Vermögens­wirk­same Leistungen Wie Sie den Zuschuss von der Firma am besten vermehren

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Vermögens­wirk­same Leistungen - Wie Sie den Zuschuss von der Firma am besten vermehren

Stress­frei. In VL-Sparpläne fließt geschenktes Geld vom Betrieb. © Getty Images / Westend61

Fonds­sparplan, Bank­sparplan oder Bauspar­vertrag – Vermögens­wirk­same Leistungen (VL) sind vielfältig. Wie Beschäftigte die Extrazahlung am besten nutzen.

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Viele Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer verschenken regel­mäßig Geld. Sie haben Anspruch auf vermögens­wirk­same Leistungen (VL), lassen ihn aber verfallen. Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzu­schließen – wenn man weiß, welcher es sein soll.

Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen und zeigt, welcher Vertrag zu welchen Ansprüchen passt. Wir nennen die güns­tigsten Anbieter für VL-Sparpläne auf Aktien-ETF und haben auch ein Schnäpp­chen für alle, die lieber auf sichere Zinsen setzen.

Warum sich der VL-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Unsere Unter­suchung zeigt, bei welchen Banken es VL-Angebote für Fonds­sparpläne gibt und wie hoch dabei die Kosten für Depot und Ausführung des Sparplans sind.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Von Abschluss bis Zulage – die Finanztest-Experten beant­worten die wichtigsten Fragen zum Thema Vermögens­wirk­same Leistungen.

Bank­sparpläne und Bausparen

Wir nennen außerdem den VL-Bank­sparplan mit der höchsten Rendite. Zusätzlich zeigen wir, wie VL-Sparende, die einen Immobilienkauf planen, entscheiden können, ob ein Bauspar­vertrag die richtige Lösung für sie ist.

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Mehrere Varianten für VL-Sparen

Vermögens­wirk­same Leistungen sind ein recht komplexes Thema. Es gibt nicht den einen VL-Vertrag, sondern eine Reihe von Varianten, zwischen denen sich Sparende entscheiden müssen. Die Auswahl erfordert meist mehr Zeit und Recherche als der eigentliche Abschluss. VL-Verträge lassen sich in Form von Fonds­sparplänen, Bank­sparplänen oder Bauspar­verträgen einrichten. Selbst die Tilgung eines Baukredits ist beim VL-Sparen mit Bauspar­verträgen manchmal möglich. Wir sagen, welcher VL-Vertrag am besten zu welchem Sparziel passt und bei welchem es die besten Rendite­chancen gibt.

VL-Vertrag läuft bis zu sieben Jahre

Wie hoch die VL-Leistungen des Arbeit­gebers sind, ist nicht fest­gelegt, aber der maximale Betrag liegt bei 40 Euro pro Monat – wohl­gemerkt brutto. Angestellte müssen darauf noch Steuern und Sozial­abgaben zahlen. Mit dieser Einschränkung erhalten sie über die fest­gelegte sechs­jährige Einzahlungs­zeit insgesamt maximal 2 880 Euro als Geschenk ihres Arbeit­gebers.

Der VL-Vertrag läuft allerdings länger, denn nach der Einzahlungs­phase ist eine Warte­zeit von bis zu einem Jahr vorgeschrieben. Erst dann kommen VL-Sparer plan­mäßig an das Geld heran. Sie können auch eigene Beiträge beisteuern und die Monats­rate auf mehr als 40 Euro aufstocken.

Fonds­sparpläne mit den höchsten Rendite­chancen

Für die meisten VL-Berechtigten eignet sich ein Fonds­sparplan am besten. Damit beteiligen sie sich an der Entwick­lung von Aktienmärkten. Börsen­gehandelte Indexfonds – sogenannte ETF – die den welt­weiten Aktienmarkt nach­zeichnen, sind aus Sicht von Finanztest für diesen Zweck ideal. Gerade jungen Leuten bietet ein VL-Fonds­sparplan auf einen Welt­aktien-ETF die ideale Möglich­keit, erste Erfahrungen mit Aktien­anlagen zu sammeln. Die Experten der Stiftung Warentest haben untersucht, welche Banken VL-Sparpläne mit Aktienfonds anbieten und die dabei anfallenden Kosten ermittelt.

Tipp: Eine weitere Methode, wie Sie mit kleinen monatlichen Beträgen auf Dauer ein ansehnliches Vermögen ansparen, ist ein ETF-Sparplan. Unser Test ETF-Sparplan zeigt, bei welchen Banken und Onlinebrokern Sie einfach und kostengünstig ein Depot führen und ETF-Sparpläne einrichten können.

Kaum Angebote bei VL-Bank­sparplänen

Wer alle Unwäg­barkeiten vermeiden will, kann mit einem verzinsten VL-Bank­sparplan auf einen verläss­lichen Wert­zuwachs setzen. Spare­rinnen und Sparer können abschätzen, welcher Betrag zum Zeit­punkt der Auszahlung zur Verfügung stehen wird.

