Muster­fest­stellungs­klagen

Muster­fest­stellungs­klage gegen die Bisnode GmbH

243

Tausende von Anlegern verloren viel Geld mit Anlagen, denen die Hoppen­stedt Kredit­information GmbH „Top-Ratings“ erteilt hatte. Die Klage scheiterte jedoch.

Damit Ihre Ansprüche nicht verjähren

Worum ging es bei dieser Klage?

Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden wollte vom Ober­landes­gericht Frank­furt am Main vor allem fest­gestellt wissen, dass die Bisnode GmbH, wie die Hoppen­stedt Kredit­information GmbH heute heißt, Anleger entschädigen muss, die seit 2011 durch Geschäfte mit der Future Business KGaA, der Prosavus AG und der ecoConsort AG Geld verloren haben.

Warum ist die Klage gescheitert?

Der Bundes­gerichts­hof hat in einem anderen Fall entschieden: Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden ist nicht befugt, Muster­fest­stellungs­klagen zu erheben. Der Verein habe nicht die dafür erforderliche Mindest­zahl an Mitgliedern. Tatsäch­lich hat die Schutz­gemeinschaft weit mehr als 350 Mitglieder. Ein großer Teil davon sind aber Fördermitglieder, die der Bundes­gerichts­hof nicht als Mitglieder im Sinne der Zivil­prozess­ordnung gewertet hat.

Wo erfahre ich die amtlichen Einzel­heiten zur Muster­fest­stellungs­klage gegen die Bisnode GmbH?

Die amtlichen Einzel­heiten zur Musterklage können Sie der Öffentlichen Bekanntmachung der Klage entnehmen. Die Texte sind für Laien allerdings schwer verständlich.

Habe ich jetzt mögliche Rechte gegen Bisnode verloren?

Nein, Sie haben keine Rechte gegen Bisnode verloren. Sie können Ihre Rechte jetzt aber leider nur noch individuell geltend machen. Immerhin sind ihre Rechte nicht verjährt, wenn Sie sie recht­zeitig vor Ablauf der Verjährung korrekt zur Muster­fest­stellungs­klage angemeldet hatten. Lassen Sie sich individuell von einem Rechts­anwalt beraten, der möglichst bereits Anle­gerrechte gegen Bisnode durch­gesetzt hat.

Womit kann ich rechnen, wenn die Klage Erfolg hat?

Wenn die Klage am Ende Erfolg hat, erhalten Sie Schaden­ersatz. Sofern Bisnode nicht genügend Geld hat, um alle berechtigten Ansprüche zu erfüllen, würde das Geld so gleich­mäßig wie möglich auf alle Gläubiger verteilt werden, die ihre Ansprüche recht­zeitig anmelden.

243

Mehr zum Thema

243 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.

guenter.he am 22.05.2022 um 21:49 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen

M_Schmalzbauer am 08.09.2021 um 18:40 Uhr
Verweigerung von Volkswagen bei SKODA Kfz?

Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon:  +49 800 4424244
Fax:          +49 6150 133 199
E-Mail:     info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?

Flugrecht am 08.07.2021 um 07:56 Uhr
Neue Musterfeststellungsklage

Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 04.01.2021 um 12:24 Uhr
Forderungsschreiben Reaktion

@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.