Muster­fest­stellungs­klagen Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren

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Muster­fest­stellungs­klagen - Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren

Eine für alle. Verbraucher­schutz­verbände können mit Muster­fest­stellungs­klagen gegen Unternehmen vorgehen. © Shutterstock

So kommen Verbraucher zu ihrem Recht. Wir nennen alle Verfahren. Neu: Bundes­gerichts­hof bestätigt die Verurteilung des BEV-Insolvenz­verwalters wegen Neukunden-Boni.

Muster­fest­stellungs­klagen ermöglichen es Verbrauchern, ihre Rechte gegen Unternehmen ohne jede Kosten und ohne Risiko durch­zusetzen. Sie müssen nur ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Das geht ganz leicht und schnell. test.de informiert über alle anhängigen Musterklagen und sagt, was zu beachten ist. Aktuell: Das Kammerge­richt in Berlin verschiebt die Verhand­lung wegen rechts­widriger Gebühren­erhöhungen bei der Berliner Sparkasse. Der Bundes­gerichts­hof bestätigt erneut Nach­zahlungs­ansprüche von Prämiens­parkunden einer Sparkasse. Und: Die Klage wegen des enorm teuren Otto-Inkassos wird wohl Erfolg haben. Bei der Verhand­lung des Falles waren die Richter vorläufig der Meinung, die Kostentreiberei sei rechts­widrig. Anmeldungen zur Klage sind jetzt nicht mehr möglich.

Muster­fest­stellungs­klage – alle Informationen, alle aktuellen Klagen

Klage gegen BEV-Insolvenz­verwalter. Der Insolvenz­verwalter muss Kunden des Energielieferanten BEV den Neukundenbonus gutschreiben, auch wenn sie bei Insolvenz des Unter­nehmens noch nicht ein Jahr lang Kunde waren. Der Bundes­gerichts­hof bestätigte die Verurteilung durchs das Ober­landes­gericht München. Das Urteil ist jetzt recht­kräftig. (Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV).

Klagen gegen Prim­astrom und Voxenergie. Die beiden Energieanbieter hatten Verträge mit Preis­garantie angeboten und dann trotzdem drastische Preis­erhöhungen gefordert, nachdem der Ukraine-Krieg ausgebrochen war. Klarer Fall für den Verbraucherzentrale Bundes­verband: Das ist rechts­widrig. Inzwischen haben die Unternehmen einge­lenkt und nehmen ihre Preis­erhöhungen zurück (Details zu den Klagen gegen Primastrom und Voxenergie).

Klage gegen Otto-Inkasso. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands hat das Ober­landes­gericht in Hamburg geur­teilt: Die Gebühren­forderungen des Otto-Inkasso sind illegal über­zogen. Betroffene haben Anspruch auf Erstattung oder müssen nicht zahlen (Einzelheiten zur Otto-Inkasso-Musterfeststellungsklage).

Mögliche Klage gegen E.ON-Fern­wärme. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) glaubt: E.ON Energy Solutions GmbH und der Hanse­Werk Natur GmbH haben 2020 und 2022 ihre Preise in vielen Versorgungs­gebieten rechts­widrig erhöht. Er prüft, ob er eine Muster­fest­stellungs­klage erhebt, damit Kunden ihr rechts­widrig gezahltes Geld zurück­bekommen. Weitere Einzelheiten auf Musterfeststellungsklagen.de.

Mögliche Klage gegen Vodafone. Auch die aktuellen Preis­erhöhungen für Vodafone Kabel- und DSL-Anschlüsse hält der vzbv für rechts­widrig und will eine Musterklage erheben. Er bittet Betroffene, sich zu melden.

Prämienspar-Klagen gegen Sparkassen. Die Sparkassen haben die Zinsen für lang­fristige Prämienspar­verträge nicht fair angepasst und verweigern angemessene Nach­zahlungen. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat jetzt auch die Sparkasse Altenburger Land verklagt. Insgesamt 18 Sparkassen stehen vor Gericht. Nach etlichen Urteilen und erneut klaren Ansagen des Bundes­gerichts­hofs ist so gut wie sicher: Sparer bekommen einen Nach­schlag. Der fällt in der Regel satt vierstel­lig und im Einzel­fall auch höher aus, zeigen unsere Details zu den Klagen gegen die Sparkassen.

Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. Der vzbv hat Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn erhoben. Beide Kredit­institute verweigern die Erstattung rechts­widriger Gebühren­erhöhungen. In Sachen Berliner Sparkasse stand bereits ein Verhand­lungs­termin an. Doch den verschob das Kammerge­richt um ein halbes Jahr. In beiden Fällen können Kunden weiter ihre Rechte anmelden (Einzel­heiten zur Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse und zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn).

