Frührente So klappt die Rente mit 63

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Frührente - So klappt die Rente mit 63

Entspannt in Rente mit 63. Für viele Arbeitnehmer ist das möglich. © Michael Meister / Die Kleinert.de

Viele Menschen können früher in Rente gehen. Wer lange gearbeitet hat, muss dabei kaum Einbußen hinnehmen. Wir bringen alle wichtigen Informationen zur Rente mit 63.

Nach langen Berufs­jahren stellen sich viele Menschen die Frage: Wann kann ich in Rente gehen? Das muss nicht immer der reguläre Renten­eintritt sein, der Schritt für Schritt auf das Alter von 67 steigt. Mit genug Beitrags­jahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen, allerdings mit Abschlägen. Oder sie gehen etwas später ohne Abschläge, wenn die Voraus­setzungen stimmen. Wir zeigen, wann Sie in Rente gehen können, welche Regeln dafür gelten und wie hoch gegebenenfalls die Abschläge bei der Rente ausfallen. Es gibt noch weitere Wege in die Rente, die wir an anderer Stelle ausführ­lich vorstellen: die Altersteilzeit, die Schwerbehindertenrente sowie die Rente bei Erwerbsminderung.

Rente mit 63: das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Tipps zur Frührente

Anspruch. Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Renten­alter arbeiten. Mit genug Beitrags­jahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen.

Abschläge. Mit mindestens 45 Beitrags­jahren können Sie abschlags­frei – also ohne Renten­minderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.

Alter. Das Renten­eintritts­alter für die abschlags­freie Rente mit 45 Versicherungs­jahren steigt für jeden Jahr­gang an: Für den Jahr­gang 1959 liegt es bei 64 Jahren und 2 Monaten. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungs­jahren bleibt das Alter 63 Jahre.

Antrag. Die vorgezogene Rente müssen Sie bei der Deutschen Renten­versicherung beantragen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Nähe oder in Corona-Zeiten zur Telefon- oder Online-Beratung. Die Renten­versicherung berät auch zum Renten­eintritt und prüft ihren Anspruch.

Renten­eintritt. Berechnen Sie Ihre individuellen Daten zu Ihrem Renten­beginn mit unserem Renteneintrittsrechner.

Schwerbehin­derung. Besondere Regeln beim Renten­eintritt gelten für Menschen mit Schwerbehin­derung. Sie müssen nicht so lange arbeiten wie Menschen ohne Beein­trächtigungen. Hier geht es zu unserem Special Rente für schwerbehinderte Menschen.

Alters­teil­zeit. Eine attraktive Ergän­zung zum frühen Renten­eintritt ist die Alters­teil­zeit, die in vielen Betrieben angeboten wird. Alles dazu finden Sie in unserem Special Altersteilzeit.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2023 um 15:35 Uhr
Studium

@mango434: Bitte lassen Sie sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) zu Ihren Beitragszeiten und möglichen Renteneintritten beraten. Die Anhebung von 64 Jahren und 2 Monaten für Ihren Jahrgang bezieht sich nur auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und nicht auf die von Ihnen auch angesprochene Rente mit 63 mit Abschlägen.

mango434 am 18.04.2023 um 19:13 Uhr
Studium

Hallo miteinander,
in Ihrem Beitrag hier zu (Jahrgang 10/1959)
Voraus­setzungen für die Rente mit 63 mit Abschlägen
...Darüber hinaus zählen zu den Beitrags­jahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungs­zeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse einge­zahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeits­losig­keit und Studium.
wird z.B. Bezug genommen aufs Studium. Mein Studium fällt total unter den Tisch, allerdings hab ich kein Hoch- sondern nur ein Fachschulstudium absolviert! Zählt das nicht dazu? Die 3 Jahre, die mir dadurch verloren gehen, heißen für mich, dass ich erst 08/2024
in Rente gehen kann! Laut Rentenrechner und der Anhebung auf 64J+2M wäre das aber 12/2023?
MfG Ina

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2023 um 15:07 Uhr
Rentenabschlag

@FiWar: Wenn Sie die 45 Versicherungsjahre nicht erreichen, müssen Sie mit 0,3 Prozent Abschlägen pro Monat rechnen, den Sie vor Ihrem regulären Renteneintrittstermin in Rente gehen wollen.

FiWar am 20.02.2023 um 14:05 Uhr
Diese Konsultation finde ich in keiner Berechnung

Frage, mit wieviel Abschlag muss bei folgender Konsultation gerechnet werden? 65-igste Lebensjahr vollendet (Soll 64 + 8 Monate), jedoch nur 43 Versicherungsjahre (Soll 45 Versicherungsjahre).
Eine Beispielrechnung wäre hilfreich.

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.11.2022 um 13:26 Uhr
Nachzahlung für das Jahr 2022 in 2023

@Lampensepp: Nur wer in 2022 keine freiwil­ligen Beiträge gezahlt hat, kann für 2022 bis zum 31. März 2023 nach­zahlen.
Bitte lesen Sie unseren Artikel, der sich auf das Thema der freiwilligen Einzahlung konzentriert:
www.test.de/Freiwilliger-Rentenbeitrag