Vergleich Auslands­kranken­versicherung Diese Tarife sichern Sie auf Reisen gut und günstig ab

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Vergleich Auslands­kranken­versicherung - Diese Tarife sichern Sie auf Reisen gut und günstig ab

Schöne Aussichten. Passiert etwas im Urlaub, schützt eine Reisekranken­versicherung wenigs­tens vor hohen Kosten. © Getty Images / EyeEm

Stiftung Warentest zeigt Auslands­kranken­versicherungen im Vergleich. Der Reise­schutz ist günstig. Sehr gute Tarife gibt es bereits ab knapp 8 Euro jähr­lich pro Person.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslands­kranken­versicherung, sobald Sie die Landes­grenzen verlassen. Die Versicherung über­nimmt die Kosten für eine notwendige Behand­lung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rück­trans­port. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammen­kommen. Allein der Rück­trans­port aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.

Auslands­reisekranken­versicherung auch sinn­voll für Europa

Auch bei Reisen inner­halb Europas ist der Schutz sinn­voll. Die Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behand­lungen in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächst­gelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigen­anteil. Die Kasse über­nimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozial­abkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrück­trans­port über­nimmt sie nie.

Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslands­kranken­versicherung sinn­voll sein. Nicht jeder private Kranken­versicherer zahlt für einen Rück­trans­port. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitrags­rück­erstattung am Jahres­ende erhalten.

Unser Test zeigt: Auslands­kranken­versicherungs­tarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Es kann sinn­voll sein, dass Sie Ihre bestehende Versicherung über­prüfen und im Zweifel eine neue abschließen.

Warum sich der Test Auslands­kranken­versicherung für Sie lohnt

97 Tarife im Test

Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 97 Auslands­kranken­versicherungs­tarife für Urlaubs­reisen für Einzel­personen und Familien, darunter Tarife der Axa, Münchner Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubs­reisen im Jahr bis zu einer Länge von je sechs bis zehn Wochen.

Test­ergeb­nisse

Viele Tarife sind sehr gut, die Testsieger bekommen die Traumnoten 0,6 (Einzel­personen) und 0,7 (Familien). Der Schutz ist ab knapp 8 Euro im Jahr pro Person zu haben.

Tarife mit Lang­zeit­schutz

Die Stiftung Warentest untersucht auch Policen mit Lang­zeit­schutz. Worauf hier zu achten ist, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

Kauf­beratung

Wir sagen, welche Auslands­kranken­versicherungen für Einzel­reisende und Familien die besten sind und zeigen, wo Senioren keine Alters­zuschläge zahlen müssen. Wir erklären zudem, wann sich der Wechsel in einen neuen Tarif lohnt.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

Das können Sie vor dem Frei­schalten sehen

In der Über­sicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Frei­schalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können. Nach dem Frei­schalten erfahren Sie dann, wie gut die Versicherer leisten, wenn es um die medizi­nische Versorgung im Urlaub geht, ob sie bei Pandemie zahlen, und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrück­trans­port gibt.

Reisekranken­versicherungen im Vergleich: Gute Tarife

Die Spitzenreiter aus unserem Vergleich Reisekrankenversicherung sichern ihre Kunden umfassend gegen hohe Kosten bei Erkrankungen im Ausland ab. Sie bieten ein breites Leistungs­spektrum und verzichten auf eine Selbst­beteiligung.

Positiv bewertet haben wir auch, wenn „medizi­nisch sinn­volle Rück­trans­porte“ über­nommen werden und nicht nur „medizi­nisch notwendige“. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behand­lung im Urlaubs­land nicht möglich ist.

Wann der Familien­vertrag für ein Paar güns­tiger ist

Ab drei Personen lohnt meist ein Familien­vertrag. Aber auch für Paare kann er güns­tiger sein. Damit Sie schnell heraus­finden, ob die Kombination von zwei Einzel­verträgen oder ein Familien­vertrag für Sie preis­werter ist, haben wir Modell­kunden entwickelt. Sie können in den Tabellen danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Senioren­paar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die güns­tigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzel­reisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grund­beitrag. Danach können Sie die Tarife ebenfalls sortieren.

Auslands­kranken­versicherung und Corona

Eine Auslands­kranken­versicherung sollte eine Covid-19-Erkrankung abdecken. Das machen fast alle Anbieter im Test. Einige Tarife leisten laut Vertrags­bedingungen nicht bei Pandemie oder zahlen nicht, wenn für das Urlaubs­ziel vor Reise­beginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.

Auslands­kranken­versicherungen gelten je nach Anbieter für höchs­tens 42 bis 70 Tage Reisedauer. Wer seine Rück­reise verschieben muss, kann Schwierig­keiten haben, den Vertrag zu verlängern. Einige Anbieter tun das – aus Kulanz oder gegen Aufpreis. Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Trans­port­fähig­keit.

So prüfen Sie Ihren Reise­schutz

Wenn Sie heraus­finden möchten, ob der Schutz Ihrer bisherigen Auslands­kranken­versicherung ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen zuschi­cken lassen und mit unserer Checkliste durch­gehen. Das gilt auch für eine Auslands­kranken­versicherung über Ihre Kreditkarte.

