Mit ordentlichem Arbeitgeberzuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge. Hier lesen Sie alles zur Entgeltumwandlung und Betriebsrente.
Ohne Chef oder Chefin geht nichts in der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben zwar ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das geschieht, entscheiden die Arbeitgeber. Sie können einen von fünf Durchführungswegen für eine Betriebsrente wählen, wobei die Formen „Direktversicherung“ und „Pensionskasse“ am häufigsten sind. Optimal für Mitarbeiter ist es, wenn die Chefin die Beiträge selbst übernimmt oder dem Arbeitnehmer ordentlich Geld zur Betriebsrente zuschießt. Seit 2022 ist das für fast alle Verträge Pflicht. Wir geben einen Überblick über die Formen der Betriebsrente. Auf eine Betriebsrente werden im Alter ab einer bestimmten Höhe Sozialabgaben fällig. Mit unserem Rechner können Sie ihre persönliche Belastung leicht erkennen.
Tipp: Welche Alternativen zu einer betrieblichen Altersvorsorge bestehen, erklären wir in unserem Artikel Altersvorsorge im Überblick.
Angebot auswählen und weiterlesen
Diesen Artikel einmalig freischalten. Für 4,90 €.
Einzelartikel inklusive Testergebnis
4 Wochen lang digital lesen
als PDF für immer behalten
auf allen Geräten abrufbar
Alle Artikel und Testergebnisse lesen. Ab 4,99 € monatlich.
- Seit 2018 bleiben Abfindungen steuerfrei, wenn das Geld in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Wer den Job verliert, kann eine Abfindung vom Arbeitgeber...
- Wer mit eigenem Geld für eine Betriebsrente spart, bekommt in vielen Fällen einen Zuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber. Doch es gibt Streit um Ausnahmen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 22.07.2022 um 15:31 Uhr
Pensionsfond mit AG Beitrag
@testdxtat: Bitte berücksichtigen Sie, dass wir an dieser Stelle keine Steuerberatung vornehmen! Grundsätzlich gilt laut Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 63 EstG: „Steuerfrei sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds (…) soweit die Beiträge im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen.“ Dies gilt für die gemeinsamen Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir wurden über die IG BCE tariflich genötigt, unsere ehemaligen VWL mittels "Direktversicherung" anzulegen. Bei unseren AG stehen dafür zwei Tarife zur Verfügung. Ich habe den garantiert Günstigeren abgeschlossen- eingezahlt werden 20 Jahre lang 100€ monatlich, damit man monatlich 89€ ausgezahlt bekommt, auf die dann noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden muss. Meine Renteneinzahlungen werden "geschmälert". Ein riesiges Problem ist, dass bei Krankheit bzw. Langzeiterkrankung wenn man aus der Lohnfortzahlung fällt keinerlei Beiträge gezahlt werden ... und im Gegensatz zur privaten Lebensversicherung oder Bausparvertrag können die Beiträge nicht selbst getragen werden, da es sich um Rahmenverträge handelt. Direktversicherungen sind eine völlig finanzielle Fehlinvestitionen, die kein privater Anleger abschliessen würde. Nur weil dem AG sofort steuerliche Vorteile daraus entstehen und natürlich die Direktversicherer dabei kräftig verdienen, werden diese abgeschlossen.
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehen. Kann der AG soviel wie er möchte (bzw. mit dem Fond vereinbart hat) zuschießen, oder gibt es da wie beim AN auch eine gesetzliche Grenze? Und zusätzlich dazu kann ich (angenommen ich bin über den Beitragsbemessungsgrenzen) noch bis 3348 EUR / Jahr einzahlen? Danke!
@tom.urban: Nach unserem Kenntnisstand gibt es keinen Anspruch darauf, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in bestehende Verträge einzuzahlen. Das Finanzministerium schreibt dazu: "Sofern die Versorgungeinrichtung nicht bereit ist, den Vertrag entsprechend anzupassen, kommt der Neuabschluss eines Vertrages nur für den Arbeitgeberzuschuss in Betracht. Denkbar ist aber auch z. B. eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach der an die Versorgungseinrichtung abzuführende Betrag gleich bleibt und künftig neben einem entsprechend verminderten umgewandelten Entgelt den Arbeitgeberzuschuss enthält." Der richtige Ansprechpartner wäre das Finanzministerium: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html (maa)
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@testdxtat: Bitte berücksichtigen Sie, dass wir an dieser Stelle keine Steuerberatung vornehmen! Grundsätzlich gilt laut Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 63 EstG: „Steuerfrei sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds (…) soweit die Beiträge im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen.“ Dies gilt für die gemeinsamen Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir wurden über die IG BCE tariflich genötigt, unsere ehemaligen VWL mittels "Direktversicherung" anzulegen. Bei unseren AG stehen dafür zwei Tarife zur Verfügung.
Ich habe den garantiert Günstigeren abgeschlossen- eingezahlt werden 20 Jahre lang 100€ monatlich, damit man monatlich 89€ ausgezahlt bekommt, auf die dann noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden muss.
Meine Renteneinzahlungen werden "geschmälert". Ein riesiges Problem ist, dass bei Krankheit bzw. Langzeiterkrankung wenn man aus der Lohnfortzahlung fällt keinerlei Beiträge gezahlt werden ... und im Gegensatz zur privaten Lebensversicherung oder Bausparvertrag können die Beiträge nicht selbst getragen werden, da es sich um Rahmenverträge handelt.
Direktversicherungen sind eine völlig finanzielle Fehlinvestitionen, die kein privater Anleger abschliessen würde. Nur weil dem AG sofort steuerliche Vorteile daraus entstehen und natürlich die Direktversicherer dabei kräftig verdienen, werden diese abgeschlossen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehen.
Kann der AG soviel wie er möchte (bzw. mit dem Fond vereinbart hat) zuschießen, oder gibt es da wie beim AN auch eine gesetzliche Grenze?
Und zusätzlich dazu kann ich (angenommen ich bin über den Beitragsbemessungsgrenzen) noch bis 3348 EUR / Jahr einzahlen?
Danke!
@tom.urban: Nach unserem Kenntnisstand gibt es keinen Anspruch darauf, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in bestehende Verträge einzuzahlen. Das Finanzministerium schreibt dazu: "Sofern die Versorgungeinrichtung nicht bereit ist, den Vertrag entsprechend anzupassen, kommt der Neuabschluss eines Vertrages nur für den Arbeitgeberzuschuss in Betracht. Denkbar ist aber auch z. B. eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach der an die Versorgungseinrichtung abzuführende Betrag gleich bleibt und künftig neben einem entsprechend verminderten umgewandelten Entgelt den Arbeitgeberzuschuss enthält."
Der richtige Ansprechpartner wäre das Finanzministerium: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html
(maa)