
Sparformen für vermögenswirksame Leistungen: Wir haben Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag sowie Baukredit-Tilgung verglichen und nennen die besten Angebote.
Wie Sie Ihre VL am besten anlegen
Anspruch auf VL bleibt oft ungenutzt
Sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksamen Leistungen (VL). Ob und wie viel der Betrieb seinen Beschäftigten als Zuschuss gewährt, steht im jeweiligen Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Schätzungsweise rund ein Drittel von etwa 20 Millionen Anspruchsberechtigten steht ohne VL-Vertrag da und lässt damit regelmäßig Geld verfallen. Da manche Arbeitgeber bis zu 40 Euro pro Monat gewähren, können das mehrere Tausend Euro sein.
Das bietet der VL-Vergleich der Stiftung Warentest
Testergebnisse. Die Tabellen der Stiftung Warentest zeigen VL-Angebote für Fondssparpläne und Banksparpläne im Vergleich. In einer Extra-Tabelle vergleichen wir ethisch-ökologische Aktienfonds, die für VL-Sparpläne angeboten werden. Außerdem gehen wir auf die Sparformen Bausparvertrag und Baukredit-Tilgung ein.
FAQ. Von Abschluss bis Zulage – die Finanztest-Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema vermögenswirksame Leistungen.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf die PDF der Heftartikel aus der Zeitschrift Finanztest zum Thema Vermögenswirksame Leistungen.
ETF-Sparpläne. Eine weitere Methode, wie Sie mit kleinen monatlichen Beträgen auf Dauer ein ansehnliches Vermögen ansparen, zeigt unser Test ETF-Sparplan.
Vertrag läuft bis zu sieben Jahre
Ein VL-Vertrag läuft bis zu sieben Jahre, die sich aus sechs Jahren Spar- und bis zu einem Jahr Wartezeit zusammensetzen. Oft sind es allerdings ein paar Monate weniger, weil der Vertrag nicht am 1. Januar beginnt. Wer zum Beispiel am 1. Mai 2021 mit dem Sparen beginnt, zahlt die letzte Rate am 1. April 2027 ein. Der Vertrag ruht dann bis zum 31. Dezember 2027.
Mehrere VL-Varianten stehen zur Wahl
Wir haben die wichtigsten VL-Varianten untersucht: Bank- und Fondssparpläne sowie Bausparverträge. Auch die Tilgung eines Baukredits ist möglich. Es gibt noch andere Möglichkeiten, die vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, etwa Genossenschaftssparen oder den Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen. Diese Angebote haben wir nicht untersucht. Nicht alle berechtigten Arbeitnehmer können frei entscheiden, welchen Vertrag sie abschließen wollen. In manchen Branchen macht der Tarifvertrag klare Vorgaben, etwa in der Metallindustrie, wo alles in die betriebliche Altersvorsorge fließt.
Vom Arbeitgeberzuschuss gehen Steuern ab
Unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses können Sparer den monatlichen Betrag sogar auf mehr als 40 Euro aufstocken. Das kann bei besonders attraktiven Verträgen sinnvoll sein. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist übrigens ein Bruttobetrag, von dem Steuern und Sozialabgaben abgehen. Ganz ohne Eigenbeitrag kommt ein VL-Vertrag deshalb nicht aus.
Fondssparplan mit besten Chancen
Die dauerhaft niedrigen Zinsen wirken sich auch auf fast alle VL-Angebote aus. Einzige Ausnahme: Sparpläne auf Aktienfonds haben so gute Renditechancen wie eh und je. Allerdings sollte Sparern klar sein, dass am Ende der Festlegungsfrist ein Minus stehen kann. Solange sie ihre Fondsanteile nicht voreilig verkaufen, ist das aber nicht weiter tragisch. Ein Stück Ungewissheit bleibt aber in jedem Fall, denn man weiß nie, welcher Betrag nach sieben Jahren auf dem Kontoauszug stehen wird.
Banksparplan mit festem Ertrag
Wer das vermeiden will, nimmt besser einen verzinsten Banksparplan und setzt damit auf einen verlässlichen Wertzuwachs. Die Auswahl an Produkten ist sehr überschaubar und die meisten haben eine nur minimale Verzinsung. Immerhin gibt es einen Sparplan, der als Leuchtturm in der trüben Zinslandschaft eine sehr ansehnliche Rendite bringt.
Wie Sie Ihre VL am besten anlegen
Bausparen immer noch beliebt
Bausparverträge bieten zwar keine nennenswerte Verzinsung, gehören aber aus gutem Grund immer noch zu den beliebtesten VL-Produkten: Wer einen Immobilienkauf fest eingeplant hat, kann bedenkenlos einen Bausparvertrag abschließen. Die Aussicht auf ein möglichst niedrig verzinstes Darlehen ist in diesem Fall weitaus wichtiger als die Zinseinnahmen.
Zusätzliche staatliche Förderung
Für junge Menschen bis 25 Jahre kann auch ein „Renditebausparvertrag“ interessant sein. Dabei muss das gesparte Geld nicht in einen Immobilienkauf fließen, sondern kann nach Belieben verwendet werden. Attraktiv ist das aber nur mit zusätzlicher staatlicher Förderung. Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie, die zum Jahresbeginn erhöht worden ist. Die Zulagen sind an Einkommensgrenzen geknüpft, die viele Arbeitnehmer überschreiten. Maßgeblich ist aber nicht der Bruttoverdienst, sondern das zu versteuernde Einkommen. Es ist niedriger, da sich Werbungskosten und andere Posten absetzen lassen.
