Muster­fest­stellungs­klagen

Muster­fest­stellungs­klage gegen VW

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Muster­fest­stellungs­klagen - Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren

VW-Skandal­autos. Sie stießen viel mehr giftiges Stick­oxid aus als erlaubt. Der Konzern muss Käufer solcher Autos entschädigen. © Getty Images / Slovenia

Das Verfahren um die Muster­fest­stellungs­klage gegen VW ist bereits beendet. Der Auto­konzern zahlt Teilnehmern rund 830 Millionen Euro.

Im Über­blick

Mit rund 235 000 Skandal­autobesitzer hat VW unter dem Druck der Muster­fest­stellungs­klage Vergleichs­verträge abge­schossen. Der Konzern zahlt den Käufern von Skandal­autos, die ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt angemeldet hatten, insgesamt rund 830 Millionen Euro Entschädigung. Auf den Abschluss solcher Vergleiche hatten sich der Verbraucherzentrale (vzbv) als Klägerin mit VW geeinigt. Viele Kläger konnten individuell mehr verlangen. Inzwischen sind die Rechte von Skandal­autobesitzern, die ihren Wagen gebraucht gekauft hatten, endgültig verjährt. Neuwagenkäufer sollten abwarten, wie der Bundes­gerichts­hof am Montag, 21. Februar 2022, über Forderungen über die Verjährung hinaus urteilt.

Aktuell: Ärger um rechts­widrig abge­lehnte Anmeldungen

Was ist bei der Anmeldung der Rechte von VW-Skandal­opfern falsch gelaufen?

Das Bundes­amt für Justiz (BfJ) hat die Anmeldung Hunderter von VW-Skandal­opfern rechts­widrig zurück­gewiesen. Sie hatten ihre Ansprüche erst am 30. September 2019 zur Muster­fest­stellungs­klage angemeldet. An diesem Tag hatte die mündliche Verhand­lung in der Stadt­halle Braun­schweig begonnen. Laut Zivil­prozess­ordnung ist die Anmeldung von Rechten aber nur bis zum Tag vor der erst mündlichen Verhand­lung zulässig.
Allerdings: Der 30. September 2019 war ein Montag. Grund­regel in solchen Fällen: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonn­tag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonn­abend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werk­tages. Die Juristen im BfJ dachten: Die Regel ist auf die Anmeldung von Rechten zu Muster­fest­stellungs­klagen nicht anwend­bar, weil sich dann Menschen noch anmelden könnten, je nachdem, wie die Ansagen der Richter in der Verhand­lung ausfallen. Außerdem war die Anmeldung der Rechte über die Online-Formulare der Behörde auch am Sonn­tag, 29. September 2019, möglich.
Falsche Einschät­zung: Anmeldungen zu Muster­fest­stellungs­klagen sind auch am Tag der mündlichen Verhand­lung noch zulässig, entschieden Ober­landes­gericht Köln und Bundes­gerichts­hof und korrigierten damit die Entscheidung der Behörde. Die ließ darauf­hin nach Auskunft von Sprecherin Pia Figge 352 Anmeldungen zur Muster­fest­stellungs­klage nach­träglich zu.
Ob das noch etwas nützt, ist allerdings unklar. VW weigerte sich zumindest einem test.de-Leser gegen­über, ihm nach­träglich ein Vergleichs­angebot entsprechend der Vereinbarungen mit dem vzbv zu machen. Seine Rechte seien inzwischen verjährt, meint der Konzern.
Tatsäch­lich: Als der Bundes­gerichts­hof entschied, dass die Anmeldungen von Montag, 30. September 2019 auch noch gültig sind, war die normale Verjährungs­frist für Teilnehmer an der Muster­fest­stellungs­klage bereits längst abge­laufen. VW-Skandal­opfer, die ihren Wagen gebraucht gekauft haben, gehen damit nach den Urteilen des Bundes­gerichts­hofs von gestern (s. u.) leer aus, wenn es dabei bleibt. VW-Käufern, die ihren Wagen über einen Händler bestellt haben, erhalten aber über die Verjährung hinaus Schaden­ersatz. Damit können sie VW vielleicht doch noch dazu bewegen, ihnen eine den Muster­fest­stellungs­ver­einbarungen entsprechende Entschädigung anzu­bieten.

Was kann ich als Muster­fest­stellungs­klage-Teilnehmer, der seine Rechte am Montag, 30. September 2019 angemeldet hat, noch tun?

Die Rechts­lage ist kompliziert. Denk­bar ist, dass Ihre Rechte gegen VW trotz des Ablaufs der Frist dafür noch nicht verjährt sind. Laut Bundes­gerichts­hof muss nämlich die Klageerhebung zumut­bar gewesen sein. Daran könnte es fehlen. Dann können Sie selbst noch vor Gericht ziehen und VW so doch noch zur Entschädigung zwingen. Möglicher­weise haben Sie ein Recht auf Entschädigung von der Behörde, weil Sie im Vertrauen auf die Recht­mäßig­keit der Ablehnung Ihrer Anmeldung nichts unternommen haben und ihre Rechte so verjährt sind. test.de gegen­über wollte die Behörde sich dazu noch nicht äußern, sondern im Einzel­fall entscheiden. Sie müssen eine solche Entschädigung bei der Behörde beantragen.