Klage gegen Parship. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) verklagt das Partner­ver­mitt­lungs­portal Parhip. Die Verbraucherschützer halten die Klauseln zur auto­matischen lang­fristigen Verlängerung der Parship-Verträge für rechts­widrig. Parship-Kunden können jetzt ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden (Details zur Parship-Musterfeststellungsklage).

Klage gegen Eventim. Der Online-Tickethändler Eventim behält Buchungs- und Vorverkaufs­gebühren ein, wenn eine Veranstaltung abge­sagt wird. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband meint: Das ist rechts­widrig. Eventim muss den vollen Ticket­preis erstatten (Details zur Klage gegen Eventim).

Klage gegen Gasag. Die Gasag in Berlin kassierte von Neukunden in der Grund­versorgung ab Dezember 2021 vorüber­gehend viel mehr Geld, als Bestands­kunden bezahlen mussten. Gleich­zeitig hatten etliche Gasdiscounter ihren Kunden wegen der dramatisch gestiegenen Gaspreise gekündigt. Viele gerieten in die Gasag-Grund­versorgung und mussten die neuen Horror-Preise bezahlen. Das ist rechts­widrig, fand der Verbraucherzentrale Bundes­verband und erhob Muster­fest­stellungs­klage. Ab sofort können Betroffene ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Wenn die Klage Erfolg hat, steht ihnen Erstattung eines Teil ihres Geldes zu (Details zur Klage gegen die Gasag).

Klage gegen Stromio. Stromio bot billigen Strom an. Im Dezember 2021 kündigte das Unternehmen seinen Kunden unver­mittelt. Offizielle Begründung: Die stark gestiegenen Beschaffungs­kosten. Viele Kunden mussten bei anderen Anbietern mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hessen meint: Die Kündigung war rechts­widrig. Stromio soll Schaden­ersatz zahlen (Einzelheiten zur Stromio-Musterfeststellungsklage).

Klage gegen Mercedes. Die Verhand­lung über die Musterklage des Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) gegen die Mercedes Benz Group AG zeigt: Knapp 3 000 Besitzer bestimmter Mercedes Modelle mit Diesel­motor haben Chancen auf Schaden­ersatz. Das Gericht wertet jetzt die neuen Ansagen des Bundes­gerichts­hofs aus. Nächster Verhand­lungs­termin ist am Donners­tag, 21. September 2023. (Einzelheiten zur Mercedes-Musterfeststellungsklage).

Suche nach Gasag-Opfern. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband sucht Verbraucher, die als Neukunden in der Gasag-Grund­versorgung 18,25 Cent je Kilowatt­stunde zahlen sollen, während das Gas in der Gasag-Grund­versorgung sonst nur 6,68 Cent kostete. Unter musterfeststellungsklagen.de/aufruf-gasag sammeln die Verbraucherschützer Informationen zu Fällen, um eine Klage gegen den Berliner Energieversorger vorzubereiten.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2023 um 14:24 Uhr
Mögliche Musterfeststellungsklage gegen Vodafone

@dojo36: So können wir das nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Die Preiserhöhung ist unwirksam. Verbraucher müssen nichts unternehmen. Sie können die Erstattung rechtswidriger Beträge fordern & werden sich damit durchsetzen, wenn es eine Musterklage gibt und die Erfolg hat. Nichts zu unternehmen darf Vodafone nicht als stillschweigende Genehmigung der Preiserhöhung werten.

dojo36 am 14.06.2023 um 08:55 Uhr
Mögliche Musterfeststellungsklage gegen Vodafone

Die vzbv prüft eine Musterfeststellungsklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen.
Ich warte nun auf das Ergebnis der Prüfung und möchte mich bei Zulassung der Klage im Klageregister eintragen.
Muss ich auf die Vodafone-Mitteilung der Preiserhöhung reagieren?
Ich habe innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Information zur Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Gilt nach Ablauf diesr Frist eine "stillschweigende" Anerkennung der Preiserhöhung, wenn ich nicht reagiere?
Eine Kündigung beabsichtige ich nicht, sondern hoffe auf die Musterfeststellungsklage.
Bei einem Widerspruch besteht für mich das Riskio der Kündigung durch Vodafone.

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.

guenter.he am 22.05.2022 um 21:49 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen

M_Schmalzbauer am 08.09.2021 um 18:40 Uhr
Verweigerung von Volkswagen bei SKODA Kfz?

Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon:  +49 800 4424244
Fax:          +49 6150 133 199
E-Mail:     info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?