Vergleich Auslands­kranken­versicherung Gute und güns­tige Tarife für Urlaub und Kurz­reise

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Vergleich Auslands­kranken­versicherung - Gute und güns­tige Tarife für Urlaub und Kurz­reise

Schöne Aussichten. Passiert etwas im Urlaub, schützt eine Reisekranken­versicherung wenigs­tens vor hohen Kosten. © Getty Images / EyeEm

Stiftung Warentest zeigt Auslands­kranken­versicherungen im Vergleich. Der Schutz für Reisen bis 70 Tage ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jähr­lich pro Person.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslands­kranken­versicherung, sobald Sie die Landes­grenzen verlassen. Die Versicherung über­nimmt die Kosten für eine notwendige Behand­lung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rück­trans­port. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammen­kommen. Allein der Rück­trans­port aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.

Auslands­reisekranken­versicherung auch sinn­voll für Europa

Auch bei Reisen inner­halb Europas ist der Schutz sinn­voll. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behand­lungen in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächst­gelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigen­anteil. Die Kasse über­nimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozial­abkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrück­trans­port über­nimmt sie nie.

Andere Tarife für lange Reisen

Für lange Reisen, die mehr als 70 Tage am Stück dauern, brauchen Sie andere Tarife. Diese finden Sie in unserem Test von Policen mit Lang­zeit­schutz, die bis zu 5 Jahre abdecken: Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslands­kranken­versicherung sinn­voll sein. Nicht jeder private Kranken­versicherer zahlt für einen Rück­trans­port. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitrags­rück­erstattung am Jahres­ende erhalten.

Warum sich der Test Auslands­kranken­versicherung für Sie lohnt

97 Tarife im Test

Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 97 Auslands­kranken­versicherungs­tarife für Urlaubs­reisen für Einzel­personen und Familien, darunter Tarife der Axa, Münchner Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubs­reisen im Jahr bis zu einer Länge von je vier bis zehn Wochen. Die Verträge verlängern sich in der Regel auto­matisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden.

Test­ergeb­nisse

Viele Tarife sind sehr gut, die Testsieger bekommen die Traumnoten 0,7. Dabei ist sehr guter Schutz nicht teuer: Unter zehn Euro gibt es sehr guten Schutz für Einzel­personen (sechs Tarife im Test). Für weniger als 24 Euro gibt es mehrere sehr gute Tarife für Familien.
Die güns­tigsten sehr guten Tarife sind ab knapp 8 Euro im Jahr für Einzel­personen und für weniger als 19 Euro für Familien zu haben.

Kauf­beratung

Wir sagen, welche Auslands­kranken­versicherungen für Einzel­reisende und Familien die besten sind und zeigen, wo Senioren keine Alters­zuschläge zahlen müssen. Die Tarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Es kann sinn­voll sein, dass Sie Ihre bestehende Versicherung über­prüfen und im Zweifel eine neue abschließen.

Tarife mit Lang­zeit­schutz

Policen mit Lang­zeit­schutz, die bis zu 5 Jahre abdecken, finden Sie in einem anderen Test der Stiftung Warentest. Worauf hier zu achten ist, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

Das können Sie vor dem Frei­schalten sehen

In der Über­sicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Frei­schalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können. Nach dem Frei­schalten erfahren Sie dann, wie gut die Versicherer leisten, wenn es um die medizi­nische Versorgung im Urlaub geht, ob sie bei Pandemie zahlen, und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrück­trans­port gibt.

Reisekranken­versicherungen im Vergleich: Gute Tarife

Die Spitzenreiter aus unserem Vergleich Reisekrankenversicherung sichern ihre Kunden umfassend gegen hohe Kosten bei Erkrankungen im Ausland ab. Sie bieten ein breites Leistungs­spektrum und verzichten auf eine Selbst­beteiligung.

Positiv bewertet haben wir auch, wenn „medizi­nisch sinn­volle Rück­trans­porte“ über­nommen werden und nicht nur „medizi­nisch notwendige“. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behand­lung im Urlaubs­land nicht möglich ist.

Wann der Familien­vertrag für ein Paar güns­tiger ist

Ab drei Personen lohnt meist ein Familien­vertrag. Aber auch für Paare kann er güns­tiger sein. Damit Sie schnell heraus­finden, ob die Kombination von zwei Einzel­verträgen oder ein Familien­vertrag für Sie preis­werter ist, haben wir Modell­kunden entwickelt. Sie können in den Tabellen danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Senioren­paar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die güns­tigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzel­reisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grund­beitrag. Danach können Sie die Tarife ebenfalls sortieren.

