Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich: Der Reiseschutz ist günstig. Sehr gute Tarife gibt es bereits ab knapp 8 Euro jährlich pro Person.
Vergleich Auslandskrankenversicherung
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Eine Auslandskrankenversicherung braucht jeder, der die Landesgrenzen verlässt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Behandlung und – wenn nötig – auch für den Rücktransport. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammenkommen. Alleine der Rücktransport aus Übersee kann Kosten von mehr als zehntausend Euro verursachen.
Rücktransport: So viel kostet er per Flugzeug
Ein Krankenrücktransport in einem speziellen Ambulanzflugzeug kann ins Geld gehen, etwa aus Thailand mit sage und schreibe 250 000 Euro. Die Summe hängt von der Entfernung ab und davon, wie aufwendig die medizinische Versorgung während des Fluges ist.
Gesetzlich Krankenversicherte sollten vor ihrer Reise unbedingt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen, auch wenn sie nur innerhalb Europas reisen. Die Krankenkasse zahlt für ambulante und stationäre Behandlungen, wenn der Versicherte sich in der EU und in Staaten aufhält, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Aber: Oft rechnen Ärzte im Ausland privat ab, die nächstgelegene Klinik ist eine Privatklinik oder es gibt einen hohen Eigenanteil für gesetzlich Versicherte. Die Kasse übernimmt dann nur einen Teil oder gar nichts, und der Urlauber bleibt auf den Kosten sitzen. In allen anderen Ländern zahlt die Krankenkasse nicht, einen Krankenrücktransport zahlt sie nie.
Auch für Privatversicherte kann sich eine Auslandskrankenversicherung lohnen, da nicht jeder private Krankenversicherer solch einen Rücktransport übernimmt. Außerdem kann sich ein Privatversicherter, der im Urlaub krank wird, so den möglichen Anspruch auf Beitragsrückerstattung am Jahresende erhalten.
Reisekrankenversicherungen im Vergleich: Gute Tarife
Die Spitzenreiter aus unserem Vergleich Reisekrankenversicherung sichern ihre Kunden umfassend gegen Risiken ab und bieten ein breites Leistungsspektrum. Positiv bewertet haben wir unter anderem, wenn Versicherer auf eine Selbstbeteiligung verzichten, der Kunde im Schadensfall also nicht zuzahlen muss.
Ebenfalls positiv ist, wenn auch „medizinisch sinnvolle Rücktransporte“ übernommen werden und nicht nur „medizinisch notwendige“. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behandlung im Urlaubsland nicht möglich ist.
Wann der Familienvertrag für ein Paar günstiger ist
Ab drei Personen lohnt meist ein Familienvertrag. Aber auch für Paare kann er günstiger sein. Damit Sie schnell herausfinden, ob die Kombination von zwei Einzelverträgen oder ein Familienvertrag für Sie preiswerter ist, haben wir Modellkunden entwickelt. Sie können in den Tabellen danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Seniorenpaar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die günstigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzelreisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grundbeitrag.
Den alten Vertrag zu kündigen, kann sich lohnen
Unser Test zeigt: Auslandskrankenversicherungstarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Für Verbraucher mit älteren Verträgen kann es sinnvoll sein, ihren bestehenden Vertrag zu überprüfen und im Zweifel einen neuen abzuschließen.
Auslandskrankenversicherung und Corona
Fast alle Anbieter zahlen.
Wer dieser Tage auf Reisen geht, sollte eine Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben, die auch eine Covid-19-Erkrankung abdeckt. Fast alle Anbieter im Test leisten hier ohne Einschränkungen, auch die Testsieger.
Einige Tarife leisten laut Vertragsbedingungen nicht bei Pandemie oder sie zahlen nicht, wenn für das Urlaubsziel vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.
Einreise nur mit Auslandskrankenversicherung.
Einige Länder verlangen für die Einreise den Nachweis, dass eine Versicherung für eine Covid-19-Erkrankung aufkommt. Teils fordern sie konkrete Deckungssummen.
Auslandskrankenversicherungen leisten aber nur bei Erkrankungen. Wer aufgrund von Isolation oder Quarantäne zusätzliche Aufenthalts- und Rückflugkosten hat, benötigt außerdem eine Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung, die diese Fälle umfasst und das abdecken würde.
Einige Tarife zahlen verordneten Corona-Test.
Auslandskrankenversicherungen gelten je nach Anbieter für höchstens 42 bis 70 Tage Reisedauer. Wenn eine Quarantäne oder ein Ausreiseverbot den Aufenthalt darüber hinaus erfordern, kann es schwierig sein, den Vertrag zu verlängern. Einige Anbieter tun das – aus Kulanz oder gegen Aufpreis.
Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Transportfähigkeit. Ordnet der Arzt aufgrund von Symptomen einen Covid-19-Test an, übernehmen die Versicherer häufig auch den Test. Der Pflichttest für den Rückflug ist aber selbst zu bezahlen.
Reiseveranstalter und Reiseziele mit Corona-Zusatzschutz.
Einige Reiseveranstalter oder Urlaubsziele bieten derzeit kostenfreien Corona-Zusatzschutz an. Das ist auf ihren Homepages zu lesen. Dieser deckt entweder Behandlungskosten bei Covid-19 und den Krankenrücktransport ab oder die Kosten für die Quarantäne und den verspäteten Heimflug – oder beides.
Die Angebote sind aber teils an bestimmte Buchungs- und Reisezeiten gebunden. Da sie nicht bei anderen Erkrankungen greifen, ersetzen sie nicht die reguläre Versicherung. Besser ist zusätzlich ein guter Versicherungsschutz, der Covid-19 einschließt.
Rücktransport: So viel kostet er per Krankenwagen
Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause transportiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung, wie das Beispiel zeigt.
Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslandskrankenversicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen „Spickzettel“ und stecken ihn in ihr Handgepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen und auf was sie achten müssen, um Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Wann die Notfall-Rufnummer wählen
An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kostspielige Behandlungen etwa ein Krankenhausaufenthalt oder ein Rücktransport notwendig werden – und zwar möglichst vor Inanspruchnahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Kooperationspartner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.
Aussagekräftige Belege einfordern
In der Regel geben die Versicherer gegenüber der Klinik eine Kostenübernahmegarantie ab, die oft akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer statt. Manchmal müssen die Urlauber aber auch selbst in Vorleistung gehen, bei kleineren Behandlungen ohnehin.
Die Rechnung reichen sie nach ihrer Rückkehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nachvollziehbaren Quittungen und medizinischen Berichten zu bestehen. Aus ihnen (möglichst in Deutsch oder Englisch) sollten folgende Daten hervorgehen:
Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Diagnose
Behandlungszeitraum
Art der ärztlichen Leistungen/Krankenhausleistungen
Honorar
Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfsmittel
Bei zahnärztlicher Behandlung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.
Tipp: Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Reichen Sie im Nachhinein überhöhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.
Chronisch krank in den Urlaub
Chronisch Kranke sind mit der Auslandskrankenversicherung allein nicht ausreichend geschützt. Denn sie zahlt häufig nicht, wenn eine Behandlung im Ausland vorhersehbar war, und das trifft bei chronischen Krankheiten oft zu. Diese Lücke müssen die Patienten vor der Reise mithilfe ihrer Krankenkasse schließen. Welche Krankenkasse die besten Tarife und den besten Schutz bietet, zeigt unser Krankenkassenvergleich.
Mit der Krankenkasse sprechen
Dialysepatienten oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Multiple Sklerose und Diabetes sollten ihrer Krankenkasse nachweisen, dass sie keine private Versicherung für notwendige Behandlungen ihrer Krankheit im Ausland finden. Sie sollten ein bis drei Ablehnungsschreiben vorlegen, in denen der Versicherer bestätigt, dass er Behandlungskosten für die chronische Krankheit nicht übernimmt. Dann übernimmt die Kasse nach Prüfung die Kosten.
Das sagt das Sozialgesetz
Der Schutz von chronisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetzbuch V in Paragraf 18 festgeschrieben. Für sechs Wochen im Kalenderjahr übernimmt die Kasse auch außerhalb Europas die medizinischen Kosten maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Sie springt auch ein, wenn Menschen mit Vorerkrankungen aus schulischen oder Studiengründen einen außereuropäischen Aufenthalt planen.
Tipp: Auch wenn Sie mit der Krankenkasse nun alles geregelt haben: Eine private Auslandskrankenversicherung brauchen Sie als Chroniker trotzdem. Und zwar für mögliche Notfälle im Ausland, die nichts mit Ihrer Vorerkrankung zu tun haben – seien es Zahnschmerzen, ein Beinbruch oder die Folgen eines Autounfalls.
So prüfen Sie Ihren Reiseschutz
Wenn Sie herausfinden möchten, ob der Schutz Ihrer bisherigen Auslandskrankenversicherung ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen zuschicken lassen und mit unserem Check durchgehen. Er nennt die wichtigsten Merkmale eines guten Reiseversicherungsschutzes. Auslandskrankenversicherungen auf Kreditkarten bieten meist weniger Leistungen und die auch nur eingeschränkt. Wir raten davon ab, Reiseversicherungen über Reiseportale abzuschließen.
