Musterfeststellungsklage Klagen im Namen der Verbraucher – alle Infos
04.03.2021 - Früher mussten Verbraucher stets für sich klagen. Heute können sie sich an Musterfeststellungsklagen beteiligen – ohne Risiko. Gewinnen Verbraucherschutzverbände die Klagen, kommen registrierte Verfahrensteilnehmer zu ihrem Recht. So können Sparkassen-Kunden mit Prämiensparverträgen eine womöglich vierstellige Zins-Nachzahlung durchsetzen. Neu: Jetzt können auch Prämiensparer der Stadtsparkasse München ihr Recht auf einen Zinsnachschlag anmelden. test.de sagt, wie...Zum Special