
Eine für alle. Verbraucherschutzverbände können jetzt mit Sammelklagen auch Zahlungen oder andere Leistungen an Verbraucher erzwingen. © Shutterstock
Immer öfter ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Sie können jetzt auch Zahlungen erzwingen. E.on und Hansewerk Natur sollen rechtswidrige Preiserhöhungen erstatten.
Musterfeststellungsklagen gibt es schon seit 2018. Jetzt haben die Verbraucherschutzverbände noch mehr Möglichkeiten. Im Oktober trat das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten in Kraft. Es ermöglicht Verbandsklagen auch auf Zahlungen oder andere Leistungen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese müssen die Zahlung nicht mehr selbst fordern und durchsetzen. Einzige Voraussetzung: Sie melden ihr Recht an. Das geht ganz leicht und schnell. test.de informiert über alle anhängigen und geplanten Klagen und sagt, was zu beachten ist. Aktuell: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erste Sammelklagen auf Erstattung unberechtigt kassierter Entgelte gestartet. ExtraEnergie, Vodafone, E.on und Hansewerk Natur sollen die auf unberechtigte Preiserhöhungen bei Energie- und Festnetzverträgen entfallenden Zahlungen erstatten. In einigen Wochen werden Betroffene ihr Recht auf Erstattung anmelden können.
Verbandsklagen – alle Informationen, alle aktuellen Verfahren
Klage gegen ExtraEnergie. Erst günstig, dann schlagartig teuer: Kunden der ExtraEnergie GmbH samt sollten von Sommer 2022 zuweilen mehr als doppelte Preise zahlen. Das ist rechtswidrig, meint der vzbv. Das Unternehmen soll Zahlungen erstatten. Details zu der Klage gegen ExtraEnergie.
Klage gegen E.on. Bei einem Großteil der Fernwärmekunden des Unternehmens stiegen die Preise in dramatischem Tempo. Der vzbv hält die Preiserhöhungen für rechtswidrig. Das Unternehmen soll die Zahlungen über den Preis von 2020 hinaus erstatten. Details zu der Klage gegen E.on.
Klage gegen Hansewerk Natur. Auch bei diesem Unternehmen müssen Fernwärmekunden zum Teil ein Mehrfaches der Beträge von 2020 zahlen und sieht der vzbv keine Rechtsgrundlage für die Preiserhöhungen. Details zu der Klage gegen Hansewerk Natur.
Klage gegen Vodafone. Der vzbv will das Unternehmen zur Erstattung rechtswidriger Preiserhöhungen bei Kabel- und DSL-Verträgen zwingen. Details zu der Klage gegen Vodafone.
Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. Beide Kreditinstitute verweigern die Erstattung rechtswidriger Kontogebührenerhöhungen. Der vzbv hat gegen die Berliner Sparkasse bereits 2021 Klage erhoben. Jetzt hat das Kammergericht endlich verhandelt. Klare Ansage der Richter: Die Klage wird ganz überwiegend Erfolg haben. Urteilsverkündung ist im Februar. Wenige Tage später verhandelt das Oberlandesgericht in Hamm über die Klage gegen die Sparkasse KölnBonn. (Einzelheiten zur Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse und zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn).
Mögliche neue Klage gegen Primastrom, Nowenergy und Voxenergie. Wegen einer Vielzahl von Rechtsverstößen will der vzbv gegen Unternehmen aus der Primaholding-Gruppe vorgehen. Für oft durch unzulässige Werbeanrufe angebahnte Energielieferungsverträge zahlen Verbraucher meist weit überhöhte Preise. Die Widerrufsbelehrungen seien mangelhaft und schließlich erhöhten die Unternehmen die Preise einseitig, ohne dazu ein Recht zu haben. Wichtig: Kunden der Unternehmen sollten unbedingt auch selbst aktiv werden und ihre Verträge widerrufen und kündigen. Über Einzelheiten informiert der vzbv unter www.sammelklagen.de/primaholding und bietet Musterbriefe. Zwei Musterfestellungsklagen gegen Primastrom und Voxenergie laufen bereits seit längerem. Die Unternehmen haben bereits angekündigt: Sie werden allen Teilnehmern an den Klagen rechtswidrige Gebührenerhöhungen erstatten. (Details zu den Klagen gegen Primastrom und Voxenergie).
Prämienspar-Klagen gegen Sparkassen. Die Sparkassen haben die Zinsen für langfristige Prämiensparverträge zu schnell gesenkt und zu langsam wieder erhöht und verweigern angemessene Nachzahlungen. Insgesamt 18 Sparkassen stehen vor Gericht. Nach etlichen Urteilen und erneut klaren Ansagen des Bundesgerichtshofs ist so gut wie sicher: Sparer bekommen einen Nachschlag. Wie hoch der ausfällt, ist aber nach wie vor unklar. Das Oberlandesgericht Brandenburg könnte im nächsten Frühjahr etwas höhere Zinsen festsetzen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat angekündigt, weniger verbraucherfreundlich zu urteilen. Die Richter dort wollen sich sogar über die Ansagen des Bundesgerichtshofs hinwegsetzen und sehr sparkassenfreundlich urteilen. Details zu den Klagen gegen die Sparkassen.
