
Entspannt mit 63 Jahren in Rente zu gehen, ist für viele möglich.
Mehr als die Hälfte der gesetzlich Rentenversicherten geht vorzeitig in den Ruhestand. Für viele beginnt die Rente mit 63 Jahren. Oft bedeutet das aber auch eine deutlich niedrigere Rente. Manche Berufstätige können aber durch lange Versicherungszeiten ohne Abschläge früher in Rente gehen. Besondere Ausnahmeregelungen gibt es auch für Schwerbehinderte. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zum Thema Rente mit 63 zusammen.
Das bietet unser Special
Rente mit 63
Basiswissen. Die wichtigsten Informationen zum Thema Rente mit 63 fassen wir im kostenfreien Bereich für Sie zusammen.
Ihr Renteneintritt. Berechnen Sie Ihre individuellen Daten zu Ihrem Rentenbeginn mit unserem Renteneintrittsrechner.
Musterfälle, Tipps und Rechenbeispiele. Noch ausführlichere Informationen erhalten Sie, wenn Sie unsere beiden kostenpflichtigen PDF freischalten: Finanztest-Leser schildern ihre Erfahrungen mit ihrer Vorruhestandsplanung und wir geben Tipps, damit beim früheren Renteneintritt alles glatt läuft. Anhand von Rechenbeispielen erläutern wir, wie sich ein vorgezogener Ruhestand auf die Rente auswirkt und bis zu welchem Alter Frührentner insgesamt sogar mehr Rente bekommen als mit der Regelaltersrente. Außerdem zeigen wir anhand einer übersichtlichen Infografik, welche Steuern und Sozialabgaben in der Rente auf Sie zukommen – ein Thema was viele Menschen bei ihrer Ruhestandsplanung oft nicht mitbedenken.
Heft-Artikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf die PDF zu den Artikeln aus Finanztest 2/2018, 7/2019 und 6/2020.
Wege in die frühe Rente – ein Überblick

Viele können früher in Rente
Der Renteneintritt ist für Menschen eine magische Grenze. Wer 1955 geboren wurde, kann 2020 oder 2021 in Rente gehen, sobald er 65 Jahre und 9 Monate alt ist. Doch ist diese Grenze nicht so starr, wie sie scheint. Hat der Arbeitnehmer mindestens 35 Beitragsjahre zusammen, kann er sich schon mit 63 in die Rente verabschieden. Er muss dann allerdings mit einer geringeren gesetzlichen Rente leben. Besser haben es die Arbeitnehmer, die auf 45 Versicherungsjahre kommen. Sie dürfen ohne Abschläge früher in Rente. Allerdings nicht mit 63, sondern später: 1957 Geborene erst mit 63 und 10 Monaten. Für noch später Geborene erhöht sich diese Grenze stufenweise weiter. (Grundlegende Infos im Basiswissen Gesetzliche Rente).
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, ob Sie früher in Rente gehen können, hilft Ihnen die Deutsche Rentenversicherung. Beratungstermine können Sie online vereinbaren.
Die wichtigsten Tipps zur Frührente
Anspruch. Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Rentenalter arbeiten. Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen.
Abschläge. Wer mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung zusammen hat, kann ohne Abschläge – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre zusammen hat, muss mit Einbußen rechnen.
Antrag. Die Frührente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Nähe.
Schwerbehinderung. Besondere Regeln beim Renteneintritt gelten für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie müssen nicht so lange arbeiten wie Menschen ohne Beeinträchtigungen.
Flexirente. Um den Übergang von Arbeit in Rente flexibler zu gestalten, gibt es mit der Flexirente neue Regeln. So ist es zum Beispiel einfacher geworden, neben einer Frührente zu arbeiten.
Altersteilzeit. Eine attraktive Ergänzung zum frühen Renteneintritt ist die Altersteilzeit, die in vielen Betrieben angeboten wird. Alles dazu finden Sie in unserem Special Altersteilzeit.
Renteneintrittsrechner: Rentenbeginn berechnen
Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie weiter unten.
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Ohne Abschläge früher in Rente – nach 45 Jahren
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ mit 63 gibt es erst seit 2014. Sie erlaubt es Menschen mit besonders langer Erwerbsbiografie, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, konnten allerdings tatsächlich mit 63 Jahren in Rente. Für alle anderen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre an. Wichtig: Zwar fallen bei besonders langjährig Versicherten keine Abschläge auf die Rente an. Sie bekommen durch ihre geringere Anzahl von Rentenpunkten jedoch trotzdem weniger Rente, als wenn sie bis zu ihrem regulären Rentenalter weitergearbeitet hätten. In der Regel lohnt es sich aber nicht, für die etwas höhere Rente weiterzuarbeiten.