Angebot von VW an Betroffene

Was hat VW Teilnehmern der Muster­fest­stellungs­klage am Ende gezahlt?

VW hat nach eigener Darstellung rund 235 000 Opfern des Abgas­skandals insgesamt 830 Millionen Euro Entschädigung gezahlt. Je nach Fahr­zeugmodell und Modell­jahr gab es zwischen 1 350 Euro und 6 257 Euro, durch­schnitt­lich rund 15 Prozent des Kauf­preises. Für welches Auto VW wie viel gezahlt hat, ergibt sich aus der unten stehenden Tabelle.

Was war Voraus­setzung für die Zahlung?

Geld gab es nur für Teilnehmer an der Muster­fest­stellungs­klage, die mit VW den vom Konzern angebotenen außerge­richt­lichen Vergleich abge­schlossen hatten.

Ich habe keinen Vergleich geschlossen oder ihn widerrufen. Was kann ich jetzt noch unternehmen?

Wenn Ihre Rechte – wie beim Kauf eines Skandal­autos als Neuwagen noch möglich – noch nicht verjährt sind, können Sie Ihre Rechte individuell geltend machen. Der Bundes­gerichts­hof hat geur­teilt: VW hat Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher und sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Der Auto­konzern muss den Kauf­preis abzüglich Nutzungs­entschädigung erstatten. Im Gegen­zug ist der Wagen zurück­zugeben. Unser VW-Entschädigungsrechner hilft Ihnen zu ermitteln, womit sie rechnen können.

Wie gehe ich am besten vor, um individuell Schaden­ersatz zu fordern?

Warten Sie zunächst ab, wie der Bundes­gerichts­hof am Montag, 21. Februar 2022 zur Verjährung urteilt. Wenn Ihre Rechte nicht verjährt sind, sollten Sie als erstes selbst VW zur Zahlung von Schaden­ersatz fordern. Dabei helfen unsere Mustertexte für die wichtigsten Konstellationen.

Worum es bei der Muster­fest­stellungs­klage genau ging

Worum ging es bei der Muster­fest­stellungs­klage gegen VW?

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) wollte fest­gestellt wissen, dass VW Besitzer von Skandal­autos mit ursprüng­lich illegal gesteuerten 1.2, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren entschädigen muss. Der Allgemeine Deutsche Auto­mobil-Club (ADAC) unterstützte den Verband. Der hatte die bei der Vertretung von Opfern des VW-Skandals führenden Rechts­anwälte Marco Rogert, Ralph Sauer, Ralf Stoll und Tobias Ulbrich für die Muster­fest­stellungs­klage gewonnen. Die vier Rechts­anwälte haben eigens eine Gesellschaft speziell für Musterfeststellungsklagen gegründet.

Wo kann ich weitere Einzel­heiten zur VW-Musterklage nach­lesen?

Der vzbv informiert detailliert unter musterfeststellungsklagen.de. Die amtlichen Einzel­heiten zur Musterklage können Sie der öffentlichen Bekanntmachung der Klage entnehmen. Die Texte sind für Laien allerdings schwer verständlich.

Verlauf des Verfahrens am OLG Braun­schweig

Wie verlief die Musterklage gegen VW?

Der vzbv hatte gleich bei Inkraft­treten der neuen gesetzlichen Rege­lungen zur Muster­fest­stellungs­klage am 1. November 2018 Klage erhoben. Viele Rechte von VW-Skandal­opfern drohten bereits am Ende des Jahres zu verjähren. Die mündliche Verhand­lung begann am Montag, 30. September 2019, im der Stadthalle Braunschweig. Am 28. Februar 2020 informierte das Ober­landes­gericht Braun­schweig die Öffent­lich­keit dann über den Abschluss des Vergleichs zwischen vzbv und VW. Entsprechend der Vereinbarung bot VW rund 250 000 Teilnehmern der Muster­fest­stellungs­klage jeweils eine Entschädigung an und nahm der vzbv die Klage gegen VW am Donners­tag, 30. April, zurück. Die Erklärung ging am Montag, 4. Mai 2020, beim Ober­landes­gericht ein und beendete das Verfahren. Die durch die Klage gehemmte Verjährung der Rechte von Teilnehmern an der Klage lief dann ab dann genau sechs Monate später vom 4. November 2020 an weiter. Inzwischen ist die normale Verjährungs­frist für alle VW-Skandal-Opfer mit EA189-Motoren abge­laufen. Neuwagenkäufer können darauf hoffen, dass der Bundes­gerichts­hof ihnen Schaden­ersatz über die normale Verjährung hinaus zugesteht. Am Montag, 21. Februar 2022, verhandeln die Bundes­richter über diese Frage.

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243 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.

guenter.he am 22.05.2022 um 21:49 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen

M_Schmalzbauer am 08.09.2021 um 18:40 Uhr
Verweigerung von Volkswagen bei SKODA Kfz?

Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon:  +49 800 4424244
Fax:          +49 6150 133 199
E-Mail:     info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?

Flugrecht am 08.07.2021 um 07:56 Uhr
Neue Musterfeststellungsklage

Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 04.01.2021 um 12:24 Uhr
Forderungsschreiben Reaktion

@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.