Auslands­kranken­versicherung und Pandemie

Einige Tarife leisten laut Vertrags­bedingungen nicht bei einer Pandemie wie Covid-19 oder zahlen nicht, wenn für das Urlaubs­ziel vor Reise­beginn eine entsprechende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.

Auslands­kranken­versicherungen gelten je nach Anbieter für höchs­tens 28 bis 70 Tage Reisedauer. Dann endet der Schutz. Wer die Rück­reise erst nach Ablauf der maximalen Reisedauer antreten kann, benötigt an sich eine Verlängerung. Das kann schwierig werden. Trägt der Urlauber nach­weislich keine Schuld an der Verzögerung, verpflichten sich einige Anbieter, den Schutz zu verlängern. Andere tun das nur aus Kulanz, gegen Aufpreis oder gar nicht. Es gilt eine Ausnahme: Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Trans­port­fähig­keit.

So prüfen Sie Ihren Reise­schutz

Wenn Sie heraus­finden möchten, ob der Schutz Ihrer bisherigen Auslands­kranken­versicherung ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen zuschi­cken lassen und mit unserer Checkliste durch­gehen. Das gilt auch für eine Auslands­kranken­versicherung über Ihre Kreditkarte. Ob noch weitere Reise­versicherungen für Sie sinn­voll wären, erfahren Sie in unserem FAQ.

Rück­trans­port: So viel kann er kosten

Ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug kann ins Geld gehen, etwa aus Thai­land mit sage und schreibe 250 000 Euro. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause trans­portiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung, wie das Beispiel weiter unten zeigt. Hier sind es 1 250 Euro.

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Ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug kann ins Geld gehen. Die Summe hängt von der Entfernung ab und davon, wie aufwendig die medizi­nische Versorgung während des Fluges ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt

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Nach einem bösen Sturz auf der Skipiste oder beim Wandern würde eine Ambulanz­fahrt von Österreich nach Deutsch­land mehr als 1 000 Euro kosten. Im Beispiel beträgt die Entfernung 630 Kilo­meter. © Stiftung Warentest / René Reichelt

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Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist

Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslands­kranken­versicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und der Versicherungs­nummer und stecken ihn in ihr Hand­gepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.

Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schaden­regulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kost­spielige Behand­lungen, etwa ein Kranken­haus­auf­enthalt oder ein Rück­trans­port notwendig werden – und zwar möglichst vor Inan­spruch­nahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Koope­rations­partner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.

Aussagekräftige Belege einfordern

In der Regel geben die Versicherer gegen­über der Klinik eine Kosten­über­nahme­garantie ab, die oft akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Kranken­haus und Versicherer statt. Manchmal müssen die Urlauber aber auch selbst in Vorleistung gehen, bei kleineren Behand­lungen ohnehin.

Die Rechnung reichen Versicherte nach ihrer Rück­kehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nach­voll­zieh­baren Quittungen und medizi­nischen Berichten zu bestehen. Aus ihnen (möglichst in Deutsch oder Eng­lisch) sollten folgende Daten hervorgehen:

  • Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburts­datum)
  • Diagnose
  • Behand­lungs­zeitraum
  • Art der ärzt­lichen Leistungen/Kranken­haus­leistungen
  • Honorar
  • Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfs­mittel
  • Bei zahn­ärzt­licher Behand­lung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.

Tipp: Unter­schreiben Sie nichts ohne Rück­sprache mit dem Versicherer. Reichen Sie über­höhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.

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siriustag21 am 18.09.2023 um 16:51 Uhr
zum Auslandspersonenunfalldesaster vom Mai (3)

Die Auslandskrankenversicherung Debeka hat sich jetzt überraschend gemeldet und nachdem meine Frau der Debeka Auszüge aus dem Beihilfeverordnungstext und den Nachweis über die mittlerweile erfolgte Zahlung eines Teilbetrages durch die private Krankenkasse Universa zugesandt hat, teilte die Debeka mit, dass es Kommunikationsmissverständnisse gegeben hätte und die Debeka jetzt die ausstehenden Kosten (bis auf Kosten für Währungsumrechnungen und Auslandsüberweisungskosten) zahlen würde und hat auch bereits gezahlt.
Es ist sicher ein glücklicher Zufall, dass eine Redakteurin von Stiftung Warentest zu Recherchezwecken mit der Debeka Kontakt aufgenommen hatte und die Debeka ihr Verhalten geändert hat. In einem Schreiben der Debeka dazu steht: "Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt und Rückzahlung etwaiger Leistungen anderer Kostenträger. Bitte senden Sie uns dazu...den Ablehnungsbescheid der Beihilfe".

