Musterfeststellungsklage Insolvenzverwalter der BEV
Das Oberlandesgericht München hat geurteilt: Der Insolvenzverwalter des Billigstromanbieter BEV Bayerische Energieversorgung GmbH muss den Neukundenbonus auch Kunden gutschreiben, die bei der Pleite des Unternehmens noch nicht ein Jahr lang Kunde waren. Rund 600 000 Kunden soll der Billigstromanbieter BEV Bayerische Energieversorgung GmbH angelockt haben. Seine Tarife lagen bei den Vergleichsrechnern Check24 und Verivox oft ganz vorne – vor allem dank der hohen Boni für Neukunden von bis zu 25 Prozent der Jahresstromkosten. „Das ist ein großer Erfolg für Verbraucher“, freute sich Henning Fischer. Er ist Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht hatte.
Die BEV-Musterfeststellungsklage
Wie hat das Oberlandesgericht München geurteilt?
Es hat – wie vom vzbv beantragt – festgestellt, dass der Insolvenzverwalter der BEV den jeweiligen Neukundenbonus auch Kunden gutschreiben muss, die erst weniger als ein Jahr vor der Pleite bei der BEV unterschrieben haben. Nach Auffassung des Insolvenzverwalters sollte den Bonus nur erhalten, wer volle zwölf Monate von der BEV beliefert worden ist. Das sei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens nicht zu entnehmen, urteilte das Oberlandesgericht München. Mehr noch: Der Insolvenzverwalter muss den Neukundenbonus von noch offenen Forderungen des Unternehmens gleich abziehen. Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung des vzbv und im Special Energieversorger BEV pleite: Was Kunden wissen müssen.
Ist das Verfahren damit abgeschlossen?
Nein, der Insolvenzverwalter kann Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Er hat bereits angekündigt, dass er das tun will. Der Bundesgerichtshof prüft dann, ob dem Gericht in München Rechtsfehler unterlaufen sind und urteilt über die Revision. Wenn er sie zurückweist, wird das Urteil des Oberlandesgerichts München rechtskräftig. Ansonsten kann der Bundesgerichtshof selbst urteilen oder das Verfahren zurück ans Oberlandesgericht verweisen. Revisionsverfahren dauern unterschiedlich lang. Selten fällt das Revisionsurteil weniger als ein Jahr nach dem Urteil der Vorinstanz.
Kann ich mich an der Klage noch beteiligen?
Nein, das geht nicht mehr. Anmeldungen zum Verfahren waren nur bis vor der mündlichen Verhandlung des Falls am Dienstag, 21. Juli 2020, möglich.
Wo gibt‘s weitere Informationen zum Verfahren?
Verständlicher als die amtlichen Informationen zum Verfahren im Klageregister sind die Informationen des vzbv zum Verfahren. Sinnvoll ist es, den Newsletter des vzbv zur BEV-Musterklage zu abonnieren.