
Rechtsstreit. Früher halfen nur Rechtsanwälte, Mietervereine und Rechtsschutzversicherungen. Heute können Verbraucher ihr Recht oft schnell und bequem von zu Hause aus bekommen. © Getty Images / Allison Michael Orenstein
Auffahrunfall, Flugverspätung oder Mieterhöhung: Internetanbieter und Schlichtungsstellen helfen dabei, Recht zu bekommen. test.de nimmt wichtige Angebote unter die Lupe.
Einen Streit zum Anwalt und gegebenenfalls sogar vor Gericht zu bringen, kostet Geld. Der Kläger muss die Gerichtsgebühren für den Prozess vorschießen. Und was noch viel schwerer wiegt: Es besteht das Risiko zu verlieren. Dann trägt die unterliegende Partei alle Kosten des Rechtsstreits, auch die des Gegners. Da einem Prozess in der Regel noch außergerichtliche Verhandlungen vorangehen, kommen im schlimmsten Fall die dafür anfallenden Kosten obendrauf. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest klären über Prozesskosten auf und nennen Alternativen, um zu seinem Recht zu kommen.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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Diese Schlichtungsstelle ist m.E. nicht sehr empfehlenswert. Im letzten Jahr anlässlich der
gewaltigen Regenmenge in kurzer Zeit hatten wir einen Wasserschaden in einem Haus in Krefeld. Der Ombudsmann hat uns mit lapidaren "Worten abgespeist", von sorgfältiger Prüfung im Interesse des Versicherten haben wir nichts gemerkt. Schade - so sollte eine objektive Prüfung nicht aussehen.
Ich finde diese aktualisierte Übersicht, auch mit den Darstellungen über die LEGAL TECH Unternehmen, sehr interessant ! Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Verkehr (söp) kann ich sehr empfehlen.
Peter Cornelius
Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V.
www.pro-bahn-berlin.de
@alle: Unsere Informationen zu den Entschädigungen nach dem EU-Recht finden Sie hier: www.test.de/Fluggastrechte-Der-Weg-zur-Entschaedigung-4667375-0
Findet die EU-Richtlinie keine Anwendung, können wir nur empfehlen, sich an einen auf das Reiserecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Zur Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen nach anderen internationalen / nationalen Regelungen Ansprüche auf Entschädigung / Schadensersatz denkbar sind, haben wir in Finanztest noch nicht behandelt. (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie würde die Rechtslage am Beispiel von Herrn Schaarschmidt aussehen wenn er auf dem Rückflug die Flugverspätung hat. Er startet aus den Non Eu in zu einem Flughafen in der EU. Da gilt die Richtlinie EG261/2004 leider nicht. Für solche Fälle fühlt sich keiner Zuständig.
Ich bin gespannt!
Viele Grüße tine205
@wf11fmmh: Der „Schlichterspruch“ ist eine rein redaktionelle Entscheidung. Wir verstehen darunter Empfehlung, Entscheidung, Beilegung des Streits bzw. das Ende des Schlichtungsverfahrens.
Das Verbraucherstreitbelegungsgesetz spricht in § 19 von Schlichtungsvorschlag. Aus Absatz 4 ergibt sich, dass auch die (einseitige) Bindung des Unternehmens begrifflich erfasst ist. Es ist nicht richtig, dass Unternehmen generell nicht mehr an die Entscheidung des Schlichters gebunden sind. Vielmehr können die Schlichtungsstellen in ihren Verfahrensordnungen weiterhin eine Bindung vorsehen, wie es etwa der Versicherungsombudsmann tut. (TK)