Mit ordentlichem Arbeitgeberzuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge. Hier lesen Sie alles zur Entgeltumwandlung und Betriebsrente.
Die wichtigsten Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge fassen wir im kostenfreien Bereich für Sie zusammen.
Musterfälle, Tipps und Rechenbeispiele.
Noch ausführlichere Informationen erhalten Sie, wenn Sie die PDFs der Finanztest-Berichte freischalten: Finanztest beantwortet alle Fragen zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss (Finanztest 03/2020). Unsere Renten-Experten geben Tipps, wie in Sachen Betriebsrente alles glatt läuft (Finanztest 8/2018). Der Report „Riester im Betrieb holt auf“ (Finanztest 4/2018) zeigt, wie Sie Riester und betriebliche Altersvorsorge klug kombinieren. Und der Bericht aus Finanztest 8/2020 erklärt im Detail die neuen Regeln zum Pleiteschutz bei der Betriebsrente.
Test Betriebsrente.
2017 haben die Experten der Stiftung Warentest die günstigsten Angebote für Einzel- und Gruppenverträge ermittelt. Die Ergebnisse finden Sie im Vergleich Betriebsrente. Dort erfahren Sie auch, welche Zusatzleistungen die getesteten Versicherungen noch bieten, etwa Teilkapitalabfindungen zu Rentenbeginn, Leistungen im Pflegefall und die Absicherung von Hinterbliebenen.
Arbeitgeber gibt betriebliche Altersvorsorge vor
Ohne den Chef geht nichts in der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer hat zwar ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das geschieht, entscheidet der Arbeitgeber. Er kann einen von fünf Durchführungswegen für eine Betriebsrente wählen, wobei die Formen „Direktversicherung“ und „Pensionskasse“ am häufigsten gewählt werden. Optimal für die Mitarbeiter ist es natürlich, wenn der Chef die Beiträge selbst übernimmt oder dem Arbeitnehmer ordentlich Geld zur Betriebsrente zuschießt. Das machten bisher schon viele Betriebe freiwillig. Seit 2022 ist das für fast alle Verträge Pflicht.
Arbeitgeberzuschuss seit 2022
Seit 2022 bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen haben, einen Zuschuss von 15 Prozent. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber spart Sozialabgaben.
Den vollen Zuschuss erhält, wer unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung verdient (58 050 Euro brutto jährlich). Er und sein Arbeitgeber sparen dann am meisten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem muss der Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Gefördert werden Verträge bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Ab 2022 muss der Zuschuss auch für bestehende Verträge gezahlt werden.
Der Zuschuss muss auch dann gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Sparbeitrag erhöht – so lange der Arbeitgeber weiterhin Sozialabgaben spart.
Tipp: Informationen zu Streitfällen, in denen der Zuschuss nicht gezahlt wird, gibt es in dem Artikel Zuschuss nicht für alle.
Weniger als 15 Prozent Zuschuss
Wenn der Arbeitgeber nicht die kompletten Sozialabgaben einspart, weil Arbeitnehmer zwischen den Beitragsbemessungsgrenzen von Krankenversicherung und der Rentenversicherung (West: 84 600 Euro, Ost: 81 000 Euro) verdienen, darf der Arbeitgeber den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Beiträge beschränken und weniger als 15 Prozent dazugeben. In vielen Fällen wird er aber vermutlich aufgrund des Berechnungsaufwands pauschal 15 Prozent zahlen.
Keine Ausnahme mehr bei bestehenden Tarifverträgen
Auch für „individual- und kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind,“ gilt der Zuschuss ab dem 1. Januar 2022. Bei bestehenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen musste der Arbeitgeberzuschuss vorher nicht gezahlt werden.
In Tarifverträgen kann auch in Zukunft von der Zuschussregel abgewichen werden, wenn sich die Tarifparteien darauf einigen.
