Vergleich Auslands­kranken­versicherung Gute und güns­tige Tarife für Urlaub und Kurz­reise

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Vergleich Auslands­kranken­versicherung - Gute und güns­tige Tarife für Urlaub und Kurz­reise

Schöne Aussichten. Passiert etwas im Urlaub, schützt eine Reisekranken­versicherung wenigs­tens vor hohen Kosten. © Getty Images / EyeEm

Stiftung Warentest zeigt Auslands­kranken­versicherungen im Vergleich. Der Schutz für Reisen bis 70 Tage ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jähr­lich pro Person.

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Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslands­kranken­versicherung, sobald Sie die Landes­grenzen verlassen. Die Versicherung über­nimmt die Kosten für eine notwendige Behand­lung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rück­trans­port. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammen­kommen. Allein der Rück­trans­port aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.

Auslands­reisekranken­versicherung auch sinn­voll für Europa

Auch bei Reisen inner­halb Europas ist der Schutz sinn­voll. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behand­lungen in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächst­gelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigen­anteil. Die Kasse über­nimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozial­abkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrück­trans­port über­nimmt sie nie.

Andere Tarife für lange Reisen

Für lange Reisen, die mehr als 70 Tage am Stück dauern, brauchen Sie andere Tarife. Diese finden Sie in unserem Test von Policen mit Lang­zeit­schutz, die bis zu 5 Jahre abdecken: Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslands­kranken­versicherung sinn­voll sein. Nicht jeder private Kranken­versicherer zahlt für einen Rück­trans­port. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitrags­rück­erstattung am Jahres­ende erhalten.

Warum sich der Test Auslands­kranken­versicherung für Sie lohnt

97 Tarife im Test

Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 97 Auslands­kranken­versicherungs­tarife für Urlaubs­reisen für Einzel­personen und Familien, darunter Tarife der Axa, Münchner Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubs­reisen im Jahr bis zu einer Länge von je vier bis zehn Wochen. Die Verträge verlängern sich in der Regel auto­matisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden.

Test­ergeb­nisse

Viele Tarife sind sehr gut, die Testsieger bekommen die Traumnoten 0,7. Dabei ist sehr guter Schutz nicht teuer: Unter zehn Euro gibt es sehr guten Schutz für Einzel­personen (sechs Tarife im Test). Für weniger als 24 Euro gibt es mehrere sehr gute Tarife für Familien.
Die güns­tigsten sehr guten Tarife sind ab knapp 8 Euro im Jahr für Einzel­personen und für weniger als 19 Euro für Familien zu haben.

Kauf­beratung

Wir sagen, welche Auslands­kranken­versicherungen für Einzel­reisende und Familien die besten sind und zeigen, wo Senioren keine Alters­zuschläge zahlen müssen. Die Tarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Es kann sinn­voll sein, dass Sie Ihre bestehende Versicherung über­prüfen und im Zweifel eine neue abschließen.

Tarife mit Lang­zeit­schutz

Policen mit Lang­zeit­schutz, die bis zu 5 Jahre abdecken, finden Sie in einem anderen Test der Stiftung Warentest. Worauf hier zu achten ist, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

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Das können Sie vor dem Frei­schalten sehen

In der Über­sicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Frei­schalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können. Nach dem Frei­schalten erfahren Sie dann, wie gut die Versicherer leisten, wenn es um die medizi­nische Versorgung im Urlaub geht, ob sie bei Pandemie zahlen, und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrück­trans­port gibt.

Reisekranken­versicherungen im Vergleich: Gute Tarife

Die Spitzenreiter aus unserem Vergleich Reisekrankenversicherung sichern ihre Kunden umfassend gegen hohe Kosten bei Erkrankungen im Ausland ab. Sie bieten ein breites Leistungs­spektrum und verzichten auf eine Selbst­beteiligung.

Positiv bewertet haben wir auch, wenn „medizi­nisch sinn­volle Rück­trans­porte“ über­nommen werden und nicht nur „medizi­nisch notwendige“. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behand­lung im Urlaubs­land nicht möglich ist.

Wann der Familien­vertrag für ein Paar güns­tiger ist

Ab drei Personen lohnt meist ein Familien­vertrag. Aber auch für Paare kann er güns­tiger sein. Damit Sie schnell heraus­finden, ob die Kombination von zwei Einzel­verträgen oder ein Familien­vertrag für Sie preis­werter ist, haben wir Modell­kunden entwickelt. Sie können in den Tabellen danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Senioren­paar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die güns­tigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzel­reisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grund­beitrag. Danach können Sie die Tarife ebenfalls sortieren.

Auslands­kranken­versicherung und Pandemie

Einige Tarife leisten laut Vertrags­bedingungen nicht bei einer Pandemie wie Covid-19 oder zahlen nicht, wenn für das Urlaubs­ziel vor Reise­beginn eine entsprechende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.

Auslands­kranken­versicherungen gelten je nach Anbieter für höchs­tens 28 bis 70 Tage Reisedauer. Dann endet der Schutz. Wer die Rück­reise erst nach Ablauf der maximalen Reisedauer antreten kann, benötigt an sich eine Verlängerung. Das kann schwierig werden. Trägt der Urlauber nach­weislich keine Schuld an der Verzögerung, verpflichten sich einige Anbieter, den Schutz zu verlängern. Andere tun das nur aus Kulanz, gegen Aufpreis oder gar nicht. Es gilt eine Ausnahme: Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Trans­port­fähig­keit.

So prüfen Sie Ihren Reise­schutz

Wenn Sie heraus­finden möchten, ob der Schutz Ihrer bisherigen Auslands­kranken­versicherung ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen zuschi­cken lassen und mit unserer Checkliste durch­gehen. Das gilt auch für eine Auslands­kranken­versicherung über Ihre Kreditkarte. Ob noch weitere Reise­versicherungen für Sie sinn­voll wären, erfahren Sie in unserem FAQ.

