
Ob neue Gebühren für Überweisungen auf Papier oder fiese Überziehungsregeln fürs Girokonto: Der Ärger der Bankkunden wächst. test.de nennt zehn Gebührenfallen, die in den vergangenen Monaten für Ärger und Schlagzeilen gesorgt haben – und sagt, was Sie tun können, damit Banken Sie bei Ihren Geldgeschäften nicht zu sehr auspressen.
1. Die Bank hat bei der Vergabe von Krediten Bearbeitungsgebühren von Ihnen kassiert
Viele Kreditinstitute haben zu Unrecht Bearbeitungsgebühren von ihren Kreditkunden kassiert: Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Gebühren bei Ratenkrediten im Mai und Oktober 2014 für rechtswidrig. Die Richter argumentierten, dass es sich nicht um eine Dienstleistung für die Kunden handle. Es liege vielmehr im Interesse der Bank, die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers zu prüfen und den Vertragsabschluss vorzubereiten.
Was Sie tun können: Die Kreditinstitute müssen die Bearbeitungsgebühren erstatten und auch herausgeben, was sie mit den Beträgen erwirtschaftet haben. Das gilt sowohl für Kredite, die schon zurückgezahlt sind, als auch für Kredite, die noch nicht vollständig getilgt wurden. Haben Sie aber schon vor 2012 Bearbeitungsgebühren gezahlt und bislang nichts unternommen, werden sich die Banken weigern, das Geld zu erstatten, weil die Forderung verjährt sei. Das dürfen sie. Die Erstattungsforderung verjährt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Gebühr bezahlt wurde. Bei Gebühren aus dem Jahr 2011 konnten Sie die Verjährung also nur bis zum 31. Dezember 2014 stoppen. Wollen Sie Gebühren zurück, die Sie 2012 gezahlt haben, müssen Sie bis zum 31. Dezember 2015 rechtliche Schritte einleiten.
Musterbrief. Finanztest stellt einen Musterbrief bereit, der zeigt, wie Sie am besten Gebühren ab dem Jahr 2012 zurückfordern. Der Brief enthält auch Formulierungsvorschläge, wie Sie weitere Bearbeitungsgebühren zurückfordern, nämlich bei Krediten für freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten, bei KfW-Krediten und bei Bauspardarlehen. In diesen Fällen werden die Kreditgeber Erstattungsforderungen abbügeln. Noch ist nicht höchstrichterlich geklärt, ob auch diese Bearbeitungsgebühren rechtswidrig sind oder nicht.
Gerichtsurteile. Amtsgerichte haben Bausparkassen bereits verurteilt, Darlehensgebühren zu erstatten: Am 17. April 2015 war das in Ludwigsburg bei Wüstenrot (Az. 10 C 133/15) und bei der BSQ Bauspar AG am 19. März 2015 in Nürnberg (Az. 34 C 8887/14) der Fall. Manchmal ist noch nicht einmal geklärt, ob es sich bei bestimmten Entgelten überhaupt um Bearbeitungsgebühren handelt, zum Beispiel bei der Targobank. Sie verlangt wörtlich „einmalige laufzeitunabhängige Individualbeiträge“. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Bank mehrfach zur Erstattung verurteilt (zum Beispiel Az. 54 C 11313/ 14). Das Landgericht Düsseldorf hat im Mai 2015 in einem Fall darauf hingewiesen, dass es eine solche Verurteilung bestätigen und die Berufung zurückweisen will. Es kann aber noch dauern, bis es BGH-Entscheidungen zu allen strittigen Fragen gibt. Wenn Sie bis dahin nichts unternehmen, laufen Sie Gefahr, Ihre Forderung nicht mehr durchsetzen zu können. Der Finanztest-Musterbrief enthält daher eine Bitte an den Kreditgeber, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Rechner. Es ist kompliziert, den Betrag auszurechnen, der Ihnen zusteht. Nutzen Sie dafür den kostenlosen Rechner des Instituts für Finanzdienstleistungen.