Förderung für Geringverdiener
Ebenfalls recht neu ist eine Steuerförderung, die Arbeitgeber erhalten, die für geringverdienende Arbeitnehmer eine Betriebsrente aufbauen. Mit dem Gesetz zur Grundrente ist diese Förderung seit dem Jahr 2020 verbessert worden. Die monatliche Einkommensgrenze (Bruttogehalt) wurde von 2 200 Euro auf 2 575 Euro angehoben. Gefördert werden jetzt Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente bis höchstens 960 Euro im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 Prozent des gesamten Arbeitgeberbeitrags, also höchstens 288 Euro. Er wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt. Im Jahr 2019 profitierten bereits knapp 750 000 Arbeitnehmer vom Förderbetrag.
Tipp: Wenn Sie weniger als 2 575 Euro verdienen, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Personalabteilung auf eine Betriebsrente mit der Förderung an.
Das Wichtigste in Kürze
Betriebsrente – das sollten Sie wissen
Anspruch.
Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland den Anspruch, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen.
Formen der betriebliche Altersvorsorge.
Es gibt fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden welchen er wählt.
Entgeltumwandlung.
Bei der Entgeltumwandlung spart der Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt für die betriebliche Altersvorsorge. Er spart damit Steuern und Sozialabgaben. Das lohnt sich aber nur dann, wenn der Chef ordentlich Geld beisteuert.
In der Rentenphase.
Die Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge sind komplett zu versteuern. Außerdem wird für die Rente, die über dem Freibetrag liegt, der volle Satz bei den Sozialabgaben fällig.
Sicherungen.
Um Betriebsrenten auch bei der Pleite des Unternehmens zu schützen, gibt es verschiedene Sicherungseinrichtungen, die eine Rente im Insolvenzfall weiterzahlen.
Leseraufruf.
Für unsere Berichterstattung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wenn Sie noch arbeiten und sich eine Betriebsrente aufbauen: Können Sie einschätzen, wie hoch Ihre Rente ungefähr sein wird? Sind die Angaben in der Standmitteilung nachvollziehbar? Wissen Sie, wie viel später voraussichtlich für Steuern und Abgaben von der Rente abgezogen wird? Sind Sie bereits im Ruhestand und erhalten eine Betriebsrente: Wird sie regelmäßig erhöht? Können Sie die Steigerungen und die Abzüge für Steuern und Krankenversicherungsbeiträge nachvollziehen? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail betriebsrente@stiftung-warentest.de. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich.
Formen der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Durchführungswege. Hier stellen wir sie vor.
Direktversicherung – häufig in kleinen Betrieben
Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter abschließt. Dieser kann von seiner Firma verlangen, dass sie ihm mindestens diese Form der betrieblichen Altersvorsorge anbietet. Deswegen wird die Direktversicherung häufig in kleinen und mittleren Unternehmen angeboten. Üblich ist die klassische Form der Direktversicherung mit Garantiezins. Bei Neuabschlüssen ab 2022 beträgt dieser 0,25 Prozent. Verzinst wird jedoch nicht die gesamte Einzahlung, sondern nur der Teil, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Neuerdings werden Direktversicherungen auch häufig mit abgeschwächten Garantien angeboten, so dass nur noch der Beitragserhalt garantiert wird. Direktversicherungen sind als Gruppenvertrag für mehrere Mitarbeiter oft kostengünstiger als Einzelverträge.
Tipp: Unser Test von 45 Direktversicherungs-Angeboten zeigt: Zwischen dem besten und dem schlechtesten Angebot im Test liegen deutliche Unterschiede. Arbeitnehmer sollten das Angebot ihres Arbeitgebers daher gründlich prüfen. Wenn der Arbeitgeber etwas zum Beitrag hinzugibt, ist das gut für die Rente. Stockt er den Beitrag um 15 Prozent auf, bekäme unser Test-Modellkunde im Alter 16 Euro Betriebsrente mehr als ohne den Zuschuss.
