Bei Parship verlängern sich die Verträge automatisch, wenn Kunden sie nicht rechtzeitig kündigen. Der vzbv hält das für rechtswidrig und hat Musterklage erhoben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Meinung: Premium-Parship-Kunden dürfen ihren Vertrag jederzeit kündigen. „Die langfristige Bindung, die Parship-Nutzerinnen und -nutzer suchen, ist nicht die zum Anbieter“, sagte Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. Der Verband will Parship-Kunden mit der Musterfeststellungsklage helfen, die teure Mitgliedschaft zu beenden und zu Unrecht gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten.
Wer kann von der Klage profitieren?
Es geht um die Rechte von Parship-Kunden, die länger für ihren Premium-Vertrag gezahlt haben, als sie das wirklich wollten oder die das noch tun sollen. Der vzbv bietet einen Klage-Check. Verjährt sind Ihre Rechte, wenn Ihre Premium-Mitgliedschaft bei Parship bereits 2018 oder früher endete.
Was müssen Betroffene tun, um von der Klage zu profitieren?
Sie müssen Ihre Rechte gegen das Unternehmen beim Bundesjustizamt anmelden. Über das Online-Formular geht das leicht und schnell. Sie können das Formular aber auch per Post anfordern und von Hand ausfüllen. Schreiben Sie unter „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs“ passend für Ihren Fall: „Ich bin/war Kunde von Parship, obwohl ich die Mitgliedschaft längst/schon früher beenden und kündigen wollte. Meine Profil-ID lautet: NNN“. Nennen Sie unter „Betrag der Forderung“ den Beitrag (aktuell: 479,40 Euro/sechs Monate, 790,80 Euro/ein Jahr und 1 101,60 Euro/zwei Jahre) den Sie durch das verzögerte Ende der Premium-Mitgliedschaft mehr gezahlt haben.
Kostet das etwas?
Nein, die Anmeldung Ihrer Rechts zu dieser oder einer anderen Musterfeststellungsklage ist kostenlos.
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Nein, Sie können Ihre Rechte selbst anmelden.
Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, dann steht fest, dass Sie das für die über Ihren Bedarf hinaus verlängerte Premium-Mitgliedschaft gezahlte Geld zurückerhalten. Wichtiger Effekt der Anmeldung der Rechte: Die Verjährung ist gestoppt und zwar rückwirkend zur Klageerhebung bereits im Jahr 2021.
Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
Theoretisch ja. Denn wenn die Musterfeststellungsklage (rechtswidrig) als unbegründet abgewiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte angemeldet haben. Dass das in diesem Fall passiert, halten wir aber für praktisch ausgeschlossen.
Kann ich mich auch wieder abmelden?
Ja, Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Musterfeststellungsklage bis zu dem Tag zurücknehmen, an dem der Fall erstmals mündlich verhandelt wird. Fällt später ein Urteil, dann gilt das nach rechtzeitiger Rücknahme Ihrer Anmeldung für Sie nicht. Der Verjährungsstopp allerdings bleibt. Er endet erst sechs Monate nach der Rücknahme Ihrer Anmeldung.
Wo erfahre ich die Einzelheiten zur Musterfeststellungsklage gegen Parship?
- Autohersteller haben illegal getrickst. Sie müssen Käufer betroffener Autos entschädigen. Der EuGH lässt nun Klagen von Umweltverbänden gegen das Kraftfahrtbundesamt zu.
- EuGH-Urteil: Schuldner können Kreditverträge seit Juni 2010 widerrufen, da Banken nicht genau genug informiert hatten. Chance für Autokäufer: Sie sparen Tausende Euro.
- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen
@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.
Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden? Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen
Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de: "Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden. Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit: ŠKODA AUTO Deutschland GmbH Kundenbetreuung Max-Planck-Straße 3-5 64331 Weiterstadt Telefon: +49 800 4424244 Fax: +49 6150 133 199 E-Mail: info@skoda-auto.de Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird, können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort zukommen lassen." Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig? Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage: https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
test.de-Redakteur_Herrmann am 04.01.2021 um 12:24 Uhr
Forderungsschreiben Reaktion
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat. Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html gehemmt.
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@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.
Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen
Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 800 4424244
Fax: +49 6150 133 199
E-Mail: info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.