
Stressfrei. In VL-Sparpläne fließt geschenktes Geld vom Betrieb. © Getty Images / Westend61
Fondssparplan, Banksparplan oder Bausparvertrag – Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind vielfältig. Wie Beschäftigte die Extrazahlung am besten nutzen.
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Testergebnisse für 13 Vermögenswirksame LeistungenViele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschenken regelmäßig Geld. Sie haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), lassen ihn aber verfallen. Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzuschließen – wenn man weiß, welcher es sein soll.
Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen und zeigt, welcher Vertrag zu welchen Ansprüchen passt. Wir nennen die günstigsten Anbieter für VL-Sparpläne auf Aktien-ETF und haben auch ein Schnäppchen für alle, die lieber auf sichere Zinsen setzen.
Warum sich der VL-Vergleich für Sie lohnt
Testergebnisse
Unsere Untersuchung zeigt, bei welchen Banken es VL-Angebote für Fondssparpläne gibt und wie hoch dabei die Kosten für Depot und Ausführung des Sparplans sind.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Von Abschluss bis Zulage – die Finanztest-Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Vermögenswirksame Leistungen.
Banksparpläne und Bausparen
Wir nennen außerdem den VL-Banksparplan mit der höchsten Rendite. Zusätzlich zeigen wir, wie VL-Sparende, die einen Immobilienkauf planen, entscheiden können, ob ein Bausparvertrag die richtige Lösung für sie ist.
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Testergebnisse für 13 Vermögenswirksame LeistungenMehrere Varianten für VL-Sparen
Vermögenswirksame Leistungen sind ein recht komplexes Thema. Es gibt nicht den einen VL-Vertrag, sondern eine Reihe von Varianten, zwischen denen sich Sparende entscheiden müssen. Die Auswahl erfordert meist mehr Zeit und Recherche als der eigentliche Abschluss. VL-Verträge lassen sich in Form von Fondssparplänen, Banksparplänen oder Bausparverträgen einrichten. Selbst die Tilgung eines Baukredits ist beim VL-Sparen mit Bausparverträgen manchmal möglich. Wir sagen, welcher VL-Vertrag am besten zu welchem Sparziel passt und bei welchem es die besten Renditechancen gibt.
VL-Vertrag läuft bis zu sieben Jahre
Wie hoch die VL-Leistungen des Arbeitgebers sind, ist nicht festgelegt, aber der maximale Betrag liegt bei 40 Euro pro Monat – wohlgemerkt brutto. Angestellte müssen darauf noch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Mit dieser Einschränkung erhalten sie über die festgelegte sechsjährige Einzahlungszeit insgesamt maximal 2 880 Euro als Geschenk ihres Arbeitgebers.
Der VL-Vertrag läuft allerdings länger, denn nach der Einzahlungsphase ist eine Wartezeit von bis zu einem Jahr vorgeschrieben. Erst dann kommen VL-Sparer planmäßig an das Geld heran. Sie können auch eigene Beiträge beisteuern und die Monatsrate auf mehr als 40 Euro aufstocken.
Fondssparpläne mit den höchsten Renditechancen
Für die meisten VL-Berechtigten eignet sich ein Fondssparplan am besten. Damit beteiligen sie sich an der Entwicklung von Aktienmärkten. Börsengehandelte Indexfonds – sogenannte ETF – die den weltweiten Aktienmarkt nachzeichnen, sind aus Sicht von Finanztest für diesen Zweck ideal. Gerade jungen Leuten bietet ein VL-Fondssparplan auf einen Weltaktien-ETF die ideale Möglichkeit, erste Erfahrungen mit Aktienanlagen zu sammeln. Die Experten der Stiftung Warentest haben untersucht, welche Banken VL-Sparpläne mit Aktienfonds anbieten und die dabei anfallenden Kosten ermittelt.
Tipp: Eine weitere Methode, wie Sie mit kleinen monatlichen Beträgen auf Dauer ein ansehnliches Vermögen ansparen, ist ein ETF-Sparplan. Unser Test ETF-Sparplan zeigt, bei welchen Banken und Onlinebrokern Sie einfach und kostengünstig ein Depot führen und ETF-Sparpläne einrichten können.
Kaum Angebote bei VL-Banksparplänen
Wer alle Unwägbarkeiten vermeiden will, kann mit einem verzinsten VL-Banksparplan auf einen verlässlichen Wertzuwachs setzen. Sparerinnen und Sparer können abschätzen, welcher Betrag zum Zeitpunkt der Auszahlung zur Verfügung stehen wird.
Die Produktauswahl ist allerdings äußerst bescheiden, denn nur zwei Banken haben uns akzeptable Angebote genannt. Eines davon ist allerdings recht attraktiv und eignet sich mit einer aktuellen Renditeerwartung von etwa 3,2 Prozent pro Jahr sogar zum Aufstocken des VL-Beitrags.
