
Sparformen für vermögenswirksame Leistungen: Wir haben Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag sowie Baukredit-Tilgung verglichen und nennen die besten Angebote.
Anspruch auf VL bleibt oft ungenutzt
Sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksamen Leistungen (VL). Ob und wie viel der Betrieb seinen Beschäftigten als Zuschuss gewährt, steht im jeweiligen Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Schätzungsweise rund ein Drittel von etwa 20 Millionen Anspruchsberechtigten steht ohne VL-Vertrag da und lässt damit regelmäßig Geld verfallen. Da manche Arbeitgeber bis zu 40 Euro pro Monat gewähren, können das mehrere Tausend Euro sein.
Das bietet der VL-Vergleich der Stiftung Warentest
- Testergebnisse.
- Die Tabellen der Stiftung Warentest zeigen VL-Angebote für Fondssparpläne und Banksparpläne im Vergleich. In einer Extra-Tabelle vergleichen wir ethisch-ökologische Aktienfonds, die für VL-Sparpläne angeboten werden. Außerdem gehen wir auf die Sparformen Bausparvertrag und Baukredit-Tilgung ein.
- FAQ.
- Von Abschluss bis Zulage – die Finanztest-Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema vermögenswirksame Leistungen.
- Heftartikel.
- Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf die PDF der Heftartikel aus der Zeitschrift Finanztest zum Thema Vermögenswirksame Leistungen.
- ETF-Sparpläne.
- Eine weitere Methode, wie Sie mit kleinen monatlichen Beträgen auf Dauer ein ansehnliches Vermögen ansparen, zeigt unser Test ETF-Sparplan.
Vertrag läuft bis zu sieben Jahre
Ein VL-Vertrag läuft bis zu sieben Jahre, die sich aus sechs Jahren Spar- und bis zu einem Jahr Wartezeit zusammensetzen. Oft sind es allerdings ein paar Monate weniger, weil der Vertrag nicht am 1. Januar beginnt. Wer zum Beispiel am 1. Mai 2021 mit dem Sparen beginnt, zahlt die letzte Rate am 1. April 2027 ein. Der Vertrag ruht dann bis zum 31. Dezember 2027.
Mehrere VL-Varianten stehen zur Wahl
Wir haben die wichtigsten VL-Varianten untersucht: Bank- und Fondssparpläne sowie Bausparverträge. Auch die Tilgung eines Baukredits ist möglich. Es gibt noch andere Möglichkeiten, die vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, etwa Genossenschaftssparen oder den Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen. Diese Angebote haben wir nicht untersucht. Nicht alle berechtigten Arbeitnehmer können frei entscheiden, welchen Vertrag sie abschließen wollen. In manchen Branchen macht der Tarifvertrag klare Vorgaben, etwa in der Metallindustrie, wo alles in die betriebliche Altersvorsorge fließt.
Vom Arbeitgeberzuschuss gehen Steuern ab
Unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses können Sparer den monatlichen Betrag sogar auf mehr als 40 Euro aufstocken. Das kann bei besonders attraktiven Verträgen sinnvoll sein. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist übrigens ein Bruttobetrag, von dem Steuern und Sozialabgaben abgehen. Ganz ohne Eigenbeitrag kommt ein VL-Vertrag deshalb nicht aus.
Fondssparplan mit besten Chancen
Die dauerhaft niedrigen Zinsen wirken sich auch auf fast alle VL-Angebote aus. Einzige Ausnahme: Sparpläne auf Aktienfonds haben so gute Renditechancen wie eh und je. Allerdings sollte Sparern klar sein, dass am Ende der Festlegungsfrist ein Minus stehen kann. Solange sie ihre Fondsanteile nicht voreilig verkaufen, ist das aber nicht weiter tragisch. Ein Stück Ungewissheit bleibt aber in jedem Fall, denn man weiß nie, welcher Betrag nach sieben Jahren auf dem Kontoauszug stehen wird.
Banksparplan mit festem Ertrag
Wer das vermeiden will, nimmt besser einen verzinsten Banksparplan und setzt damit auf einen verlässlichen Wertzuwachs. Die Auswahl an Produkten ist sehr überschaubar und die meisten haben eine nur minimale Verzinsung. Immerhin gibt es einen Sparplan, der als Leuchtturm in der trüben Zinslandschaft eine sehr ansehnliche Rendite bringt.
Bausparen immer noch beliebt
Bausparverträge bieten zwar keine nennenswerte Verzinsung, gehören aber aus gutem Grund immer noch zu den beliebtesten VL-Produkten: Wer einen Immobilienkauf fest eingeplant hat, kann bedenkenlos einen Bausparvertrag abschließen. Die Aussicht auf ein möglichst niedrig verzinstes Darlehen ist in diesem Fall weitaus wichtiger als die Zinseinnahmen.