Pensionskasse – Vorsorgeform mit Unterschieden
Häufig sind Pensionskassen mit einem einzelnen oder einigen Unternehmen verbunden und stehen nur den Mitarbeitern dieser Firmen für die betriebliche Altersversorgung offen. Es gibt aber auch Pensionskassen, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden und einem größeren Markt offen stehen. Doch gibt es zwischen diesen Pensionskassen große Unterschiede.
Zunächst sind da die traditionellen Pensionskassen: Sie existieren häufig seit Jahrzehnten und sind in der Regel als Verein organisiert, dessen Mitglieder die Arbeitgeber sind. Zwar ähneln die Leistungen dieser Pensionskassen denen der privaten Lebensversicherer. Doch sie haben eine entscheidende Ausnahmestellung: Die Pensionskassen dürfen mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren als die für Renten- und Lebensversicherungen vorgeschriebenen 0,25 Prozent.
Seit jeder das Recht hat, im Betrieb für das Alter zu sparen, drängen auch die privaten Lebensversicherer in den Markt der Pensionskassen. Viele bekannte Versicherer wie Debeka oder Ergo gründeten Pensionskassen als Tochterunternehmen. Die Angebote und Vertriebsstrukturen ähneln denen der Muttergesellschaften. Die Versicherer bieten Beratung an und gehen mit ihren Vertriebsleuten in die Unternehmen. Oft sind die Angebote dieser Pensionskassen dadurch teurer.
Einige Pensionskassen haben Finanzierungsprobleme: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) macht sich Sorgen um ein Drittel aller Pensionskassen, weil sie offenbar nicht ausreichend finanziert sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Ein Bafin-Sprecher teilte auf Finanztest-Anfrage mit, dass die Bafin derzeit „die Kassen dazu drängt, bei ihren Trägern oder Aktionären rechtzeitig Unterstützung einzufordern“, Ziel sei es, „Leistungskürzungen möglichst zu vermeiden“. Falls es bei einer Kasse doch dazu kommt, muss der Arbeitgeber einspringen.
Tipp: Alle Infos zu den Problemen bei den Pensionskassen im Special Probleme bei Pensionskassen: Wie sicher ist die Betriebsrente?.
Pensionsfonds – oft in großen Betrieben
Große Unternehmen wie RWE, Siemens oder Bosch haben oft eigene Pensionsfonds zur betrieblichen Altersversorgung. Im Vergleich zu den anderen Formen kann hier ein größerer Teil der Geldanlage in Aktien gesteckt werden. Im Gegenzug müssen Sparer jedoch Abstriche bei der Garantie hinnehmen. Da der Arbeitgeber dem Pensionssicherungsverein angehören muss, ist im Pleitefall jedoch das gesamte Sparvermögen abgesichert. Welche Rente ein Pensionsfonds zahlt, hängt von den Erträgen ab. Entscheidend sind außerdem die Kosten, die der Fonds für Vertragsabschluss, Verwaltung und Zusatzleistungen wie Hinterbliebenenschutz kassiert.
Unterstützungskasse – gut für Gutverdiener
Die Unterstützungskasse ist eine arbeitgebereigene Einrichtung für die betriebliche Altersvorsorge. Große Unternehmen und Konzerne haben häufig eigene Unterstützungskassen. Einzahlungen sind steuerlich begünstigt. Deshalb gilt diese Variante als besonders geeignet für Beschäftigte in den mittleren und oberen Hierarchiestufen eines Unternehmens. Wie hoch die Betriebsrente ausfällt, hängt stark von der Zusage des Arbeitgebers ab. Dieser garantiert nur eine Mindestauszahlung. Sie kann sich jedoch um Überschüsse erhöhen. Wie hoch diese ausfallen hängt von den Erträgen der Unterstützungskasse ab.
