Muster­fest­stellungs­klagen

Muster­fest­stellungs­klage gegen Mercedes

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Muster­fest­stellungs­klagen - Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren

Mercedes Benz Group AG. Für einige Mercedes-Modelle mit illegaler Motorsteuerung soll der Auto­konzern aus Stutt­gart genauso Schaden­ersatz zahlen wie schon VW. Die Musterklage kann Besitzern solcher Autos ohne Risiko und Kosten Schaden­ersatz bringen. © picture alliance / STELLA

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat wegen des Abgasskandals auch Mercedes verklagt. Die knapp 3 000 Teilnehmer haben die Chance auf Schaden­ersatz.

Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher Schädigung oder Gesetzes­verletzung

Worum geht es bei der Klage?

Der vzbv ist über­zeugt: Die Mercedes Benz Group AG, wie die frühere Daimler AG inzwischen heißt, hat Käufer von Mercedes-Autos mit Diesel­motor genauso geschädigt wie Volks­wagen. Die Abgas­reinigung funk­tioniere nur bei den Prüf­stand­versuchen für die Typzulassung korrekt. Im normalen Fahr­betrieb stoßen die Wagen viel mehr giftiges Stick­oxid aus und deshalb ist die Zulassung in Gefahr.

Auch Mercedes soll deshalb nach dem Willen der Verbraucherschützer Schaden­ersatz zahlen, nachdem Volks­wagen auf eine Muster­fest­stellungs­klage des vzbv hin insgesamt rund 800 Millionen Euro an rund 240 000 Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung gezahlt hatte.

Vorteil für Mercedes-Besitzer: Der Europäische Gerichts­hof hat gerade entschieden, dass auch bei bloß fahr­lässigen Verstößen gegen die EU-Richt­linien zur Typzulassung Schaden­ersatz zu zahlen ist. Bisher galt nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs: Schaden­ersatz ist nur fällig, wenn die verantwort­lichen Manager eine vorsätzliche sittenwid­rige Schädigung der Auto­käufer zur Last fällt.

Das für die Musterklage gegen Mercedes zuständige Ober­landes­gericht Stutt­gart kündigte beim ersten Verhand­lungs­termin an: Es wird das Grund­satz­urteil abwarten und womöglich auch neue Ansagen des Bundes­gerichts­hofs zum Abgas­skandal berück­sichtigen. Erst im Juni 2023 verhandelt das Ober­landes­gericht in Stutt­gart erneut über die Mercedes-Musterklage.

Um welche Autos genau geht es?

Die neue Muster­fest­stellungs­klage erfasst insgesamt rund 50 000 Mercedes GLC und GLK mit Diesel­motoren vom Typ OM651, für die das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg jeweils einen Rück­ruf ange­ordnet hatte. Betroffen sind folgende Modelle:
 GLC 220d 4Matic (Euro 6)
 GLC 250d 4Matic (Euro 6)
 GLK 220 BlueTec 4Matic (Euro 6)
 GLK 250 BlueTec 4Matic (Euro 6)
 GLK 200 CDI (Euro 5)
 GLK 220 CDI (Euro 5)
 GLK 220 CDI 4Matic (Euro 5)

Was nützt mir die Muster­fest­stellungs­klage?

Wie nehme ich als Besitzer eines Mercedes GLC oder GLK mit OM651-Turbodiesel­motor an Muster­fest­stellungs­klage teil?

Sie mussten Ihre Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage beim Bundes­justiz­amt anmelden. Die Frist dafür ist jetzt abge­laufen.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn Sie einer der knapp 3 000 Mercedes-Käufer sind, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben, gilt das Urteil in dem Verfahren direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht dann fest, dass Sie Schaden­ersatz bekommen. In Ihrem Einzel­fall ist dann nur noch zu prüfen, wie viel Geld Ihnen genau zusteht. Wichtigster Effekt der Anmeldung der Rechte: Die Verjährung ist gestoppt.