Kredit tilgen geht nicht bei jeder Bank
Eine weitere Variante, seine vermögenswirksamen Leistungen zu nutzen, ist vielen gar nicht bekannt: Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die Haus oder Wohnung abbezahlen, können die angesparten VL-Beiträge oft auch zur Tilgung ihres Kredits einsetzen. Voraussetzung ist aber, dass sich Bank oder Bausparkasse auf diese Lösung einlassen. Unsere Nachfrage bei den Anbietern zeigt leider: Die Bereitschaft ist bei vielen Banken gering. Alle, die einen Baukredit abzahlen, sollten sich dennoch bei ihrem Institut nach dieser Möglichkeit erkundigen. Je nachdem, wann und zu welchen Konditionen der Kredit abgeschlossen wurde, kann sie ausgesprochen attraktiv sein.
Dieser Vergleich ist zuletzt am 16. März 2021 aktualisiert worden. Nutzerkommentare können sich auf ältere Fassungen beziehen.
Wie Sie Ihre VL am besten anlegen
-
- Raisin Pension bietet den einzigen Rürup-Fondssparplan mit freier ETF-Auswahl an. Was taugt das Produkt im Vergleich zu Rürup-Fondspolicen?
-
- Ohne Aufwand mit Fonds fürs Alter sparen? Das geht mit fondsgebundenen Rentenversicherungen mit ETF. Sie bieten wenig Sicherheit, dafür aber gute Renditechancen.
-
- Trotz hoher staatlicher Förderung sorgt Riester bei vielen Sparenden für Frust. Die Stiftung Warentest erklärt, ob ein Abschluss jetzt überhaupt noch sinnvoll ist.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Rudi: Bausparverträge lohnen sich derzeit nur für Sparer, die ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Sollten Sie dennoch diese Variante wählen, können Sie das Bausparguthaben auch auszahlen lassen, wenn noch keine Zuteilungsreife vorliegt.
Hallo,
meine Bausparkasse hat meinen bisher mit VL besparten Vertrag gekündigt. Ich habe seit längerem einen zweiten, bisher nicht besparten (aufgeschwatzten), Bausparvertrag mit einem Guthabenzins von 1%, den ich künftig mit den VL besparen könnte. Halten Sie es für sinnvoll diesen Vertrag zu "aktivieren" oder würden Sie ein VL-Depot bevorzugen? Der Bausparvertrag würde das Kapital bei der Nennsparrate wohl deutlich länger als 7 Jahre zu 1% binden, allerdings sind dafür bereits Abschlusskosten gezahlt worden und laufende Kosten fallen nicht an...
Eine Baufinanzierung ist nicht geplant. Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie besteht nicht.
Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen.
@Börsenspecht: Die Übertragung der Depotkontenführung auf die Online- Plattform MorganFund allein ist kein Grund für die Kündigung eines VL-Sparplanes.
Stimmen Sie den neuen Bedingungen / der Übertragung des Depots nicht zu, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen der VL-Vertrag von der DWS gekündigt wird. Dann können Sie diesen nicht mehr weiter besparen. Wie bei anderen Kontomodellen auch, können Banken und Fondsgesellschaften auch für die Führung von VL-Anlagen die Bedingungen ändern und / oder eine Kontoführungsgebühr einführen. Die Konditionen der Anbieter können sich während der Vertragslaufzeit ändern, zwar nicht rückwirkend, aber für die Zukunft. Über diese Änderungen muss der Kunde im Voraus in Kenntnis gesetzt werden und für relevante Änderungen ist seine Zustimmung einzuholen.
Wir sind Kleinverdiener und haben seit 2020 VWL-Verträge bei DWS laufen. Nun entdecke ich online einen ganzen Schwung von "Mitteilungen": Die Depots wurden bereits an MorgenFund übergeben. (Das läuft sonst so automatisch, da schaue ich nur ca. alle zwei Monate online hinein.)
Jetzt ist natürlich unsere Befürchtung, dass wir:
- entweder in eingen Monaten fett höhere Gebühren bezahlen sollen
- unsere Ansprüche auf Förderung/Zulage verlieren, wenn wir nun aussteigen und kündigen.
Wir sollen diverse Geschäftsbedingungen akzeptieren, und wir haben noch nie auch nur von MorgenFund gehört. Sie die seriös? Ist DWS in Schwierigkeiten? Oder geht es wieder nur um "noch mehr Profit"? (Daher unsere Befürchtung von höheren Gebühren, weil sonst die VWL-Verträge doch über sieben Jahre laufen, oder nicht?)
Wir danken für jeden Input und für Tipps von der Redaktion und von anderen Kunden.
@Y.Koch: Für den langfristigen Vermögensaufbau ist es bequemer, sein Geld in einen thesaurierenden Aktien ETF Welt der 1. Wahl anzulegen. Dann müssen Sie sich sich nicht um die Wiederanlage der ausgeschütteten Erträge kümmern. Denn nicht alle Banken bieten die automatische Wiederanlage der Erträge an. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Fragen Sie konkret nach, ob eine automatische Wiederanlage möglich ist. Nur dann kommt die ausschüttende Variante auch in Betracht.