Recht bekommen, schnell und günstig – das versprechen zahlreiche neue Dienstleister im Internet. Online-Rechtsberatungsportale, die Finanztest getestet hat, bieten individuellen Rechtsrat. Dazu gehören etwa Juraforum, Frag-einen-anwalt.de und Deutsche Anwaltshotline. Nutzer stellen auf der Internetseite des jeweiligen Portals eine Frage, die dann an einen der vielen dort beratenden Anwälte weitergeleitet wird. Er beantwortet die Frage für einen Preis, den meist der Nutzer selbst festlegt. Andere Portale bieten Anwaltsleistungen zum Festpreis. Rechtsrat gibt es bei den Portalen oft schon für weit unter 100 Euro.
Tipp: Unser Test von Online-Rechtsberatung hat gezeigt: Online-Rechtsberatung eignet sich für eine erste Einschätzung des Falles. Die Antwort kann allerdings nur so gut sein, wie die Frage formuliert ist. Wer, auch unabsichtlich, Details des Sachverhalts auslässt, erhält möglicherweise falschen Rechtsrat.
Digitale Streithelfer auf Provisionsbasis
Außer Online-Rechtsberatern gibt es mittlerweile immer mehr Internetfirmen, die damit Geld verdienen, bestimmte Forderungen durchzusetzen. Wer sie beauftragt, geht kein finanzielles Risiko ein. Nur wenn ein Dienstleister Erfolg hat, zahlt der Kunde eine Provision. In Mode gekommen sind solche Legal-Tech-Unternehmen mit dem Erfolg der Fluggasthelfer wie Flightright, Fairplane oder Euclaim: Sie machen Entschädigungsansprüche von Passagieren wegen Flugverspätung, Flugannullierung und Überbuchung gegenüber Airlines auf eigene Rechnung geltend, notfalls sogar vor Gericht. Im Erfolgsfall bekommen die Portale 20 bis 30 Prozent der Entschädigung vom Kunden.
Tipp: Alle Details im Special Fluggastrechte.
Legal Techs für viele Streitfälle
Das Risiko der Firmen hält sich in Grenzen. Die Fälle, die sie bearbeiten, sind gleich gelagert und meist eindeutig gesetzlich geregelt. Legal Techs arbeiten in allen Branchen nach gleichem Muster gleichartige Fälle ab. Das Portal Geblitzt.de etwa prüft angebliche Bußgeldverstöße im Straßenverkehr. Um Entschädigungsansprüche wegen Zugverspätung kümmert sich etwa Zug-erstattung.de (siehe unser Special Zugverspätung). Der Anbieter Rightmart prüft unter anderem Hartz-IV-Bescheide auf Fehler und legt wenn nötig Widerspruch dagegen ein. Sicher ist: Das Angebot an Rechtsdienstleistern im Internet wird weiter wachsen. Sie werden Rechtsanwälte allerdings nicht überflüssig machen. Sobald Fälle komplexer sind und eine Standardlösung nicht passt, stoßen die Firmen an ihre Grenzen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Diese Schlichtungsstelle ist m.E. nicht sehr empfehlenswert. Im letzten Jahr anlässlich der
gewaltigen Regenmenge in kurzer Zeit hatten wir einen Wasserschaden in einem Haus in Krefeld. Der Ombudsmann hat uns mit lapidaren "Worten abgespeist", von sorgfältiger Prüfung im Interesse des Versicherten haben wir nichts gemerkt. Schade - so sollte eine objektive Prüfung nicht aussehen.
Ich finde diese aktualisierte Übersicht, auch mit den Darstellungen über die LEGAL TECH Unternehmen, sehr interessant ! Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Verkehr (söp) kann ich sehr empfehlen.
Peter Cornelius
Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V.
www.pro-bahn-berlin.de
@alle: Unsere Informationen zu den Entschädigungen nach dem EU-Recht finden Sie hier: www.test.de/Fluggastrechte-Der-Weg-zur-Entschaedigung-4667375-0
Findet die EU-Richtlinie keine Anwendung, können wir nur empfehlen, sich an einen auf das Reiserecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Zur Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen nach anderen internationalen / nationalen Regelungen Ansprüche auf Entschädigung / Schadensersatz denkbar sind, haben wir in Finanztest noch nicht behandelt. (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie würde die Rechtslage am Beispiel von Herrn Schaarschmidt aussehen wenn er auf dem Rückflug die Flugverspätung hat. Er startet aus den Non Eu in zu einem Flughafen in der EU. Da gilt die Richtlinie EG261/2004 leider nicht. Für solche Fälle fühlt sich keiner Zuständig.
Ich bin gespannt!
Viele Grüße tine205
@wf11fmmh: Der „Schlichterspruch“ ist eine rein redaktionelle Entscheidung. Wir verstehen darunter Empfehlung, Entscheidung, Beilegung des Streits bzw. das Ende des Schlichtungsverfahrens.
Das Verbraucherstreitbelegungsgesetz spricht in § 19 von Schlichtungsvorschlag. Aus Absatz 4 ergibt sich, dass auch die (einseitige) Bindung des Unternehmens begrifflich erfasst ist. Es ist nicht richtig, dass Unternehmen generell nicht mehr an die Entscheidung des Schlichters gebunden sind. Vielmehr können die Schlichtungsstellen in ihren Verfahrensordnungen weiterhin eine Bindung vorsehen, wie es etwa der Versicherungsombudsmann tut. (TK)