
Drastischer Preisanstieg: Trotz Preisgarantie forderten Primastrom und Voxenergie stark erhöhte Gas- und Strompreise. Jetzt hat der vzbv Klage dagegen erhoben. © Getty Images / Peter Zelei Images
Der Verbraucherzentrale Bundesverband beklagt: Die Unternehmen Primastrom GmbH und Voxenergie GmbH erhöhten die Preise einseitig, obwohl sie dazu kein Recht hatten.
Alle Fragen im Überblick
- Wer ist berechtigt, an den Musterfeststellungsklage gegen die Primastrom GmbH und die Voxenergie GmbH teilzunehmen?
- Wie nehme ich als Primastrom-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
- Wie nehme ich als Voxenergie-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
- Kann ich meine Rechte auch schriftlich anmelden?
- Kann ich mich selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
- Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
- Kann ich mich auch wieder abmelden?
Erstattung unberechtigter Stromerhöhungen
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Worum geht es bei den beiden Klagen?
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Die Primastrom GmbH bot Strom, die Voxenergie GmbH Strom und/oder Erdgas ab. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in der Großbeerenstraße 2 bis 10 im Berliner Stadtteil Mariendorf. Sie hatten zugesagt: Der Preis bleibt über die Laufzeit des jeweiligen Vertrags stabil. Die Verträge enthielten keine Klausel darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Preis ändert. Trotzdem erhöhten beide Unternehmen die Preise drastisch und forderten Bezahlung. Für Gas sollten Kunden bis zu über 750 Prozent mehr zahlen. Der monatliche Abschlag stieg für mindestens einen Kunden auf über 1 100 Euro. Tausende Kunden der beiden Unternehmen beschwerten sich beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der will jetzt festgestellt wissen: Die Preiserhöhungen sind rechtswidrig. Die Unternehmen haben kein Recht, die Preise zu erhöhen. Folge für betroffene Verbraucher: Sie müssen nur die ursprünglich vereinbarten Preise zahlen. Soweit sie die erhöhten Preise gezahlt haben, haben die Unternehmen den auf die Erhöhung entfallenden Teil der Zahlung zu erstatten.
Was nützt mir die Musterfeststellungsklage?
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Wer ist berechtigt, an den Musterfeststellungsklage gegen die Primastrom GmbH und die Voxenergie GmbH teilzunehmen?
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Es geht um die Rechte von Primastrom- und Voxenergie-Kunden, von denen das Unternehmen trotz Preisgarantie für Gas und Strom mehr Geld gefordert und zum Teil auch bereits erhalten hat.
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Wie nehme ich als Primastrom-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
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Sie müssen Ihre Rechte zur Musterfeststellungsklage beim Bundesjustizamt anmelden. Am schnellsten und einfachsten geht das über das Online-Formular der Behörde dafür.
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Wie nehme ich als Voxenergie-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
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Sie müssen Ihre Rechte zur Musterfeststellungsklage beim Bundesjustizamt anmelden. Am schnellsten und einfachsten geht das über das Online-Formular der Behörde dafür.
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Kann ich meine Rechte auch schriftlich anmelden?
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Ja, das geht. Lassen Sie sich vom Bundesamt für Justiz ein Papier-Formular für die Anmeldung Ihrer Rechte schicken. Die Postanschrift der Behörde: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn. Fragen zum Musterfeststellungsklageregister und zur Anmeldung von Rechten beantwortet die Behörde unter Telefon 02 28 / 99 410–68 80.
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Kann ich mich selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?
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Sie können sich selbst anmelden und müssen dafür keinen Anwalt einschalten. Das Formular ist schnell und leicht ausgefüllt. Schreiben Sie unter „IV. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“:
Ich war seit Monat/Jahr Kunde der [je nachdem:]Primaenergie GmbH/Voxenergie GmbH. Meine Kundennummer lautet: NNNNNN. [je nachdem ggf. auch beides:] Das Unternehmen hat mir Strom/Gas geliefert. Mein Stromzähler hat die Nummer: NNNNN. Mein Gaszähler hat die Nummer: NNNNN Das Unternehmen hatte versprochen: Der Preis bleibt stabil. Trotzdem erhöhte es die Preise. Ich bin der Meinung, dass die Preiserhöhung unberechtigt ist. [Gegebenenfalls zusätzlich:] Ich habe die erhöhten Preise gezahlt. Ich fordere Erstattung meiner auf die Erhöhung entfallenden Zahlungen.
Das Feld „V. Betrag der Forderung“ können Sie leer lassen. Nennen Sie dort sonst die Differenz zwischen dem, was sie tatsächlich aufgrund der Erhöhung an Voxenergie gezahlt haben und dem, was Sie entsprechend der ursprünglichen Preise gezahlt hätten.
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Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
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Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest, dass die Preiserhöhungen rechtswidrig waren. Sie brauchen Sie dann endgültig nicht zu bezahlen. Soweit Sie das bereits getan haben, haben die Unternehmen Ihnen die auf die rechtswidrige Preiserhöhung entfallende Zahlung zu erstatten.
