
Der auf dem Herd vergessene Topf, der am Zebrastreifen übersehene Fußgänger, der aus der Hand gerutschte Blumentopf: Kleine Fehler haben zuweilen ruinöse finanzielle Folgen. Schutz bietet die Privathaftpflichtversicherung. Wer bereits eine hat, sollte sie prüfen. Neue Policen sind oft viel besser als alte. Sehr guten Schutz gibt es schon für 50 Euro. Er kann allerdings auch mehr als das Dreifache kosten. Erfreuliche 90 von 218 Privathaftpflichtversicherungen im Test erhalten die Bestnote.*
Schutz vor dem Ruin
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn der Versicherte Schadensersatz zahlen muss. Der Schutz ist unerlässlich. Schon kleine Fehler, wie sie jedem mal passieren können, führen sonst in den Ruin, wenn sich jemand dadurch schwer verletzt und bleibende Schäden davonträgt. Zum Glück sind solche Fehler selten. Privathaftpflichtversicherungen sind daher günstig. Die Finanztest-Maßstäbe für sehr guten Schutz sind streng – dennoch gibt es für 90 Tarife die Bestnote, weitere 89 sind immerhin noch gut, nur 12 Tarife sind ausreichend oder mangelhaft.*
Mit den Jahren immer besser
Der Schutz ist mit den Jahren immer besser geworden. Wer seine Privathaftpflicht vor fünf oder mehr Jahren abgeschlossen hat, kann heute in der Regel erheblich besseren Schutz bekommen und sollte daher seine Police zumindest einmal gründlich auf den Prüfstand stellen. Seinen Versicherungsschutz prüfen sollte erst recht, wer eine Familie gegründet hat, öfter fremde Kinder oder Tiere beaufsichtigt oder eine Ferienwohnung im Ausland gekauft hat. Finanztest hat beim Privathaftpflicht-Vergleich für alle Fälle passende Policen gefunden und nennt die besten Angebote.
Die beste Haftpflichtversicherung für den eigenen Bedarf
Testergebnisse für 218 Privathaftpflichtversicherungen. Unser aktueller Test zeigt, welche Policen besonders viele Extraleistungen bieten. In unserer interaktiven Tabelle können Sie nach den für Sie wichtigen Kriterien filtern, etwa ob der Versicherer auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder oder Gefälligkeitshandlungen von Freunden leistet. Egal ob Sie Immobilienbesitzer sind oder Mieter oder in Ihrer Freizeit mit Motorboot, Surfbrett oder Drohne unterwegs sind: Unsere Tabelle zeigt Ihnen auf einen Klick, ob Ihr besonderes Risiko versichert ist.
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Vergleich Haftpflichtversicherung
Mehr Schutz als nötig
Bei leistungsstarken Privathaftpflichtversicherungen ist sogar oft Schutz jenseits der gesetzlichen Haftpflicht drin. So haften Kinder bis sieben Jahre – im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre – von Gesetzes wegen nicht für Schäden. Wer Nachbarn oder Freunde dennoch entschädigt wissen will, wenn die Kinder eine Scheibe eingeworfen oder ein Auto zerkratzt haben, muss das normalerweise trotz Haftpflichtversicherung aus eigener Tasche zahlen. Viele Tarife bieten allerdings Ersatz auch für durch Kinder verursachte Schäden. Ganz ähnliches gilt für Gefälligkeitshandlungen: Freunde, die bei einem Umzug oder einer Renovierung helfen, haften von Gesetzes wegen nur bei grober Fahrlässigkeit. Wollen sie den Schaden auch bei einfacher Fahrlässigkeit ausgleichen, sollten sie eine Privathaftpflichtpolice mit einer Erweiterung der Deckung auch für diesen Fall haben. Unsere Tabelle zeigt, welche Versicherungen diesen zusätzlichen Schutz bieten.
Privathaftpflichtschutz für Drohnenbesitzer
Unsere Testtabelle zeigt auch Privathaftpflicht-Angebote, die Schäden durch Drohnen absichern. Ein solcher Schutz ist wichtig, denn das Luftverkehrsgesetz bestimmt, dass die Halter der Drohnen selbst dann für die von den Geräten verursachten Schäden an Sachen und Personen haften, wenn sie beim Fliegen der Drohne nichts falsch gemacht haben. Was viele nicht wissen: Seit 2005 gilt für Drohnenbesitzer sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht. Wer seine Drohne ausschließlich privat nutzt, kann diese Versicherungspflicht mit einer guten Privathaftpflichtversicherung erfüllen. Kommerzielle Drohnenpiloten müssen eine spezielle Drohnenversicherung abschließen.
Erweiterung auf eigene Schäden
Es gibt noch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes über die gesetzliche Haftpflicht hinaus: Mancher Versicherer zahlt ausnahmsweise auch für Schäden, die der Versicherte erlitten hat und für die er vom Schädiger keinen Ersatz erhält. Forderungsausfalldeckung nennen die Versicherer das. Der eigene Versicherer zahlt in solchen Fällen das, was er zahlen würde, wenn der Schädiger bei ihm haftpflichtversichert wäre. Erweiterung der Erweiterung: Einige Versicherer zahlen auch dann, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat. Einschränkung des Schutzes: Der Versicherte muss alles tun, um den Schadenersatz vom Schädiger zu erhalten und dabei zur Not auch auf eigene Kosten vor Gericht ziehen und den Gerichtsvollzieher losschicken, bevor er Geld von der Versicherung erhalten kann.
Im Schadensfall droht Kündigung
Wie bei den meisten anderen Versicherungsverträgen auch: Der Versicherer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn es einen Schaden gibt. So regelt es das Versicherungsvertragsgesetz. Neuen Schutz zu bekommen, ist dann oft schwierig. Versicherer weigern sich oft, Verträge mit Menschen zu schließen, denen ein anderes Unternehmen gekündigt hat. Möglicher Ausweg: Versicherte können anbieten, den Vertrag von sich aus zu kündigen.
Nutzerkommentare, die vor dem 19. September 2017 gepostet wurden, beziehen sich noch auf die Vorgänger-Untersuchung aus Finanztest 12/2014.
* Passage korrigiert am 21. September 2017
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