Zu krank für den Job? Der Staat hilft wenig, private Initiative ist gefragt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist der beste Schutz. 71 Angebote im Test. 35 sind sehr gut.
Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
Testergebnisse für 71 Berufsunfähigkeitsversicherungen
Im Test 2021 hat die Stiftung Warentest 71 Berufsunfähigkeitspolicen verglichen. 35 Angebote schneiden mit der Bestnote Sehr gut ab. 32 Policen erhalten ein Gut, vier sind Befriedigend. Versicherungskunden finden also eine große Auswahl an Angeboten mit geeigneten Vertragsbedingungen. Auch die Fragebögen für den Gesundheitsstatus, den Kunden vor Vertragsschluss beantworten müssen, haben wir bewertet. Für verbraucherunfreundliche Fragen gab es Punktabzüge. Die Bewertung der Fragebögen ist in das Qualitätsurteil eingeflossen. Ebenfalls positiv: Unter den Spitzenreitern im Test gibt es auch günstige Angebote.
Das bietet der Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie haben schon ein Angebot auf dem Tisch? Mit unserer Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung (ausfüllbares PDF) können Sie die Bedingungen von Tarifen Schritt für Schritt selbst prüfen. Sie können die Checkliste von ihrem Versicherer unterschreiben lassen.
Berufsunfähigkeit kann alle treffen. Egal, ob Monteur oder Juristin – im Schnitt sind die Menschen 47 Jahre alt, wenn sie krankheits- oder unfallbedingt aus dem Job aussteigen müssen. Laut Statistik trifft es etwa 25 Prozent der Berufstätigen. Dann bleibt oft nur die staatliche Erwerbsminderungsrente als eine Existenzgrundlage, manchmal fließt auch Geld von der Berufsgenossenschaft. Doch oft reicht das nicht zum Leben. Wer dann kein finanzielles Polster hat, dem bleibt nur eins: Er oder sie muss Grundsicherung beantragen. Solche ernsten finanziellen Notlagen verhindert eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Warum Berufsunfähigkeitsschutz empfehlenswert ist
Ein Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn ein Mensch länger oder dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu über 50 Prozent auszuüben. In so einem Fall sichert sie durch eine Monatsrente von 1 000 Euro, 2 000 Euro oder mehr den Lebensstandard oder federt finanzielle Sorgen ab. Im Idealfall sind Verpflichtungen wie Altersvorsorge, Steuern und eventuell Krankenkassenbeiträge davon gedeckt.
Welche Rentenhöhe möglich ist
Welche Monatsrente Kunden für den Fall einer Berufsunfähigkeit vereinbaren können, richtet sich nach ihrem aktuellen Einkommen und den Vorgaben des Versicherers. Häufig ist eine Rente bis maximal 70 Prozent des Bruttogehalts möglich.
Früher Abschluss sinnvoll – Police ab 10 Jahren möglich
Ob Schülerin, Student oder Auszubildende: Es ist sinnvoll, sich so früh wie möglich um einen Berufsunfähigkeitsschutz zu kümmern. Bei manchen Versicherern ist ein Vertrag schon ab Schulalter möglich. Nutzen Sie dazu unseren Tops-Link „Sehr gute Tarife ab 10 oder 15 Jahren für Schüler“ (funktioniert nur mit Flatrate oder nach Freischaltung). Mehr Informationen zu diesem Aspekt unter: Wichtige Infos für junge Menschen.
Die Rente vom Versicherer während der Laufzeit erhöhen
Berufsunfähigkeitsversicherungen laufen oft über Jahrzehnte. Versicherte sollten deshalb ihren Beitrag und die anfangs vereinbarte Rente bei Bedarf ändern können. Viele Tarife erlauben es Kunden, die vereinbarte Rente im Vertragsverlauf zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung erfolgt:
Nachversicherungsgarantie. Oft nennen Versicherer bestimmte Anlässe, zu denen einen Erhöhung der Rente, zum Beispiel von 1 000 Euro auf 2 000 Euro etwa binnen 10 Jahre möglich ist. Anlässe sind beispielsweise Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung, Höherqualifikation, Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit oder ein Immobilienerwerb. Oft ist eine Erhöhung nur bis zu einem bestimmten Alter möglich, etwa 45 Jahre.
