Sammelklagen Im Namen der Verbraucher

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Sammelklagen - Im Namen der Verbraucher

Eine für alle. Verbraucher­schutz­verbände können jetzt mit Sammelklagen auch Zahlungen oder andere Leistungen an Verbraucher erzwingen. © Shutterstock

Immer öfter ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Sie können jetzt auch Zahlungen erzwingen. E.on und Hanse­werk Natur sollen rechts­widrige Preis­erhöhungen erstatten.

Muster­fest­stellungs­klagen gibt es schon seit 2018. Jetzt haben die Verbraucher­schutz­verbände noch mehr Möglich­keiten. Im Oktober trat das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten in Kraft. Es ermöglicht Verbands­klagen auch auf Zahlungen oder andere Leistungen direkt an Verbrauche­rinnen und Verbraucher. Diese müssen die Zahlung nicht mehr selbst fordern und durch­setzen. Einzige Voraus­setzung: Sie melden ihr Recht an. Das geht ganz leicht und schnell. test.de informiert über alle anhängigen und geplanten Klagen und sagt, was zu beachten ist. Aktuell: Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat erste Sammelklagen auf Erstattung unbe­rechtigt kassierter Entgelte gestartet. Vodafone, E.on und Hanse­werk Natur sollen die auf unbe­rechtigte Preis­erhöhungen bei Fest­netz- und Fern­wärmever­trägen entfallenden Zahlungen erstatten. In einigen Wochen werden Betroffene ihr Recht auf Erstattung anmelden können. Weitere Klagen, darunter solche gegen Prim­astrom, Nowenergy und Voxenergie aus der Primaholding-Unter­nehmens­gruppe auf Erstattung unbe­rechtigter Strom- und Gasentgelte sind in Vorbereitung.

Verbands­klagen – alle Informationen, alle aktuellen Verfahren

Klage gegen E.on. Bei einem Groß­teil der Fern­wärmekunden des Unter­nehmens stiegen die Preise in dramatischem empo. Der vzbv hält die Preis­erhöhungen für rechts­widrig. Das Unternehmen soll die Zahlungen über den Preis von 2020 hinaus erstatten. Details zu der Klage gegen E.on.

Klage gegen Hanse­werk Natur. Auch bei diesem Unternehmen müssen Fern­wärmekunden zum Teil ein Mehr­faches der Beträge von 2020 zahlen und sieht der vzbv keine Rechts­grund­lage für die Preis­erhöhungen. Details zu der Klage gegen Hansewerk Natur.

Klage gegen Vodafone. Der vzbv will das Unternehmen zur Erstattung rechts­widriger Preis­erhöhungen bei Kabel- und DSL-Verträgen zwingen. Details zu der Klage gegen Vodafone.

Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. Beide Kredit­institute verweigern die Erstattung rechts­widriger Konto­gebühren­erhöhungen. Der vzbv hat gegen die Berliner Sparkasse bereits 2021 Klage erhoben. Jetzt hat das Kammerge­richt endlich verhandelt. Klare Ansage der Richter: Die Klage wird ganz über­wiegend Erfolg haben. Urteils­verkündung ist im Februar. Wenige Tage später verhandelt das Ober­landes­gericht in Hamm über die Klage gegen die Sparkasse KölnBonn. (Einzel­heiten zur Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse und zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn).

Mögliche neue Klage gegen Prim­astrom, Nowenergy und Voxenergie. Wegen einer Vielzahl von Rechts­verstößen will der vzbv gegen Unternehmen aus der Primaholding-Gruppe vorgehen. Für oft durch unzu­lässige Werbeanrufe angebahnte Energielieferungs­verträge zahlen Verbraucher meist weit über­höhte Preise. Die Widerrufs­belehrungen seien mangelhaft und schließ­lich erhöhten die Unternehmen die Preise einseitig, ohne dazu ein Recht zu haben. Wichtig: Kunden der Unternehmen sollten unbe­dingt auch selbst aktiv werden und ihre Verträge widerrufen und kündigen. Über Einzel­heiten informiert der vzbv unter www.sammelklagen.de/primaholding und bietet Muster­briefe. Zwei Muster­festellungs­klagen gegen Prim­astrom und Voxenergie laufen bereits seit längerem. Die Unternehmen haben bereits angekündigt: Sie werden allen Teilnehmern an den Klagen rechts­widrige Gebühren­erhöhungen erstatten. (Details zu den Klagen gegen Primastrom und Voxenergie).

Prämienspar-Klagen gegen Sparkassen. Die Sparkassen haben die Zinsen für lang­fristige Prämienspar­verträge zu schnell gesenkt und zu lang­sam wieder erhöht und verweigern angemessene Nach­zahlungen. Insgesamt 18 Sparkassen stehen vor Gericht. Nach etlichen Urteilen und erneut klaren Ansagen des Bundes­gerichts­hofs ist so gut wie sicher: Sparer bekommen einen Nach­schlag. Wie hoch der ausfällt, ist aber nach wie vor unklar. Das Ober­landes­gericht Brandenburg könnte im nächsten Früh­jahr etwas höhere Zinsen fest­setzen. Das Bayerische Oberste Landes­gericht hat angekündigt, weniger verbraucherfreundlich zu urteilen. Die Richter dort wollen sich sogar über die Ansagen des Bundes­gerichts­hofs hinwegsetzen und sehr sparkassenfreundlich urteilen. Details zu den Klagen gegen die Sparkassen.

