
Maßarbeit. Betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein, um das Einkommensniveau im Alter zu verbessern. © mauritius images / Caia Image
Mit ordentlichem Arbeitgeberzuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge. Hier lesen Sie alles zur Entgeltumwandlung und Betriebsrente.
Ohne Chef oder Chefin geht nichts in der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben zwar ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das geschieht, entscheiden die Arbeitgeber. Sie können einen von fünf Durchführungswegen für eine Betriebsrente wählen, wobei die Formen „Direktversicherung“ und „Pensionskasse“ am häufigsten sind. Optimal für Mitarbeiter ist es, wenn die Chefin die Beiträge selbst übernimmt oder dem Arbeitnehmer ordentlich Geld zur Betriebsrente zuschießt. Seit 2022 ist das für fast alle Verträge Pflicht. Wir geben einen Überblick über die Formen der Betriebsrente. Auf eine Betriebsrente werden im Alter ab einer bestimmten Höhe Sozialabgaben fällig. Mit unserem Rechner können Sie ihre persönliche Belastung leicht erkennen.
Tipp: Welche Alternativen zu einer betrieblichen Altersvorsorge bestehen, erklären wir in unserem Artikel Altersvorsorge im Überblick.
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Mein Arbeitgeber hat mir vor kurzem per Einschreiben mitgeteilt, dass er für meine seit rund 20 Jahren bestehende Pensionskasse die "versicherungsförmige Lösung gem. §2 Abs. 3 S.2 BetrAVG" wählt. Was bedeutet das genau, hat das Nachteile für mich bzw. muss / kann ich etwas tun, z.B. widersprechen?
@testdxtat: Bitte berücksichtigen Sie, dass wir an dieser Stelle keine Steuerberatung vornehmen! Grundsätzlich gilt laut Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 63 EstG: „Steuerfrei sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds (…) soweit die Beiträge im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen.“ Dies gilt für die gemeinsamen Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir wurden über die IG BCE tariflich genötigt, unsere ehemaligen VWL mittels "Direktversicherung" anzulegen. Bei unseren AG stehen dafür zwei Tarife zur Verfügung.
Ich habe den garantiert Günstigeren abgeschlossen- eingezahlt werden 20 Jahre lang 100€ monatlich, damit man monatlich 89€ ausgezahlt bekommt, auf die dann noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden muss.
Meine Renteneinzahlungen werden "geschmälert". Ein riesiges Problem ist, dass bei Krankheit bzw. Langzeiterkrankung wenn man aus der Lohnfortzahlung fällt keinerlei Beiträge gezahlt werden ... und im Gegensatz zur privaten Lebensversicherung oder Bausparvertrag können die Beiträge nicht selbst getragen werden, da es sich um Rahmenverträge handelt.
Direktversicherungen sind eine völlig finanzielle Fehlinvestitionen, die kein privater Anleger abschliessen würde. Nur weil dem AG sofort steuerliche Vorteile daraus entstehen und natürlich die Direktversicherer dabei kräftig verdienen, werden diese abgeschlossen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehen.
Kann der AG soviel wie er möchte (bzw. mit dem Fond vereinbart hat) zuschießen, oder gibt es da wie beim AN auch eine gesetzliche Grenze?
Und zusätzlich dazu kann ich (angenommen ich bin über den Beitragsbemessungsgrenzen) noch bis 3348 EUR / Jahr einzahlen?
Danke!