Kann die Muster­fest­stellungs­klage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Das Urteil bindet alle Verbraucher, die ihre Rechte angemeldet haben. Das heißt auch: Sollte die Klage des vzbv als unbe­gründet abge­wiesen werden, kann ich keinen Schaden­ersatz von Mercedes fordern, auch wenn der Konzern in anderen Fällen rechts­kräftig zum Schaden­ersatz verurteilt worden sein sollte. Wir halten es allerdings für praktisch ausgeschlossen, dass es so kommt.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage nicht mehr zurück­nehmen, nachdem das Ober­landes­gericht in Stutt­gart inzwischen erst­mals über die Klage verhandelt hat.

Was gilt, wenn es so läuft wie bei der Muster­fest­stellungs­klage gegen VW und der vzbv auch mit Mercedes einen Vergleich abschließt?

Sie können dann entscheiden, ob Sie für sich gelten lassen wollen, was die Verbraucherschützer mit dem Konzern ausgehandelt haben, oder ob Sie individuell mehr Schaden­ersatz fordern wollen.

Wie fordere ich selbst Schaden­ersatz?

Was gilt, wenn ich mich nicht an der Muster­fest­stellungs­klage beteiligen möchte?

Wenn Sie Ihre Rechte nicht zur Muster­fest­stellungs­klage angemeldet haben, können Sie sie weiterhin individuell geltend machen. Die Gerichte haben Mercedes bereits in etlichen Fällen zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung durch die illegale Steuerung von OM651-Motoren verurteilt. Beachten Sie: Ihre Schaden­ersatz­ansprüche können bereits am Ende dieses Jahres verjähren. Unabhängig davon verjähren Ihre Rechte spätestens auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Kauf des Skandal­autos.

Wie gehe ich am besten vor, um individuell Schaden­ersatz zu fordern?

Auf jeden Fall sollten Sie zunächst selbst Mercedes zur Zahlung von Schaden­ersatz auffordern. Dabei helfen unsere Mustertexte. Wenn die Gerichte weiter verbraucherfreundlich urteilen, halten wir es für möglich, dass der Konzern in Zukunft schon auf solche außerge­richt­lichen Forderungs­schreiben hin zahlt, um sich Anwalts- und Gerichts­kosten zu ersparen. Bleibt die Zahlung aus, ist immer noch genug Zeit, recht­liche Schritte einzuleiten und entweder einen Anwalt zu beauftragen oder einen Prozess­kosten­finanzierer einzuschalten.

Wie lange habe ich Zeit für die Schaden­ersatz­forderung?

Für viele Auto­besitzer dürfte die Verjährungs­frist für Schaden­ersatz­forderungen am Ende des dritten Jahres nach Bekannt­werden der illegalen Motorsteuerung in ihrem Wagen am 31. Dezember 2021 geendet haben. Um die Verjährung zu stoppen, mussten sie entweder ihre Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage angemeldet oder einen Anwalt einge­schaltet und Klage erhoben haben. Nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des Europäischen Gerichts­hofs steht aber auch Käufern jüngerer Autos mit Diesel­motor Schaden­ersatz zu.

Ich habe Werbung von Prozess­finanzierern gesehen, wonach ich auch ohne Kostenrisiko gegen Mercedes vorgehen kann. Macht das Sinn?

Wenn Sie selbst und ohne Rechts­schutz­versicherung oder Prozess­finanzierung einen Anwalt einschalten, müssen Sie in der Regel sofort Anwalts­honorar zahlen. Außerdem müssen Sie vorab die Gerichts­kosten einzahlen, wenn der Fall vor Gericht geht. Bei einem Streit­wert von 20 000 Euro sind das zusammen über 3 600 Euro.

Können Sie sich diesen Vorschuss nicht leisten, kann Ihnen ein Prozess­kosten­finanzierer helfen. Der behält allerdings aktuell, soweit uns bekannt, mindestens 17 Prozent von dem, was Mercedes am Ende zahlt. Von 20 000 Euro bleiben also nur 16 600 Euro übrig. Und: In der Regel müssen Sie Ihren Wagen zurück­geben. Gegen Mercedes vorzugehen macht nur Sinn, wenn Sie am Ende mehr Geld erhalten, als Ihr Wagen jetzt noch wert ist.