Leistungsdynamik. Bei vielen Versicherern können Kunden vereinbaren, dass ihre Rente regelmäßig steigt, nachdem sie berufsunfähig geworden sind. Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit kann dann die monatliche Rente zum Beispiel regelmäßig um ein oder zwei Prozent pro Jahr erhöht werden.
Anhebung der Regelaltersgrenze. Oft laufen Verträge bis zum 67. Geburtstag, also bis zum Beginn der Regelaltersgrenze. Bei manchen Versicherern ist eine Vertragsverlängerung möglich, wenn der Gesetzgeber die Regelaltersgrenze anhebt.
Auswege bei finanziellem Engpass
Die meisten Versicherer bieten auch Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten – etwa, indem sie die Kunden von den Beiträgen freistellen oder ihnen diese stunden.
Wann Versicherer leisten müssen
Was ist, wenn der Ernstfall eintritt und der Versicherte nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann? In früheren Verträgen fanden sich oft Klauseln, die vom Versicherten dann verlangten, eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann. Die meisten Versicherer verzichten heute auf diese sogenannte „abstrakte Verweisung“. Das ist auch dann von Vorteil, wenn jemand gerade in Elternzeit ist oder arbeitslos – oder ein Sabbatical genommen hat. Dann zählt, zumindest für eine bestimmte Frist von drei oder fünf Jahren, der zuletzt ausgeübte Beruf: Wenn dieser nicht mehr ausgeübt werden kann, muss der Versicherer leisten.
Zahlen die Versicherer denn überhaupt?
Viele Versicherte, die eine Berufsunfähigkeit melden, bekommen ihre Rente. Laut Statistik liegt die Anerkennungsquote bei 79 Prozent. Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, wenn jemand den Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht, er also nicht nachweisen kann, dass er zu mindestens 50 Prozent nicht mehr seinen Beruf ausüben kann. Gestritten wird auch über die „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“. Das passiert, wenn ein Versicherer feststellt, dass der Kunde Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
Das müssen Versicherte tun
Versicherte können einiges dafür tun, damit ein Versicherer ihre Berufsunfähigkeit anerkennt. Eine Voraussetzung ist ein ärztliches Attest über die Berufsunfähigkeit. Bei psychischen Erkrankungen muss ein Attest eines Facharztes vorliegen. Manche denken, der Nachweis einer Psychotherapie reiche aus. Das ist nicht der Fall. Darüber hinaus sollte in einer exakten Tätigkeitsbeschreibung dokumentiert sein, wie der berufliche Tages- oder Wochenablauf aussah – und welche Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Beispiel: Wie viele Minuten hat der Berufstätige am Schreibtisch gesessen oder gestanden, etwas getragen, organisiert etc. Wie viele Minuten kann er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben?
Klagen auf Leistung – eine 50:50-Chance
Lehnt ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung ab, gibt es die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. In der Regel trägt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten des Rechtsstreits: Vergleich Rechtsschutzversicherungen. Die Chance, einen Prozess zu gewinnen und die Rente doch durchzusetzen, liegt bei 50:50. Das belegt ein Rechtsgutachten, in dem Finanztest 143 Gerichtsurteile auswertete. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Special Rente bei Berufsunfähigkeit (Finanztest 6/2017).
Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
Testergebnisse für 71 Berufsunfähigkeitsversicherungen
Eine Rente zu bekommen, ist nicht einfach. Davon zu leben, auch nicht – Sozialabgaben schmälern die Zahlung spürbar. Denn einer private Berufsunfähigkeitsrente muss versteuert werden, zusätzlich werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Wer nur eine private Berufsunfähigkeitsrente erhält, ist nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner und muss sich freiwillig versichern. Kommt jedoch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hinzu und sind bestimmte andere Bedingungen erfüllt, ist der Rentner pflichtversichert.
Beispielrechnungen und Faustregeln
Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest erklären im Artikel aus Finanztest 4/2019 anhand eines konkreten Fallbeispiels, wie viel von einer Berufsunfähigkeitsrente abgeht – und wie hoch eine solche Rente typischerweise sein sollte.
Vor dem 18. Mai 2021 gepostete Nutzerkommentare beziehen sich auf frühere Fassung des Themas.
