
Schöne Aussichten. Passiert etwas im Urlaub, schützt eine Reisekrankenversicherung wenigstens vor hohen Kosten. © Getty Images / EyeEm
Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich. Der Schutz für Reisen bis 70 Tage ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jährlich pro Person.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung, sobald Sie die Landesgrenzen verlassen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Behandlung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rücktransport. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammenkommen. Allein der Rücktransport aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.
Auslandsreisekrankenversicherung auch sinnvoll für Europa
Auch bei Reisen innerhalb Europas ist der Schutz sinnvoll. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächstgelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigenanteil. Die Kasse übernimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozialabkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrücktransport übernimmt sie nie.
Andere Tarife für lange Reisen
Für lange Reisen, die mehr als 70 Tage am Stück dauern, brauchen Sie andere Tarife. Diese finden Sie in unserem Test von Policen mit Langzeitschutz, die bis zu 5 Jahre abdecken: Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.
Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Nicht jeder private Krankenversicherer zahlt für einen Rücktransport. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitragsrückerstattung am Jahresende erhalten.
Warum sich der Test Auslandskrankenversicherung für Sie lohnt
97 Tarife im Test
Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 97 Auslandskrankenversicherungstarife für Urlaubsreisen für Einzelpersonen und Familien, darunter Tarife der Axa, Münchner Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr bis zu einer Länge von je vier bis zehn Wochen. Die Verträge verlängern sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden.
Testergebnisse
Viele Tarife sind sehr gut, die Testsieger bekommen die Traumnoten 0,7. Dabei ist sehr guter Schutz nicht teuer: Unter zehn Euro gibt es sehr guten Schutz für Einzelpersonen (sechs Tarife im Test). Für weniger als 24 Euro gibt es mehrere sehr gute Tarife für Familien.
Die günstigsten sehr guten Tarife sind ab knapp 8 Euro im Jahr für Einzelpersonen und für weniger als 19 Euro für Familien zu haben.
Kaufberatung
Wir sagen, welche Auslandskrankenversicherungen für Einzelreisende und Familien die besten sind und zeigen, wo Senioren keine Alterszuschläge zahlen müssen. Die Tarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Es kann sinnvoll sein, dass Sie Ihre bestehende Versicherung überprüfen und im Zweifel eine neue abschließen.
Tarife mit Langzeitschutz
Policen mit Langzeitschutz, die bis zu 5 Jahre abdecken, finden Sie in einem anderen Test der Stiftung Warentest. Worauf hier zu achten ist, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Das können Sie vor dem Freischalten sehen
In der Übersicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Freischalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergebnisse filtern können. Nach dem Freischalten erfahren Sie dann, wie gut die Versicherer leisten, wenn es um die medizinische Versorgung im Urlaub geht, ob sie bei Pandemie zahlen, und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrücktransport gibt.
Reisekrankenversicherungen im Vergleich: Gute Tarife
Die Spitzenreiter aus unserem Vergleich Reisekrankenversicherung sichern ihre Kunden umfassend gegen hohe Kosten bei Erkrankungen im Ausland ab. Sie bieten ein breites Leistungsspektrum und verzichten auf eine Selbstbeteiligung.
Positiv bewertet haben wir auch, wenn „medizinisch sinnvolle Rücktransporte“ übernommen werden und nicht nur „medizinisch notwendige“. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behandlung im Urlaubsland nicht möglich ist.
Wann der Familienvertrag für ein Paar günstiger ist
Ab drei Personen lohnt meist ein Familienvertrag. Aber auch für Paare kann er günstiger sein. Damit Sie schnell herausfinden, ob die Kombination von zwei Einzelverträgen oder ein Familienvertrag für Sie preiswerter ist, haben wir Modellkunden entwickelt. Sie können in den Tabellen danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Seniorenpaar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die günstigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzelreisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grundbeitrag. Danach können Sie die Tarife ebenfalls sortieren.
