Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt die Berliner Sparkasse. Sie verweigert Kunden die Erstattung rechtswidriger Gebührenerhöhungen.
Der Bundesgerichtshof urteilte im April 2021: Die bei allen deutschen Banken und Sparkassen über Jahre hinweg üblichen Kontogebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sind unwirksam. Kunden müssen nur zahlen, was entweder bei Eröffnung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Kontomodells galt. Die Berliner Sparkasse erfüllt Forderungen ihrer Kunden auf Erstattung der Gebühren nicht. Der vzbv will die Sparkasse jetzt zwingen, alle seit 2011 gezahlten rechtswidrigen Gebührenerhöhungen samt Zinsen zu erstatten, und hat gegen das Geldinstitut Klage erhoben.
Wer ist betroffen?
Alle Inhaber von Girokonten bei der Berliner Sparkasse, die nach der Eröffnung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Kontomodells erhöhte Gebühren gezahlt haben.
Was soll ich als Betroffener jetzt tun?
Sie können sich unter www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren informieren und ab sofort Ihr Recht auf Kontogebührenerstattung beim Bundesjustizamt anmelden. Voraussetzung: Sie sind Privatkunde. Nur Verbraucher können ihre Rechte anmelden. Erstattungsforderungen für Geschäftskonten können Sie so nicht durchsetzen. Weitere Einzelheiten in der Antwort auf die nächste Frage.
Wie die Musterfeststellungsklage funktioniert
Wie nehme ich als Betroffener an der Musterfeststellungsklage teil?
Sie müssen Ihre Rechte zur Musterfeststellungsklage beim Bundesjustizamt anmelden. Das geht über das Online-Formular dafür ganz leicht und schnell. Sie können das Formular auch schriftlich anfordern. Unter Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses müssen Sie darstellen, warum Ihnen Ihrer Meinung nach ein Recht zusteht. Schreiben Sie: „Ich führe bei der Berliner Sparkasse seit vielen Jahren ein Girokonto. Es hat die Iban DE8937040044NNNNNNNNNN (nennen Sie statt der „N“ die zehn Ziffern Ihrer Kontonummer). Die Sparkasse hat mehrfach die Gebühren erhöht, ohne dass ich zugestimmt habe. Ich fordere Erstattung meiner auf die Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen.“ Wenn Sie nicht wissen, wie viel Geld Ihnen zusteht, lassen Sie das Feld „Betrag der Forderung“ offen. Geben Sie sonst den Betrag an. Zulässig sind in dem Feld des Formular nur Zahlen mit zwei Nachkomma-Stellen.
Kostet das etwas?
Nein, die Anmeldung Ihrer Rechts zu dieser oder einer anderen Musterfeststellungsklage ist kostenlos.
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Nein, Sie können Ihre Rechte selbst anmelden.
Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, dann steht fest, dass Sie das für rechtswidrige Gebührenerhöhungen gezahlte Geld zurückerhalten. Wichtigster Effekt der Anmeldung der Rechte: Die Verjährung ist gestoppt. Die Erstattung von Beträgen, die Sie mehr als zehn Jahre vor Erhebung der Musterfeststellungsklage gezahlt haben, ist bereits verjährt sein. Sie haben gute Chancen, danach gezahlte Beträge zurückzubekommen. Für ab 1.1.2018 gezahlte Beträge halten wir für sicher: Die Berliner Sparkasse muss sie erstatten, samt Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz von der jeweiligen Zahlung an.
Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
Theoretisch ja. Denn wenn die Musterfeststellungsklage (rechtswidrig) als unbegründet abgewiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte angemeldet haben. Dass das in diesem Fall passiert, halten wir aber für praktisch ausgeschlossen.
Kann ich mich auch wieder abmelden?
Ja, Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Musterfeststellungsklage bis zu dem Tag zurücknehmen, an dem der Fall erstmals mündlich verhandelt wird. Fällt später ein Urteil, dann gilt das nach rechtzeitiger Rücknahme Ihrer Anmeldung für Sie nicht. Der Verjährungsstopp allerdings bleibt. Er endet erst sechs Monate nach der Rücknahme Ihrer Anmeldung.
Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Berliner Sparkasse?
- Viele Autohersteller haben illegal getrickst. Sie müssen Käufer betroffener Autos entschädigen. Neu: Womöglich müssen die Behörden Tausende Autos stillegen.
