Eine Rechtsschutzversicherung für die Lebensbereiche „Privat“, „Beruf“ und „Verkehr“ (PBV) kostet je nach Versicherer zwischen 208 und 683 Euro pro Jahr bei einer Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 150 Euro.
Rechtsschutzversicherung: Vergleich zeigt enorme Preis- und Leistungsunterschiede
Im Rechtsschutz-Test hat die Stiftung Warentest 25* Mal das Qualitätsurteil Gut vergeben. Die Preisunterschiede sind enorm – selbst unter den guten Angeboten. Das teuerste gute Angebot kostet 683 Euro pro Jahr, die günstigste gute Rechtsschutzversicherung 267 Euro. Fast alle Versicherer sind in unserem Rechtsschutzversicherungs-Vergleich enthalten (So haben wir getestet). Für die Bewertung der Angebote haben wir das Dickicht der Versicherungsbedingungen nach Leistungsunterschieden durchsucht und die Policen entsprechend benotet. Faustregel: Wer viele Rechtsfälle versichert und nur wenig Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausschließt, erhält auch eine gute Note.
*Am 4. April 2022 korrigiert.
Familienrechtsschutz im Test: Wer ist versichert?
Die genannten Jahresbeiträge beziehen sich auf Rechtsschutz für Familien. Kinder und Partner sind mitversichert. Singles und Rentner bekommen die Policen oft billiger. Wer in Ruhe vergleicht, findet mit dem Vergleich der Stiftung Warentest seinen persönlichen Testsieger.
Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll
Ein Rechtsstreit bedeutet für viele Menschen an sich schon Stress. Die Angst vor den Anwalts- und Gerichtskosten macht die Sorgen noch größer. Eine Rechtsschutz-Police kann wenigstens diese finanziellen Sorgen abnehmen. Auch wenn diese Versicherung – anders als eine Privathaftpflichtversicherung – nicht zu den ganz wichtigen Versicherungen zählt, ist sie doch sehr nützlich.
Das sollte eine Rechtsschutzversicherung bieten
Welche ist die beste Rechtsschutzversicherung? Wir haben das komplizierte Kleingedruckte von 60 Rechtsschutzpaketen für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) unter die Lupe genommen und die Tarife bewertet. Ein empfehlenswerter Tarif zeichnet sich dadurch aus, dass er Anwalts- und Gerichtskosten in möglichst vielen Lebenslagen übernimmt und nur wenige Ausschlussklauseln hat (Das macht eine gute Rechtsschutzversicherung aus).
Leistungen einer Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Rechtsärger die Anwaltskosten, die Gerichtskosten sowie die Ausgaben für gerichtlich bestellte Gutachter oder Sachverständige. Wir haben die Rechtsschutzversicherungen unter anderem daraufhin untersucht, ob und wie viel Rechtsschutz sie in folgenden wichtigen Leistungsbereichen bieten:
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (inklusive Rechtsschutz für Anleger),
- Arbeits-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz im Sozial-, Verwaltungs- und Steuerrecht,
- Straf-Rechtsschutz,
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht,
- Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht (etwa beim Vorwurf eines illegalen Downloads),
- Schadensersatz-Rechtsschutz.
Rechtsschutz für Mieter und Vermieter/Eigentümer
Wer in seiner Eigenschaft als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie Rechtsschutz möchte, kann den Baustein „Wohnen“ zum PBV-Rechtsschutz-Paket dazubuchen oder ihn als Einzelversicherung abschließen. Meistens kostet das Aufpreis.
Verkehrsrechtsschutzversicherungen im Vergleich
Wer vor allem für Rechtsärger rund um das Auto und den Straßenverkehr versichert sein möchte, kann Verkehrsrechtsschutz auch als Einzelpolice abschließen. Leistungsstarke Policen gibt es schon für unter 100 Euro jährlich (bei einem Selbstbehalt von 150 Euro).
Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Nein, das geht nicht. Rechtsschutzversicherungen bieten nicht rückwirkend Versicherungsschutz für einen Streit, der beim Abschluss der Versicherung schon in der Welt war. Ausnahme: Als einziger Versicherer bietet die Arag Spezialpolicen mit Rückwirkung: „Mietrechtsschutz Sofort“ und Verkehrsrechtsschutz Sofort. Da diese Versicherungen aber keinen allgemeinen Rechtsschutz für mietrechtliche beziehungsweise verkehrsrechtliche Streitigkeiten bieten, sondern nur einzelne ausgewählte Problemfälle versichern, sind sie nicht Teil dieses Tests.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Vielen Dank für den ausführlichen Test.
Als Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei habe ich häufig mit Mandanten zu tun, die eine Rechtsschutzversicherung haben und die aus allen Wolken fallen, wenn sie hören, dass die Versicherungen unsere Kosten nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren übernehmen.
Wir schließen in der Regel Vergütungsvereinbarungen und somit müssen unsere Mandanten einen Teil der Kosten selber tragen.
Ich würde es begrüßen, wenn im Test aufgenommen wird, dass RSVs Honorarvereinbarungen - die aber manchmal notwendig sind - nicht übernehmen.
@gagarin48: Bitten entschuldigen Sie die späte Antwort.
Haben Sie noch die Versicherungsbedingungen WGV-ARB 2004? Im Jahr 2004 hatten wir noch keine Qualitätsurteile für Rechtsschutztarife vergeben. Wir haben daher einmal überblicksartig den damaligen WGV-Tarif (ARB 2004) mit dem heutigen Huk-Coburg Tarif PBV Plus verglichen.