Klage gegen Parship. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Partnervermittlungsportal Parhip verklagt. Bei der mündlichen Verhandlung über die Klage zeichnete sich ab: Das Oberlandesgericht in Hamburg wird die automatische Verlängerung vieler Parship-Verträge für rechtswidrig halten (Details zur Parship-Musterfeststellungsklage).
Klage gegen BEV-Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter muss Kunden des Energielieferanten BEV den Neukundenbonus gutschreiben, auch wenn sie bei Insolvenz des Unternehmens noch nicht ein Jahr lang Kunde waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung durchs das Oberlandesgericht München. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. (Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV).
Klage gegen Otto-Inkasso. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands hin hat das Oberlandesgericht in Hamburg geurteilt: Die Gebührenforderungen des Otto-Inkasso sind illegal überzogen. Betroffene haben Anspruch auf Erstattung oder müssen nicht zahlen (Einzelheiten zur Otto-Inkasso-Musterfeststellungsklage).
Mögliche Klage gegen E.ON-Fernwärme. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) glaubt: E.ON Energy Solutions GmbH und der HanseWerk Natur GmbH haben 2020 und 2022 ihre Preise in vielen Versorgungsgebieten rechtswidrig erhöht. Er prüft, ob er eine Musterfeststellungsklage erhebt, damit Kunden ihr rechtswidrig gezahltes Geld zurückbekommen. Weitere Einzelheiten auf sammelklagen.de.
Klage gegen Eventim. Der Online-Tickethändler Eventim behält Buchungs- und Vorverkaufsgebühren ein, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Das ist rechtswidrig. Eventim müsse den vollen Ticketpreis erstatten (Details zur Klage gegen Eventim).
Klage gegen Gasag. Die Gasag in Berlin kassierte von Neukunden in der Grundversorgung ab Dezember 2021 vorübergehend viel mehr Geld, als Bestandskunden bezahlen mussten. Gleichzeitig hatten etliche Gasdiscounter ihren Kunden wegen der dramatisch gestiegenen Gaspreise gekündigt. Viele gerieten in die Gasag-Grundversorgung und mussten die neuen Horror-Preise bezahlen. Das ist rechtswidrig, fand der Verbraucherzentrale Bundesverband und erhob Musterfeststellungsklage. (Details zur Klage gegen die Gasag).
Klage gegen Stromio. Stromio bot billigen Strom an. Im Dezember 2021 kündigte das Unternehmen seinen Kunden unvermittelt. Offizielle Begründung: Die stark gestiegenen Beschaffungskosten. Viele Kunden mussten bei anderen Anbietern mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hessen meint: Die Kündigung war rechtswidrig. Stromio soll Schadenersatz zahlen (Einzelheiten zur Stromio-Musterfeststellungsklage).
Klage gegen Mercedes. Die Verhandlung über die Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Mercedes Benz Group AG zeigt: Knapp 3 000 Besitzer bestimmter Mercedes Modelle mit Dieselmotor haben Chancen auf Schadenersatz. (Einzelheiten zur Mercedes-Musterfeststellungsklage).
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@Tk31: Unser Sammelklage-Report hier ist vollständig. Die Bedingungen privater Rentenversicherungen und die Veränderungen bei der Berechnung der Rente sind bisher nicht Gegenstand einer Sammelklage.
Gibt es eine Sammelklage gegen Unternehmen wie der AXA bezüglich privater Rentenversicherungen und des Rentenanspruchs je Kapital? Ich würde mich anschließen! 2006 noch bei 34 ist er bis heute auf 26 schleichend gesunken. Wenn es so weiter geht, ist er bei Rente auf 06! 🙈. Auch wenn ich inzwischen anders investiere, hätte ich gerne meinen ursprünglich versprochenen Anspruch! Zumal der Anspruch bei besseren Zeiten für den Versicherten ja nicht wieder steigt!
@dojo36: So können wir das nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Die Preiserhöhung ist unwirksam. Verbraucher müssen nichts unternehmen. Sie können die Erstattung rechtswidriger Beträge fordern & werden sich damit durchsetzen, wenn es eine Musterklage gibt und die Erfolg hat. Nichts zu unternehmen darf Vodafone nicht als stillschweigende Genehmigung der Preiserhöhung werten.
Die vzbv prüft eine Musterfeststellungsklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen.
Ich warte nun auf das Ergebnis der Prüfung und möchte mich bei Zulassung der Klage im Klageregister eintragen.
Muss ich auf die Vodafone-Mitteilung der Preiserhöhung reagieren?
Ich habe innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Information zur Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Gilt nach Ablauf diesr Frist eine "stillschweigende" Anerkennung der Preiserhöhung, wenn ich nicht reagiere?
Eine Kündigung beabsichtige ich nicht, sondern hoffe auf die Musterfeststellungsklage.
Bei einem Widerspruch besteht für mich das Riskio der Kündigung durch Vodafone.
@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.