Rück­trans­port: So viel kann er kosten

Ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug kann ins Geld gehen, etwa aus Thai­land mit sage und schreibe 250 000 Euro. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause trans­portiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung, wie das Beispiel weiter unten zeigt. Hier sind es 1 250 Euro.

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Ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug kann ins Geld gehen. Die Summe hängt von der Entfernung ab und davon, wie aufwendig die medizi­nische Versorgung während des Fluges ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt

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Nach einem bösen Sturz auf der Skipiste oder beim Wandern würde eine Ambulanz­fahrt von Österreich nach Deutsch­land mehr als 1 000 Euro kosten. Im Beispiel beträgt die Entfernung 630 Kilo­meter. © Stiftung Warentest / René Reichelt

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Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist

Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslands­kranken­versicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und der Versicherungs­nummer und stecken ihn in ihr Hand­gepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.

Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schaden­regulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kost­spielige Behand­lungen, etwa ein Kranken­haus­auf­enthalt oder ein Rück­trans­port notwendig werden – und zwar möglichst vor Inan­spruch­nahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Koope­rations­partner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.

Aussagekräftige Belege einfordern

In der Regel geben die Versicherer gegen­über der Klinik eine Kosten­über­nahme­garantie ab, die oft akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Kranken­haus und Versicherer statt. Manchmal müssen die Urlauber aber auch selbst in Vorleistung gehen, bei kleineren Behand­lungen ohnehin.

Die Rechnung reichen Versicherte nach ihrer Rück­kehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nach­voll­zieh­baren Quittungen und medizi­nischen Berichten zu bestehen. Aus ihnen (möglichst in Deutsch oder Eng­lisch) sollten folgende Daten hervorgehen:

  • Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburts­datum)
  • Diagnose
  • Behand­lungs­zeitraum
  • Art der ärzt­lichen Leistungen/Kranken­haus­leistungen
  • Honorar
  • Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfs­mittel
  • Bei zahn­ärzt­licher Behand­lung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.

Tipp: Unter­schreiben Sie nichts ohne Rück­sprache mit dem Versicherer. Reichen Sie über­höhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.12.2023 um 14:42 Uhr
    DAV-Spezialtarif der TravelSecure/Würzburger

    @Testolinho: Wir haben die Tarifbedingungen, die der DAV mit dem Versicherer für seine Mitglieder ausgehandelt hat, nicht untersucht und können daher keine Aussage zur Qualität der Bedingungen machen.
    Bitte nutzen Sie unsere Checkliste und Punkt 5. Dort haben wir die Punkte aufgezeigt, die wir in den Bedingungen für wichtig erachten. Sie können die Checkliste auch dem DAV / dem Versicherer vorlegen, um Ihnen mitzuteilen, welche Bedingungen der Vertrag erfüllt und welche nicht.
    Kommen Sie zum Ergebnis, dass Sie einen neuen Tarif kaufen möchten, dann finden Sie über unseren Test auch einen Tarif, der die Möglichkeit der Erstattung der Such – und Bergungskosten in Höhe von 25 000 € bietet.
    Die Übernahme der Rettungskosten für die Personensuche nach einem Unfall, wenn dies medizinisch notwendig ist, ist in vielen Tarife mit dabei.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.12.2023 um 14:31 Uhr
    Incoming Krankenversicherung

    @NeddieM: Wir haben die Tarife für den Gästekrankenversicherungsschutz / Incoming-Krankenversicherung nicht getestet. Bitte wenden Sie sich an einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler

  • NeddieM am 04.12.2023 um 00:38 Uhr
    Incoming Krankenversicherung

    Wer im Ausland lebt (nicht EU ) und zu Besuch nach Deutschland kommt, braucht auch eine Krankenversicherung. Incoming Krankenversicherung. Gibt es da schon Tests dazu?

  • Testolinho am 01.12.2023 um 22:55 Uhr
    DAV-Spezialtarif der TravelSecure/Würzburger (6 €)

    Exklusiv für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) bietet die TravelSecure/Würzburger mit dem Tarif "DAV Auslandsreisekrankenversicherung" folgende Eigenschaften:
    - Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen
    - Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
    - weltweite Geltung, außer Heimatland
    - Behandlung als Privatpatient im Ausland
    - keine Altersbeschränkung
    - günstige Familienversicherung
    - Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
    - Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden
    - Keine Selbstbeteiligung
    Mit einer Prämie von lediglich 6 EUR (Einzelpersonen) bzw. 15 EUR (Familien) erscheint dieser Tarif als Ergänzung äußerst attraktiv, da der DAV durch dessen "Alpinen Sicherheitsservice" Rettungskosten bis zu 25.000 EUR übernimmt.
    Offenbar handelt es sich jedoch um ein etwas in die Jahre gekommenes Vertragswerk, die AVB lautet DAV AKV-M 2015.
    Einschätzung Warentest?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.11.2023 um 16:15 Uhr
    Tauchunfall /-verletzung

    @Squicky: Bei vielen Versicherern gibt es keine Ausschlüsse für bestimmten sportlichen Aktivitäten.
    Manche schließen jedoch Verletzungen bei besonders risikoreichen Sportarten aus.
    In der Einzelproduktansicht sieht man das unter "Medizinische Leistungen - Versicherung bei sportlichen Aktivitäten". Steht hier ein "ja", gibt es keine derartigen Ausschlüsse. Steht hier jedoch ein "nein" oder "eingeschränkt", sollte man noch einmal in den Versicherungsbedingungen nachlesen, welche Sportarten ausgeschlossen sind.