siriustag21 am 18.09.2023 um 16:34 Uhr
zum Auslandspersonenunfalldesaster vom Mai (2)

(2) Auch geht aus § 10 Beihilfeverordnung zwar hervor, (bei einer abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung) "der Beihilfeberechtigte ist unabhängig von einer Beihilfengewährung nach Satz 1 verpflichtet, im Versicherungsfall die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen; § 3 Absatz 4 Satz 1 gilt sinngemäß", aber es steht nicht darin, dass dies vorrangig erfolgen muss.
Die Beihilfeverordnung ist durch die Verpflichtung der Beamten, bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung diese in Anspruch nehmen zu müssen zum Nachteil der Beamten. Die Beihilfe müsste nach unserer Meinung auch bei Abschluss einer Auslandkrankenversicherung so zahlen wie ohne Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, und nur was an Kosten darüber hinaus geht, sollte die Auslandkrankenversicherung zahlen. In diesem Sinne müsste die Beihilfeverordnung NRW geändert werden, damit Konflikte nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden, wie bei meiner Frau geschehen.

siriustag21 am 18.09.2023 um 16:32 Uhr
zum Auslandspersonenunfalldesaster vom Mai

Ich hatte im Mai 2023 über das Auslandspersonenunfalldesaster meiner Frau nach einem Unfall in der Schweiz berichtet.
Bisher hat die Beihilfe NRW es weiterhin - mit Hinweis auf eine Regelung der Beihilfeverordnung NRW- ablehnt, einen Bescheid zu erteilen, bevor die Auslandskrankenversicherung gezahlt hat und deren Zahlung der Beihilfe vorliegt. Nach meiner Meinung wird die Beihilfe NRW damit ihrer Fürsorgepflicht für ihre Beamtin nicht gerecht. Hätte meine Frau keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, wäre die Beihilfe verpflichtet gewesen, 70 % der Behandlungskosten zu zahlen, wie sie in einem deutschen Krankenhaus (z.B. in ca. 70 km Entfernung zum Unfallort in der Schweiz) angefallen wären.
(2)

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.08.2023 um 16:01 Uhr
Eingeschränkte Leistung bei Transport im Tarif 501

@master19: Laut AVB beschränkt der Münchener Verein seine Leistung in diesem Punkt auf den Fall, dass nach dem Transport eine stationäre Behandlung erfolgt.
Der betroffene Patient weiß allerdings in der Regel noch nicht, ob er tatsächlich stationär aufgenommen wird, wenn er sich zu einem Krankenhaus transportieren lässt.
Das stellt sich meist erst vor Ort heraus. Möglicherweise reicht auch eine ambulante Behandlung bzw. der Patient benötigt z.B. einen Transport zu einem (Not)arzt, der keine stationäre Aufnahme veranlasst. Daher gab es hier Punktabzug bei der Bewertung.

UmbertoEco am 04.08.2023 um 14:28 Uhr
Allianz Auslandskrankenversicherung (Türkei)

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ihre Empfehlung hin haben wir eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Leider ist der Fall des Falles eingetreten und meine Ehefrau hat einen Schlaganfall in der Türkei erlitten. Trotz einer Schweigepflichtentbindungserklärung würde die Allianz und ihre Generalvertretung in der Türkein keine Auskunft von den türkischen Krankenhäuser erhalten. Wir als Angehörige sind damit beschäftigt die ganze Zeit Befunde, Arztberichte der Allianz zu übermitteln und zu hoffen, dass der Krankenrücktransport durch die Allianz organisiert und übernommen wird. Nach zwei Operationen (Notfall 2 Aneurysmas) wurde ein weiterer Aneurysma entdeckt, dieser soll am 2.9.2023 entfernt werden. Jetzt sollen wir der Allianz beweisen, warum dieser 3. Aneurysma bei der zweiten Operation entdeckt wurde. Wie oben beschrieben, würden sie keine Informationen vom Krankenhaus erhalten. Was meine Frage wäre, wieso bietet die Allianz eine Auslandskrankenversicherung in der Türkei an?