Muster­fest­stellungs­klagen

Muster­fest­stellungs­klage gegen die Gasag

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Muster­fest­stellungs­klagen - Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren

Die Haupt­verwaltung der Gasag in Berlin: Das Unternehmen hatte den Grund­versorgungs­preis drastisch erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundes­verband und fordert Erstattung. © picture alliance / Bildagentur-online/Joko

Die Gasag soll einen Teil des extra-hohen Neukunden-Preises in der Grund­versorgung heraus­geben. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband hat das Unternehmen verklagt.

Extra-Preis für Neukunden

Worum geht es bei der Klage?

Erst stiegen die Gaspreise dramatisch und dann fielen noch Tausende von Discounter-Kunden in die nicht mehr kosten­deckende Grund­versorgung. Flugs führte die Gasag einen horrend teuren Neukunden-Tarif in der Grund­versorgung ein. Mancher Kunde hatte praktisch keine Chance, die Kostenfalle zu umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) meint: Der extra teure Tarif ist rechts­widrig. Die für die Grund­versorgung zuständigen Energieversorger haben aus Sicht der Verbraucherschützer nicht das Recht, verschiedene Grund­versorgungs­tarife einzuführen. Sinn und Zweck der Grund­versorgung sei es, alle Gaskunden zu einem fair kalkulierten Preis zu versorgen.

Was nützt mir die Muster­fest­stellungs­klage?

Wer ist berechtigt, an der Gasag-Muster­fest­stellungs­klage teil­zunehmen?

Es geht um die Rechte von allen Kunden der Gasag, die von Dezember 2021 an in die damals extra-teure Neukunden-Grund­versorgung gefallen sind.

Wie nehme ich als (Ex-)Gasag-Kunde an der Muster­fest­stellungs­klage teil?

Sie müssen Ihre Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage beim Bundes­justiz­amt anmelden. Am schnellsten und einfachsten geht das über das Online-Formular der Behörde dafür. Sie können sich aber auch ein Papier-Formular schi­cken lassen. Die Post­anschrift der Behörde: Bundes­amt für Justiz, 53094 Bonn. Fragen zum Muster­fest­stellungs­klage­register und zur Anmeldung von Rechten beant­wortet die Behörde unter Telefon 02 28 / 99 410–68 80.

Kann ich mich selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?

Sie können sich selbst anmelden und müssen dafür keinen Anwalt einschalten. Das Formular ist schnell und leicht ausgefüllt. Schreiben Sie unter „IV. Gegen­stand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts­verhält­nisses“:
Ich bin in im Monat/Jahr in die Grund­versorgung der Gasag gefallen. Meine Gaszählernummer lautet: NNNNNN. Ich musste für das Gas viel mehr Geld bezahlen, als Kunden, die vorher bereits in der Gasag-Grund­versorgung waren. Ich bin der Meinung, dass die Gasag mir einen Teil des Geldes erstatten muss.
Das Feld „V. Betrag der Forderung“ können Sie leer lassen. Nennen Sie dort sonst die Differenz der Gasrechnung, die Sie bezahlen sollten, zu dem, was die Gasag ihren Alt-Kunden in der Grund­versorgung in Rechnung gestellt hätte.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest, dass die Gasag Ihnen einen Teil des Geldes erstatten muss. Sie müssen auch nur so viel bezahlen wie andere Kunden in der Gasag-Grund­versorgung.

Kann die Muster­fest­stellungs­klage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Das Urteil bindet alle Verbraucher, die ihre Rechte angemeldet haben. Das heißt auch: Sollte die Klage als unbe­gründet abge­wiesen werden, können Sie keine Erstattung mehr von der Gasag fordern, auch wenn das Unternehmen in anderen Fällen rechts­kräftig dazu verurteilt werden sollte. Wir halten es allerdings für praktisch ausgeschlossen, dass es so kommt.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage bis zum Tag der ersten Gerichts­verhand­lung in der Sache zurück­nehmen. Wann das sein wird, ist noch nicht bekannt. Es wird mindestens Monate dauern, bis die Verhand­lung statt­findet. Wenn Sie sich recht­zeitig wieder abmelden, sind Sie nicht an das Urteil gebunden. Die Verjährung ihrer Rechte läuft sechs Monate nach der Abmeldung weiter.

Wie fordere ich selbst Erstattung?

Was gilt, wenn ich mich nicht an der Muster­fest­stellungs­klage beteiligen möchte?

Sie können Ihre Rechte dann individuell geltend machen, indem Sie selbst Erstattung des Preis­unterschiedes zwischen dem besonderen Neukunden-Tarif der Gasag und dem normalen Grund­versorgungs­satz fordern. Wenn die Gasag sich weigert, können Sie entweder den für die Gasag zuständigen Ombudsmann einschalten oder gericht­lich gegen das Unternehmen vorgehen. Dazu sollten Sie einen Rechts­anwalt einschalten.

Wie lange habe ich Zeit für die Forderung der Erstattung des über­höhten Preises?

Ihre Rechte wegen bereits 2021 gezahlter Beträge verjähren frühestens am 31. Dezember 2024. Haben Sie erst 2022 gezahlt, ist sogar mindestens bis Ende 2025 Zeit.

Klage beim Kammerge­richt in Berlin

Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Gasag?

Zuständig ist das Kammerge­richt. So heißt das Ober­landes­gericht in Berlin. Zu entscheiden haben die Richter im 1. Senat.

Hat sich das Gericht bereits zur Klage geäußert?

Nein, das Gericht hat sich noch nicht geäußert. Es hat bisher nur die Zulässig­keit der Klage geprüft und die Eintragung der Klage ins Register beim Bundes­justiz­amt ange­ordnet.

Wo erfahre ich weitere Einzel­heiten zur Gasag-Musterklage?

Der vzbv informiert unter www.musterfeststellungsklagen.de/gasag. Die amtlichen Informationen zur Klage bekommen Sie im Musterfeststellungsklageregister des Bundesjustizamts. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.

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243 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.

guenter.he am 22.05.2022 um 21:49 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen

M_Schmalzbauer am 08.09.2021 um 18:40 Uhr
Verweigerung von Volkswagen bei SKODA Kfz?

Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon:  +49 800 4424244
Fax:          +49 6150 133 199
E-Mail:     info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?

Flugrecht am 08.07.2021 um 07:56 Uhr
Neue Musterfeststellungsklage

Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 04.01.2021 um 12:24 Uhr
Forderungsschreiben Reaktion

@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.