Vergleich Auslands­kranken­versicherung Diese Tarife sichern Sie auf Reisen gut und günstig ab

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Vergleich Auslands­kranken­versicherung - Diese Tarife sichern Sie auf Reisen gut und günstig ab

Schöne Aussichten. Passiert etwas im Urlaub, schützt eine Reisekranken­versicherung wenigs­tens vor hohen Kosten. © Getty Images / EyeEm

Stiftung Warentest zeigt Auslands­kranken­versicherungen im Vergleich. Der Reise­schutz (bis zu 70 Tage) ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jähr­lich pro Person.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslands­kranken­versicherung, sobald Sie die Landes­grenzen verlassen. Die Versicherung über­nimmt die Kosten für eine notwendige Behand­lung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rück­trans­port. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammen­kommen. Allein der Rück­trans­port aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.

Auslands­reisekranken­versicherung auch sinn­voll für Europa

Auch bei Reisen inner­halb Europas ist der Schutz sinn­voll. Die Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behand­lungen in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächst­gelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigen­anteil. Die Kasse über­nimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozial­abkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrück­trans­port über­nimmt sie nie.

Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslands­kranken­versicherung sinn­voll sein. Nicht jeder private Kranken­versicherer zahlt für einen Rück­trans­port. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitrags­rück­erstattung am Jahres­ende erhalten.

Tarife mit Lang­zeit­schutz

Reisen, die mehr als 70 Tage am Stück dauern, decken die hier untersuchten Tarife meist nicht ab. Unseren Test von Policen mit Lang­zeit­schutz, die bis zu 5 Jahren abdecken, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

Warum sich der Test Auslands­kranken­versicherung für Sie lohnt

97 Tarife im Test

Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 97 Auslands­kranken­versicherungs­tarife für Urlaubs­reisen für Einzel­personen und Familien, darunter Tarife der Axa, Münchner Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubs­reisen im Jahr bis zu einer Länge von je sechs bis zehn Wochen.

Test­ergeb­nisse

Viele Tarife sind sehr gut, die Testsieger bekommen die Traumnoten 0,6 (Einzel­personen) und 0,7 (Familien). Der Schutz ist ab knapp 8 Euro im Jahr pro Person zu haben.

Kauf­beratung

Wir sagen, welche Auslands­kranken­versicherungen für Einzel­reisende und Familien die besten sind und zeigen, wo Senioren keine Alters­zuschläge zahlen müssen. Die Tarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Es kann sinn­voll sein, dass Sie Ihre bestehende Versicherung über­prüfen und im Zweifel eine neue abschließen.

Tarife mit Lang­zeit­schutz

Policen mit Lang­zeit­schutz, die bis zu 5 Jahre abdecken, finden Sie in einem anderen Test der Stiftung Warentest. Worauf hier zu achten ist, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

Das können Sie vor dem Frei­schalten sehen

In der Über­sicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Frei­schalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können. Nach dem Frei­schalten erfahren Sie dann, wie gut die Versicherer leisten, wenn es um die medizi­nische Versorgung im Urlaub geht, ob sie bei Pandemie zahlen, und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrück­trans­port gibt.

Reisekranken­versicherungen im Vergleich: Gute Tarife

Die Spitzenreiter aus unserem Vergleich Reisekrankenversicherung sichern ihre Kunden umfassend gegen hohe Kosten bei Erkrankungen im Ausland ab. Sie bieten ein breites Leistungs­spektrum und verzichten auf eine Selbst­beteiligung.

Positiv bewertet haben wir auch, wenn „medizi­nisch sinn­volle Rück­trans­porte“ über­nommen werden und nicht nur „medizi­nisch notwendige“. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behand­lung im Urlaubs­land nicht möglich ist.

Wann der Familien­vertrag für ein Paar güns­tiger ist

Ab drei Personen lohnt meist ein Familien­vertrag. Aber auch für Paare kann er güns­tiger sein. Damit Sie schnell heraus­finden, ob die Kombination von zwei Einzel­verträgen oder ein Familien­vertrag für Sie preis­werter ist, haben wir Modell­kunden entwickelt. Sie können in den Tabellen danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Senioren­paar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die güns­tigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzel­reisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grund­beitrag. Danach können Sie die Tarife ebenfalls sortieren.