Rück­trans­port: So viel kann er kosten

Ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug kann ins Geld gehen, etwa aus Thai­land mit sage und schreibe 250 000 Euro. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause trans­portiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung, wie das Beispiel weiter unten zeigt. Hier sind es 1 250 Euro.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung - Diese Tarife sichern Sie auf Reisen gut und günstig ab

Ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug kann ins Geld gehen. Die Summe hängt von der Entfernung ab und davon, wie aufwendig die medizi­nische Versorgung während des Fluges ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Vergleich Auslands­kranken­versicherung - Diese Tarife sichern Sie auf Reisen gut und günstig ab

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist

Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslands­kranken­versicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und die Versicherungs­nummer und stecken ihn in ihr Hand­gepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.

Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schaden­regulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kost­spielige Behand­lungen, etwa ein Kranken­haus­auf­enthalt oder ein Rück­trans­port notwendig werden – und zwar möglichst vor Inan­spruch­nahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Koope­rations­partner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.

Aussagekräftige Belege einfordern

In der Regel geben die Versicherer gegen­über der Klinik eine Kosten­über­nahme­garantie ab, die oft akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Kranken­haus und Versicherer statt. Manchmal müssen die Urlauber aber auch selbst in Vorleistung gehen, bei kleineren Behand­lungen ohnehin.

Die Rechnung reichen sie nach ihrer Rück­kehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nach­voll­zieh­baren Quittungen und medizi­nischen Berichten zu bestehen. Aus ihnen (möglichst in Deutsch oder Eng­lisch) sollten folgende Daten hervorgehen:

  • Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburts­datum)
  • Diagnose
  • Behand­lungs­zeitraum
  • Art der ärzt­lichen Leistungen/Kranken­haus­leistungen
  • Honorar
  • Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfs­mittel
  • Bei zahn­ärzt­licher Behand­lung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.

Unter­schreiben Sie nichts ohne Rück­sprache mit dem Versicherer. Reichen Sie über­höhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.03.2023 um 10:38 Uhr
DKV Ergo

Fragender1: DKV und Ergo Krankenversicherung erstatten die Kosten für „den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport“. Dieses Leistungsversprechen umfasst auch einen Rücktransport, sofern ein Krankenhausaufenthalt längere Zeit dauert. Diese Regelung geht sogar darüber hinaus und betrifft auch Situationen, in denen der Versicherte, unabhängig von der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer im Krankenhaus, im gewohnten Umfeld besser genesen kann.

Fragender1 am 04.03.2023 um 11:03 Uhr
DKV Ergo

Sie schreiben oben bei Ihren Testkriterien: „ Besteht ein Anspruch auf Rück­trans­port, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert?“
Ihr Testsieger, die DKV bzw. Ergo bietet laut Versicherungsbedingungen diesen sehr wichtigen Punkt nicht an. Auch der Bund der Versicherten legt Wert darauf. Daher verstehe ich nicht weshalb Sie hier die Bestbewertung vergeben haben. Eigentlich müsste dies zu einem Punktabzug führen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.02.2023 um 15:40 Uhr
Ergebnisse noch aktuell?

@Tester421: Wann wir einen neuen Test veröffentlichen können, steht noch nicht fest. Sie können sich auf www.test.de/newsletter/ für unsere Newsletter anmelden.

Am 06.02.2023 um 11:29 Uhr
Ergebnisse noch aktuell?

@Stiftung_Warentest:
Vielen Dank für die Antwort :)
Gibt es denn schon ein (ungefähres) Datum, wann ein neuer Test dazu veröffentlicht wird? Und kann man sich dafür auf eine Art Benachrichtigungs-Newsletter setzen lassen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.02.2023 um 09:53 Uhr
Ergebnisse noch aktuell?

@Tester421: Die Ergebnisse sind nicht mehr für alle Tarife aktuell, der Stichtag der Untersuchung war der 1.2.2020. Zu diesem Zeitpunkt gab es Unterschiede zwischen den Tarifvarianten der beiden Anbieter.
Bei TravelSecure/Würzburger waren die Unterschiede besonders groß:
Die Bedingungen der TravelSecure Young-Tarife wiesen im Unterschied zum Auslandsreisekrankenversicherung 365-Tarif beispielsweise zahlreiche Ausschlüsse auf, hier ein paar Beispiele
- So waren unter anderem Erkrankungen, die 12 Monate vor der Reise behandelt wurden, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Die Behandlung psychischer Erkrankungen (Geistes- und Gemütskrankheiten) war grundsätzlich ausgeschlossen.
- Einzelne Erkrankungen wie HIV-Infektionen und deren Folgen sowie Behandlungen wegen Störungen und Schäden der Fortpflanzungsorgane waren ausgeschlossen.
- Erstattungen für Hilfsmittel gab es nur nach Unfall und auch in begrenzter Höhe.
- Es gab einen generellen Ausschluss für durch innere Unruhen oder Kriege entstandene Erkrankungen oder Unfälle, unabhängig von einer vorherigen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Bei HanseMerkur gab es zum Stichtag unserer Untersuchung (1.2.2020) den von Ihnen aufgeführten Tarif RKL noch nicht. Die Unterschiede zwischen den Tarifen Young Travel (YT-Out) und dem besser bewerteten Tarif Reise-Krankenversicherung waren nicht ganz so groß, dennoch gab es sie zum genannten Stichtag, zum Beispiel:
- Ausschluss für Folgen von Organspenden sowie Ausschluss Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane.
- Provisorischen Zahnersatz gab es nur nach Unfall und nur in begrenzter Höhe.
- Es gab eine einschränkende Bedingung, die vorsah, dass nur "unaufschiebbare" stationäre Behandlungen und Operationen versichert sind.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Ob es diese Unterschiede nach wie vor gibt, wird eine neue Untersuchung der aktuelleren Tarife zeigen.