen Versicherern und der Krankenkasse nachfragen und die Patientenakte anfordern.

  • giessle am 22.10.2023 um 19:16 Uhr
    HanseMerkur EZL nur ausreichend (Testnote 0,6!)

    Warum verschickt eine KV erst NACH Vertragsabschluss unakzeptable Fragebögen anstelle von Belegen für meine Angaben bei Vertragsabschluss? Warum will die HanseMerkur Einblick in meine Karteikarte bis 2016 zurück? Muss ich dazu auch Nachweise vorhergehender Zahnärzte beibringen? Gilt das Versprechen 100% (EZL) doch nur mit im Prospekt nicht genannten Vorbedingungen oder lückenlosem Bonusheft? Welche Auswirkungen hat es, ob mein Zahnarzt mich auf Nachteile ggf. fehlender Zähne hinweist? Für mich sind das versteckte und sehr nebulöse zusätzliche Versicherungsbedingungen. Über §9 (2) der AVB (Mitwirkungspflichten) geht das m.E. deutlich hinaus.

  • giessle am 22.10.2023 um 17:51 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • giessle am 22.10.2023 um 17:44 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.10.2023 um 15:39 Uhr
    Kieferorthopädie

    @meisterhell: für eine Versicherungsberatung möchten wir Sie bitten, die Beratungsstelle einer Verbraucherzentrale aufzusuchen. Hier einige allgemein Hinweise um Thema Kieferorthopädie:
    Eine aktuelle Untersuchung von Orthopädie-Tarifen liegt uns nicht vor.
    Einige Zahnzusatzversicherungen enthalten auch Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Auf diesen Aspekt gehen wir in dieser Untersuchung aber nicht ein.
    Einen guten Überblick darüber was Tarife leisten können, die auch kieferorthopädische Maßnahmen versichern, bietet folgender Artikel. Die dort genannten Preise und Bedingungen sind allerdings nicht mehr aktuell. Dort weisen wir aber auch auf die Tücken solcher Tarife hin.
    https://www.test.de/Kieferorthopaedie-Was-die-Kasse-zahlt-und-was-Zusatzpolicen-bringen-4791849-0/
    Doch bevor Sie einen teuren Premium-Tarif abschließen, sollten Sie prüfen, ob der Versicherer die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, die Sie versichern wollen, überhaupt übernimmt. In vielen Fällen ist das nicht der Fall, bei Erwachsenen (und jugendlichen) Neukunden. Reine Orthopädie-Tarife gibt es nicht. Es gibt die Leistung immer nur in Verbindung mit einer Zahnzusatzversicherung. Holen Sie sich von den von uns mit sehr gut bewerteten Tarifen Angebote ein und vergleichen Sie die dort angebotenen kieferorthopädischen Bedingungen.
    https://www.test.de/Zahnzusatzversicherung-im-Test-4730314-0/
    Wichtig:
    Oft unterscheiden sich die Vorstellungen der Neukunden von dem, was die Versicherung für kieferorthopädische Leistungen übernimmt, von der Werbung. Was dort nicht steht:

    • Wie bei allen Versicherungen, können Kunden auch bei der Zahnzusatzversicherung keine Schäden versichern, die bereits eingetreten sind. Liegt der kieferorthopädische Behandlungsbedarf bereits vor, können Neukunden dessen Kosten über den Neuabschluss einer Versicherung nicht mehr versichern, auch wenn der Zahnarzt mit der Behandlung noch nicht begonnen hat oder wenn noch kein Heil- und Kostenplan vorliegt. Von den hohen Leistungen der Tarife profitieren vornehmlich diejenigen, die bereits im Kindesalter mit einem gesunden Gebiss versichert waren.

    • Erwachsene Neukunden müssen damit rechnen, dass ihr Versicherer behauptet, dass die Zahn- und Kieferfehlstellungen (Kieferorthopädie) bei Erwachsenen immer bekannt sind und deshalb kein Anspruch auf eine Kostenübernahme für deren Behandlung bestehe.

    • Viele Tarife leisten nur bis zu 100%, wenn die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls leistet. Doch in vielen Fällen ist das bei Erwachsenen nicht der Fall. Deswegen bleiben Versicherte oft auch bei einem Tarif mit 100% auf einen Teil der Kosten sitzen.

    • In den Bedingungen finden Sie weitere Ausschlüsse.