Mit einem günstigen Wertpapierdepot können Sie oft ein paar Hundert Euro im Jahr sparen. Im Vergleich: Depots von 38 Filialbanken, Direktbanken und Onlinebrokern.
Depot-Vergleich
Testergebnisse für 63 Depots im Kostenvergleich
Das bietet der Depot-Vergleich der Stiftung Warentest
Depotkosten im Überblick. Unsere Tabellen zeigen die Preise von 25 Filialbanken sowie 13 Direktbanken und Onlinebrokern für verschiedene Depotgrößen: groß (150 000 Euro; 15 Positionen; vier Orders pro Jahr; Ordergrößen 12 000 Euro und 6 000 Euro), mittel (50 000 Euro; 13 Positionen; 12 Orders pro Jahr; Ordergrößen 2 500 Euro und 6 000 Euro) und klein 12 000 Euro, eine Position, eine Order pro Jahr, Ordergröße 2 500 Euro). So finden Sie die für Sie günstigsten Banken auf einen Blick.
Beratung bei der Auswahl. Wir erklären für verschiedene Anlegertypen, welches Depot für sie das richtige ist. Sie erfahren, wie die unterschiedlichen Preismodelle funktionieren, welches für Sie am günstigsten ist und bei welchen Banken Sie ETF-Sparpläne abschließen können.
Wunschdepot finden. Mit unserem Kalkulationstool können Sie unter 38 Angeboten das Onlinedepot finden, das für Ihre individuellen Ansprüche am günstigsten ist.
Spar-Tipps. Wir sagen, was Sie beim Wechsel der Depotbank steuerlich beachten sollten. Anlegern, die ihr Depot behalten wollen, geben wir Tipps, wie sie ohne großen Aufwand Geld sparen können.
Heft-PDF. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf die PDF zum Testbericht aus Finanztest 12/2021 und zu unserem Special Depotwechsel aus Finanztest 3/2019.
Depot-Vergleich
Testergebnisse für 63 Depots im Kostenvergleich
Die meisten Banken und Online-Broker erheben die Kosten für den Wertpapierkauf und -verkauf prozentual auf den Orderwert, manche arbeiten mit gestaffelten Preisen. Anlegerinnen und Anleger sollten dabei genau hinschauen und vor allem auf Mindest- und Höchstpreise achten.
Bei den Orderkosten ist die sogenannte Flatfee die transparenteste Lösung. Dann zahlt man unabhängig von der Ordergröße stets den gleichen Betrag. Beim preisgünstigsten Anbieter im Test sind Wertpapierorders über den Handelsplatz Xetra schon für pauschal 4 Euro zuzüglich eines Handelsplatzentgelts von 1 Euro und geringer Fremdspesen möglich.
Schreiben Sie uns!
Immer mehr Menschen nutzen Online-Wertpapierdepots. Doch wie steht es um den Service, die Erreichbarkeit und Nutzerfreundlichkeit von Direktbanken, Online- und Neobrokern? Finanztest will das Thema näher beleuchten, und dazu brauchen wir Ihre Hilfe. Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen bei der Depoteröffnung und dem Depotübertrag zu einer neuen Bank. Wie lange hat das insgesamt gedauert? Gab es Probleme bei der Übernahme von Einstandskursen? Sind Sie mit dem Service Ihres Anbieters zufrieden? Und wie gut kommen Sie mit den Funktionen der Webseite oder der App zurecht? Schicken Sie Ihre Antworten bitte an: depoterfahrungen@stiftung-warentest.de
Einfach ein Onlinedepot eröffnen
Antrag. Filialkunden können bei ihrer Bank oder Sparkasse die Eröffnung eines Onlinedepots beantragen. Wer Wertpapiere lieber bei Direktbanken und Onlinebrokern lagern will, lädt das Formular zur Kontoeröffnung von der Internetseite des gewählten Anbieters herunter und füllt es aus. Bevor es losgeht, muss das Institut nur noch die Identität des Neukunden prüfen, etwa per Postident.
Postident-Verfahren. Neukunden legen Personalausweis oder Reisepass sowie das Postident-Formular der Direktbank dem Mitarbeiter einer Postfiliale vor. Der bestätigt ihre Identität gegenüber dem Anbieter. Einige Tage später erhalten Kunden per Post alle Dokumente und Daten fürs Onlinedepot.
Videoident-Verfahren. Mittlerweile bieten die meisten Broker und Banken neben dem Post- auch ein Videoident-Verfahren an. Per Videochat können sich Kunden von zu Hause aus legitimieren. Das dauert etwa zehn Minuten. Kunden brauchen dafür ihren Ausweis oder Reisepass, einen Computer oder Tablet-PC mit Webcam und Mikrofon oder ein Smartphone mit Videofunktion und eine Internetverbindung.