2. Die Postbank führt eine Gebühr dafür ein, dass Kunden Überweisungsformulare aus Papier nutzen
Die Postbank verlangt seit dem 1. Mai beim Girokontomodell „Giro plus“ 99 Cent für jeden schriftlichen Auftrag ihrer Kunden. Geben sie ihn online oder über das Telefon auf, bleibt er gebührenfrei. Nur für Kunden, die ein „Giro extra plus“-Konto haben, bleiben Aufträge auf Papierformularen kostenlos. Auch andere Kreditinstitute verlangen mehr Geld für Aufträge in Papierform als für Aufträge, die online aufgegeben wurden.
Was Sie tun können: Sind Sie GiroPlus-Kunde und wollen oder können weder Internet noch Telefon nutzen, müssen Sie erst einmal zahlen. Sie sollten sich die Erstattung der Gebühren aber für den Fall vorbehalten, dass die Gebühr für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt wird.
Gerichtsverfahren. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden ist überzeugt, dass die neue Postbank-Gebühr unzulässig ist. Mit ihrem ersten Abwehrversuch ist sie aber gescheitert. Am 20. Mai 2015 hat sie ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln zurückgenommen, weil ihn der Vorsitzende Richter für aussichtslos hielt. Die Schutzgemeinschaft hält die Gebühr aber weiter für rechtswidrig. Sie will jetzt gegen ähnliche Gebühren anderer Banken und Sparkassen klagen. Wenn sie Erfolg damit hat, könnte indirekt auch die Postbank-Gebühr kippen.
Musterbrief. Finanztest stellt einen Musterbrief bereit, mit dem Sie Ihre Zahlung der Gebühren unter Vorbehalt stellen können. Wenn Sie schon älter und ein Stammkunde sind, können Sie die Postbank auch bitten, in Ihrem Fall kulant zu sein und auf die neue Gebühr zu verzichten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
3. Banken und Sparkassen haben bei Girokonten einen „Preis pro Buchungsposten“ vereinbart
Unwirksam sind Klauseln, die einen „Preis pro Buchungsposten“ bei Girokonten vorsehen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2015 hervor (Az. XI ZR 174/13). In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen eine Raiffeisenbank geklagt und recht bekommen. Vor allem Volksbanken und Sparkassen haben diese Klausel verwendet. Die Richter hielten sie für rechtswidrig und damit für unwirksam, weil nicht nur übliche Kontobewegungen zu „Buchungsposten“ zählen, sondern zum Beispiel auch Korrekturen von Fehlern, die das Kreditinstitut zu verantworten hat. Zur Fehlerkorrektur sind Banken gesetzlich verpflichtet. Es kann nicht sein, dass Kunden die Kosten tragen.
Was Sie tun können: Sie können alle Gebühren zurückfordern, die Ihnen auf dieser Grundlage abgezwackt wurden. Wichtig: In den Geschäftsbedingungen muss wörtlich „Preis pro Buchungsposten“ stehen. Gesondert vereinbarte Gebühren sind davon ausgenommen. Sie können noch bis Ende 2015 verlangen, dass Sie das zurückbekommen, was Ihnen seit 1. Januar 2012 als „Preis pro Buchungsposten“ abgeknöpft wurde. Denn die Forderung, die Gebühren eines Jahres zu erstatten, verjährt erst nach Ablauf von drei weiteren Jahren.
Musterbrief. Der Musterbrief von Finanztest zeigt, wie Sie Erstattungen fordern können.
4. Eine Bank fordert einen hohen Betrag als Verzugsschaden, wenn die Kreditrate nicht pünktlich eingeht
Wenn ein Bankkunde Kreditraten oder andere Verpflichtungen nicht fristgerecht bezahlt, fordern die Kreditinstitute einen Ersatz für den Schaden, den sie durch den Verzug erleiden. Das steht ihnen auch grundsätzlich zu. Sie dürfen den Betrag, den sie dafür fordern, aber nicht nach Belieben festsetzen.