Danach gelten Steuer- und Sozialrechtsschutz erst ab dem Gerichtsverfahren (nicht wie beim Huk-Tarif bereits ab dem einem Gerichtsverfahren vorhergehenden Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren).
Außerdem hat der WGV-Tarif keinen allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz (sondern Verwaltungsrechtsschutz nur in Verkehrssachen – wenn Ihnen etwa wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr der Führerscheinentzug droht).
Besser als der Huk-Tarif ist der alte WGV-Tarif beim Kapitalanlage-Rechtsschutz. Die Huk zahlt für einen Rechtsstreit zum Beispiel rund um einen Aktienkauf im PBV-Plus-Tarif maximal 10.000 Euro. Das ist zwar nicht schlecht, aber der WGV-Tarif übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vollen Versicherungssumme in Höhe von 300.000 Euro (eine übrigens absolut ausreichende Versicherungssumme). Zwar hat die WGV damals mit der sogenannten Effekten-Klausel versucht, den Rechtsschutz für Kapitalanlagen auszuschließen. Aber der Bundesgerichtshof hat diese Klausel für unwirksam erklärt (Aktenzeichen: IV ZR 84/12; die Folge: der Ausschluss gilt nicht!).
Besser schneidet die Huk beim Punkt Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht ab. Hier bezahlt sie 1000 Euro Anwaltskosten, wohingegen die WGV nur eine Erstberatung bezahlt (im Wert von in der Regel maximal 250 Euro).
Beim Thema Streit rund um einen Kreditwiderruf hat die WGV die Nase vorn: Widerrufsstreitigkeiten sind in dem alten Vertrag nicht ausgeschlossen. Bei der Huk ist der Rechtsstreit rund um Widerrufe, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung erfolgten (und die dann zu einem Rechtsstreit nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung führen), ausgeschlossen.
Ergebnis: In Ihrem Fall stimmt die von uns im Artikel genannte Faustregel also nicht ganz. Einiges spricht für einen Wechsel, einiges dagegen. Es kommt also darauf an, was Ihnen persönlich wichtig ist. Wenn Ihnen ein möglichst umfassender Kapitalanlage-Rechtsschutz wichtig ist, sollten sie nicht wechseln. Ist Ihnen hingegen der Rechtsschutz für Streit rund um Scheidung und Erbe wichtig, spricht das eher für die Huk. Natürlich ist auch die Versicherungsprämie im Blick zu behalten. Der Huk-Tarif kann (je nach Postleitzahl des Versicherungsnehmers) immerhin das Doppelte der WGV-Prämie kosten.
@testomate: Mit den Leistungen der Mietervereine haben wir uns in Finanztest 11/2021 befasst. Sie finden den Artikel nach Freischaltung unter Punkt 10 "Heftartikel als PDF". Mieter-Rechtsschutz ist bei vielen Mietervereinen Bestandteil der Mitgliedschaft. Es gibt aber auch Mietervereins-Mitgliedschaften, die keine Rechtsschutzversicherung beinhalten. Wer auf den Mieter-Rechtsschutz Wert legt, sollte sich daher vor dem Erwerb der Mitgliedschaft über die Leistungen des Mietervereins erkundigen.
Sie weisen in Bezug auf den Arbeitsrechtsschutz zwar auf die Rechtsschutzleistungen der Gewerkschaften hin (die ich aus nicht so guter persönlicher Erfahrung nicht empfehlen kann), vergessen aber, dass bei einer Mitgliedschaft im Mieterbund neben der nichtanwaltlichen Hilfe auch eine Mietrechtsschutzversicherung im Beitrag enthalten ist. Hier habe ich schon oft Hilfe erhalten. Es wäre schön, wenn Sie die Leistungen sowohl der Gewerkschaften als auch des Mieterbundes intensiver Beleuchten.
@oezcanc: Eine Versicherungssumme von zum Beispiel 300 000 Euro ist aus unserer Sicht absolut ausreichend.
Regelmäßig treffen wir uns auch mit Vertretern der Rechtsschutzversicherer und diskutieren mit ihnen unsere Testkriterien. Dass es mal einen Fall gibt, bei dem Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten jenseits von 300 000 Euro anfallen, ist extrem selten.
Bitte bedenken Sie: Der Streitwert einer Rechtsstreitigkeit vor Gericht ist nicht mit der Versicherungssumme gleichzusetzen, die man für den Deckungsschutz benötigt. Der Streitwert ist nur die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Der Streitwert ist immer viel höher als die entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren. Für den Deckungsschutz benötigten Sie eine Versicherungssumme, die "nur" die Gerichts- und Anwaltskosten abdeckt.
Beispiel: Ein Autokäufer klagt vor Gericht den Kaufpreis seines Ferrari SF90 ein (Kaufpreis rund 400.00 Euro), wegen eines nicht beseitigten Mangels. Für diesen Rechtsstreit benötigt der Autokäufer nicht etwa eine Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 400.000 Euro („Streitwert“). Denn die Rechtsschutzversicherung sichert die Gerichts- und Anwaltskosten ab und diese liegen bei einem Streitwert von 400 000 Euro in der ersten Instanz bei etwa 24.000 Euro. Landet der Rechtsstreit tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof, fallen zwar rund 100.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten an. Aber diese Summe wäre über eine Rechtsschutzversicherung mit „nur“ 300 000 Euro Versicherungssumme ebenfalls abgedeckt.