Klage beim OLG Stutt­gart

Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Mercedes Benz Group AG?

Zuständig ist das Ober­landes­gericht Stutt­gart. Zu entscheiden haben die Richter im Senat 16a. Den hatte das Gericht gebildet, als die Abgas­skandal­prozess­welle in Stutt­gart ankam. Sie haben bereits über eine Schaden­ersatz­klage wegen eines Mercedes GLK mit OM651-Motor entschieden. Sie hielten den Vortrag der Kläger­anwälte, wonach verschiedene Mecha­nismen in der Motorsteuerung im Zusammen­spiel dafür sorgen, dass die Abgas­reinigung eigentlich nur bei den Prüf­stand­versuchen für die Ermitt­lung des Schad­stoff­ausstoßes für die Typzulassung korrekt funk­tioniert, offen­kundig für geeignet, um ein Recht auf Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu begründen. Sie wiesen die Klage allerdings ab, nachdem der Kläger sich geweigert hatte, den Vorschuss für die Kosten eines Sach­verständigen­gut­achtens zum Beweis seiner Behauptungen einzuzahlen.
Ober­landes­gericht Stutt­gart, Urteil vom 22.09.2020
Aktenzeichen: 16a U 55/19

Hat sich das Gericht bereits zur Klage geäußert?

Ja, das Gericht hat zur Vorbereitung der mündlichen Verhand­lung im Juli ausführ­lich darauf hingewiesen, wie es die Rechts­lage vorläufig sieht. Danach hält es die Klage in etlichen Punkten begründet, aber es erscheint den Richtern zweifelhaft, ob die bisher bekannten Tatsachen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwid­rigen Schädigung von Käufern betroffener Autos begründen. Der Beschluss ist im Musterfeststellungsregister beim Bundesjustizamt im Wortlaut veröffent­licht, aber nur mit juristischem Fachwissen verständlich.

Wie ist die erste mündliche Verhand­lung über die Musterklage gegen Daimler, wie die heutige Mercedes Benz Group AG damals noch hieß, gelaufen?

Es gab keine Über­raschungen. Das Gericht blieb bei der Linie, die es schon im Beschluss (siehe Antwort auf die vorige Frage) geäußert hat: Die Motorsteuerungen der betroffenen Mercedes-Modelle dürften rechts­widrig sein. Ob verantwort­liche Mercedes-Mitarbeiter dabei vorsätzlich und sittenwid­rig handelten, stehe aber nicht fest. Diese Mitarbeiter müsse das Unternehmen benennen, damit sie als Zeugen vernommen werden können. Allerdings: Nachdem inzwischen der Europäische Gerichts­hof sein Urteil verkündet hat, wonach Käufern von Skandal­autos auch Schaden­ersatz zusteht, wenn der Hersteller fahr­lässig gegen die EU-Regeln über die Typzulassung verstoßen haben, dürfte das keine Rolle mehr spielen. Am Dienstag, 13. Juni 2023, verhandelt das Ober­landes­gericht Stutt­gart erneut über die Musterklage gegen Mercedes.

Wo kann ich weitere Einzel­heiten zur Mercedes-Musterklage nach­lesen?

Der vzbv informiert detailliert unter musterfeststellungsklagen.de. Außerdem informieren die vzbv-Anwälte auf ihrer Homepage. Die offiziellen Informationen zur Musterfeststellungsklage gibts beim Bundesamt für Justiz. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.

guenter.he am 22.05.2022 um 21:49 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen

M_Schmalzbauer am 08.09.2021 um 18:40 Uhr
Verweigerung von Volkswagen bei SKODA Kfz?

Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon:  +49 800 4424244
Fax:          +49 6150 133 199
E-Mail:     info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?

Flugrecht am 08.07.2021 um 07:56 Uhr
Neue Musterfeststellungsklage

Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 04.01.2021 um 12:24 Uhr
Forderungsschreiben Reaktion

@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.