Check 1: Allgemeine Bedingungen
So prüfen Sie den Leistungsumfang in jedem Auslandskrankenversicherungsvertrag:
Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
Zahlt er unbefristet bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn die versicherte Reisedauer überschritten ist?
Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche gegenüber anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
Verzichtet der Versicherer auf Obergrenzen für eine Erstattung der Krankheitskosten?
Check 2: Krankenrücktransport
Zahlt der Versicherer bereits, wenn ein Rücktransport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, mindestens aber, sobald der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert?
Lässt er Sie für eine stationäre Behandlung sowohl im Urlaubsland als auch am Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus bringen?
Wird im Falle des Todes während der Reise entweder die Überführung oder die Bestattung vor Ort bezahlt, mindestens in Höhe von bis zu 10 000 Euro?
Check 3: Medizinische Leistungen
Sind die Klauseln verständlich und verwendet der Versicherer keine schwammigen Begriffe, wonach nur „unvorhersehbare“ oder „akute“ Erkrankungen versichert sind?
Schließt er die Leistung nur aus, wenn eine Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor der Reise feststand?
Wird die Behandlung von Vorerkrankungen und chronischen Erkrankungen nicht pauschal ausgeschlossen und bezahlt der Versicherer mindestens die Behandlung einer akuten Verschlechterung?
Verzichtet der Versicherer auf den generellen Ausschluss einzelner Erkrankungen?
Ist die Behandlung psychischer Erkrankungen nicht generell ausgeschlossen, außer Psychotherapie und Psychoanalyse?
Sind Sportverletzungen mitversichert?
Zahlt der Versicherer für notwendige Hilfsmittel etwa Krücken?
Bezahlt er die Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten?
Übernimmt er neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch die Kosten für einen provisorischen Zahnersatz?
Check 4: Leistungen für Schäden durch Krieg, Unruhen, Pandemien, Kernenergie
Verweigert der Versicherer die Leistungen ausschließlich, wenn es vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn Versicherte sich aktiv an den Unruhen beteiligen?
Setzt er keine starren Fristen zum Verlassen des Landes, wenn überraschend Unruhen ausbrechen?
Leistet der Versicherer auch bei Pandemien wie Corona?
Leistet er nach einem Atomunfall?
Check 5: Schutz über die Kreditkarte
Sie haben eine Auslandskrankenversicherung über die Kreditkarte? Klären Sie am besten folgende Fragen:
Beinhaltet die Kreditkarte überhaupt eine Auslandsreisekrankenversicherung? Einige Kreditkarten tragen Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von Reiseveranstaltern angeboten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass solche Karten umfänglichen Schutz auf Reisen bieten. Manchmal ist über solche Karten nur der Reiserücktritt versichert.
Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karteninhaber oder auch Familienmitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karteninhaber verreisen?
Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Und sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden?
Doppelt versichert ist nicht schlimm
Haben Sie ermittelt, dass Ihr alter Vertrag Lücken hat, kündigen Sie diesen und suchen in unserem Vergleich Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen – Jahresverträge für Reisen mit einer Dauer von sechs bis zehn Wochen – einen neuen, besseren Tarif. Sind Sie ein paar Tage oder Wochen doppelversichert, ist das nicht weiter schlimm. Im Schadensfall muss Ihr neuer Versicherer das aber wissen. Bei einer Auslandskrankenversicherung über Ihre Kreditkarte schließen Sie im Zweifel besser eine zusätzliche Police ab. Die besten finden Sie in unserem Vergleich Auslandskrankenversicherung. Für lange Aufenthalte – Dauer von drei Monaten bis zu einem Jahr – bietet test.de den Vergleich Krankenversicherung.
- Wer eine Reise wegen Krankheit kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen kommen dafür auf – bei Covid-19 meist eingeschränkt.
- Nach und nach werden die Corona-Maßnahmen gelockert, auch für Reisen im In- und Ausland. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
Hallo Test Team, die AVB der DKV: ReiseMed Tarif RD Familienversicherung wurde geändert, zu sehen an der von euch getesteten Druckstücknummer 50071879 B 546 (1.22) und der aktuellen 50071879 B 546 (4.22). Könnt ihr die aktuelle AVB denn in die Bewertung einfließen lassen? Nun bin ich mir unsicher was sich zu der von euch testeten AVB geändert hat :/ Herzliche Grüße Lukas
@tobias-air: Die Frage für unsere Bewertung lautete: Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert? Bei der LVM heißt es: "Der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus oder einen anderen Ort im Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts." Da in den Versicherungsbedingungen nicht näher bestimmt ist, wer zu welchen Bedingungen über den Zielort des Rücktransportes entscheidet und damit das genannte Kriterium nicht vollständig erfüllt ist, gab es hier Punktabzug
Bewertung "Rücktransport in geeignetes Krankenh
Hallo Test Team, Eine Frage zu der Beurteilung " Rücktransport in geeignetes Krankenhaus in Deutschland". Der DKV Tarif bekommt hier einen grünen Haken. Der LVM Tarif bekommt ein Graues Kästchen (weil eingeschränkte Leistung). Was führt zu der Abstufung bei der LVM? In den Versicherungsleistungen finde ich als Laie nicht den Unterschied. Zwar anders formuliert aber für mich das gleiche Ergebnis. Können Sie mir hier helfen was bei Ihrer Bewertung bei der LVM zu der Einschränkung führt? LVM: Wir erstatten die Aufwendungen für Ihren Krankenrücktransport, wenn • er medizinisch sinnvoll ist oder • Ihre medizinisch notwendige statio- näre Heilbehandlung voraussichtlich länger als 2 Wochen dauern würde oder • [...] Der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus oder einen anderen Ort im Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. DKV: Wir erstatten auch folgende Aufwendungen für · den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Der Rücktransport erfolgt an den unmittelbar vor Antrit
@dermosi: Wenn Sie sicher gehen wollen, dass die DKV Ihnen die aktuellen Bedingungen zur Verfügung stellt, bitten wir Sie, den Anbieter zu kontaktieren. Verbraucher:innen können nicht davon ausgehen, dass ihre Versicherer ihnen automatisch die besten Bedingungen gewähren.
Guten Tag, meine Familie ist seit 2017 bei dem "Langzeit-Testsieger" DKV im ReiseMed RD Tarif versichert. Muss ich trotzdem aktiv werden - oder werden die ggf. besseren Bedingungen automatisch auch für ältere Verträge wirksam (z.B. über aktualisierte AVBs)? Ansonsten müsste ich jährlich immer zwischen dem 1. und 2. hin- und herwechseln... Vielen Dank, Christof S.
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Hallo Test Team,
die AVB der DKV: ReiseMed Tarif RD Familienversicherung wurde geändert, zu sehen an der von euch getesteten Druckstücknummer 50071879 B 546 (1.22) und der aktuellen 50071879 B 546 (4.22).
Könnt ihr die aktuelle AVB denn in die Bewertung einfließen lassen?
Nun bin ich mir unsicher was sich zu der von euch testeten AVB geändert hat :/
Herzliche Grüße
Lukas
@tobias-air: Die Frage für unsere Bewertung lautete: Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
Bei der LVM heißt es: "Der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus oder einen anderen Ort im Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts." Da in den Versicherungsbedingungen nicht näher bestimmt ist, wer zu welchen Bedingungen über den Zielort des Rücktransportes entscheidet und damit das genannte Kriterium nicht vollständig erfüllt ist, gab es hier Punktabzug
Hallo Test Team,
Eine Frage zu der Beurteilung " Rücktransport in geeignetes Krankenhaus in Deutschland".
Der DKV Tarif bekommt hier einen grünen Haken. Der LVM Tarif bekommt ein Graues Kästchen (weil eingeschränkte Leistung).
Was führt zu der Abstufung bei der LVM?
In den Versicherungsleistungen finde ich als Laie nicht den Unterschied. Zwar anders formuliert aber für mich das gleiche Ergebnis. Können Sie mir hier helfen was bei Ihrer Bewertung bei der LVM zu der Einschränkung führt?
LVM:
Wir erstatten die Aufwendungen für
Ihren Krankenrücktransport, wenn
• er medizinisch sinnvoll ist oder
• Ihre medizinisch notwendige statio-
näre Heilbehandlung voraussichtlich
länger als 2 Wochen dauern würde
oder
• [...]
Der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus oder einen anderen Ort im Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
DKV:
Wir erstatten auch folgende Aufwendungen für
· den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Der Rücktransport erfolgt an den unmittelbar vor Antrit
@dermosi: Wenn Sie sicher gehen wollen, dass die DKV Ihnen die aktuellen Bedingungen zur Verfügung stellt, bitten wir Sie, den Anbieter zu kontaktieren. Verbraucher:innen können nicht davon ausgehen, dass ihre Versicherer ihnen automatisch die besten Bedingungen gewähren.
Guten Tag,
meine Familie ist seit 2017 bei dem "Langzeit-Testsieger" DKV im ReiseMed RD Tarif versichert. Muss ich trotzdem aktiv werden - oder werden die ggf. besseren Bedingungen automatisch auch für ältere Verträge wirksam (z.B. über aktualisierte AVBs)?
Ansonsten müsste ich jährlich immer zwischen dem 1. und 2. hin- und herwechseln...
Vielen Dank,
Christof S.