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@testPony: Eine Einbeziehung des Verhaltens der Anbieter im Versicherungsfall in eine Beurteilung wäre sicher sehr wünschenswert. Das gilt nicht nur für die Berufsunfähigkeitsversicherungen, sondern für alle Arten von Versicherungsverträgen. Allerdings ist es nicht möglich, das Regulierungsverhalten von Versicherern wissenschaftlich fundiert und belastbar zu bewerten und vergleichend darzustellen. Es gibt dafür keine vollständigen Zahlenwerke und die Versicherer selbst sind nicht verpflichtet, diese Zahlen offen zu legen. Da wir in unseren Untersuchungen wissenschaftliche Methoden anwenden, können wir das Regulierungsverhalten in der Bewertung des Tarifangebotes eines Versicherers insofern leider nicht berücksichtigten. Leistungs- und Prozessquoten sowie Beschwerdestatistiken stellen immer nur eine Betrachtung der Vergangenheit dar, die keine Aussagekraft für die Zukunft hat. Viele Versicherte werden erst mit 50 plus berufsunfähig. Doch welche Unternehmenspolitik der Versicherer in 20 oder 30 Jahren verfolgt, stellt keine Leistungs- oder Prozessquote dar. Priorität sollte die Wahl (sehr) guter Bedingungen haben. Was dem Versicherten vertraglich zusteht, kann er im Zweifel vor Gericht einfordern, ohne auf die Kulanz des Versicherers angewiesen zu sein. Und auch die sorgfältige Beantwortung der Gesundheitsfragen ist (sehr) wichtig, damit dem Versicherer nicht ermöglicht wird, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (aufgrund falscher oder lückenhafter Angaben) zu widerrufen. Zum Thema der Leistung der Versicherer haben wir ein Special veröffentlicht: www.test.de/Rente-bei-Berufsunfaehigkeit-Wann-Versicherer-wirklich-zahlen-5179611-0/.
Vielen Dank für eine weitere gute Übersicht - und die Ausarbeitung in Ihrem Team. Wieso haben Sie ein, wie ich meine, ein wichtiges (das Wichtigste?) Kriterium ausgelassen: Wie viele Gutachten/Einigungen/Vergleiche/Gerichtsverhandlungen/Zahlungsverweigerungen laufen bei den einzelnen Versicherungen? Welche Versicherungssummen wurden "beantragt" vs wie viel wurde "ausgezahlt". Fragen Sie mich bitte nicht wie man an diese Daten kommt, aber dies ist für mich DAS Kriterium eine Versicherung als gut oder schlecht zu beurteilen und nicht wie das Hochglanzmagazin aufgebaut ist.
@pintarroxo: Welche Kriterien Gegenstand der Untersuchung waren, lesen Sie unter "So haben wir getestet". Nachhaltigkeitskriterien waren nicht darunter. In unserem Test zu den Investmentfonds finden Sie auch nachhaltige Fonds: www.test.de/fonds www.test.de/nachhaltige-fonds Bitte beachten Sie, dass es sich bei der hier untersuchten Berufsunfähigkeitsversicherung um ein reines Versicherungsprodukt handelt, nicht um die Kombination aus Berufsunfähigkeitsschutz und Geldanlage. Wir empfehlen, die Geldanlage vom Berufsunfähigkeitsschutz zu trennen, wenn möglich.
Liebes Team der Stiftung Warentest, mich würde interessieren, ob das Thema Nachhaltigkeit bei Ihrem Test eine Rolle gespielt hat, bzw. wieso es das nicht getan hat. Es wäre toll, wenn solche Tests mit abbilden würden, wie nachhaltig Versicherer insgesamt aufgestellt sind und bei Investment-Bestandteilen z.B. auf ESG-Kriterien geachtet wird. Vielen Dank!
@fab87: Wir haben das geprüft. Der Schutz kann später ohne erneute Gesundheits- und/oder Risikoprüfung bei bestimmten Anlässen erhöht werden, etwa bei Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung, Höherqualifikation, Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit und bei Immobilienerwerb – oder auch ohne Anlass. Wir prüften, ob eine vereinbarte Monatsrente von 1 000 Euro binnen zehn Jahren auf 2 000 Euro erhöht werden kann. Ebenso, ob diese Garantie auch für Verträge mit Risikoausschluss oder Beitragszuschlag gilt und bis zu welchem Alter die Erhöhung gilt. Wir prüften auch, ob eine Vertragsverlängerung bei Anhebung der Regelaltersgrenze möglich ist. Sie finden den Prüfpunkt in unserem Test unter: Bedingungen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@testPony: Eine Einbeziehung des Verhaltens der Anbieter im Versicherungsfall in eine Beurteilung wäre sicher sehr wünschenswert. Das gilt nicht nur für die Berufsunfähigkeitsversicherungen, sondern für alle Arten von Versicherungsverträgen. Allerdings ist es nicht möglich, das Regulierungsverhalten von Versicherern wissenschaftlich fundiert und belastbar zu bewerten und vergleichend darzustellen. Es gibt dafür keine vollständigen Zahlenwerke und die Versicherer selbst sind nicht verpflichtet, diese Zahlen offen zu legen. Da wir in unseren Untersuchungen wissenschaftliche Methoden anwenden, können wir das Regulierungsverhalten in der Bewertung des Tarifangebotes eines Versicherers insofern leider nicht berücksichtigten.