Auslands­kranken­versicherung und Corona

Eine Auslands­kranken­versicherung sollte eine Covid-19-Erkrankung abdecken. Das machen fast alle Anbieter im Test. Einige Tarife leisten laut Vertrags­bedingungen nicht bei Pandemie oder zahlen nicht, wenn für das Urlaubs­ziel vor Reise­beginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.

Auslands­kranken­versicherungen gelten je nach Anbieter für höchs­tens 42 bis 70 Tage Reisedauer. Wer seine Rück­reise verschieben muss, kann Schwierig­keiten haben, den Vertrag zu verlängern. Einige Anbieter tun das – aus Kulanz oder gegen Aufpreis. Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Trans­port­fähig­keit.

So prüfen Sie Ihren Reise­schutz

Wenn Sie heraus­finden möchten, ob der Schutz Ihrer bisherigen Auslands­kranken­versicherung ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen zuschi­cken lassen und mit unserer Checkliste durch­gehen. Das gilt auch für eine Auslands­kranken­versicherung über Ihre Kreditkarte. Ob noch weitere Reise­versicherungen für Sie sinn­voll wären, erfahren Sie in unserem FAQ.

Rück­trans­port: So viel kann er kosten

Ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug kann ins Geld gehen, etwa aus Thai­land mit sage und schreibe 250 000 Euro. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause trans­portiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung, wie das Beispiel weiter unten zeigt. Hier sind es 1 250 Euro.

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Ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug kann ins Geld gehen. Die Summe hängt von der Entfernung ab und davon, wie aufwendig die medizi­nische Versorgung während des Fluges ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt

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Nach einem bösen Sturz auf der Skipiste oder beim Wandern würde eine Ambulanz­fahrt von Österreich nach Deutsch­land mehr als 1 000 Euro kosten. Im Beispiel beträgt die Entfernung 630 Kilo­meter. © Stiftung Warentest / René Reichelt

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Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist

Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslands­kranken­versicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und die Versicherungs­nummer und stecken ihn in ihr Hand­gepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.

Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schaden­regulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kost­spielige Behand­lungen, etwa ein Kranken­haus­auf­enthalt oder ein Rück­trans­port notwendig werden – und zwar möglichst vor Inan­spruch­nahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Koope­rations­partner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.

Aussagekräftige Belege einfordern

In der Regel geben die Versicherer gegen­über der Klinik eine Kosten­über­nahme­garantie ab, die oft akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Kranken­haus und Versicherer statt. Manchmal müssen die Urlauber aber auch selbst in Vorleistung gehen, bei kleineren Behand­lungen ohnehin.

Die Rechnung reichen sie nach ihrer Rück­kehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nach­voll­zieh­baren Quittungen und medizi­nischen Berichten zu bestehen. Aus ihnen (möglichst in Deutsch oder Eng­lisch) sollten folgende Daten hervorgehen:

  • Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburts­datum)
  • Diagnose
  • Behand­lungs­zeitraum
  • Art der ärzt­lichen Leistungen/Kranken­haus­leistungen
  • Honorar
  • Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfs­mittel
  • Bei zahn­ärzt­licher Behand­lung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.

Unter­schreiben Sie nichts ohne Rück­sprache mit dem Versicherer. Reichen Sie über­höhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.05.2023 um 08:57 Uhr
Jahres-Reise-Krankenschutz / ALLIANZ Jahres-R...

@Kippus: Das sehr gute bewertete Produkt wird zum Abschluss über
www.allianz.de
oder
über Allianz-Vertreter angeboten. Der Name lautet ALLIANZ Jahres-Reise-Krankenschutz und die Druckstück-Nummer der Versicherungsbedingungen heißt: 2021-1196_Allianz_RK_JV_1Pers_AVB21-DE-09/2021 (für Einzelpersonen) bzw. 2021-1196_Allianz_RK_JV_Fam_AVB21-DE-09/2021 (für Familien)
Das ausreichend bewertete Produkt wird über
www.allianz-reiseversicherung.de
angeboten.
Dort lautet der Name dann "nur" Jahres-Reise-Krankenschutz und die Druckstück-Nummer der Versicherungsbedingungen ist dazu:
2021-1083-RK_JV_AVB21-DE-06/2021 (für Einzelpersonen und Familien)

Kippus am 07.05.2023 um 18:19 Uhr
Wie kann man Allianz Tarife vergleichen?

