Eine Rechtsschutzversicherung für die Lebensbereiche „Privat“, „Beruf“ und „Verkehr“ (PBV) kostet je nach Versicherer zwischen 208 und 683 Euro pro Jahr bei einer Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 150 Euro.
Rechtsschutzversicherung: Vergleich zeigt enorme Preis- und Leistungsunterschiede
Im Rechtsschutz-Test hat die Stiftung Warentest 26 Mal das Qualitätsurteil Gut vergeben. Die Preisunterschiede sind enorm – selbst unter den guten Angeboten. Das teuerste gute Angebot kostet 683 Euro pro Jahr, die günstigste gute Rechtsschutzversicherung 267 Euro. Fast alle Versicherer sind in unserem Vergleich Rechtsschutzversicherung enthalten (So haben wir getestet). Für die Bewertung der Angebote haben wir das Dickicht der Versicherungsbedingungen nach Leistungsunterschieden durchsucht und die Policen entsprechend benotet. Faustregel: Wer viele Rechtsfälle versichert und nur wenig Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausschließt, erhält auch eine gute Note.
Familienrechtsschutz im Test: Wer ist versichert?
Die genannten Jahresbeiträge beziehen sich auf Rechtsschutz für Familien. Kinder und Partner sind mitversichert. Singles und Rentner bekommen die Policen oft billiger. Wer in Ruhe vergleicht, findet mit dem Vergleich der Stiftung Warentest seinen persönlichen Testsieger.
Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll
Ein Rechtsstreit bedeutet für viele Menschen an sich schon Stress. Die Angst vor den Anwalts- und Gerichtskosten macht die Sorgen noch größer. Eine Rechtsschutz-Police kann wenigstens diese finanziellen Sorgen abnehmen. Auch wenn diese Versicherung – anders als eine Privathaftpflichtversicherung – nicht zu den ganz wichtigen Versicherungen zählt, ist sie doch sehr nützlich.
Das sollte eine Rechtsschutzversicherung bieten
Welche ist die beste Rechtsschutzversicherung? Wir haben das komplizierte Kleingedruckte von 74 Rechtsschutzpaketen für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) unter die Lupe genommen und die Tarife bewertet. Ein empfehlenswerter Tarif zeichnet sich dadurch aus, dass er Anwalts- und Gerichtskosten in möglichst vielen Lebenslagen übernimmt und nur wenige Ausschlussklauseln hat (Das macht eine gute Rechtsschutzversicherung aus).
Leistungen einer Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Rechtsärger die Anwaltskosten, die Gerichtskosten sowie die Ausgaben für gerichtlich bestellte Gutachter oder Sachverständige. Wir haben die Rechtsschutzversicherungen unter anderem daraufhin untersucht, ob und wie viel Rechtsschutz sie in folgenden wichtigen Leistungsbereichen bieten:
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (inklusive Rechtsschutz für Anleger),
- Arbeits-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz im Sozial-, Verwaltungs- und Steuerrecht,
- Straf-Rechtsschutz,
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht,
- Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht (etwa beim Vorwurf eines illegalen Downloads),
- Schadensersatz-Rechtsschutz.
Rechtsschutz für Mieter und Vermieter/Eigentümer
Wer in seiner Eigenschaft als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie Rechtsschutz möchte, kann den Baustein „Wohnen“ zum PBV-Rechtsschutz-Paket dazubuchen oder ihn als Einzelversicherung abschließen. Meistens kostet das Aufpreis.
Verkehrsrechtsschutzversicherungen im Vergleich
Wer vor allem für Rechtsärger rund um das Auto und den Straßenverkehr versichert sein möchte, kann Verkehrsrechtsschutz auch als Einzelpolice abschließen. Leistungsstarke Policen gibt es schon für unter 100 Euro jährlich (bei einem Selbstbehalt von 150 Euro).
Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Nein, das geht nicht. Rechtsschutzversicherungen bieten nicht rückwirkend Versicherungsschutz für einen Streit, der beim Abschluss der Versicherung schon in der Welt war. Ausnahme: Als einziger Versicherer bietet die Arag Spezialpolicen mit Rückwirkung: „Mietrechtsschutz Sofort“ und Verkehrsrechtsschutz Sofort. Da diese Versicherungen aber keinen allgemeinen Rechtsschutz für mietrechtliche beziehungsweise verkehrsrechtliche Streitigkeiten bieten, sondern nur einzelne ausgewählte Problemfälle versichern, sind sie nicht Teil dieses Tests.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Grummelbär: Ohne konkret zu wissen, aus welchem Grund es zum Rechtsstreit mit dem Haftpflichtversicherer / Hausratversicherer kommt, kann man natürlich auch nicht sagen, ob es für diesen Rechtsstreit einen Deckungsschutz gibt. Wenn sie einen Vertrag, der beim Kriterium „Schutz, wenn Streit vor Abschluss der Police durch den Kunden ausgelöst wurde“ ein grünes Häkchen hat, haben Sie ausreichend genug vorgesorgt. Beim Thema „Vorvertraglichkeit“ ist es immer wichtig, dass der Vertragsabschluss noch bevor sich der Rechtsstreit anbahnt, abgeschlossen wurde. Ist z.B. der Schaden schon eingetreten, aber hat man noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet, ist es in der Regel zu spät, um über einen neuen Vertrag den Rechtsstreit mit abzudecken.
@Klippenland: Auch wenn es sehr ärgerlich ist, dass Sie HUK telefonisch so schlecht erreichen spielen gute Versicherungsbedingungen eine wichtige Rolle. Kommt es zum Streit mit dem Versicherer über die Verpflichtung zur Kostenübernahme zu einem Streit, stärkt ein Vertrag mit verbraucherfreundliche Klauseln Ihre Rechtsposition. Klar möchte man zusätzlich auch einen guten Service.
Die Gründe für die Ablehnung der Kostenübernahme durch die HUK würden uns interessieren. Wenn Sie möchten, dann können Sie uns das Schreiben per Post zu senden:
finanztest@stiftung-warentest.de
Hallo,
ich finde im aktuellen Test nichts zu dem, was mit "Einjahresregel" und "Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit" bezeichnet wird. Oder ist damit der Prüfpunkt "Schutz,
wenn Streit vor Abschluss der Police durch Kunde ausgelöst wurde" gemeint?
Ich möchte eine Rechtschutzversicherung auch für den Fall haben, dass meine Privathaftpflicht oder Hausratversicherung in einem Versicherungsfall nicht würde zahlen wollen und sich dabei auf irgendetwas beziehen würde, was bei Vertragsabschluss bereits vorlag.
Auf welchen Prüfpunkt in ihrem Test muss ich dabei achten?
Falls es hier bei einer Versicherung keinen Schutz gibt, bliebe ansonsten ja nur noch, alle genannten Versicherungen nach Abschluss der Rechtschutzversicherung ebenfalls neu abzuschließen, oder?
Nicht nur meine Erfahrungen mit der HUK sind negativ. Auch zeigen die Rezensionen vieler anderer Kunden das gleiche Bild. Eine gute Note nur für die Papierform? Erreichbarkeit im Schadensfall = Null. Kostenübernahme trotz eingehaltener Vertragsbedingungen= Zweifelhaft. Was soll so eine Versicherung nutzen? Natürlich kann man direkt zu einem Anwalt gehen, der sich mit der HUK auseinandersetzt. Doch nach meiner Erfahrung verlangen die eine sofortige Kostenübernahme durch den Klienten, da der Weg über die HUK oft ins Leere führt.
@Bernd.NRW: Der Tarif der Huk, Huk Coburg PBV Pus wurde mit 2,2 bewertet. Kann es sein, dass Sie ihn mit dem Tarif PBV (3,1) verwechseln?