Stressfrei. In VL-Sparpläne fließt geschenktes Geld vom Betrieb. © Getty Images / Westend61
Fondssparplan, Banksparplan oder Bausparvertrag – Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind vielfältig. Wie Beschäftigte die Extrazahlung am besten nutzen.
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Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschenken regelmäßig Geld. Sie haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), lassen ihn aber verfallen. Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzuschließen – wenn man weiß, welcher es sein soll.
Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen und zeigt, welcher Vertrag zu welchen Ansprüchen passt. Wir nennen die günstigsten Anbieter für VL-Sparpläne auf Aktien-ETF und haben auch ein Schnäppchen für alle, die lieber auf sichere Zinsen setzen.
Warum sich der VL-Vergleich für Sie lohnt
Testergebnisse
Unsere Untersuchung zeigt, bei welchen Banken es VL-Angebote für Fondssparpläne gibt und wie hoch dabei die Kosten für Depot und Ausführung des Sparplans sind.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Von Abschluss bis Zulage – die Finanztest-Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Vermögenswirksame Leistungen.
Banksparpläne und Bausparen
Wir nennen außerdem den VL-Banksparplan mit der höchsten Rendite. Zusätzlich zeigen wir, wie VL-Sparende, die einen Immobilienkauf planen, entscheiden können, ob ein Bausparvertrag die richtige Lösung für sie ist.
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Mehrere Varianten für VL-Sparen
Vermögenswirksame Leistungen sind ein recht komplexes Thema. Es gibt nicht den einen VL-Vertrag, sondern eine Reihe von Varianten, zwischen denen sich Sparende entscheiden müssen. Die Auswahl erfordert meist mehr Zeit und Recherche als der eigentliche Abschluss. VL-Verträge lassen sich in Form von Fondssparplänen, Banksparplänen oder Bausparverträgen einrichten. Selbst die Tilgung eines Baukredits ist beim VL-Sparen mit Bausparverträgen manchmal möglich. Wir sagen, welcher VL-Vertrag am besten zu welchem Sparziel passt und bei welchem es die besten Renditechancen gibt.
VL-Vertrag läuft bis zu sieben Jahre
Wie hoch die VL-Leistungen des Arbeitgebers sind, ist nicht festgelegt, aber der maximale Betrag liegt bei 40 Euro pro Monat – wohlgemerkt brutto. Angestellte müssen darauf noch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Mit dieser Einschränkung erhalten sie über die festgelegte sechsjährige Einzahlungszeit insgesamt maximal 2 880 Euro als Geschenk ihres Arbeitgebers.
Der VL-Vertrag läuft allerdings länger, denn nach der Einzahlungsphase ist eine Wartezeit von bis zu einem Jahr vorgeschrieben. Erst dann kommen VL-Sparer planmäßig an das Geld heran. Sie können auch eigene Beiträge beisteuern und die Monatsrate auf mehr als 40 Euro aufstocken.
Fondssparpläne mit den höchsten Renditechancen
Für die meisten VL-Berechtigten eignet sich ein Fondssparplan am besten. Damit beteiligen sie sich an der Entwicklung von Aktienmärkten. Börsengehandelte Indexfonds – sogenannte ETF – die den weltweiten Aktienmarkt nachzeichnen, sind aus Sicht von Finanztest für diesen Zweck ideal. Gerade jungen Leuten bietet ein VL-Fondssparplan auf einen Weltaktien-ETF die ideale Möglichkeit, erste Erfahrungen mit Aktienanlagen zu sammeln. Die Experten der Stiftung Warentest haben untersucht, welche Banken VL-Sparpläne mit Aktienfonds anbieten und die dabei anfallenden Kosten ermittelt.
Tipp: Eine weitere Methode, wie Sie mit kleinen monatlichen Beträgen auf Dauer ein ansehnliches Vermögen ansparen, ist ein ETF-Sparplan. Unser Test ETF-Sparplan zeigt, bei welchen Banken und Onlinebrokern Sie einfach und kostengünstig ein Depot führen und ETF-Sparpläne einrichten können.
Kaum Angebote bei VL-Banksparplänen
Wer alle Unwägbarkeiten vermeiden will, kann mit einem verzinsten VL-Banksparplan auf einen verlässlichen Wertzuwachs setzen. Sparerinnen und Sparer können abschätzen, welcher Betrag zum Zeitpunkt der Auszahlung zur Verfügung stehen wird.
Die Produktauswahl ist allerdings äußerst bescheiden, denn nur zwei Banken haben uns akzeptable Angebote genannt. Eines davon ist allerdings recht attraktiv und eignet sich mit einer aktuellen Renditeerwartung von etwa 3,2 Prozent pro Jahr sogar zum Aufstocken des VL-Beitrags.