Wo finde ich Testergebnisse zu Neobrokern?
Sogenannte Neobroker oder Smartphone-Broker wie Trade Republic oder Justtrade sind im aktuellen Depotkosten-Vergleich (2021) der Stiftung Warentest nicht vertreten, weil sie sich nicht nach unserem bewährten Testdesign bewerten lassen. Unser Test von Wertpapierdepots stützt sich auf die Konditionen und Depotgebühren beim Handel über Xetra, den mit Abstand wichtigsten deutschen Börsenplatz. Eine weitere Bedingung für die Aufnahme in die Untersuchung ist das Angebot von mindestens vier Partner-Börsen. Bei Neobrokern sind bislang wenige Börsenplätze angeschlossen. Xetra-Handel ist nur bei Scalable Capital möglich.
Das muss kein Nachteil sein, wenn Anleger sich ohnehin nur bekannte Wertpapiere ins Depot legen wollen. In einem Vergleichstest passen die Neobroker aber nicht zu „Vollsortimentern“, die neben Xetra auch alle deutschen Regional- und mehrere Auslandsbörsen anbieten. Was diese jungen Anbieter auszeichnet und für welche Anleger sie sich eignen, verraten wir in unserem Test von Neobrokern. Dort finden Sie auch eine Tabelle mit den wichtigsten Konditionen und Leistungen.
So klappt der Depotwechsel
Antrag. Sie stellen einen Antrag beim neuen Depotanbieter. Er kümmert sich um den Umzug Ihrer Wertpapiere. Wechseln Sie zu einer Direktbank, müssen Sie Ihre Identität bestätigen lassen, etwa per Videoident-Verfahren.
Sperrzeit. Beachten Sie, dass Sie in der Wechselphase oft über mehrere Tage oder gar Wochen hinweg keine Wertpapiere verkaufen können.
Fondsbruchteile. Bruchteile an Investmentfonds lassen sich nicht ins neue Depot übertragen. Geben Sie sie an die Fondsgesellschaft zurück. Ist das nicht möglich, beauftragen Sie die Depotbank mit dem Verkauf. ETF-Bruchteile, die über einen Sparplan erworben wurden, können Sie in der Regel über eine Order veräußern.
Bestandsschutz. Prüfen Sie, ob der Kaufzeitpunkt der Wertpapiere korrekt übertragen wird. Bei Käufen vor dem 1. Januar 2009 müssen Sie keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne zahlen – auch nach dem Depotwechsel. Für Fonds, die Sie vor 2009 angeschafft haben, sind Kursgewinne, die ab 1. Januar 2018 erzielt werden, bis zu 100 000 Euro pro Person steuerfrei.
Verlustübertrag. Verluste aus Börsengeschäften lassen sich mit künftigen Gewinnen verrechnen. Das spart Abgeltungsteuer. Um davon zu profitieren, müssen Sie bei der alten Bank einen Verlustübertrag beantragen.
- Der digitale Vermögensverwalter Scalable betätigt sich seit kurzem auch als Onlinebroker. Bei seinem Abomodell für knapp 36 Euro pro Jahr können Anleger ohne weitere...
- Das Fintech Raisin bietet mit dem Raisin Invest ETF Configurator einen neuen ETF-Portfolio-Helfer an. Die Stiftung Warentest hat sich das Angebot angeschaut.
- Wie gut war mein Fonds? Anleger kommen oft auf andere Renditen als wir im Fondstest. Auch hinsichtlich der Kosteninformationen der Banken herrscht oft Ratlosigkeit.
@ SchLBeJo: Neben der Einlagensicherung für die Einlagen auf Giro-, Verrechnungs-, Tages- und Festgeldkonten gibt es auch die gesetzliche Anlegerentschädigung für das Wertpapierdepot.
Diese schützt die Ansprüche der Kunden auf Auszahlung der Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse sowie auf Herausgabe des Sondervermögens an den Wertpapieren. Dazu gehören auch Ansprüche auf die Verschaffung von Rechten, den Besitz oder das Eigentum an Wertpapieren oder Geld, soweit diese durch Unterschlagung oder Veruntreuung vereitelt worden sind.
Zum Schutz der Wertpapiere als Sondereigentum Aktien, Anleihen oder Fondsanteile stehen im Eigentum des Anlegers und werden von einer Bank lediglich verwahrt. Der Anleger kann bei der Insolvenz der Bank nach Paragraf 4 der Insolvenzordnung einen sogenannten Aussonderungsanspruch geltend machen, womit die Wertpapiere auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden können. Da die Wertpapiere im Depot nicht in die Insolvenzmasse fallen, können Anleger in der Regel keine Kompensation nach dem Anlegerentschädigungsgesetz verlangen. Denn die Anlegerentschädigung gibt es erst, wenn die Depotbank nicht in der Lage sein sollte, Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen, zum Beispiel, weil sie aufgrund eines betrügerischen Vorgehens gar nicht darüber verfügt. In einem solchen, rein hypothetischen Fall, ist die Höhe der Anlegerentschädigung auf 90% ihrer Forderungen aus den Wertpapiergeschäften beschränkt (und auf maximal auf 20 000 €).