Klage gegen Parship. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat das Partner­ver­mitt­lungs­portal Parhip verklagt. Bei der mündlichen Verhand­lung über die Klage zeichnete sich ab: Das Ober­landes­gericht in Hamburg wird die auto­matische Verlängerung vieler Parship-Verträge für rechts­widrig halten (Details zur Parship-Musterfeststellungsklage).

Klage gegen BEV-Insolvenz­verwalter. Der Insolvenz­verwalter muss Kunden des Energielieferanten BEV den Neukundenbonus gutschreiben, auch wenn sie bei Insolvenz des Unter­nehmens noch nicht ein Jahr lang Kunde waren. Der Bundes­gerichts­hof bestätigte die Verurteilung durchs das Ober­landes­gericht München. Das Urteil ist jetzt rechts­kräftig. (Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV).

Klage gegen Otto-Inkasso. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands hin hat das Ober­landes­gericht in Hamburg geur­teilt: Die Gebühren­forderungen des Otto-Inkasso sind illegal über­zogen. Betroffene haben Anspruch auf Erstattung oder müssen nicht zahlen (Einzelheiten zur Otto-Inkasso-Musterfeststellungsklage).

Mögliche Klage gegen E.ON-Fern­wärme. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) glaubt: E.ON Energy Solutions GmbH und der Hanse­Werk Natur GmbH haben 2020 und 2022 ihre Preise in vielen Versorgungs­gebieten rechts­widrig erhöht. Er prüft, ob er eine Muster­fest­stellungs­klage erhebt, damit Kunden ihr rechts­widrig gezahltes Geld zurück­bekommen. Weitere Einzelheiten auf sammelklagen.de.

Klage gegen Eventim. Der Online-Tickethändler Eventim behält Buchungs- und Vorverkaufs­gebühren ein, wenn eine Veranstaltung abge­sagt wird. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband meint: Das ist rechts­widrig. Eventim müsse den vollen Ticket­preis erstatten (Details zur Klage gegen Eventim).

Klage gegen Gasag. Die Gasag in Berlin kassierte von Neukunden in der Grund­versorgung ab Dezember 2021 vorüber­gehend viel mehr Geld, als Bestands­kunden bezahlen mussten. Gleich­zeitig hatten etliche Gasdiscounter ihren Kunden wegen der dramatisch gestiegenen Gaspreise gekündigt. Viele gerieten in die Gasag-Grund­versorgung und mussten die neuen Horror-Preise bezahlen. Das ist rechts­widrig, fand der Verbraucherzentrale Bundes­verband und erhob Muster­fest­stellungs­klage. (Details zur Klage gegen die Gasag).

Klage gegen Stromio. Stromio bot billigen Strom an. Im Dezember 2021 kündigte das Unternehmen seinen Kunden unver­mittelt. Offizielle Begründung: Die stark gestiegenen Beschaffungs­kosten. Viele Kunden mussten bei anderen Anbietern mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hessen meint: Die Kündigung war rechts­widrig. Stromio soll Schaden­ersatz zahlen (Einzelheiten zur Stromio-Musterfeststellungsklage).

Klage gegen Mercedes. Die Verhand­lung über die Musterklage des Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) gegen die Mercedes Benz Group AG zeigt: Knapp 3 000 Besitzer bestimmter Mercedes Modelle mit Diesel­motor haben Chancen auf Schaden­ersatz. (Einzelheiten zur Mercedes-Musterfeststellungsklage).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.11.2023 um 08:42 Uhr
    Sammelklage private Rentenversicherungen

    @Tk31: Unser Sammelklage-Report hier ist vollständig. Die Bedingungen privater Rentenversicherungen und die Veränderungen bei der Berechnung der Rente sind bisher nicht Gegenstand einer Sammelklage.

  • Tk321 am 15.11.2023 um 03:11 Uhr
    Sammelklage private Rentenversicherungen

    Gibt es eine Sammelklage gegen Unternehmen wie der AXA bezüglich privater Rentenversicherungen und des Rentenanspruchs je Kapital? Ich würde mich anschließen! 2006 noch bei 34 ist er bis heute auf 26 schleichend gesunken. Wenn es so weiter geht, ist er bei Rente auf 06! 🙈. Auch wenn ich inzwischen anders investiere, hätte ich gerne meinen ursprünglich versprochenen Anspruch! Zumal der Anspruch bei besseren Zeiten für den Versicherten ja nicht wieder steigt!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2023 um 14:24 Uhr
    Mögliche Musterfeststellungsklage gegen Vodafone

    @dojo36: So können wir das nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Die Preiserhöhung ist unwirksam. Verbraucher müssen nichts unternehmen. Sie können die Erstattung rechtswidriger Beträge fordern & werden sich damit durchsetzen, wenn es eine Musterklage gibt und die Erfolg hat. Nichts zu unternehmen darf Vodafone nicht als stillschweigende Genehmigung der Preiserhöhung werten.

  • dojo36 am 14.06.2023 um 08:55 Uhr
    Mögliche Musterfeststellungsklage gegen Vodafone

    Die vzbv prüft eine Musterfeststellungsklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen.
    Ich warte nun auf das Ergebnis der Prüfung und möchte mich bei Zulassung der Klage im Klageregister eintragen.
    Muss ich auf die Vodafone-Mitteilung der Preiserhöhung reagieren?
    Ich habe innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Information zur Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Gilt nach Ablauf diesr Frist eine "stillschweigende" Anerkennung der Preiserhöhung, wenn ich nicht reagiere?
    Eine Kündigung beabsichtige ich nicht, sondern hoffe auf die Musterfeststellungsklage.
    Bei einem Widerspruch besteht für mich das Riskio der Kündigung durch Vodafone.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
    Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

    @guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.