Auslandskrankenversicherung und Pandemie
Einige Tarife leisten laut Vertragsbedingungen nicht bei einer Pandemie wie Covid-19 oder zahlen nicht, wenn für das Urlaubsziel vor Reisebeginn eine entsprechende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.
Auslandskrankenversicherungen gelten je nach Anbieter für höchstens 28 bis 70 Tage Reisedauer. Dann endet der Schutz. Wer die Rückreise erst nach Ablauf der maximalen Reisedauer antreten kann, benötigt an sich eine Verlängerung. Das kann schwierig werden. Trägt der Urlauber nachweislich keine Schuld an der Verzögerung, verpflichten sich einige Anbieter, den Schutz zu verlängern. Andere tun das nur aus Kulanz, gegen Aufpreis oder gar nicht. Es gilt eine Ausnahme: Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Transportfähigkeit.
So prüfen Sie Ihren Reiseschutz
Wenn Sie herausfinden möchten, ob der Schutz Ihrer bisherigen Auslandskrankenversicherung ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen zuschicken lassen und mit unserer Checkliste durchgehen. Das gilt auch für eine Auslandskrankenversicherung über Ihre Kreditkarte. Ob noch weitere Reiseversicherungen für Sie sinnvoll wären, erfahren Sie in unserem FAQ.
Rücktransport: So viel kann er kosten
Ein Krankenrücktransport in einem speziellen Ambulanzflugzeug kann ins Geld gehen, etwa aus Thailand mit sage und schreibe 250 000 Euro. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause transportiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung, wie das Beispiel weiter unten zeigt. Hier sind es 1 250 Euro.

Ein Krankenrücktransport in einem speziellen Ambulanzflugzeug kann ins Geld gehen. Die Summe hängt von der Entfernung ab und davon, wie aufwendig die medizinische Versorgung während des Fluges ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt


Nach einem bösen Sturz auf der Skipiste oder beim Wandern würde eine Ambulanzfahrt von Österreich nach Deutschland mehr als 1 000 Euro kosten. Im Beispiel beträgt die Entfernung 630 Kilometer. © Stiftung Warentest / René Reichelt
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Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist
Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslandskrankenversicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und der Versicherungsnummer und stecken ihn in ihr Handgepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.
Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kostspielige Behandlungen, etwa ein Krankenhausaufenthalt oder ein Rücktransport notwendig werden – und zwar möglichst vor Inanspruchnahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Kooperationspartner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.
Aussagekräftige Belege einfordern
In der Regel geben die Versicherer gegenüber der Klinik eine Kostenübernahmegarantie ab, die oft akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer statt. Manchmal müssen die Urlauber aber auch selbst in Vorleistung gehen, bei kleineren Behandlungen ohnehin.
Die Rechnung reichen Versicherte nach ihrer Rückkehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nachvollziehbaren Quittungen und medizinischen Berichten zu bestehen. Aus ihnen (möglichst in Deutsch oder Englisch) sollten folgende Daten hervorgehen:
- Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
- Diagnose
- Behandlungszeitraum
- Art der ärztlichen Leistungen/Krankenhausleistungen
- Honorar
- Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfsmittel
- Bei zahnärztlicher Behandlung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.
Tipp: Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Reichen Sie überhöhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
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- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.
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Die Auslandskrankenversicherung Debeka hat sich jetzt überraschend gemeldet und nachdem meine Frau der Debeka Auszüge aus dem Beihilfeverordnungstext und den Nachweis über die mittlerweile erfolgte Zahlung eines Teilbetrages durch die private Krankenkasse Universa zugesandt hat, teilte die Debeka mit, dass es Kommunikationsmissverständnisse gegeben hätte und die Debeka jetzt die ausstehenden Kosten (bis auf Kosten für Währungsumrechnungen und Auslandsüberweisungskosten) zahlen würde und hat auch bereits gezahlt.