Leistungs- und Prozessquoten sowie Beschwerdestatistiken stellen immer nur eine Betrachtung der Vergangenheit dar, die keine Aussagekraft für die Zukunft hat. Viele Versicherte werden erst mit 50 plus berufsunfähig. Doch welche Unternehmenspolitik der Versicherer in 20 oder 30 Jahren verfolgt, stellt keine Leistungs- oder Prozessquote dar.
Priorität sollte die Wahl (sehr) guter Bedingungen haben. Was dem Versicherten vertraglich zusteht, kann er im Zweifel vor Gericht einfordern, ohne auf die Kulanz des Versicherers angewiesen zu sein. Und auch die sorgfältige Beantwortung der Gesundheitsfragen ist (sehr) wichtig, damit dem Versicherer nicht ermöglicht wird, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (aufgrund falscher oder lückenhafter Angaben) zu widerrufen. Zum Thema der Leistung der Versicherer haben wir ein Special veröffentlicht:
www.test.de/Rente-bei-Berufsunfaehigkeit-Wann-Versicherer-wirklich-zahlen-5179611-0/.
Vielen Dank für eine weitere gute Übersicht - und die Ausarbeitung in Ihrem Team.
Wieso haben Sie ein, wie ich meine, ein wichtiges (das Wichtigste?) Kriterium ausgelassen:
Wie viele Gutachten/Einigungen/Vergleiche/Gerichtsverhandlungen/Zahlungsverweigerungen laufen bei den einzelnen Versicherungen? Welche Versicherungssummen wurden "beantragt" vs wie viel wurde "ausgezahlt".
Fragen Sie mich bitte nicht wie man an diese Daten kommt, aber dies ist für mich DAS Kriterium eine Versicherung als gut oder schlecht zu beurteilen und nicht wie das Hochglanzmagazin aufgebaut ist.
@pintarroxo: Welche Kriterien Gegenstand der Untersuchung waren, lesen Sie unter "So haben wir getestet". Nachhaltigkeitskriterien waren nicht darunter.
In unserem Test zu den Investmentfonds finden Sie auch nachhaltige Fonds:
www.test.de/fonds
www.test.de/nachhaltige-fonds
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der hier untersuchten Berufsunfähigkeitsversicherung um ein reines Versicherungsprodukt handelt, nicht um die Kombination aus Berufsunfähigkeitsschutz und Geldanlage. Wir empfehlen, die Geldanlage vom Berufsunfähigkeitsschutz zu trennen, wenn möglich.
Liebes Team der Stiftung Warentest,
mich würde interessieren, ob das Thema Nachhaltigkeit bei Ihrem Test eine Rolle gespielt hat, bzw. wieso es das nicht getan hat.
Es wäre toll, wenn solche Tests mit abbilden würden, wie nachhaltig Versicherer insgesamt aufgestellt sind und bei Investment-Bestandteilen z.B. auf ESG-Kriterien geachtet wird.
Vielen Dank!
@fab87: Wir haben das geprüft. Der Schutz kann später ohne erneute Gesundheits- und/oder Risikoprüfung bei bestimmten Anlässen erhöht werden, etwa bei Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung, Höherqualifikation, Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit und bei Immobilienerwerb – oder auch ohne Anlass. Wir prüften, ob eine vereinbarte Monatsrente von 1 000 Euro binnen zehn Jahren auf 2 000 Euro erhöht werden kann. Ebenso, ob diese Garantie auch für Verträge mit Risikoausschluss oder Beitragszuschlag gilt und bis zu welchem Alter die Erhöhung gilt. Wir prüften auch, ob eine Vertragsverlängerung bei Anhebung der Regelaltersgrenze möglich ist. Sie finden den Prüfpunkt in unserem Test unter: Bedingungen.