
Der Bundesgerichtshof (BGH). Im Frühjahr 2021 urteilte er: Banken und Sparkassen müssen Kontogebühren in Höhe von etlichen Milliarden Euro erstatten. Das Landgericht Trier ergänzte: Alle rechtswidrigen Zahlungen innerhalb der letzten zehn Jahre sind zu erstatten. © picture alliance/dpa
Bankkunden steht die Erstattung rechtswidriger Gebührenerhöhungen zu. Doch viele Banken mauern. test.de erklärt, wie Sie sich Ihr Recht auf Erstattung sichern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt: Änderungen der Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen samt aller Preiserhöhungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung unwirksam. Es reicht nicht aus, Kundinnen und Kunden die neuen Bedingungen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Die Folge: Alle Gebührenerhöhungen vor Verkündung des Urteils waren unwirksam. Sparkassen und Banken müssen die über die ursprünglich vereinbarten Gebühren hinaus gezahlten Beträge erstatten – bis zehn Jahre zurück. So hat es jüngst das Landgericht Trier entschieden.
Die Landgerichte Dessau-Roßlau und Hannover haben in einem Eilverfahren auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ergänzt: Die Unterschrift unter einen Überweisungsauftrag oder die fortgesetzte Nutzung des Kontos dürfen Banken und Sparkassen nicht als Zustimmung zu den aktuellen Kontobedingungen werten.
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@Stiftung_Warentest: Die Frage der Verjährung war ein Teil der Begründung, dass keine Schlichtung vorgenommen wurde. Ein anderer Teil war die Frage, ob die Regelung zur Entgelterhöhung überhaupt auch auf den Fall der Bonuspunkte angewendet werden kann, und dann war noch ein weiterer Punkt die Frage, ob die Commerzbank hier zuständig sei oder nicht. Gerade in den beiden letzten Punkten hatte ich mir eigentlich eine Klärung erhofft.
Das wollte ich nur noch klarstellen.
@alle: Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!
@robfra: Wir hatten befürchtet, dass die Schlichtungsstellen sich zur Verjährung wegen grundsätzlicher Bedeutung wie in den Verfahrensordnungen vorgesehen nicht äußern. Immerhin: Die Verjährung ist bis sechs Monate nach Ende des Schlichtungsverfahrens gestoppt. Wir hoffen, dass bald verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen kommen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt: Die Verjährung beginnt erst, wenn Bausparer/innen von der Unwirksamkeit der Gebührenregelung erfahren haben oder davon erfahren konnten.
@Stiftung_Warentest: Zu meinem Beitrag bzw. Ihrer Antwort vom 28.04.2022 möchte ich noch ein Update geben. Ich habe inzwischen die Antwort der Ombudsfrau der privaten Banken zu meinem Schlichtungsverfahren erhalten. Zu meiner Überraschung ist die Entscheidung darin: "Von einer Schlichtung wird abgesehen." Weiter "Denn es sind Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung betroffen, deren Entscheidung der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten ist (§ 4 Abs. 2a der Verfahrensordnung)."
Die gesamte Begründung ist zu lang, ich kann sie Ihnen bei Interesse aber gerne zusenden.
@Daswirdnixmehr: Es ärgert uns sehr, dass die Sparkassen die Erstattung der Gebühren zum großen Teil verweigern. Wir halten das für klar rechtswidrig.
Es wird auch nicht besser dadurch, dass die meisten Verbraucherinkassoangebote dazu nicht oder allenfalls in wenigen Fällen funktioniert haben. Dass das nichts mehr wird, glauben wir allerdings nicht. Spätestens die Musterklagen gegen die Sparkassen Berlin und Köln-Bonn werden bestätigen: Die Sparkassen müssen die Gebühren in vollem Umfang wieder herausgeben und nicht bloß die Differenz zu dem, was vor drei Jahren galt.