Informationen zur Anlegerentschädigung finden Sie hier: www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html www.e-d-w.de/anleger
Hallo, wie sind die Wertpapiere eines Wertpapierdepots nach deutschen Recht eigentlich gesichert? Zwar sind die Wertpapiere Sondervermögen und gehören somit nicht zur Insolvenzmasse im Falle der Insolvenz eines Brokers oder einer Bank. Dies schützt aber wohl nicht vor betrügerischem Verhalten des Brokers bzw. der Bank. Hintergrund meiner Frage: Ein Hinweis im "Finanztip", dass nach französischen Recht Wertpapiere nur bis zu 70.000 € pro Person? pro Depot? gesichert sind, im Fall dass die verwahrende Bank die Papiere, warum auch immer, nicht einlösen will oder kann. Das ist weniger als die 100.000 € Einlagensicherung für Sichtkonten. Vielleicht können Sie meine Frage beantworten? mit freundlichen Grüßen Bernd Schlüter
@ow: Der gesetzliche Insolvenzschutz der Einlagen auf dem Verrechnungskonto in Höhe von 100 000 € gilt pro Person und Bankinstitut. Besitzt eine Person mehrere Verrechnungskonten bei unterschiedlichen Banken, greift für jedes Verrechnungskonto eine eigene Einlagensicherungsgrenze von 100 000 €.
Zum Schutzbereich der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen:
In der Antwort vom 27.12.2021 ging es um die Frage der Absicherung von Wertpapiergeschäften. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierbanken (EdW, www.e-d-w.de) gewährt privaten Anlegern einen Mindestschutz ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften gegenüber einer Depotbank. Dieser Entschädigungsanspruch richtet sich nach dem Wert der Forderung aus Wertpapiergeschäften bei Eintritt des Entschädigungsfalles. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90% der Forderung, höchstens jedoch 20.000 EUR. Die Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtforderung gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen, unabhängig von der Anzahl der Konten oder Depots.
@Stiftung_Warentest Leider finde ich auch nach intensiver Internetrecherche keine klare Antwort auf die Frage, ob ich, wenn ich als Kunde unterschiedlicher Broker Inhaber mehrerer Verrechnungskonten mit unterschiedlicher Stammnummer bei derselben Depotbank bin, i.S.d. Einlagensicherungsgesetzes ein einziger oder mehrfach "Einleger" bin und damit nur einen einzigen Entschädigungsanspruch für alle Verrechnungskonten zusammen oder für jedes Verrechnungskonto gesondert hätte. Irritierend ist in diesem Zusammenhang Ihr Kommentar vom 27.12.2021: "Die eine Form des Insolvenzschutzes bezieht sich auf die Einlagen auf dem Verrechnungskonto. Die sind bis zu 20 000 € abgesichert." Nach meinen Recherchen unterliegen auch Verrechnungskonten dem Einlagensicherungsgesetz und damit einer Absicherung bis 100 000 €. Was ist richtig?
Vielen Dank für ihre Antwort. Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar für Ihre Hilfe. Dennoch haben Sie ja jetzt selber bemerkt wie kompliziert die Suche nach ETF‘s ist. Die gesamte Liste (1000-1850 laut test.de) der ETF‘s ist eben nicht immer einsehbar. Daher wäre eine Anmerkung bei einem neuen Test hilfreich. Schließlich kann man bei anderen Anbietern ohne weiteres über die Startseite (meistens im oberen Bereich) nach einer WKN suchen. Bei Trade Republic hat man eben erst nach einer Registrierung den Zugriff auf Listen mit Filterfunktion und WKN Suche. Bei Smartbroker die 100 beliebten ETF‘s sind halt nur 10%. ;)
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@ SchLBeJo: Neben der Einlagensicherung für die Einlagen auf Giro-, Verrechnungs-, Tages- und Festgeldkonten gibt es auch die gesetzliche Anlegerentschädigung für das Wertpapierdepot.
Diese schützt die Ansprüche der Kunden auf Auszahlung der Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse sowie auf Herausgabe des Sondervermögens an den Wertpapieren. Dazu gehören auch Ansprüche auf die Verschaffung von Rechten, den Besitz oder das Eigentum an Wertpapieren oder Geld, soweit diese durch Unterschlagung oder Veruntreuung vereitelt worden sind.