Die beiden Tarife der Allianz haben exakt die gleiche Bezeichnung. Wie kann man sie genau unterscheiden? Ich habe den Tarif (R32) ist das der sehr gut bewertete oder der ausreichende Tarif?

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2023 um 10:41 Uhr
individuelle Versicherungsfälle

@all: Wir möchten alle Leser bitten, uns ausführliche Informationen in solchen Fällen per Mail an die Adresse finanztest@tiftung-warentest.de zu senden. Die Kommentarfunktion lässt wenig Raum für eine ausführliche Darstellung. Eine individuelle Versicherungsberatung ist uns leider nicht möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherungsberatung einer Verbraucherzentrale.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2023 um 10:39 Uhr
Reisekrankenversicherung/PKV/Ausland

@siriustag21: Es ist immer eine schwierige Situation im Krankheitsfall im Ausland Klarheit über die Regulierung des Versicherungsfalls zu erhalten. Viele Versicherer haben sogenannte Subsidiaritätsklauseln. Da heißt, sie treten erst dann ein, wenn eine andere Versicherung in Vorleistung tritt und übernehmen dann den Rest oder einen Teil davon. Grundsätzlich gilt in der gesamten privaten Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung, das heißt, erst bezahlt der Patient/die Patientin die Rechnung und reicht sie danach zur Erstattung ein. Die meisten PKV-Unternehmen geben inzwischen aber an ihre Kundinnen und Kunden die sogenannte „Card für Privatversicherte“ aus. Wird sie bei der Aufnahme im Krankenhaus vorgelegt, rechnet die Klinik anschließend die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Zuschläge für die meisten Wahlleistungen direkt mit der Versicherung ab. Die Versicherten müssen hierfür also nicht mehr in Vorleistung gehen. Lediglich für die Chefarztbehandlung gilt das übliche Prinzip der Kostenerstattung zunächst durch die Versicherten selbst. Das gilt aber unseres Wissens nur fürs Inland, weil hier Vereinbarungen der Versicherungsgesellschaften mit den jeweiligen Krankenhäusern bzw. deren Dachverbänden zugrunde liegen. Für ein ausländisches Krankenhaus ist die Karte nur der Nachweis, dass jemand überhaupt krankenversichert ist. Worauf privat Krankenversicherte immer ein gesetzliches Anrecht haben, ist eine Kostenübernahmeerklärung für Behandlungskosten von voraussichtlich über 2000 Euro. Das steht in § 192 Absatz 8 Versicherungsvertragsgesetz. Das heißt aber nur, dass der Versicherer gegenüber seinen Kund*innen erklären muss, ob und wie viel er zahlt. Patient*innen können ein ausländisches Krankenhaus aber nicht dazu zwingen, seine Zahlungsfristen so anzupassen, dass sie erst die Rechnung beim Versicherer einreichen können und nach Erhalt des Geldes den Betrag ans Krankenhaus überweisen. Auch gegen das Verlangen nach Vorkasse oder "Depot" kann man wahrscheinlich nichts machen, wenn es nach Schweizer Recht legal ist. Für alle Betroffenen ist das tatsächlich eine sehr schwierige Situation, vor allem wenn sie gerade schwer erkrankt oder verunglückt sind.

siriustag21 am 03.05.2023 um 14:38 Uhr
Auslandskrankenversicherung, schweizer Krankenhaus

Was ein schweizer Arzt über die Spitalrechnungen in der Schweiz schreibt, spricht Bände (siehe Link). Vermeiden Sie als deutsche Privatversicherte in ein schweizer Krankenhaus zu müssen (aus Kostengründen).
https://saez.ch/article/doi/saez.2019.17370