Gerichtsurteile. Gerichte haben immer wieder geurteilt, dass sich Gläubiger bei säumigen Schuldnern an den Kosten orientieren müssen, die wegen des Zahlungsverzugs entstehen, also zum Beispiel an Kosten für Verzugszinsen, Porto und Papier. Sie fanden bei einer ersten Mahnung 3 bis maximal 5 Euro für den zusätzlichen Aufwand angemessen. Banken verlangen aber zum Teil mehr, selbst wenn nur kleine Beträge nicht fristgerecht eingehen. Verbraucher berichten zum Beispiel, ihnen habe die Santander Consumer Bank 19,50 Euro abgeknöpft. Die Bank teilte mit, dass sie seit Februar 2015 „aus Kulanz- und Kundenbindungsgründen“ die Schadensbeträge bei Verzug individuell berechne, aber jeweils maximal auf 5,50 Euro deckele.
Was Sie tun können: Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Wenn sie sich stur zeigt, können Sie sich an die für die Banken und Sparkassen zuständigen Beschwerdestellen wenden. Rat bekommen Sie auch bei Verbraucherzentralen.
5. Die Deutsche Bank kassiert eine Pauschalgebühr für das Überziehen des Dispolimits
Viele Banken räumen ihren Kunden ein Limit ein, bis zu dem sie ihr Girokonto überziehen dürfen. Es ist aber nicht empfehlenswert, diese Dispokredite zu nutzen, denn die Zinsen sind oft hoch. Überziehen die Kunden ihr Konto über das Dispolimit hinaus, verlangen einige Banken noch höhere Zinsen dafür, dass sie dieses Minus dulden. Einige Banken wie Deutsche Bank, Norisbank und Targobank verlangen sogar einen Mindestbetrag für eine geduldete Überziehung. Sie verzichten nur dann darauf, wenn die Sollzinsen den Mindestbetrag übersteigen. Hat ein Kunde keinen Dispo, gilt jedes Minus als geduldete Überziehung. Selbst ein Minibetrag im Minus löst die Pauschalgebühr aus und wird zur Kostenfalle.
Gerichtsverfahren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat daher gegen die Deutsche Bank geklagt. Sie verlangt mindestens 6,90 Euro im Quartal, wenn Kunden bei ihrem Girokonto ihr Dispolimit in diesem Zeitraum mindestens einmal überschreiten – und sei es nur um 1 Euro für einen einzigen Tag. Am 4. Dezember 2014 haben die Verbraucherschützer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main recht bekommen (Az. 1 U 170/13). Die Pauschale ist nach Auffassung des Gerichts sittenwidrig, weil sie bei einer geringfügigen Überziehung „außerhalb jedes Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung“ steht. Die Deutsche Bank hat Revision gegen das Urteil beim BGH eingelegt (Az. XI ZR 9/15).
Was Sie tun können: Müssen Sie die Gebühr zahlen, stellen Sie das unter Vorbehalt. Nutzen Sie den Dispokredit häufiger oder überziehen das Konto sogar über das Dispolimit hinaus? Dann sollten Sie überlegen, Ihre Ausgaben besser zu planen, damit das nicht mehr passiert.
6. Die Bank fordert Gebühren für Ein- und Auszahlungen und das Zählen von Kleingeld
Neuerdings ist das erlaubt. Früher durften Ein- und Auszahlungen auf das eigene Konto nichts kosten. Nach neuer Lesart ist eine Ein- oder Auszahlung ein „Zahlungsdienst“, für den die Banken Geld nehmen dürfen. Die Kreditinstitute sind außerdem dazu verpflichtet, Münzen auf Echtheit und Zustand zu überprüfen. Auch dafür dürfen sie Gebühren erheben. Bei Kindern zeigen sich die Banken kulant: Sie dürfen ihr Sparschwein gebührenfrei schlachten.
Was Sie tun können: Erkundigen Sie sich vorher, ob die Bank etwas verlangt, und wenn ja: wie viel.
7. Das Kreditinstitut will Geld, wenn es Kunden über eine geplatzte Lastschrift informiert
Früher durften Banken kein Geld dafür nehmen, wenn sie Kunden über eine geplatzte Lastschrift informierten. Das hat sich vor mehr als einem Jahr geändert. Seit 1. Februar 2014 gilt für Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich das Sepa-Verfahren. Sepa ist die Abkürzung für den englischen Begriff Single Euro Payments Area, zu Deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Bei den neuen Sepa-Lastschriften dürfen die Banken etwas dafür verlangen, wenn sie Kunden über geplatzte Lastschriften informieren, zum Beispiel 3 Euro.
