
Eine für alle. Verbraucherschutzverbände können mit Musterfeststellungsklagen gegen Unternehmen vorgehen. © Shutterstock
So kommen Verbraucher zu ihrem Recht. Wir nennen alle Verfahren. Neu: Oberlandesgericht Hamburg sieht automatische Verlängerung von Parship-Verträgen kritisch.
Musterfeststellungsklagen ermöglichen es Verbrauchern, ihre Rechte gegen Unternehmen ohne jede Kosten und ohne Risiko durchzusetzen. Sie müssen nur ihre Rechte beim Bundesjustizamt anmelden. Das geht ganz leicht und schnell. test.de informiert über alle anhängigen Musterklagen und sagt, was zu beachten ist. Aktuell: Das Kammergericht in Berlin verschiebt die Verhandlung wegen rechtswidriger Gebührenerhöhungen bei der Berliner Sparkasse. Der Bundesgerichtshof bestätigt erneut Nachzahlungsansprüche von Prämiensparkunden einer Sparkasse. Und: Die Klage wegen des enorm teuren Otto-Inkassos wird wohl Erfolg haben. Bei der Verhandlung des Falles waren die Richter vorläufig der Meinung, die Kostentreiberei sei rechtswidrig. Anmeldungen zur Klage sind jetzt nicht mehr möglich.
Musterfeststellungsklage – alle Informationen, alle aktuellen Klagen
Klage gegen Parship. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Partnervermittlungsportal Parhip verklagt. Bei der mündlichen Verhandlung über die Klage zeichnet sich ab: Die automatische Verlängerung vieler Parship-Verträge dürfte rechtswidrig sein (Details zur Parship-Musterfeststellungsklage).
Klage gegen BEV-Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter muss Kunden des Energielieferanten BEV den Neukundenbonus gutschreiben, auch wenn sie bei Insolvenz des Unternehmens noch nicht ein Jahr lang Kunde waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung durchs das Oberlandesgericht München. Das Urteil ist jetzt rechtkräftig. (Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV).
Klagen gegen Primastrom und Voxenergie. Die beiden Energieanbieter hatten Verträge mit Preisgarantie angeboten und dann trotzdem drastische Preiserhöhungen gefordert, nachdem der Ukraine-Krieg ausgebrochen war. Klarer Fall für den Verbraucherzentrale Bundesverband: Das ist rechtswidrig. Inzwischen haben die Unternehmen eingelenkt und nehmen ihre Preiserhöhungen zurück (Details zu den Klagen gegen Primastrom und Voxenergie).
Klage gegen Otto-Inkasso. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Oberlandesgericht in Hamburg geurteilt: Die Gebührenforderungen des Otto-Inkasso sind illegal überzogen. Betroffene haben Anspruch auf Erstattung oder müssen nicht zahlen (Einzelheiten zur Otto-Inkasso-Musterfeststellungsklage).
Mögliche Klage gegen E.ON-Fernwärme. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) glaubt: E.ON Energy Solutions GmbH und der HanseWerk Natur GmbH haben 2020 und 2022 ihre Preise in vielen Versorgungsgebieten rechtswidrig erhöht. Er prüft, ob er eine Musterfeststellungsklage erhebt, damit Kunden ihr rechtswidrig gezahltes Geld zurückbekommen. Weitere Einzelheiten auf Musterfeststellungsklagen.de.
Mögliche Klage gegen Vodafone. Auch die aktuellen Preiserhöhungen für Vodafone Kabel- und DSL-Anschlüsse hält der vzbv für rechtswidrig und will eine Musterklage erheben. Er bittet Betroffene, sich zu melden.
Prämienspar-Klagen gegen Sparkassen. Die Sparkassen haben die Zinsen für langfristige Prämiensparverträge nicht fair angepasst und verweigern angemessene Nachzahlungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jetzt auch die Sparkasse Altenburger Land verklagt. Insgesamt 18 Sparkassen stehen vor Gericht. Nach etlichen Urteilen und erneut klaren Ansagen des Bundesgerichtshofs ist so gut wie sicher: Sparer bekommen einen Nachschlag. Der fällt in der Regel satt vierstellig und im Einzelfall auch höher aus, zeigen unsere Details zu den Klagen gegen die Sparkassen.
Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. Der vzbv hat Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn erhoben. Beide Kreditinstitute verweigern die Erstattung rechtswidriger Gebührenerhöhungen. In Sachen Berliner Sparkasse stand bereits ein Verhandlungstermin an. Doch den verschob das Kammergericht um ein halbes Jahr. In beiden Fällen können Kunden weiter ihre Rechte anmelden (Einzelheiten zur Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse und zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn).
Klage gegen Eventim. Der Online-Tickethändler Eventim behält Buchungs- und Vorverkaufsgebühren ein, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Das ist rechtswidrig. Eventim muss den vollen Ticketpreis erstatten (Details zur Klage gegen Eventim).
Klage gegen Gasag. Die Gasag in Berlin kassierte von Neukunden in der Grundversorgung ab Dezember 2021 vorübergehend viel mehr Geld, als Bestandskunden bezahlen mussten. Gleichzeitig hatten etliche Gasdiscounter ihren Kunden wegen der dramatisch gestiegenen Gaspreise gekündigt. Viele gerieten in die Gasag-Grundversorgung und mussten die neuen Horror-Preise bezahlen. Das ist rechtswidrig, fand der Verbraucherzentrale Bundesverband und erhob Musterfeststellungsklage. Ab sofort können Betroffene ihre Rechte beim Bundesjustizamt anmelden. Wenn die Klage Erfolg hat, steht ihnen Erstattung eines Teil ihres Geldes zu (Details zur Klage gegen die Gasag).
Klage gegen Stromio. Stromio bot billigen Strom an. Im Dezember 2021 kündigte das Unternehmen seinen Kunden unvermittelt. Offizielle Begründung: Die stark gestiegenen Beschaffungskosten. Viele Kunden mussten bei anderen Anbietern mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hessen meint: Die Kündigung war rechtswidrig. Stromio soll Schadenersatz zahlen (Einzelheiten zur Stromio-Musterfeststellungsklage).
Klage gegen Mercedes. Die Verhandlung über die Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Mercedes Benz Group AG zeigt: Knapp 3 000 Besitzer bestimmter Mercedes Modelle mit Dieselmotor haben Chancen auf Schadenersatz. Das Gericht wertet jetzt die neuen Ansagen des Bundesgerichtshofs aus. Nächster Verhandlungstermin ist am Donnerstag, 21. September 2023. (Einzelheiten zur Mercedes-Musterfeststellungsklage).
Suche nach Gasag-Opfern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sucht Verbraucher, die als Neukunden in der Gasag-Grundversorgung 18,25 Cent je Kilowattstunde zahlen sollen, während das Gas in der Gasag-Grundversorgung sonst nur 6,68 Cent kostete. Unter musterfeststellungsklagen.de/aufruf-gasag sammeln die Verbraucherschützer Informationen zu Fällen, um eine Klage gegen den Berliner Energieversorger vorzubereiten.
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@dojo36: So können wir das nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Die Preiserhöhung ist unwirksam. Verbraucher müssen nichts unternehmen. Sie können die Erstattung rechtswidriger Beträge fordern & werden sich damit durchsetzen, wenn es eine Musterklage gibt und die Erfolg hat. Nichts zu unternehmen darf Vodafone nicht als stillschweigende Genehmigung der Preiserhöhung werten.
Die vzbv prüft eine Musterfeststellungsklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen.
Ich warte nun auf das Ergebnis der Prüfung und möchte mich bei Zulassung der Klage im Klageregister eintragen.
Muss ich auf die Vodafone-Mitteilung der Preiserhöhung reagieren?
Ich habe innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Information zur Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Gilt nach Ablauf diesr Frist eine "stillschweigende" Anerkennung der Preiserhöhung, wenn ich nicht reagiere?
Eine Kündigung beabsichtige ich nicht, sondern hoffe auf die Musterfeststellungsklage.
Bei einem Widerspruch besteht für mich das Riskio der Kündigung durch Vodafone.
@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.
Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen
Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 800 4424244
Fax: +49 6150 133 199
E-Mail: info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?