Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Krank auf Reisen – die besten Versicherungen

295
Auslands­kranken­versicherung im Vergleich - Krank auf Reisen – die besten Versicherungen

Wichtiger Schutz im Urlaub. Ein Wander­unfall kann viel Geld kosten. Unser Vergleich der Auslands­kranken­versicherung zeigt den besten Schutz. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Unser Vergleich von Auslands­kranken­versicherungen zeigt: Diesen wichtigen Schutz gibt es günstig. Ein sehr guter Tarif kostet unter 8 Euro pro Jahr und Person.

Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 93 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen freischalten

Ob Platz­wunde oder Taucherkrankheit, auch im Urlaub passiert mal etwas weniger Schönes. Schon die Behand­lung einer Platz­wunde in der Türkei kann 450 Euro kosten, bei Versorgung eines Tauchers in einer Dekompressions­kammer in Mexiko werden rasch über 15 000 Euro fällig. Ein Rück­trans­port aus Übersee verursacht nicht selten Kosten von mehr als 100 000 Euro. Wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind, brauchen Sie unbe­dingt eine Auslands­kranken­versicherung. Diese über­nimmt notwendige Behand­lungs­kosten und bezahlt – wenn nötig – auch den Rück­trans­port.

Auch bei Reisen inner­halb Europas ist der Schutz sehr zu empfehlen. Denn die Kasse zahlt zwar für Behand­lungen in Europa und in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen. Oft rechnen Ärzte aber privat ab oder Patienten müssen einen hohen Eigen­anteil zahlen. Die Krankenkasse über­nimmt nur einen Teil oder gar nichts. Die Stiftung Warentest hat Jahres­verträge für Auslands­reisekranken­versicherungen untersucht. Damit sind für wenig Geld alle Reisen im Jahr versichert. Die Unterschiede bei den Leistungen sind jedoch groß.

Warum sich unser Auslands­kranken­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

93 Tarife im Test

Die Stiftung Warentest zeigt die Test­ergeb­nisse für 93 Auslands­kranken­versicherungs­tarife für Urlaubs­reisen für Einzel­personen und Familien, darunter Tarife der Axa, Münchner Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubs­reisen im Jahr bis zu einer Länge von je vier bis zehn Wochen. Die Verträge verlängern sich in der Regel auto­matisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden.

Test­ergeb­nisse

Viele Tarife sind sehr gut, die beste Auslands­kranken­versicherung, unser Testsieger, bekommt die Traumnote 0,6. Das Notenspektrum reicht von Sehr gut bis Ausreichend. Sehr guter Schutz mit sehr guten Leistungen ist nicht teuer: Die güns­tigsten sehr guten Tarife kosten unter 8 Euro im Jahr für Einzel­personen und weniger als 19 Euro für Familien.

Die beste Auslands­kranken­versicherung für Sie

Wir sagen, welche Auslands­kranken­versicherungen für Einzel­reisende und Familien die besten sind und zeigen, wo Senioren keine Alters­zuschläge zahlen müssen. Die Tarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Es kann sinn­voll sein, dass Sie Ihre bestehende Versicherung über­prüfen und im Zweifel eine neue abschließen.

Auch für privat Kranken­versicherte

Nicht jede private Kranken­versicherung über­nimmt einen Rück­trans­port, deshalb kann eine Auslands­kranken­versicherung sinn­voll sein. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen Anspruch auf Beitrags­rück­erstattung erhalten oder eine Selbst­beteiligung sparen.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Finanztest 5/24 zum Download.

Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 93 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen freischalten

Das können Sie vor dem Frei­schalten sehen

In der Über­sicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Frei­schalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können. Nach dem Frei­schalten erfahren Sie dann, wie gut die Versicherer leisten, wenn es um die medizi­nische Versorgung im Urlaub geht, ob sie bei Pandemie zahlen, und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrück­trans­port gibt.

Blick in die Tabelle

Universa uni-RD DFV Auslands­reise­Schutz für Familien DKV Auslands­kranken­ver­sicherung FamilyMed Tarif RDN Ergo Reiseversicherung Jahres-Reisekranken-Ver­sicherung ohne SB Württembergische RKF
Qualitäts­urteil

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

All­gemeine Bedingungen

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Medizi­nische Leis­tungen

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Krankenrück­trans­port, Kinder­betreuung, Über­führung, Bestattung

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Leis­tung bei Krieg, Pandemie, Epi­demie, Kern­energie

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Nach Freischaltung verfügbar

Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

Wann der Familien­vertrag für ein Paar güns­tiger ist

Ab drei Personen lohnt meist ein Familien­vertrag. Aber auch für Paare kann er güns­tiger sein. Damit Sie schnell heraus­finden, ob die Kombination von zwei Einzel­verträgen oder ein Familien­vertrag für Sie preis­werter ist, haben wir Modell­kunden entwickelt. Sie können im Produkt­vergleich danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Senioren­paar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die güns­tigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzel­reisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grund­beitrag. Danach können Sie die Tarife ebenfalls sortieren.

