
Die Hauptverwaltung der Gasag in Berlin: Das Unternehmen hatte den Grundversorgungspreis drastisch erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband und fordert Erstattung. © picture alliance / Bildagentur-online/Joko
Die Gasag soll einen Teil des extra-hohen Neukunden-Preises in der Grundversorgung herausgeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Unternehmen verklagt.
Alle Fragen im Überblick
- Wer ist berechtigt, an der Gasag-Musterfeststellungsklage teilzunehmen?
- Wie nehme ich als (Ex-)Gasag-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
- Kann ich mich selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
- Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
- Kann ich mich auch wieder abmelden?
Extra-Preis für Neukunden
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Worum geht es bei der Klage?
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Erst stiegen die Gaspreise dramatisch und dann fielen noch Tausende von Discounter-Kunden in die nicht mehr kostendeckende Grundversorgung. Flugs führte die Gasag einen horrend teuren Neukunden-Tarif in der Grundversorgung ein. Mancher Kunde hatte praktisch keine Chance, die Kostenfalle zu umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meint: Der extra teure Tarif ist rechtswidrig. Die für die Grundversorgung zuständigen Energieversorger haben aus Sicht der Verbraucherschützer nicht das Recht, verschiedene Grundversorgungstarife einzuführen. Sinn und Zweck der Grundversorgung sei es, alle Gaskunden zu einem fair kalkulierten Preis zu versorgen.
Was nützt mir die Musterfeststellungsklage?
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Wer ist berechtigt, an der Gasag-Musterfeststellungsklage teilzunehmen?
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Es geht um die Rechte von allen Kunden der Gasag, die von Dezember 2021 an in die damals extra-teure Neukunden-Grundversorgung gefallen sind.
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Wie nehme ich als (Ex-)Gasag-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
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Sie müssen Ihre Rechte zur Musterfeststellungsklage beim Bundesjustizamt anmelden. Am schnellsten und einfachsten geht das über das Online-Formular der Behörde dafür. Sie können sich aber auch ein Papier-Formular schicken lassen. Die Postanschrift der Behörde: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn. Fragen zum Musterfeststellungsklageregister und zur Anmeldung von Rechten beantwortet die Behörde unter Telefon 02 28 / 99 410–68 80.
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Kann ich mich selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?
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Sie können sich selbst anmelden und müssen dafür keinen Anwalt einschalten. Das Formular ist schnell und leicht ausgefüllt. Schreiben Sie unter „IV. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“:
Ich bin in im Monat/Jahr in die Grundversorgung der Gasag gefallen. Meine Gaszählernummer lautet: NNNNNN. Ich musste für das Gas viel mehr Geld bezahlen, als Kunden, die vorher bereits in der Gasag-Grundversorgung waren. Ich bin der Meinung, dass die Gasag mir einen Teil des Geldes erstatten muss.
Das Feld „V. Betrag der Forderung“ können Sie leer lassen. Nennen Sie dort sonst die Differenz der Gasrechnung, die Sie bezahlen sollten, zu dem, was die Gasag ihren Alt-Kunden in der Grundversorgung in Rechnung gestellt hätte.
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Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
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Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest, dass die Gasag Ihnen einen Teil des Geldes erstatten muss. Sie müssen auch nur so viel bezahlen wie andere Kunden in der Gasag-Grundversorgung.
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Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
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Theoretisch ja. Das Urteil bindet alle Verbraucher, die ihre Rechte angemeldet haben. Das heißt auch: Sollte die Klage als unbegründet abgewiesen werden, können Sie keine Erstattung mehr von der Gasag fordern, auch wenn das Unternehmen in anderen Fällen rechtskräftig dazu verurteilt werden sollte. Wir halten es allerdings für praktisch ausgeschlossen, dass es so kommt.
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Kann ich mich auch wieder abmelden?
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Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Musterfeststellungsklage bis zum Tag der ersten Gerichtsverhandlung in der Sache zurücknehmen. Wann das sein wird, ist noch nicht bekannt. Es wird mindestens Monate dauern, bis die Verhandlung stattfindet. Wenn Sie sich rechtzeitig wieder abmelden, sind Sie nicht an das Urteil gebunden. Die Verjährung ihrer Rechte läuft sechs Monate nach der Abmeldung weiter.
Wie fordere ich selbst Erstattung?
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Was gilt, wenn ich mich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte?
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Sie können Ihre Rechte dann individuell geltend machen, indem Sie selbst Erstattung des Preisunterschiedes zwischen dem besonderen Neukunden-Tarif der Gasag und dem normalen Grundversorgungssatz fordern. Wenn die Gasag sich weigert, können Sie entweder den für die Gasag zuständigen Ombudsmann einschalten oder gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen. Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
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Wie lange habe ich Zeit für die Forderung der Erstattung des überhöhten Preises?
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Ihre Rechte wegen bereits 2021 gezahlter Beträge verjähren frühestens am 31. Dezember 2024. Haben Sie erst 2022 gezahlt, ist sogar mindestens bis Ende 2025 Zeit.
Klage beim Kammergericht in Berlin
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Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Gasag?
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Zuständig ist das Kammergericht. So heißt das Oberlandesgericht in Berlin. Zu entscheiden haben die Richter im 1. Senat.
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Hat sich das Gericht bereits zur Klage geäußert?
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Nein, das Gericht hat sich noch nicht geäußert. Es hat bisher nur die Zulässigkeit der Klage geprüft und die Eintragung der Klage ins Register beim Bundesjustizamt angeordnet.
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Wo erfahre ich weitere Einzelheiten zur Gasag-Musterklage?
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Der vzbv informiert unter www.musterfeststellungsklagen.de/gasag. Die amtlichen Informationen zur Klage bekommen Sie im Musterfeststellungsklageregister des Bundesjustizamts. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.
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@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.
Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen
Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 800 4424244
Fax: +49 6150 133 199
E-Mail: info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.