- Händler aus Asien verkaufen über Portale wie Amazon, Ebay, Wish oder AliExpress günstige Ware. Manche ist gefährlich oder mangelhaft. Was bedeutet das für europäische...
- Der Rechtsdienstleister Myright.de will europäischen Käufern von VW-Skandalautos zu Schadenersatz verhelfen. Myright.de hat wegen der Forderungen von 40 000...
Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de: "Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden. Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit: ŠKODA AUTO Deutschland GmbH Kundenbetreuung Max-Planck-Straße 3-5 64331 Weiterstadt Telefon: +49 800 4424244 Fax: +49 6150 133 199 E-Mail: info@skoda-auto.de Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird, können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort zukommen lassen." Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig? Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage: https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat. Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html gehemmt.
Hallo Herrmann, sie hatten mir geantwortet "Entscheidend dürfte allein sein, ob das zweite Angebot angenommen wurde und so ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde". Da die Gegenzeichnung/ Reaktion von VW seit mehr als 3 Monate aussteht, bezweifele ich, dass ein Vergleichsvertrag zustande gekommen ist. Wie mache ich nun meinen Anspruch geltend? Einen Anwalt nehmen und klagen? Muss ich was in Sachen Verjährung beachten? Grüße und einen guten Rutsch!
Richtig: Rechtliche Schritte wie eine Klageerhebung oder die Anmeldung von Rechten zur Musterfeststellungsklage hemmt auch den Ablauf der zehnjährigen absoluten Verjährung. Der Verjährung stoppt zu dem Zeitpunkt, an dem die Hemmung beginnt, und läuft nach Ende der Hemmung weiter. Für Skandalautobesitzer, die ihre Rechte wirksam zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, gilt (jedenfalls nach herrschender Auffassung zur Auslegung der Verjährungsregeln für Musterfeststellungsklagen): Die Verjährung war von 1.11.2018 bis 4.11.2020 gehemmt. Das heißt: Aktuell sind Schadenersatzforderungen für bis unmittelbar nach Weihnachten 2008 erworbene Skandalautos noch nicht verjährt, sofern der Besitzer seine Rechte wirksam zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat. Es gilt: Kauf Sa, 27.12.2008 --> absolute Verjährung Mi, 30.12.2020 Kauf Mo, 29.12.2008 --> absolute Verjährung Mo, 04.01.2021 (erster Werktag nach Vollendung der 10 Jahre ab Kauf) Kauf Fr, 02.01.2009 --> absolute Verjährung Di, 05.01.2021 usw.
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Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 800 4424244
Fax: +49 6150 133 199
E-Mail: info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.
Hallo Herrmann, sie hatten mir geantwortet "Entscheidend dürfte allein sein, ob das zweite Angebot angenommen wurde und so ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde". Da die Gegenzeichnung/ Reaktion von VW seit mehr als 3 Monate aussteht, bezweifele ich, dass ein Vergleichsvertrag zustande gekommen ist. Wie mache ich nun meinen Anspruch geltend? Einen Anwalt nehmen und klagen? Muss ich was in Sachen Verjährung beachten? Grüße und einen guten Rutsch!
Richtig: Rechtliche Schritte wie eine Klageerhebung oder die Anmeldung von Rechten zur Musterfeststellungsklage hemmt auch den Ablauf der zehnjährigen absoluten Verjährung. Der Verjährung stoppt zu dem Zeitpunkt, an dem die Hemmung beginnt, und läuft nach Ende der Hemmung weiter. Für Skandalautobesitzer, die ihre Rechte wirksam zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, gilt (jedenfalls nach herrschender Auffassung zur Auslegung der Verjährungsregeln für Musterfeststellungsklagen): Die Verjährung war von 1.11.2018 bis 4.11.2020 gehemmt. Das heißt: Aktuell sind Schadenersatzforderungen für bis unmittelbar nach Weihnachten 2008 erworbene Skandalautos noch nicht verjährt, sofern der Besitzer seine Rechte wirksam zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat. Es gilt:
Kauf Sa, 27.12.2008 --> absolute Verjährung Mi, 30.12.2020
Kauf Mo, 29.12.2008 --> absolute Verjährung Mo, 04.01.2021 (erster Werktag nach Vollendung der 10 Jahre ab Kauf)
Kauf Fr, 02.01.2009 --> absolute Verjährung Di, 05.01.2021
usw.