Beispiel: Werner Müller ist 1957 geboren, hat 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung zusammen und bisher 40 Entgeltpunkte in Westdeutschland gesammelt. Er kann ohne Abschläge mit 63 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Seine Rente beträgt dann 1 368 Euro. Entschließt er sich stattdessen, erst in seinem Regelrentenalter von 65 Jahren und 11 Monaten in Rente zu gehen und arbeitet er mit einem Durchschnittsgehalt weiter, käme er dann auf 42,9 Entgeltpunkte. Seine Regelaltersrente würde dann 1 467 Euro betragen.
Voraussetzungen für die Rente mit 63 ohne Abschläge
Versicherte brauchen eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Als Zeiten zählen: Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, ALG 1, Betriebliche Ausbildung, Kindererziehungszeit, Pflege von Angehörigen, Krankengeld, Berufliche Weiterbildung, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Wehr-und Zivildienst und freiwillige Rentenbeiträge, wenn Pflichtbeiträge für mindestens 18 Jahre vorhanden sind. Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit ALG 2, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
Tabelle: Wann besonders langjährig Versicherte früher in Rente gehen dürfen
Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt von 63 Jahren in Zwei-Monats-Schritten. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.
Geburtsjahr | Altersgrenze | Erreichen der Altersgrenze (Monat/Jahr) |
Geburtsjahr | Altersgrenze | Erreichen der Altersgrenze (Monat/Jahr) |
1954 | 63 + 4 Monate | 05/2017 – 05/2018 |
1955 | 63 + 6 Monate | 07/2018 – 07/2019 |
1956 | 63 + 8 Monate | 09/2019 – 09/2020 |
1957 | 63 + 10 Monate | 11/2020 – 11/2021 |
1958 | 64 | 01/2022 – 01/2023 |
1959 | 64 + 2 Monate | 03/2023 – 03/2024 |
1960 | 64 + 4 Monate | 05/2024 – 05/2025 |
1961 | 64 + 6 Monate | 07/2025 – 07/2026 |
1962 | 64 + 8 Monate | 09/2026 – 09/2027 |
1963 | 64 + 10 Monate | 11/2027 – 11/2028 |
1964 | 65 | 01/2029 – 01/2030 |
Ab 1965 | 65 | Ab 2030 (nach Vollendung des 65. Lebensjahrs) |
Alles rund um die Rente auf test.de
Geldwerte Hinweise von Finanztest Mit der Flexirente zum Rentenplus
Grundlegende Informationen Das sollten Sie über die gesetzliche Rente wissen
Früher in Rente Rente für Menschen mit Schwerbehinderung
Professionelle Hilfe Rentenberatung im Praxistest
Vorbereitung auf den Renteneintritt Finanzplan für die Rente
BetriebsrenteBasiswissen Betriebliche Altersvorsorge
Rente und Scheidung Basiswissen Versorgungsausgleich
Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung im Alter
Mit Abschlägen früher in Rente – nach 35 Jahren
Geringere Hürden hat die „Altersrente für langjährig Versicherte“, deren Renteneintrittsalter mit 63 Jahren konstant bleibt. Hier sind 35 Jahre in der Rentenversicherung notwendig. Der Ausstieg als „langjährig Versicherter“ ist aber im Gegensatz zum Ausstieg als „besonders langjährig Versicherter“ recht teuer. Denn zu den geringeren Entgeltpunkten kommen hier noch Abschläge auf die erarbeitete Rente hinzu. Für jeden Monat, den der Versicherte früher als regulär in Rente geht, fällt die Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Bei 24 Monaten kommt einiges zusammen und die vorzeitige Rente wird um 7,2 Prozent gekürzt.
Durch das steigende Regelrentenalter steigt auch für jeden Jahrgang der Abschlag, den der Versicherte in Kauf nehmen muss, wenn er mit 63 in Rente gehen will. Ab dem Jahrgang 1964 kostet der Renteneintritt mit 63 Jahren Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Wichtig: Die Höhe der Rente bleibt auf diesem Niveau und steigt nicht auf den Wert ohne Abschläge an, wenn der Rentner das Regelrentenalter erreicht hat.
Beispiel: Elena Hauptmann ist 1959 geboren. Ihr reguläres Rentenalter hätte sie mit 66 Jahren und 2 Monaten erreicht. Wenn sie bis dahin durcharbeitet, bekäme sie eine Rente von 1 476 Euro. Bis zu ihrem 63. Geburtstag käme sie nach heutigem Stand auf eine monatliche Bruttorente von 1 368 Euro, wenn sie in den alten Bundesländern bis dahin 40 Jahre lang durchschnittlich verdient hat. Bei Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 11,4 Prozent (38 Monate x 0,3). Der Abschlag ergibt dann knapp 156 Euro, sodass 1 212 Euro übrig bleiben. Diese Abschläge würden bis zum Ende ihres Lebens bestehen bleiben.
