Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Sparkasse KölnBonn verklagt. Sie verweigert Kunden die Erstattung rechtswidriger Gebührenerhöhungen.
Der Bundesgerichtshof urteilte im April: Die bei allen deutschen Banken und Sparkassen über Jahre hinweg üblichen Kontogebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sind unwirksam. Kunden müssen nur zahlen, was entweder bei Eröffnung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Kontomodells galt. Die Sparkasse KölnBonn erfüllt Forderungen ihrer Kunden auf Erstattung der Gebühren nicht. Der vzbv will die Sparkasse jetzt zwingen, alle seit 2011 gezahlten rechtswidrigen Gebührenerhöhungen samt Zinsen zu erstatten, und hat gegen die Bank die entsprechende Musterfeststellungsklage erhoben.
Wer ist betroffen?
Alle Inhaber von Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn, die nach der Eröffnung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Kontomodells ohne ihre ausdrückliche Zustimmung erhöhte Gebühren gezahlt haben.
Was soll ich als Betroffener jetzt tun?
Sie können sich unter www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren informieren und ab sofort Ihr Recht auf Kontogebührenerstattung beim Bundesjustizamt anmelden. Voraussetzung: Sie sind Privatkunde. Nur Verbraucher können ihre Rechte anmelden. Erstattungsforderungen für Geschäftskonten können Sie so nicht durchsetzen. Weitere Einzelheiten in der Antwort auf die nächste Frage.
Wie die Musterfeststellungsklage funktioniert
Wie nehme ich als Betroffener an der Musterfeststellungsklage teil?
Sie müssen das für die Anmeldung des Rechts auf Kontogebührenerstattung bei der Sparkasse KölnBonn vorgesehene Online-Formular des Bundesjustizamt ausfüllen. Das ist ganz leicht. Unter Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses müssen Sie darstellen, warum Ihnen Ihrer Meinung nach ein Recht zu steht. Schreiben Sie: „Ich führe bei der Sparkasse KölnBonn seit vielen Jahren ein Girokonto. Es hat die Iban DE9337050198NNNNNNNNNN (nennen Sie statt der „N“ die zehn Ziffern Ihrer Kontonummer). Die Sparkasse hat mehrfach die Gebühren erhöht, ohne dass ich zugestimmt habe. Ich fordere Erstattung meiner auf die Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen.“ Wenn Sie nicht wissen, wie viel Geld Ihnen zusteht, lassen Sie das Feld „Betrag der Forderung“ offen. Geben Sie sonst den Betrag an. Zulässig sind in dem Feld des Formular nur Zahlen mit zwei Nachkomma-Stellen.
Kostet das etwas?
Nein, die Anmeldung Ihrer Rechts zu dieser oder einer anderen Musterfeststellungsklage ist kostenlos.
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Nein, Sie können Ihre Rechte selbst anmelden.
Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, dann steht fest, dass Sie das für rechtswidrige Gebührenerhöhungen gezahlte Geld zurückerhalten. Wichtigster Effekt der Anmeldung der Rechte: Die Verjährung ist gestoppt. Die Erstattung von Beträgen, die Sie vor dem Januar 2012 gezahlt haben, ist bereits verjährt. Sie haben aber gute Chancen, danach gezahlte Beträge zurückzubekommen.
Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
Theoretisch ja. Denn wenn die Musterfeststellungsklage (rechtswidrig) als unbegründet abgewiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte angemeldet haben. Dass das in diesem Fall passiert, halten wir aber für praktisch ausgeschlossen.
Kann ich mich auch wieder abmelden?
Ja, Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Musterfeststellungsklage bis zu dem Tag zurücknehmen, an dem der Fall erstmals mündlich verhandelt wird. Fällt später ein Urteil, dann gilt das nach rechtzeitiger Rücknahme Ihrer Anmeldung für Sie nicht. Der Verjährungsstopp allerdings bleibt. Er endet erst sechs Monate nach der Rücknahme Ihrer Anmeldung.
Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn?
- Autohersteller haben illegal getrickst. Sie müssen Käufer betroffener Autos entschädigen. Der EuGH lässt nun Klagen von Umweltverbänden gegen das Kraftfahrtbundesamt zu.
- EuGH-Urteil: Schuldner können Kreditverträge seit Juni 2010 widerrufen, da Banken nicht genau genug informiert hatten. Chance für Autokäufer: Sie sparen Tausende Euro.
- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen
@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.
Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden? Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen
Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de: "Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden. Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit: ŠKODA AUTO Deutschland GmbH Kundenbetreuung Max-Planck-Straße 3-5 64331 Weiterstadt Telefon: +49 800 4424244 Fax: +49 6150 133 199 E-Mail: info@skoda-auto.de Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird, können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort zukommen lassen." Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig? Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage: https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
test.de-Redakteur_Herrmann am 04.01.2021 um 12:24 Uhr
Forderungsschreiben Reaktion
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat. Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html gehemmt.
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@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.
Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen
Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 800 4424244
Fax: +49 6150 133 199
E-Mail: info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.