Mit Bausparverträgen auf günstige Darlehen setzen
Bausparverträge sind für manche VL-Sparer die attraktivste Lösung, und das liegt gewiss nicht an der Verzinsung. Aus Renditesicht bringt ein Bausparvertrag kaum etwas. Wer aber einen Immobilienkauf fest eingeplant hat oder eine kreditfinanzierte Modernisierung plant, legt sein Hauptaugenmerk darauf, ein zinsgünstiges Darlehen zu kommen.
Die von uns befragten Bausparkassen haben zwar keine konkreten VL-Angebote genannt, aber Interessierte kommen nach unseren Erfahrungen durchaus an solche Verträge. Wir sagen, wie das geht.
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Testergebnisse für 13 Vermögenswirksame LeistungenZusätzliche staatliche Förderung
Ausschließlich für junge Menschen bis 25 Jahre ist oft auch ein Renditebausparvertrag attraktiv. Der Unterschied: Sie müssen das gesparte Geld nicht in einen Immobilienkauf stecken, sondern können damit machen, was sie wollen. Das lohnt sich aber nur mit zusätzlicher staatlicher Förderung. Wir sagen, wie hoch diese ist und wer Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen darf.
Tilgung entspricht attraktiver Rendite
Alle, die einen Immobilienkredit abbezahlen, können ihren VL-Vertrag auch für dessen Tilgung einsetzen. Vorausgesetzt, die Bank oder Bausparkasse, die den Kredit vergeben hat, lässt sich auf diese Variante ein.
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Testergebnisse für 13 Vermögenswirksame Leistungen-
- Wie geht es weiter mit der Riester-Rente? Die Pläne der neuen Bundesregierung sind noch vage. Bestandskunden sollten sich aber nicht verunsichern lassen.
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- Wer mit ETF für die Rente sparen will, kann zu Fondspolicen greifen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen im Vergleich zeigt sich aber: Die Kosten sind meist hoch.
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- Was lohnt sich nach Steuern mehr: Die direkte Anlage in Fonds oder eine fondsgebundene Rentenversicherung? Wir haben es durchgerechnet und sagen, was sich für wen eignet.
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Sie schreiben, dass der Arbeitgeberzuschuss auf 40 € brutto pro Monat begrenzt sei. Haben Sie hierfür eine Quelle? Denn ich habe auch gelesen, dass die 40 € eigentlich nur eine Grenze bezüglich der Arbeitnehmersparzulage sind, die mittlerweile gerne als generelle Obergrenze verkauft wird. Wenn man die Arbeitnehmersparzulage jedoch außen vor lässt, etwa weil das Einkommen zu hoch ist, dann kann der Arbeitgeber doch beliebige Beträge zuschießen, oder?
@nils1896: Sie können die vermögenswirksamen Leistungen jederzeit in einen neuen Vertrag einfließen lassen. Eine Kopie des Vertrages geben Sie dem Arbeitgeber, damit er die VL zukünftig auf den neuen Vertrag einzahlen kann. Ob Sie das angesparte Guthaben in dem Banksparplan belassen ist Ihre Entscheidung, evtl. müssen Sie auf einen vereinbarten Schlussüberschuss verzichten.
Ich habe Anfang letzten Jahres einen Banksparplan mit mauen 0,1 Prozent bei der ING abgeschlossen. Ich würde nun lieber eine andere Variante wählen. Kann ich einfach ein anderes Produkt abschließen und dem Arbeitgeber mitteilen, sodass dann ab sofort kein Geld mehr zum ING-Sparplan fließt oder hat das irgendwelche Konsequenzen? Dort würde ich dann nach Ablauf der 7 Jahre an das bis jetzt eingezahlte Geld kommen. Oder sehe ich irgendetwas falsch?
@aridius: Ebase gehört seit 2019 zur FNZ-Bank und hat sich im September 2023 in FNZ Bank umbenannt. Und Ebase ist die Depotführende Stelle für die OLB
https://wuestenrot.olb.de/landingpage/ihr-neues-depot
(website ganz runter scrollen). Aber mit der OLB haben Sie unseres Erachtens nichts zu tun, wenn Sie Ihre VL bei Finvesto anlegen.
Guten Tag, ich habe einen VL-Vertrag bei der Oldenburgischen gekündigt (da absolut unzufrieden) und habe bei finvesto einen neuen Vertrag abgeschlossen. Ich erhielt per E-Mail die Zugangsdaten, die exakt mit denen übereinstimmen (bis auf die Depotnummer), die ich bei der OLB hatte (zuvor bei ebase). Ich habe ganz große Sorge, dass ich vom Regen in die Traufe kommen und doch wieder dort lande, wo die OLB mit von der Partie ist. Können Sie mir sagen, ob finvesto wirklich nichts mit der OLB gemeinsam hat? Ansonsten würde ich vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. DANKE. MfG,