Muster­fest­stellungs­klagen

Muster­fest­stellungs­klage gegen Berliner Sparkasse

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Muster­fest­stellungs­klagen - Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren

Die Berliner Sparkasse. Sie verweigert vielen Konto­inhabern die Erstattung rechts­widrig gezahlter Gebühren­erhöhungen. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten. © Stiftung Warentest / Marc Brinkmeier

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) verklagt die Berliner Sparkasse. Sie verweigert Kunden die Erstattung rechts­widriger Gebühren­erhöhungen.

Kasse befolgt BGH-Urteil nicht

Worum geht es bei der Klage?

Der Bundes­gerichts­hof urteilte im April 2021: Die bei allen deutschen Banken und Sparkassen über Jahre hinweg üblichen Konto­gebühren­erhöhungen ohne ausdrück­liche Zustimmung der Kunden sind unwirk­sam. Kunden müssen nur zahlen, was entweder bei Eröff­nung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Konto­modells galt. Die Berliner Sparkasse erfüllt Forderungen ihrer Kunden auf Erstattung der Gebühren nicht. Der vzbv will die Sparkasse jetzt zwingen, alle seit 2011 gezahlten rechts­widrigen Gebühren­erhöhungen samt Zinsen zu erstatten, und hat gegen das Geld­institut Klage erhoben.

Wer ist betroffen?

Alle Inhaber von Giro­konten bei der Berliner Sparkasse, die nach der Eröff­nung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Konto­modells erhöhte Gebühren gezahlt haben.

Was soll ich als Betroffener jetzt tun?

Sie können sich unter www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren informieren und ab sofort Ihr Recht auf Konto­gebühren­erstattung beim Bundes­justiz­amt anmelden. Voraus­setzung: Sie sind Privatkunde. Nur Verbraucher können ihre Rechte anmelden. Erstattungs­forderungen für Geschäfts­konten können Sie so nicht durch­setzen. Weitere Einzel­heiten in der Antwort auf die nächste Frage.

Wie die Muster­fest­stellungs­klage funk­tioniert

Wie nehme ich als Betroffener an der Muster­fest­stellungs­klage teil?

Sie müssen Ihre Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage beim Bundes­justiz­amt anmelden. Das geht über das Online-Formular dafür ganz leicht und schnell. Sie können das Formular auch schriftlich anfordern. Unter Gegen­stand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts­verhält­nisses müssen Sie darstellen, warum Ihnen Ihrer Meinung nach ein Recht zusteht. Schreiben Sie: „Ich führe bei der Berliner Sparkasse seit vielen Jahren ein Giro­konto. Es hat die Iban DE8937040044NNNNNNNNNN (nennen Sie statt der „N“ die zehn Ziffern Ihrer Konto­nummer). Die Sparkasse hat mehr­fach die Gebühren erhöht, ohne dass ich zuge­stimmt habe. Ich fordere Erstattung meiner auf die Gebühren­erhöhungen entfallenden Zahlungen.“ Wenn Sie nicht wissen, wie viel Geld Ihnen zusteht, lassen Sie das Feld „Betrag der Forderung“ offen. Geben Sie sonst den Betrag an. Zulässig sind in dem Feld des Formular nur Zahlen mit zwei Nach­komma-Stellen.

Kostet das etwas?

Nein, die Anmeldung Ihrer Rechts zu dieser oder einer anderen Muster­fest­stellungs­klage ist kostenlos.

Brauche ich dafür einen Anwalt?

Nein, Sie können Ihre Rechte selbst anmelden.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, dann steht fest, dass Sie das für rechts­widrige Gebühren­erhöhungen gezahlte Geld zurück­erhalten. Wichtigster Effekt der Anmeldung der Rechte: Die Verjährung ist gestoppt. Die Erstattung von Beträgen, die Sie mehr als zehn Jahre vor Erhebung der Muster­fest­stellungs­klage gezahlt haben, ist bereits verjährt sein. Sie haben gute Chancen, danach gezahlte Beträge zurück­zubekommen. Für ab 1.1.2018 gezahlte Beträge halten wir für sicher: Die Berliner Sparkasse muss sie erstatten, samt Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz von der jeweiligen Zahlung an.

Kann die Muster­fest­stellungs­klage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Denn wenn die Muster­fest­stellungs­klage (rechts­widrig) als unbe­gründet abge­wiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte angemeldet haben. Dass das in diesem Fall passiert, halten wir aber für praktisch ausgeschlossen.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Ja, Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage bis zu dem Tag zurück­nehmen, an dem der Fall erst­mals mündlich verhandelt wird. Fällt später ein Urteil, dann gilt das nach recht­zeitiger Rück­nahme Ihrer Anmeldung für Sie nicht. Der Verjährungs­stopp allerdings bleibt. Er endet erst sechs Monate nach der Rück­nahme Ihrer Anmeldung.

Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Berliner Sparkasse?

Zuständig ist das Kammerge­richt in Berlin.

Wo finde ich Informationen zu der Musterklage?

Wir informieren unter test.de/kontogebuehrenerstattung über die Rechts­lage. Über die Muster­fest­stellungs­klage informiert der Verbraucherzentrale Bundes­verband unter www.musterfeststellungsklagen.de/berliner-sparkasse. Die offiziellen Informationen gibts beim Bundesamt für Justiz. Die sind aber für Laien kaum zu gebrauchen.

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243 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.

guenter.he am 22.05.2022 um 21:49 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen

M_Schmalzbauer am 08.09.2021 um 18:40 Uhr
Verweigerung von Volkswagen bei SKODA Kfz?

Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon:  +49 800 4424244
Fax:          +49 6150 133 199
E-Mail:     info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?

Flugrecht am 08.07.2021 um 07:56 Uhr
Neue Musterfeststellungsklage

Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 04.01.2021 um 12:24 Uhr
Forderungsschreiben Reaktion

@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.