Direktzusage – Rente aus laufenden Erträgen
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Mitarbeitern eine Rente aus dem Betriebsvermögen zu bezahlen. Diese Form wird häufig von großen Unternehmen genutzt. Die Direktzusage kommt ohne externen Versorgungsträger aus. Damit der Arbeitgeber sein Versprechen gegenüber den Mitarbeitern halten kann, muss er Rückstellungen bilden – diese kann er jedoch auch in die eigenen Firma investieren. Dank dieses Vorgehens zahlt das Unternehmen weniger Steuern und hat erst einmal mehr Geld zur Verfügung. Die zugesagten Leistungen muss es irgendwann in einer Art Umlageverfahren aus laufenden Erträgen zahlen. Da die Betriebsrente jedoch bei Zahlungsschwierigkeiten gefährdet wäre, zahlt das Unternehmen Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein. Dieser würde im Fall einer Insolvenz einspringen.
Neu: Sozialpartnermodell
Seit 2018 dürfen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auch auf einen neuen Weg der betrieblichen Altersvorsorge einigen. Das „Sozialpartnermodell“ erlaubt Rentenzusagen, die keine bestimmte Rentenhöhe mehr garantieren. Stattdessen gibt es eine „Zielrente“, also eine Zielgröße, wie hoch die Rente etwa ausfallen soll. Das soll in Zeiten niedriger Zinsen eine ertragreichere Geldanlage, zum Beispiel mit Aktien, ermöglichen. Sozialpartnermodelle sollen über Tarifverträge eingeführt werden. Bisher ist dieses Modell kaum verbreitet.
Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland das Recht, in Form der sogenannten Entgeltumwandlung über den Betrieb für das Alter zu sparen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer das ermöglichen. Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer aus seinem unversteuerten Bruttoeinkommen ein. Über diesen Weg erlässt der Staat ihm einen Teil seiner Last an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, wenn das Gehalt des Arbeitnehmers unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die Gesetzliche Rentenversicherung (West: 84 600 Euro, Ost: 81 000 Euro im Jahr 2022) und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (58 050 Euro im Jahr 2022) liegt.
In Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen dürfen bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) auf diesem Weg gespart werden. Aktuell (Stand 2021) sind das 3 384 Euro oder 282 Euro im Monat. Für weitere vier Prozent entfallen nur die Steuern. Auch der Arbeitgeber spart durch die Entgeltumwandlung Lohnnebenkosten. Fair wäre es, wenn er diese rund 20 Prozent zum Ansparen dazugibt. Tut er nicht mindestens das, lohnt sich die Entgeltumwandlung beim jetzigen Zinsniveau kaum.
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 3 000 Euro brutto im Monat verdient, spart 100 Euro per Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersvorsorge. Dadurch reduziert sich ihr Bruttogehalt auf 2 900 Euro. Sie spart dadurch Steuern und Sozialabgaben in Höhe von rund 45 Euro. Ihr Arbeitgeber gibt 15 Euro zum Vertrag dazu. Obwohl 115 Euro in die betriebliche Altersvorsorge fließen, reduziert sich ihr Nettogehalt also nur um rund 55 Euro.
Steuern und Sozialabgaben der betrieblichen Altersvorsorge (mit Rechner)
Der Steuererlass in der Ansparphase ist nur die eine Seite der Medaille. In der Rentenphase holt sich der Staat zumindest einen Teil der Förderung wieder zurück. Die Betriebsrente muss in der Rentenphase komplett versteuert werden. Ein Vorteil: In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter geringer als während der Ansparphase.
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Fällig werden außerdem Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Belastung der Betriebsrenten mit Sozialabgaben wurde etwas gemindert: Zwar werden weiterhin die vollen Sozialabgaben fällig – anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, wo nur die Hälfte der Beiträge vom Rentner gezahlt wird. Dies gilt allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von 164,50 Euro (2022). Hinzu kommt die Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag.
Weniger Sozialabgaben, weniger gesetzliche Rente
Vor Abschluss einer Betriebsrente ist ebenfalls wichtig zu bedenken: Zwar sparen Arbeitnehmer in der Ansparphase Sozialabgaben. Dadurch schmälern sie aber auch ihre Ansprüche. Wer weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält später auch weniger gesetzliche Rente.