Mit Bausparverträgen auf günstige Darlehen setzen
Bausparverträge sind für manche VL-Sparer die attraktivste Lösung, und das liegt gewiss nicht an der Verzinsung. Aus Renditesicht bringt ein Bausparvertrag kaum etwas. Wer aber einen Immobilienkauf fest eingeplant hat oder eine kreditfinanzierte Modernisierung plant, legt sein Hauptaugenmerk darauf, ein zinsgünstiges Darlehen zu kommen.
Die von uns befragten Bausparkassen haben zwar keine konkreten VL-Angebote genannt, aber Interessierte kommen nach unseren Erfahrungen durchaus an solche Verträge. Wir sagen, wie das geht.
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Zusätzliche staatliche Förderung
Ausschließlich für junge Menschen bis 25 Jahre ist oft auch ein Renditebausparvertrag attraktiv. Der Unterschied: Sie müssen das gesparte Geld nicht in einen Immobilienkauf stecken, sondern können damit machen, was sie wollen. Das lohnt sich aber nur mit zusätzlicher staatlicher Förderung. Wir sagen, wie hoch diese ist und wer Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen darf.
Tilgung entspricht attraktiver Rendite
Alle, die einen Immobilienkredit abbezahlen, können ihren VL-Vertrag auch für dessen Tilgung einsetzen. Vorausgesetzt, die Bank oder Bausparkasse, die den Kredit vergeben hat, lässt sich auf diese Variante ein.
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Kommentarliste
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@palerider: Vielen Dank für den Hinweis. Für die VL-Sparpläne der Degussa-Kunden ändert sich nichts:
www.olb.de/landingpages/faq-meineneuebank
Zum VL-Sparen für Neukunden bittet die OLB, eine Beratung aufzusuchen. Die Konditionen dazu werden auf der Website nicht veröffentlicht:
www.olb.de/service/ihre-fragen/anlegen/wertpapier-und-depot
Im Testergebnis habe ich selbst nichts über das Angebot des Banksparplans der Degussa Bank gefunden, daher habe ich mich selbst im Netz auf die Suche gemacht. Und wurde als erstes informiert, dass aus der Degussa Bank die OLB wurde zum 01.09.24.
Auf deren Seiten habe ich über ein Angebot eines Banksparplans bzw. VL Konto nichts gefunden.
Ich denke, dass diese Option damit wegfällt.
@Börsenspecht: Ja klar. Mit einem Freistellungsauftrag können VL-Sparenden den Anfall der Steuern auf die Vorabpauschale verhindern.
Thesaurierte Fondserträge waren auch schon vor 2018 abgeltungssteuerpflichtig. Die neue Fondsbesteuerung führte nur dazu, dass die Banken die Steuer auf die thesaurierten Erträge pauschaliert direkt ans Finanzamt abführt und Fondsanleger die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben müssen.
Wir stecken in einem VL Vertrag für 6 Jahre fest. Nun, mitten in der Laufzeit beschließt die Regierung, dass wir Vorabpauschale bezahlen müssen! Und es wird richtig kompliziert: Die Bank schreibt, weil die Anteile gesperrt sind, können sie nicht einfach einen Bruchteil verkaufen und die Steuer bezahlen: Wir müssen einzelne Überweisungen an die Bank schicken. Bah. Ich habe den Brief nur zufällig gefunden, die Frist ist schon verstrichen, weil das Produkt eigentlich völlig "wartungsfrei" ist, bzw. bisher war.
Frage: Würde es etwas bringen, wenn wir diese VL ETF-Verträge, welche ja thessaurierend sind, nun mit einem Teil unserer Freistellungsaufträge "belegen"? Geht das überhaupt?
@Ralf70-H: Vielen Dank für Ihre Informationen. Es gibt mehrere Gründe, woran der Depotübertrag von Fondsanteilen scheitern kann. Wenn Sie herausgefunden haben, woran es im konkreten Fall liegt, freuen wir uns über eine Rückmeldung:
finanztest@stiftung-warentest.de
Soweit das noch nicht geschehen ist, sollten die Bankkunden sich zuerst direkt bei der Bank beschweren. Bei der FNZ kommt man über den virtuellen Assistenzen an das Beschwerdeformular dafür. Bleibt die Beschwerde erfolglos, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
https://fnz.de/banking/impressum
In Fällen, in denen der Depotübertrag nicht klappt oder der Zugriff auf das Depot beschränkt ist, können Sie auch die Bafin informieren:
www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/beschwerdenstreitschlichtung_node.html
Ebenfalls für uns interessant: Hat Ihnen die Einschaltung der Schlichtungsstelle oder Bafin geholfen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit.