
Schöne Aussichten. Passiert etwas im Urlaub, schützt eine Reisekrankenversicherung wenigstens vor hohen Kosten. © Getty Images / EyeEm
Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich. Der Reiseschutz (bis zu 70 Tage) ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jährlich pro Person.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung, sobald Sie die Landesgrenzen verlassen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Behandlung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rücktransport. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammenkommen. Allein der Rücktransport aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.
Auslandsreisekrankenversicherung auch sinnvoll für Europa
Auch bei Reisen innerhalb Europas ist der Schutz sinnvoll. Die Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächstgelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigenanteil. Die Kasse übernimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozialabkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrücktransport übernimmt sie nie.
Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Nicht jeder private Krankenversicherer zahlt für einen Rücktransport. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitragsrückerstattung am Jahresende erhalten.
Tarife mit Langzeitschutz
Reisen, die mehr als 70 Tage am Stück dauern, decken die hier untersuchten Tarife meist nicht ab. Unseren Test von Policen mit Langzeitschutz, die bis zu 5 Jahren abdecken, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.
Warum sich der Test Auslandskrankenversicherung für Sie lohnt
97 Tarife im Test
Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 97 Auslandskrankenversicherungstarife für Urlaubsreisen für Einzelpersonen und Familien, darunter Tarife der Axa, Münchner Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr bis zu einer Länge von je sechs bis zehn Wochen.
Testergebnisse
Viele Tarife sind sehr gut, die Testsieger bekommen die Traumnoten 0,6 (Einzelpersonen) und 0,7 (Familien). Der Schutz ist ab knapp 8 Euro im Jahr pro Person zu haben.
Kaufberatung
Wir sagen, welche Auslandskrankenversicherungen für Einzelreisende und Familien die besten sind und zeigen, wo Senioren keine Alterszuschläge zahlen müssen. Die Tarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Es kann sinnvoll sein, dass Sie Ihre bestehende Versicherung überprüfen und im Zweifel eine neue abschließen.
Tarife mit Langzeitschutz
Policen mit Langzeitschutz, die bis zu 5 Jahre abdecken, finden Sie in einem anderen Test der Stiftung Warentest. Worauf hier zu achten ist, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Das können Sie vor dem Freischalten sehen
In der Übersicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Freischalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergebnisse filtern können. Nach dem Freischalten erfahren Sie dann, wie gut die Versicherer leisten, wenn es um die medizinische Versorgung im Urlaub geht, ob sie bei Pandemie zahlen, und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrücktransport gibt.
Reisekrankenversicherungen im Vergleich: Gute Tarife
Die Spitzenreiter aus unserem Vergleich Reisekrankenversicherung sichern ihre Kunden umfassend gegen hohe Kosten bei Erkrankungen im Ausland ab. Sie bieten ein breites Leistungsspektrum und verzichten auf eine Selbstbeteiligung.
Positiv bewertet haben wir auch, wenn „medizinisch sinnvolle Rücktransporte“ übernommen werden und nicht nur „medizinisch notwendige“. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behandlung im Urlaubsland nicht möglich ist.
Wann der Familienvertrag für ein Paar günstiger ist
Ab drei Personen lohnt meist ein Familienvertrag. Aber auch für Paare kann er günstiger sein. Damit Sie schnell herausfinden, ob die Kombination von zwei Einzelverträgen oder ein Familienvertrag für Sie preiswerter ist, haben wir Modellkunden entwickelt. Sie können in den Tabellen danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Seniorenpaar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die günstigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzelreisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grundbeitrag. Danach können Sie die Tarife ebenfalls sortieren.
Auslandskrankenversicherung und Corona
Eine Auslandskrankenversicherung sollte eine Covid-19-Erkrankung abdecken. Das machen fast alle Anbieter im Test. Einige Tarife leisten laut Vertragsbedingungen nicht bei Pandemie oder zahlen nicht, wenn für das Urlaubsziel vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.
Auslandskrankenversicherungen gelten je nach Anbieter für höchstens 42 bis 70 Tage Reisedauer. Wer seine Rückreise verschieben muss, kann Schwierigkeiten haben, den Vertrag zu verlängern. Einige Anbieter tun das – aus Kulanz oder gegen Aufpreis. Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Transportfähigkeit.
So prüfen Sie Ihren Reiseschutz
Wenn Sie herausfinden möchten, ob der Schutz Ihrer bisherigen Auslandskrankenversicherung ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen zuschicken lassen und mit unserer Checkliste durchgehen. Das gilt auch für eine Auslandskrankenversicherung über Ihre Kreditkarte. Ob noch weitere Reiseversicherungen für Sie sinnvoll wären, erfahren Sie in unserem FAQ.
Rücktransport: So viel kann er kosten
Ein Krankenrücktransport in einem speziellen Ambulanzflugzeug kann ins Geld gehen, etwa aus Thailand mit sage und schreibe 250 000 Euro. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause transportiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung, wie das Beispiel weiter unten zeigt. Hier sind es 1 250 Euro.

Ein Krankenrücktransport in einem speziellen Ambulanzflugzeug kann ins Geld gehen. Die Summe hängt von der Entfernung ab und davon, wie aufwendig die medizinische Versorgung während des Fluges ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt


Nach einem bösen Sturz auf der Skipiste oder beim Wandern würde eine Ambulanzfahrt von Österreich nach Deutschland mehr als 1 000 Euro kosten. Im Beispiel beträgt die Entfernung 630 Kilometer. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist
Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslandskrankenversicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und die Versicherungsnummer und stecken ihn in ihr Handgepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.
Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kostspielige Behandlungen, etwa ein Krankenhausaufenthalt oder ein Rücktransport notwendig werden – und zwar möglichst vor Inanspruchnahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Kooperationspartner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.
Aussagekräftige Belege einfordern
In der Regel geben die Versicherer gegenüber der Klinik eine Kostenübernahmegarantie ab, die oft akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer statt. Manchmal müssen die Urlauber aber auch selbst in Vorleistung gehen, bei kleineren Behandlungen ohnehin.
Die Rechnung reichen sie nach ihrer Rückkehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nachvollziehbaren Quittungen und medizinischen Berichten zu bestehen. Aus ihnen (möglichst in Deutsch oder Englisch) sollten folgende Daten hervorgehen:
- Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
- Diagnose
- Behandlungszeitraum
- Art der ärztlichen Leistungen/Krankenhausleistungen
- Honorar
- Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfsmittel
- Bei zahnärztlicher Behandlung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.
Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Reichen Sie überhöhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
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- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.
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@Kippus: Das sehr gute bewertete Produkt wird zum Abschluss über
www.allianz.de
oder
über Allianz-Vertreter angeboten. Der Name lautet ALLIANZ Jahres-Reise-Krankenschutz und die Druckstück-Nummer der Versicherungsbedingungen heißt: 2021-1196_Allianz_RK_JV_1Pers_AVB21-DE-09/2021 (für Einzelpersonen) bzw. 2021-1196_Allianz_RK_JV_Fam_AVB21-DE-09/2021 (für Familien)
Das ausreichend bewertete Produkt wird über
www.allianz-reiseversicherung.de
angeboten.
Dort lautet der Name dann "nur" Jahres-Reise-Krankenschutz und die Druckstück-Nummer der Versicherungsbedingungen ist dazu:
2021-1083-RK_JV_AVB21-DE-06/2021 (für Einzelpersonen und Familien)
Die beiden Tarife der Allianz haben exakt die gleiche Bezeichnung. Wie kann man sie genau unterscheiden? Ich habe den Tarif (R32) ist das der sehr gut bewertete oder der ausreichende Tarif?
@all: Wir möchten alle Leser bitten, uns ausführliche Informationen in solchen Fällen per Mail an die Adresse finanztest@tiftung-warentest.de zu senden. Die Kommentarfunktion lässt wenig Raum für eine ausführliche Darstellung. Eine individuelle Versicherungsberatung ist uns leider nicht möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherungsberatung einer Verbraucherzentrale.
@siriustag21: Es ist immer eine schwierige Situation im Krankheitsfall im Ausland Klarheit über die Regulierung des Versicherungsfalls zu erhalten. Viele Versicherer haben sogenannte Subsidiaritätsklauseln. Da heißt, sie treten erst dann ein, wenn eine andere Versicherung in Vorleistung tritt und übernehmen dann den Rest oder einen Teil davon. Grundsätzlich gilt in der gesamten privaten Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung, das heißt, erst bezahlt der Patient/die Patientin die Rechnung und reicht sie danach zur Erstattung ein. Die meisten PKV-Unternehmen geben inzwischen aber an ihre Kundinnen und Kunden die sogenannte „Card für Privatversicherte“ aus. Wird sie bei der Aufnahme im Krankenhaus vorgelegt, rechnet die Klinik anschließend die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Zuschläge für die meisten Wahlleistungen direkt mit der Versicherung ab. Die Versicherten müssen hierfür also nicht mehr in Vorleistung gehen. Lediglich für die Chefarztbehandlung gilt das übliche Prinzip der Kostenerstattung zunächst durch die Versicherten selbst. Das gilt aber unseres Wissens nur fürs Inland, weil hier Vereinbarungen der Versicherungsgesellschaften mit den jeweiligen Krankenhäusern bzw. deren Dachverbänden zugrunde liegen. Für ein ausländisches Krankenhaus ist die Karte nur der Nachweis, dass jemand überhaupt krankenversichert ist. Worauf privat Krankenversicherte immer ein gesetzliches Anrecht haben, ist eine Kostenübernahmeerklärung für Behandlungskosten von voraussichtlich über 2000 Euro. Das steht in § 192 Absatz 8 Versicherungsvertragsgesetz. Das heißt aber nur, dass der Versicherer gegenüber seinen Kund*innen erklären muss, ob und wie viel er zahlt. Patient*innen können ein ausländisches Krankenhaus aber nicht dazu zwingen, seine Zahlungsfristen so anzupassen, dass sie erst die Rechnung beim Versicherer einreichen können und nach Erhalt des Geldes den Betrag ans Krankenhaus überweisen. Auch gegen das Verlangen nach Vorkasse oder "Depot" kann man wahrscheinlich nichts machen, wenn es nach Schweizer Recht legal ist. Für alle Betroffenen ist das tatsächlich eine sehr schwierige Situation, vor allem wenn sie gerade schwer erkrankt oder verunglückt sind.
Was ein schweizer Arzt über die Spitalrechnungen in der Schweiz schreibt, spricht Bände (siehe Link). Vermeiden Sie als deutsche Privatversicherte in ein schweizer Krankenhaus zu müssen (aus Kostengründen).
https://saez.ch/article/doi/saez.2019.17370