Beispiel: Eine Frau spart 37 Jahre lang 100 Euro aus ihrem Bruttogehalt plus 15 Euro vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge und geht mit 67 in Rente . Auf die Rente zahlt sie Steuern und Sozialabgaben. Als Folge der geringeren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung durch die Entgeltumwandlung bekommt sie 37 Euro gesetzliche Rente weniger.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge greift die Krankenkasse auch dann zu, wenn die Leistung nicht als Rente, sondern auf einen Schlag ausgezahlt wird. Die Kapitalzahlung wird rechnerisch gesplittet in 120 Monatsraten und für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der Freibetrag von 164,50 Euro abgezogen. Zehn Jahre erhebt die Krankenkasse auf den Monatsbetrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Sie zahlen ab dem ersten Renten-Euro Beiträge. Auch für Rentner mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (58 050 Euro) hat der Freibetrag keine Wirkung. Privat krankenversicherte Rentner zahlen keine gesonderten Beiträge auf ihre Betriebsrente.
Rechner: Die individuellen Sozialabgaben auf die Betriebsrente berechnen
Mit unserem Rechner können pflichtversicherte Rentner ihre individuellen Sozialabgaben auf ihre Betriebsrente berechnen. Bei mehreren Betriebsrenten geben Sie bitte den Wert Ihrer zusammengerechneten Betriebsrenten in den Rechner ein. Rentner mit einer Kapitalauszahlung müssen den berechneten Betrag zehn Jahre lang nach Auszahlung zahlen. Der Betrag kann sich durch angepasste Freibeträge und Krankenkassenbeiträge ändern.
Auch Rentner müssen nur Krankenkassenbeiträge auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze (58 050 Euro) zahlen. Zu viel gezahlte Krankenversicherungsbeiträge können Versicherte zurückfordern. Das müssen sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dabei können sie sich auf Paragraf 231 des Sozialgesetzbuchs V berufen. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Die Ansprüche verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Versicherte die Beiträge gezahlt haben.
Doppelte Sozialabgaben bei alten Direktversicherungen
Besonders ärgerlich sind die hohen Sozialabgaben, wenn der Beschäftigte eine Betriebsrente aus seinem Nettogehalt aufgebaut hat. Dies war vor allem bei Direktversicherungen vor Einführung des Rechts auf Entgeltumwandlung im Jahr 2002 der Fall. Erst seitdem kann ein Arbeitnehmer aus seinem Bruttolohn für eine betriebliche Altersversorgung sparen.
Ausnahmen für private Verträge
Ausnahmen bei den Sozialabgaben gibt es für Rentner, die Verträge bei einer Direktversicherung privat weitergeführt haben. Wenn sie zum Beispiel ihren Arbeitgeber gewechselt haben und den ihren Betriebsrentenvertrag im Anschluss privat weiter bespart haben, müssen sie auf den Teil der Rente, der aus eigenen Zahlungen stammt, keine Sozialabgaben zahlen. Wichtig: Das gilt nur, wenn in dem Vertrag nach dem Wechsel der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer eingetragen wurde.
Seit Juni 2018 gilt diese Ausnahme auch für privat weitergeführte Pensionskassenverträge. Das Bundesverfassungsgericht hat damit eine Ungleichbehandlung zwischen Direktversicherungs- und Pensionskassenverträge gekippt (Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15)
Tipp: Haben Sie einen Pensionskassenvertrag privat weitergeführt, können Sie sich Sozialabgaben rückwirkend für vier Jahre erstatten lassen. Um die Erstattung zu bekommen, müssen Sie bei ihrer Krankenkasse einen „Überprüfungsantrag“ nach Paragraf 44 Sozialgesetzbuch X stellen. Erklären Sie, dass Sie den Pensionskassenvertrag als Versicherungsnehmer privat geführt hatten, und beantragen Sie, die Überzahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erstatten. Weisen Sie auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hin.
Sicherheit betrieblicher Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland ist in der Regel gut abgesichert. Je nach Durchführungsweg gibt es unterschiedliche Sicherungseinrichtungen, die Betriebsrenten auszahlen, falls das Unternehmen oder der Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge pleite geht.
Wenn Anbieter der Betriebsrenten ihre Leistungen nicht erbringen können, muss zunächst der Arbeitgeber einspringen, damit der Arbeitnehmer einst zugesagte Rente bekommt. Nur in den Fällen, wenn sowohl der Arbeitgeber insolvent ist, als auch die Pensionskasse Leistungen kürzt, kann es derzeit zu geringeren Zahlungen kommen. Dies ist der Fall bei einigen Pensionskassen in Form eines Versicherungsvereins. Diese Lücke im Insolvenzschutz soll bis 2022 geschlossen werden.
Lücke im Pleiteschutz bei Pensionskassen wird geschlossen
Pensionskassen in Form einer Aktiengesellschaft (AG), die von großen Versicherungsunternehmen angeboten werden, sind über die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer namens Protektor geschützt. Gerät eine AG in Schieflage, übernimmt Protektor die Versicherungsverträge, führt sie weiter und zahlt dann auch die Rente aus.
Pensionskassen in Form eines Versicherungsvereins hatten bisher keinen Pleiteschutz. Solche Pensionskassen wurden von einem oder mehreren Unternehmen gegründet für die betriebliche Altersvorsorge ihrer eigenen Beschäftigten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird es für sie künftig auch einen Pleiteschutz geben (Rechtssache C 168/18). In vollem Umfang gilt er jedoch erst für die Beschäftigen von Firmen, die nach dem 31. Dezember 2021 insolvent werden. Ihnen zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein dann die volle Rente aus.
Bei Insolvenzen vor diesem Stichtag gibt es nur einen Ausgleich, wenn die Pensionskassen die Rente um mehr als die Hälfte kürzt oder wenn der Betriebsrentner nach einer Kürzung nur noch über monatliche Gesamteinkünfte verfügt, die unter der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle liegen. Das sind bei Alleinstehenden derzeit rund 1 100 Euro im Monat.
Betriebliche Altersvorsorge und Grundsicherung
Ebenso wie Riester-Renten werden Betriebsrenten seit Anfang 2018 nicht mehr komplett auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Diese Sozialleistung bekommen Menschen, deren Einkünfte im Alter nicht zum Leben reichen. Sie dürfen dann 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge behalten, von darüber hinausgehendem Einkommen 30 Prozent, höchstens jedoch bis zu 224,50 Euro (2022). Dieser Höchstbetrag steigt jährlich.
- Wer mit eigenem Geld für eine Betriebsrente spart, bekommt in vielen Fällen einen Zuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber. Doch es gibt Streit um Ausnahmen.
- Eine schwache Leistung haben die Beratungsstellen der Gesetzlichen Rentenversicherung abgeliefert. 80 Tester haben sich beraten lassen. Das Ergebnis hat die Experten...
@tom.urban: Nach unserem Kenntnisstand gibt es keinen Anspruch darauf, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in bestehende Verträge einzuzahlen. Das Finanzministerium schreibt dazu: "Sofern die Versorgungeinrichtung nicht bereit ist, den Vertrag entsprechend anzupassen, kommt der Neuabschluss eines Vertrages nur für den Arbeitgeberzuschuss in Betracht. Denkbar ist aber auch z. B. eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach der an die Versorgungseinrichtung abzuführende Betrag gleich bleibt und künftig neben einem entsprechend verminderten umgewandelten Entgelt den Arbeitgeberzuschuss enthält." Der richtige Ansprechpartner wäre das Finanzministerium: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html (maa)
Noch immer habe ich von meinem BAV Versicherer keine Antwort, wie er mit dem ab 2022 vom AG zu zahlenden Zuschuß umgehen will. Es handelt sich um Standard Life mit dem Freelax Tarif (altvertrag mit pauschalversteuerung) welcher geschlossen wurde. Den vom Gesetzgeber vorgesehenen Zusatzbeitrag lehnt man ab. Bietet nur an den vereinbarten Beitrag entsprechend, um den Zusatzbeitrag zu reduzieren. Was ja nicht zielführend ist. Weiß Finanztest hierzu etwas neues? bzw. wen kann man hierzu beim Finanzbehörden ansprechen?
