Patientenverfügung BGH definiert Anforderungen für rechtliche Vorsorge
12.08.2016 - Können Menschen ihren Willen nicht mehr mitteilen, helfen Dokumente wie die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Doch Vorsicht: Sie müssen klar formuliert sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor Kurzem entschieden, dass die Formulierung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ nicht konkret genug ist.Zur Meldung



