Es ist sicher ein glücklicher Zufall, dass eine Redakteurin von Stiftung Warentest zu Recherchezwecken mit der Debeka Kontakt aufgenommen hatte und die Debeka ihr Verhalten geändert hat. In einem Schreiben der Debeka dazu steht: "Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt und Rückzahlung etwaiger Leistungen anderer Kostenträger. Bitte senden Sie uns dazu...den Ablehnungsbescheid der Beihilfe".
(2) Auch geht aus § 10 Beihilfeverordnung zwar hervor, (bei einer abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung) "der Beihilfeberechtigte ist unabhängig von einer Beihilfengewährung nach Satz 1 verpflichtet, im Versicherungsfall die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen; § 3 Absatz 4 Satz 1 gilt sinngemäß", aber es steht nicht darin, dass dies vorrangig erfolgen muss.
Die Beihilfeverordnung ist durch die Verpflichtung der Beamten, bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung diese in Anspruch nehmen zu müssen zum Nachteil der Beamten. Die Beihilfe müsste nach unserer Meinung auch bei Abschluss einer Auslandkrankenversicherung so zahlen wie ohne Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, und nur was an Kosten darüber hinaus geht, sollte die Auslandkrankenversicherung zahlen. In diesem Sinne müsste die Beihilfeverordnung NRW geändert werden, damit Konflikte nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden, wie bei meiner Frau geschehen.
Ich hatte im Mai 2023 über das Auslandspersonenunfalldesaster meiner Frau nach einem Unfall in der Schweiz berichtet.
Bisher hat die Beihilfe NRW es weiterhin - mit Hinweis auf eine Regelung der Beihilfeverordnung NRW- ablehnt, einen Bescheid zu erteilen, bevor die Auslandskrankenversicherung gezahlt hat und deren Zahlung der Beihilfe vorliegt. Nach meiner Meinung wird die Beihilfe NRW damit ihrer Fürsorgepflicht für ihre Beamtin nicht gerecht. Hätte meine Frau keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, wäre die Beihilfe verpflichtet gewesen, 70 % der Behandlungskosten zu zahlen, wie sie in einem deutschen Krankenhaus (z.B. in ca. 70 km Entfernung zum Unfallort in der Schweiz) angefallen wären.
(2)
@master19: Laut AVB beschränkt der Münchener Verein seine Leistung in diesem Punkt auf den Fall, dass nach dem Transport eine stationäre Behandlung erfolgt.
Der betroffene Patient weiß allerdings in der Regel noch nicht, ob er tatsächlich stationär aufgenommen wird, wenn er sich zu einem Krankenhaus transportieren lässt.
Das stellt sich meist erst vor Ort heraus. Möglicherweise reicht auch eine ambulante Behandlung bzw. der Patient benötigt z.B. einen Transport zu einem (Not)arzt, der keine stationäre Aufnahme veranlasst. Daher gab es hier Punktabzug bei der Bewertung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ihre Empfehlung hin haben wir eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Leider ist der Fall des Falles eingetreten und meine Ehefrau hat einen Schlaganfall in der Türkei erlitten. Trotz einer Schweigepflichtentbindungserklärung würde die Allianz und ihre Generalvertretung in der Türkein keine Auskunft von den türkischen Krankenhäuser erhalten. Wir als Angehörige sind damit beschäftigt die ganze Zeit Befunde, Arztberichte der Allianz zu übermitteln und zu hoffen, dass der Krankenrücktransport durch die Allianz organisiert und übernommen wird. Nach zwei Operationen (Notfall 2 Aneurysmas) wurde ein weiterer Aneurysma entdeckt, dieser soll am 2.9.2023 entfernt werden. Jetzt sollen wir der Allianz beweisen, warum dieser 3. Aneurysma bei der zweiten Operation entdeckt wurde. Wie oben beschrieben, würden sie keine Informationen vom Krankenhaus erhalten. Was meine Frage wäre, wieso bietet die Allianz eine Auslandskrankenversicherung in der Türkei an?