Was Sie tun können: Wenig, solange sich die Banken an den Kosten orientieren, die ihnen bei der Information tatsächlich entstehen. Sorgen Sie am besten immer für ausreichend Deckung auf dem Konto.
8. Der Antrag für die Barclaycard sieht eine Teilzahlung vor. Für den offenen Saldo fallen hohe Zinsen an
Viele Kreditkartenkunden begleichen ihre Ausgaben nach jeder Abrechnung. Sie lassen keine Kreditkartenschulden stehen. Wenn sie beispielsweise eine Barclaycard der Barclays Bank beantragen, passiert ihnen das aber vielleicht ungewollt. Denn die Antragsformulare sehen als Standard eine Teilzahlung vor. Pro Monat zieht Barclaycard am Fälligkeitstag nur 2 Prozent des Gesamtsaldos per Lastschrift ein, mindestens aber 15 Euro. Als monatlichen Zinssatz für Einkäufe und Überweisungen führt Barclaycard 1,33 Prozent auf. Aufs Jahr gerechnet werden somit mehr als 18 Prozent Effektivzinsen auf den jeweils offenen Kreditbetrag fällig.
Was Sie tun können: Wollen Sie mit Ihrer Barclaycard alles direkt begleichen und den offenen Betrag nicht jedes Mal bis zum Fälligkeitstag manuell überweisen, lassen Sie die Voreinstellung von 2 auf 100 Prozent ändern. Das geht online oder telefonisch.
9. Die DKB wirbt mit kostenlosem Abheben weltweit. Das gilt aber nicht für ihre Girokarte
Die DKB Bank wirbt damit, dass Kunden weltweit kostenlos Geld vom Girokonto abheben können. Das gilt aber nur, wenn sie die Kreditkarte DKB-Visa-Card nutzen. Viele Bankkunden sind es gewohnt, nicht mit der Kreditkarte, sondern mit der Girokarte Geld abzuheben. Wenn aber DKB-Kunden ihre Girokarte an Geldautomaten anderer Banken in Deutschland einsetzen, müssen sie das Kundenentgelt zahlen, das ihnen der jeweilige Automatenbetreiber anzeigt. Im Ausland kostet die Abhebung sogar 1 Prozent der gewünschten Summe, mindestens aber 10 Euro.
Was Sie tun können: Nutzen Sie die DKB-Visa-Card, nicht die Girokarte, und wählen Sie einen Geldautomaten mit Visa-Symbol. Die meisten Automaten haben das. Mit der DKB-Visa-Card kostet es dann nichts, Bargeld an Geldautomaten im In- und Ausland abzuheben. Wenn Geldautomatenbetreiber im Ausland die Kreditkarte mit Entgelten belasten, erstattet die DKB diese auf Antrag – außer bei sofortiger Währungsumrechnung (siehe Punkt 10).
10. Der Geldautomatenbetreiber im Ausland verführt Kunden, ungünstige Wechselkurse zu wählen
Im Ausland außerhalb der Eurozone ist Vorsicht angebracht, wenn beim Geldabheben am Geldautomaten oder zum Beispiel beim Bezahlen in Hotels und Läden angeboten wird, die Landeswährung sofort in Euro umzurechnen. Lockmittel sind Versprechen garantierter Wechselkurse oder ein Gebührenverzicht. Doch es besteht die große Gefahr, dass Kunden mit extrem schlechten Wechselkursen abgespeist werden. Es ist sinnlos, sich nach der Rückkehr bei der Bank zu beschweren, von der die Karte stammt. Für den schlechten Wechselkurs ist der Geldautomatenbetreiber oder Zahlungsabwickler im Ausland zuständig, nicht die Bank. Mehr dazu im Test Geldabheben im Ausland.
Was Sie tun können: Wählen Sie nicht die „Sofortumrechnung in Euro“ – egal wie verführerisch sie angepriesen wird. Notieren Sie lieber vor oder während der Reise den aktuellen Wechselkurs – und zwar sowohl, was eine Einheit der Landeswährung in Euro kostet, als auch was ein Euro in Landeswährung wert ist. Einen Währungsrechner bietet die Website Oanda.