@dojo36: In dem entsprechenden Gesetz § 1a Abs. 1a BetrAVG nennt der Gesetzgeber ausdrücklich nur "Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung". Warum der das so entschieden hat, können wir Ihnen leider auch nicht beantworten. (maa)
Zitat: " Erst ab 2022 muss der Arbeitgeber dann aber auch für alte Verträge 15 Prozent zuzahlen, wenn er selber Sozialabgaben spart." Bei einer Gehaltsumwandlung werden die Beiträge aus meinem Bruttolohn direkt in die Unterstützungskasse überführt. Der AG hat trägt dazu keinen Anteil bei, spart aber die Sozialabgaben auf den umgewandelten Teil meines Gehalts. Warum ist die Unterstützungskasse dennoch vom verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ab 2022 ausgenommen?
@BernieKHB: Nicht nur eine Beratung bei der Rentenversicherung wäre in diesem Fall sinnvoll, sondern auch eine individuelle Beratung bei einer: www.verbraucherzentrale.de (PK)
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@tom.urban: Nach unserem Kenntnisstand gibt es keinen Anspruch darauf, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in bestehende Verträge einzuzahlen. Das Finanzministerium schreibt dazu: "Sofern die Versorgungeinrichtung nicht bereit ist, den Vertrag entsprechend anzupassen, kommt der Neuabschluss eines Vertrages nur für den Arbeitgeberzuschuss in Betracht. Denkbar ist aber auch z. B. eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach der an die Versorgungseinrichtung abzuführende Betrag gleich bleibt und künftig neben einem entsprechend verminderten umgewandelten Entgelt den Arbeitgeberzuschuss enthält."
Der richtige Ansprechpartner wäre das Finanzministerium: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html
(maa)
Noch immer habe ich von meinem BAV Versicherer keine Antwort, wie er mit dem ab 2022 vom AG zu zahlenden Zuschuß umgehen will.
Es handelt sich um Standard Life mit dem Freelax Tarif (altvertrag mit pauschalversteuerung) welcher geschlossen wurde.
Den vom Gesetzgeber vorgesehenen Zusatzbeitrag lehnt man ab.
Bietet nur an den vereinbarten Beitrag entsprechend, um den Zusatzbeitrag zu reduzieren. Was ja nicht zielführend ist.
Weiß Finanztest hierzu etwas neues? bzw. wen kann man hierzu beim Finanzbehörden ansprechen?
@dojo36: In dem entsprechenden Gesetz § 1a Abs. 1a BetrAVG nennt der Gesetzgeber ausdrücklich nur "Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung". Warum der das so entschieden hat, können wir Ihnen leider auch nicht beantworten. (maa)
Zitat: " Erst ab 2022 muss der Arbeitgeber dann aber auch für alte Verträge 15 Prozent zuzahlen, wenn er selber Sozialabgaben spart."
Bei einer Gehaltsumwandlung werden die Beiträge aus meinem Bruttolohn direkt in die Unterstützungskasse überführt. Der AG hat trägt dazu keinen Anteil bei, spart aber die Sozialabgaben auf den umgewandelten Teil meines Gehalts.
Warum ist die Unterstützungskasse dennoch vom verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ab 2022 ausgenommen?
@BernieKHB: Nicht nur eine Beratung bei der Rentenversicherung wäre in diesem Fall sinnvoll, sondern auch eine individuelle Beratung bei einer: www.verbraucherzentrale.de
(PK)