Zum Schutz der Wertpapiere als Sondereigentum
Aktien, Anleihen oder Fondsanteile stehen im Eigentum des Anlegers und werden von einer Bank lediglich verwahrt. Der Anleger kann bei der Insolvenz der Bank nach Paragraf 4 der Insolvenzordnung einen sogenannten Aussonderungsanspruch geltend machen, womit die Wertpapiere auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden können.
Da die Wertpapiere im Depot nicht in die Insolvenzmasse fallen, können Anleger in der Regel keine Kompensation nach dem Anlegerentschädigungsgesetz verlangen. Denn die Anlegerentschädigung gibt es erst, wenn die Depotbank nicht in der Lage sein sollte, Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen, zum Beispiel, weil sie aufgrund eines betrügerischen Vorgehens gar nicht darüber verfügt. In einem solchen, rein hypothetischen Fall, ist die Höhe der Anlegerentschädigung auf 90% ihrer Forderungen aus den Wertpapiergeschäften beschränkt (und auf maximal auf 20 000 €).
Informationen zur Anlegerentschädigung finden Sie hier:
www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html
www.e-d-w.de/anleger
Hallo,
wie sind die Wertpapiere eines Wertpapierdepots nach deutschen Recht eigentlich gesichert?
Zwar sind die Wertpapiere Sondervermögen und gehören somit nicht zur Insolvenzmasse
im Falle der Insolvenz eines Brokers oder einer Bank.
Dies schützt aber wohl nicht vor betrügerischem Verhalten des Brokers bzw. der Bank.
Hintergrund meiner Frage:
Ein Hinweis im "Finanztip", dass nach französischen Recht Wertpapiere nur bis
zu 70.000 € pro Person? pro Depot? gesichert sind, im Fall dass die verwahrende Bank die Papiere, warum auch immer, nicht einlösen will oder kann.
Das ist weniger als die 100.000 € Einlagensicherung für Sichtkonten.
Vielleicht können Sie meine Frage beantworten?
mit freundlichen Grüßen
Bernd Schlüter
@ow: Der gesetzliche Insolvenzschutz der Einlagen auf dem Verrechnungskonto in Höhe von 100 000 € gilt pro Person und Bankinstitut. Besitzt eine Person mehrere Verrechnungskonten bei unterschiedlichen Banken, greift für jedes Verrechnungskonto eine eigene Einlagensicherungsgrenze von 100 000 €.
Zum Schutzbereich der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen:
In der Antwort vom 27.12.2021 ging es um die Frage der Absicherung von Wertpapiergeschäften. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierbanken (EdW, www.e-d-w.de) gewährt privaten Anlegern einen Mindestschutz ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften gegenüber einer Depotbank. Dieser Entschädigungsanspruch richtet sich nach dem Wert der Forderung aus Wertpapiergeschäften bei Eintritt des Entschädigungsfalles. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90% der Forderung, höchstens jedoch 20.000 EUR. Die Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtforderung gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen, unabhängig von der Anzahl der Konten oder Depots.
@Stiftung_Warentest
Leider finde ich auch nach intensiver Internetrecherche keine klare Antwort auf die Frage, ob ich, wenn ich als Kunde unterschiedlicher Broker Inhaber mehrerer Verrechnungskonten mit unterschiedlicher Stammnummer bei derselben Depotbank bin, i.S.d. Einlagensicherungsgesetzes ein einziger oder mehrfach "Einleger" bin und damit nur einen einzigen Entschädigungsanspruch für alle Verrechnungskonten zusammen oder für jedes Verrechnungskonto gesondert hätte.
Irritierend ist in diesem Zusammenhang Ihr Kommentar vom 27.12.2021: "Die eine Form des Insolvenzschutzes bezieht sich auf die Einlagen auf dem Verrechnungskonto. Die sind bis zu 20 000 € abgesichert." Nach meinen Recherchen unterliegen auch Verrechnungskonten dem Einlagensicherungsgesetz und damit einer Absicherung bis 100 000 €. Was ist richtig?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar für Ihre Hilfe. Dennoch haben Sie ja jetzt selber bemerkt wie kompliziert die Suche nach ETF‘s ist. Die gesamte Liste (1000-1850 laut test.de) der ETF‘s ist eben nicht immer einsehbar. Daher wäre eine Anmerkung bei einem neuen Test hilfreich. Schließlich kann man bei anderen Anbietern ohne weiteres über die Startseite (meistens im oberen Bereich) nach einer WKN suchen. Bei Trade Republic hat man eben erst nach einer Registrierung den Zugriff auf Listen mit Filterfunktion und WKN Suche. Bei Smartbroker die 100 beliebten ETF‘s sind halt nur 10%. ;)