Die Produkt­auswahl ist allerdings äußerst bescheiden, denn nur zwei Banken haben uns akzeptable Angebote genannt. Eines davon ist allerdings recht attraktiv und eignet sich mit einer aktuellen Rendi­teerwartung von etwa 3,2 Prozent pro Jahr sogar zum Aufstocken des VL-Beitrags.

Mit Bauspar­verträgen auf güns­tige Darlehen setzen

Bauspar­verträge sind für manche VL-Sparer die attraktivste Lösung, und das liegt gewiss nicht an der Verzinsung. Aus Renditesicht bringt ein Bauspar­vertrag kaum etwas. Wer aber einen Immobilienkauf fest einge­plant hat oder eine kredit­finanzierte Modernisierung plant, legt sein Haupt­augen­merk darauf, ein zins­güns­tiges Darlehen zu kommen.

Die von uns befragten Bausparkassen haben zwar keine konkreten VL-Angebote genannt, aber Interes­sierte kommen nach unseren Erfahrungen durch­aus an solche Verträge. Wir sagen, wie das geht.

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Zusätzliche staatliche Förderung

Ausschließ­lich für junge Menschen bis 25 Jahre ist oft auch ein Rendite­bauspar­vertrag attraktiv. Der Unterschied: Sie müssen das gesparte Geld nicht in einen Immobilienkauf stecken, sondern können damit machen, was sie wollen. Das lohnt sich aber nur mit zusätzlicher staatlicher Förderung. Wir sagen, wie hoch diese ist und wer Arbeitnehmer­spar­zulage oder Wohnungs­bauprämie in Anspruch nehmen darf.

Tilgung entspricht attraktiver Rendite

Alle, die einen Immobilien­kredit abbezahlen, können ihren VL-Vertrag auch für dessen Tilgung einsetzen. Voraus­gesetzt, die Bank oder Bausparkasse, die den Kredit vergeben hat, lässt sich auf diese Variante ein.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Flips am 28.11.2023 um 20:56 Uhr
    Arbeitgeberzuschuss unbegrenzt

    Sie schreiben, dass der Arbeitgeberzuschuss auf 40 € brutto pro Monat begrenzt sei. Haben Sie hierfür eine Quelle? Denn ich habe auch gelesen, dass die 40 € eigentlich nur eine Grenze bezüglich der Arbeitnehmersparzulage sind, die mittlerweile gerne als generelle Obergrenze verkauft wird. Wenn man die Arbeitnehmersparzulage jedoch außen vor lässt, etwa weil das Einkommen zu hoch ist, dann kann der Arbeitgeber doch beliebige Beträge zuschießen, oder?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.10.2023 um 10:48 Uhr
    Anbieterwechsel

    @nils1896: Sie können die vermögenswirksamen Leistungen jederzeit in einen neuen Vertrag einfließen lassen. Eine Kopie des Vertrages geben Sie dem Arbeitgeber, damit er die VL zukünftig auf den neuen Vertrag einzahlen kann. Ob Sie das angesparte Guthaben in dem Banksparplan belassen ist Ihre Entscheidung, evtl. müssen Sie auf einen vereinbarten Schlussüberschuss verzichten.

  • nils1896 am 16.10.2023 um 08:26 Uhr
    Einfach nicht mehr besparen?

    Ich habe Anfang letzten Jahres einen Banksparplan mit mauen 0,1 Prozent bei der ING abgeschlossen. Ich würde nun lieber eine andere Variante wählen. Kann ich einfach ein anderes Produkt abschließen und dem Arbeitgeber mitteilen, sodass dann ab sofort kein Geld mehr zum ING-Sparplan fließt oder hat das irgendwelche Konsequenzen? Dort würde ich dann nach Ablauf der 7 Jahre an das bis jetzt eingezahlte Geld kommen. Oder sehe ich irgendetwas falsch?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.10.2023 um 16:20 Uhr
    finvesto und OLB

    @aridius: Ebase gehört seit 2019 zur FNZ-Bank und hat sich im September 2023 in FNZ Bank umbenannt. Und Ebase ist die Depotführende Stelle für die OLB
    https://wuestenrot.olb.de/landingpage/ihr-neues-depot
    (website ganz runter scrollen). Aber mit der OLB haben Sie unseres Erachtens nichts zu tun, wenn Sie Ihre VL bei Finvesto anlegen.

  • Aridius am 06.10.2023 um 15:15 Uhr
    finvesto nd OLB - ist das ein Unternehmen?

    Guten Tag, ich habe einen VL-Vertrag bei der Oldenburgischen gekündigt (da absolut unzufrieden) und habe bei finvesto einen neuen Vertrag abgeschlossen. Ich erhielt per E-Mail die Zugangsdaten, die exakt mit denen übereinstimmen (bis auf die Depotnummer), die ich bei der OLB hatte (zuvor bei ebase). Ich habe ganz große Sorge, dass ich vom Regen in die Traufe kommen und doch wieder dort lande, wo die OLB mit von der Partie ist. Können Sie mir sagen, ob finvesto wirklich nichts mit der OLB gemeinsam hat? Ansonsten würde ich vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. DANKE. MfG,