Voraussetzungen für die Rente mit 63 mit Abschlägen
Es müssen 35 Versicherungsjahre erreicht werden. Zusätzlich zu den Zeiten als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitragsjahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Studium.
Tabelle: Was der frühere Renteneintritt kostet
Bei der Rente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren wird der Renteneintritt mit 63 Jahren immer teurer. Ab 1964 geborene Versicherte müssen Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen.
Geburtsjahr | Regulärer Rentenbeginn | Abschlag (Prozent) bei Rente mit 63 Jahren |
Geburtsjahr | Regulärer Rentenbeginn | Abschlag (Prozent) bei Rente mit 63 Jahren |
1951 | 65 + 5 Monate | 8,7 |
1952 | 65 + 6 Monate | 9,0 |
1953 | 65 + 7 Monate | 9,3 |
1954 | 65 + 8 Monate | 9,6 |
1955 | 65 + 9 Monate | 9,9 |
1956 | 65 + 10 Monate | 10,2 |
1957 | 65 + 11 Monate | 10,5 |
1958 | 66 | 10,8 |
1959 | 66 + 2 Monate | 11,4 |
1960 | 66 + 4 Monate | 12,0 |
1961 | 66 + 6 Monate | 12,6 |
1962 | 66 + 8 Monate | 13,2 |
1963 | 66 + 10 Monate | 13,8 |
Ab 1964 | 67 | 14,4 |
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Frührente für Schwerbehinderte
Ebenfalls ohne Abschläge früher in Rente können Schwerbehinderte gehen. Das Renteneintrittsalter steigt bis 65 Jahre für Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Ein früherer Renteneintritt mit Abschlägen ist möglich. Das kostet 0,3 Prozent Rente für jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Genaue Infos in unserem Special Rente für Menschen mit Schwerbehinderung.
Voraussetzungen für die frühe Rente für Schwerbehinderte
Als Schwerbehinderte gelten Rentenversicherte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Außerdem müssen sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitragsjahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Studium.
Tabelle: Renteneintrittsalter mit Schwerbehinderung
Auch für Schwerbehinderte steigt das Alter, in dem sie abschlagsfrei in Rente gehen dürfen.
Geburtsjahr | Altersgrenze | Erreichen der Altersgrenze (Monat/Jahr) |
Geburtsjahr | Altersgrenze | Erreichen der Altersgrenze (Monat/Jahr) |
1955 | 63 + 9 Monate | 10/2018 – 10/2019 |
1956 | 63 + 10 Monate | 11/2019 – 11/2020 |
1957 | 63 + 11 Monate | 12/2020 – 12/2021 |
1958 | 64 | 01/2022 – 01/2023 |
1959 | 64 + 2 Monate | 03/2023 – 03/2024 |
1960 | 64 + 4 Monate | 05/2024 – 05/2025 |
1961 | 64 + 6 Monate | 07/2025 – 07/2026 |
1962 | 64 + 8 Monate | 09/2026 – 09/2027 |
1963 | 64 + 10 Monate | 11/2027 – 11/2028 |
1964 | 65 | 01/2029 – 01/2030 |
Ab 1965 | 65 | Ab 2030 (nach Vollendung des 65. Lebensjahrs) |
Flexi-Rente kann Nachteile abfedern
Wenn die Rente bei einem früheren Renteneintritt nicht reicht, helfen die neuen Möglichkeiten der Flexirente, die Rentenminderungen abzufedern. Die neuen Regelungen erleichtern es, die eigene gesetzliche Rente aufzupeppen und den Renteneintritt flexibler zu gestalten. Sparer, die eine größere Geldsumme erben oder eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, können mit diesem Geld Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Damit erhöhen sie ihre Rente. Außerdem können Frührentner Geld zu einer Frührente hinzuverdienen. Dabei müssen Sie jedoch bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Tipp: Berechnungen, welche Möglichkeiten der Flexirente sich für Sie lohnen, finden Sie in unserem Special Mit der Flexirente zum Rentenplus.
Rente mit 60 nicht mehr möglich
Früher konnten viele Versicherte sogar noch früher in Rente gehen. Bei besonderen Renten für Frauen und Arbeitslose lag das frühestmögliche Renteneintrittsalter bei 60 Jahren. Diese Rentenarten sind jedoch ausgelaufen und können nicht mehr in Anspruch genommen werden.
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