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Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
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Theoretisch ja. Das Urteil bindet alle Verbraucher, die ihre Rechte angemeldet haben. Das heißt auch: Sollte die Klage als unbegründet abgewiesen werden, können Sie sich gegen Primastrom- und Voxenergie-Forderungen wegen der Erhöhung nicht mehr verteidigen, auch wenn das Unternehmen in anderen Fällen rechtskräftig zur Lieferung von Energie zum ursprünglichen Preis verurteilt werden sollte. Wir halten es allerdings für praktisch ausgeschlossen, dass es so kommt. Unsere Juristen denken auch: Die Preiserhöhungen sind ganz klar rechtswidrig.
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Kann ich mich auch wieder abmelden?
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Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Musterfeststellungsklage bis zum Tag der ersten Gerichtsverhandlung in der Sache zurücknehmen. Wann das sein wird, ist noch nicht bekannt. Es wird mindestens Monate dauern, bis die Verhandlungen stattfinden. Wenn Sie sich rechtzeitig wieder abmelden, sind Sie nicht an das Urteil gebunden.
Wie fordere ich selbst Erstattung von Preiserhöhungen?
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Was gilt, wenn ich mich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte?
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Statt sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen, können Sie Ihr Recht auf Erstattung der auf unberechtigte Preiserhöhungen entfallenden Zahlungen individuell geltend machen, indem Sie selbst Erstattung fordern und gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen, wenn das Unternehmen Ihre Forderung nicht erfüllt. Sie können auch die für Primastrom und Voxenergie zuständige Schlichtungsstelle einschalten. Leser haben uns aber berichtet, dass beide Unternehmen Schlichtungsvorschläge nicht akzeptieren. Sie können dann die Erstattung nicht erzwingen. Außerdem empfehlen wir Ihnen: Machen Sie Tempo. Es ist nicht auszuschließen, dass Primastrom oder/und Voxenergie insolvent werden. Wenn Sie Ihr Geld bis dahin nicht haben, bekommen Sie wahrscheinlich höchstens noch einen kleinen Teil Ihrer Forderung.
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Wie gehe ich am besten vor, um individuell Erstattung zu fordern?
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Sie sollten das jeweilige Unternehmen zunächst selbst zur Erstattung Ihrer auf die unberechtigten Preiserhöhungen entfallenden Zahlungen auffordern. Setzen Sie dem Unternehmen eine Frist für die Zahlung von mindestens zwei Wochen ab Zugang Ihres Schreibens. Schicken Sie es per Einschreiben mit Rückschein ans Unternehmen, wenn das Unternehmen Ihnen den Eingang Ihres Forderungsschreibens nicht bestätigt. Bewahren Sie einen Ausdruck des Zustellungsbelegs aus der Sendungsverfolgung auf.
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Was spricht dafür, selbst gegen Primastrom oder Voxenergie vorzugehen?
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Wenn Ihnen die Erstattung hoher Beträge zusteht, ist zu berücksichtigen: Sollte das jeweilige Unternehmen insolvent werden, erhalten Sie wahrscheinlich allenfalls noch einen Teil des Geldes, das Ihnen zusteht. Je eher Sie Ihre Erstattungsforderung gerichtlich oder auch durch Verrechnung mit für laufende Lieferung fälligen Beträgen durchsetzen können, desto geringer ist das Risiko, dass Sie wegen Insolvenz der Unternehmen leer ausgehen. Sie sollten darauf verzichten, den Ombudsmann einzuschalten. Beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt, wenn das Unternehmen ihre Erstattungforderung nicht erfüllt. Sagen Sie dem Rechtsanwalt: Er soll so schnell machen wie es geht, damit Sie möglichst kein Geld verlieren. Beachten Sie: Sie können trotzdem zu spät kommen. Bis Sie berechtigt sind, dem Unternehmen einen Zwangsvollstrecker zu schicken, gehen mindestens Monate ins Land.
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Wie lange habe ich Zeit für die Erstattungsforderung?
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Die Erstattung von im Jahr 2022 erfolgter Zahlungen ist mindestens bis 31. Dezember 2025 durchsetzbar.
Klage beim Kammergericht in Berlin
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Welches Gericht entscheidet über die Primastrom- und Voxenergie Musterklagen?
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Zuständig ist das Kammergericht in Berlin. Über die Klage gegen die Primastrom GmbH haben die Richter im 16. Senat zu entscheiden. Das sind Vorsitzender Richter am Kammergericht Dr. Wimmer, Richter am Kammergericht Dr. Menne, Richterin am Kammergericht Klamt und Richterin am Kammergericht Mildebrath.
Über die Klage gegen die Voxenergie GmbH haben die Richter im 27. Senat zu entscheiden. Das sind Vorsitzender Richter am Kammergericht Dr. Kapps, Richter am Kammergericht B.-D. Kuhnke, Richter am Kammergericht S. Groth und Richterin am Landgericht Dr. Kanne-Tilsen.
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Hat sich das Gericht bereits zur Klage geäußert?
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Nein, weder der 16. noch der 27. Senat des Kammergerichts haben sich bisher öffentlich geäußert. Sie haben bisher nur jeweils die Zulässigkeit der Klage geprüft und die Eintragung der Klage ins Register beim Bundesjustizamt angeordnet.
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Wo erfahre ich weitere Einzelheiten zu den Musterklagen gegen Voxenergie und Primastrom?
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Der vzbv informiert unter musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie. Die amtlichen Informationen zu den beiden Klagen bekommen Sie im Musterfeststellungsklageregister des Bundesjustizamts. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.
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@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.
Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen
Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 800 4424244
Fax: +49 6150 133 199
E-Mail: info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.