Auslands­reise-Kranken­versicherung für Reisen bis maximal 70 Tage

Jahres­verträge für Auslands­kranken­versicherungen gelten je nach Anbieter für höchs­tens 28 bis 70 Tage Reisedauer. Dann endet der Schutz. Wer die Rück­reise erst nach Ablauf der maximalen Reisedauer antreten kann, benötigt an sich eine Verlängerung. Das kann schwierig werden. Trägt der Urlauber nach­weislich keine Schuld an der Verzögerung, verpflichten sich einige Anbieter, den Schutz zu verlängern. Andere tun das nur aus Kulanz, gegen Aufpreis oder gar nicht. Es gilt eine Ausnahme: Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit. Ob noch weitere Reise­versicherungen für Sie sinn­voll wären, erfahren Sie in unserem FAQ.

Reise­schutz über die Kreditkarte nicht verläss­lich

Nicht zu empfehlen ist es, sich auf den Auslands­kranken­schutz zu verlassen, der eventuell in einer Kreditkarte enthalten ist. Hier ist es beispiels­weise nicht sicher, dass alle Familien­mitglieder versichert sind, die Versicherungs­summe auch für hohe Kosten ausreicht, ein Rück­trans­port über­haupt Bestand­teil des Schutzes ist und ob der Schutz nicht über­haupt nur greift, wenn die Reise über die Karte gebucht wurde. Unsere Empfehlung: Den sehr wichtigen Kranken­versicherungs­schutz für Urlaubs­reisen separat abschließen. Es gibt in unserem Test sehr gute, sehr güns­tige Angebote mit sehr gutem Schutz.

Rück­trans­port ist sehr teuer

Ins Geld gehen kann vor allem auch ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug, etwa aus Thai­land mit sage und schreibe 250 000 Euro. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause trans­portiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung. So kann eine Schien­bein­kopf-Fraktur in Österreich mit Helikopter­abtrans­port vom Berg, Behand­lung und anschließendem Rück­trans­port nach Hause leicht 14 000 Euro und mehr kosten.

Andere Tarife für lange Reisen

Für lange Reisen, die mehr als 70 Tage am Stück dauern, brauchen Sie andere Tarife. Diese finden Sie in unserem Test von Policen mit Lang­zeit­schutz, die bis zu fünf Jahre abdecken: Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 93 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen freischalten

295

Mehr zum Thema

295 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2024 um 17:00 Uhr
    Preiserhöhung Debeka

    @Fragender1: Die Verträge behalten Ihre Gültigkeit bis Sie einen Änderungsnachtrag bekommen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2024 um 14:35 Uhr
    Testergebnisse

    @Fragender1: Wir haben geprüft, ob ein Anspruch auf Rück­trans­port besteht, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert. Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rück­trans­port medizi­nisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar ist?

  • Fragender1 am 03.10.2024 um 09:12 Uhr
    Testergebnisse

    Wenn ich mir die Testergebnisse freischalte (kaufe) sehe ich dann auch z.B. nach wie vielen Tagen des Krankenhausaufenthaltes man einen Anspruch auf Rücktransport in das Heimatland hat? Bei manchen Versicherungen besteht ja der Anspruch schon nach voraussichtlichen 7 Tagen, bei anderen ab 14 Tagen und andere schreiben nichts dazu. Ich finde das sehr wichtig.
    Auch werden für einen Krankenhausbesuch bei manchen Versicherungen die Kosten bereits ab 5 Tagen übernommen, bei anderen müssen es 14 Tage sein und dann gibt es welche die die Kosten nicht übernehmen.

  • Fragender1 am 03.10.2024 um 09:03 Uhr
    Preiserhöhung Debeka

    Die Debeka hat nun einen „Seniorentarif“ eingeführt, der um ein Vielfaches höher ist als der bisherige Preis. Was geschieht mit Altverträgen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.08.2024 um 11:30 Uhr
    Bewertung?

    @eugen2606: Es gibt kein Bewertungskriterium mit der Bezeichnung "Transparenz". Bewertet haben wir die Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen nach den im "So haben wir getestet" beschriebenen Kriterien:
    Sind die Versicherungsbedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze ohne Verschachtelung verwendet, die nicht zu viele Informationen enthalten? Bewertet wurde unter anderem nach dem „Hohenheimer Verständlichkeitsindex“.
    Enthalten die Versicherungsbedingungen alle für den Versicherungsabschluss notwendigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betragsgrenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarifbeschreibungen?
    Entsprechen die Versicherungsbedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinausgehenden Bestimmungen für andere Produkte, die gar nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes sind?
    Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen?
    Sind die Vertragsunterlagen in sich schlüssig? Widersprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarifbeschreibungen oder Produktinformationsblätter in ihren Angaben nicht den Versicherungsbedingungen?
    In diesen Punkten konnte die Ergo Krankenversicherung mit ihren Versicherungsbedingungen überzeugen.
    Zum Krankenrücktransport: ein "medizinisch sinnvoller und vertretbarer" Rücktransport impliziert, dass auch bei einem längeren Krankenhausaufenthalt ein Rücktransport erfolgt, sofern dies medizinisch vertretbar ist.
    Beschrieben haben wir dieses Testkriterium entsprechend so im "So haben wir getestet":
    Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist?
    Daher konnte auch hier eine sehr gute Bewertung beim Punkt "erleichterter Krankenrücktransport" vergeben werden.