Zusätzliche staatliche Förderung
Für junge Menschen bis 25 Jahre kann auch ein „Renditebausparvertrag“ interessant sein. Dabei muss das gesparte Geld nicht in einen Immobilienkauf fließen, sondern kann nach Belieben verwendet werden. Attraktiv ist das aber nur mit zusätzlicher staatlicher Förderung. Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie, die zum Jahresbeginn erhöht worden ist. Die Zulagen sind an Einkommensgrenzen geknüpft, die viele Arbeitnehmer überschreiten. Maßgeblich ist aber nicht der Bruttoverdienst, sondern das zu versteuernde Einkommen. Es ist niedriger, da sich Werbungskosten und andere Posten absetzen lassen.
Kredit tilgen geht nicht bei jeder Bank
Eine weitere Variante, seine vermögenswirksamen Leistungen zu nutzen, ist vielen gar nicht bekannt: Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die Haus oder Wohnung abbezahlen, können die angesparten VL-Beiträge oft auch zur Tilgung ihres Kredits einsetzen. Voraussetzung ist aber, dass sich Bank oder Bausparkasse auf diese Lösung einlassen. Unsere Nachfrage bei den Anbietern zeigt leider: Die Bereitschaft ist bei vielen Banken gering. Alle, die einen Baukredit abzahlen, sollten sich dennoch bei ihrem Institut nach dieser Möglichkeit erkundigen. Je nachdem, wann und zu welchen Konditionen der Kredit abgeschlossen wurde, kann sie ausgesprochen attraktiv sein.
Dieser Vergleich ist zuletzt am 16. März 2021 aktualisiert worden. Nutzerkommentare können sich auf ältere Fassungen beziehen.
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Bei zB comdirect oder Finvesto kann ich meine VWL-Beiträge in ETFs anlegen. Teilweise gibt es aber den gleichen ETF als Ausschütter (Dist.) oder Thesaurierer (Acc.) in der Auswahl.
Was ist hier besser für den VWL Vermögensaufbau? Und wohin gehen eigentlich die ausgeschütteten Beträge aus den ETFs in so einem Depot für die vermögenswirksamen Leistungen?
@Enttäuschter_Degussa_VL_Sparer: Ja, so schreiben wir das auch in der Fußnote zum Angebot: "Der Nutzer hat die Möglichkeit, ein kostenfreies Kontomodell zu wählen." Nicht alle Kontomodelle sind kostenfrei.
Die Aussage zur Degussa ist nur begrenzt korrekt. Die Degussa hat nach einer erfolgten Beschwerde wegen der Belastung von Kontoführungsgebühren von 5 EUR pro Monat (!) bei ausschließlicher Nutzung des VL-Sparens eingeräumt, dass sie doch Gebühren erhebt wenn der Nutzer nicht das Online Banking aktiviert und die elektronische Postbox aktiviert. Ich habe soeben der Degussa meine Kündigung übermittelt. Das ist m.E. ein Kopplungsvertrag mit übelster Abzocke und die von Finanztest versprochene Leistung wird nicht erbracht.
@Koschka_324: Beim VL-Fondssparen ist es tatsächlich so, dass nach dem Ende der Einzahlphase des ersten Vertrags automatisch die Zahlungen in einen Zweitvertrag weiterlaufen (während der Erstvertrag bis zum Ende des Jahres ruht). Warum Sie darauf nicht hingewiesen wurden, wissen wir nicht. Wenden Sie sich hiermit am Besten direkt an den Anbieter. (TK)
Hallo,
die Laufzeit meiner VL (erstmalig angelegt in einen Fonds) endet zum 31.12.21. Aus Ihrem Heftbeitrag und den VL-Vereinbarungen meiner Bank lese ich heraus, dass am Ende von 6 Jahren die Einzahlungen gestoppt werden und im 7. Jahr der Vertrag "ruht" (= Einzahlungslos). Bei mir laufen auch im aktuellen 7. Jahr die Einzahlungen durch den Arbeitgeber weiter (Einzahlungsbeginn war 01.07.15) und betragen einiges über 2.880 Euro. Hinweise auf einen automatischen neuen Vertrag durch die Bank zum Ende des 6. Jahres sehe ich nicht. Verstehe ich die "Ruhezeit" im 7. Jahr falsch? Würde die Bank (oder muss sie) falsche zusätzliche Zahlungen stoppen? Muss ich etwas tun oder sonst später etwas zurückzahlen? Was passiert im Fall des "Ruhens" sonst ggf. bei Nichteinzahlung der VL-Beiträge? Verfallen sie ein Jahr lang? Vielen Dank!