Sammelklagen von Verbraucherschützern

vzbv will Dazn zur Erstattung rechts­widriger Preis­erhöhungen zwingen

Dazn hat die Preise drastisch erhöht. Rechts­widrig, findet der vzbv und will Erstattung erzwingen. Erst im Herbst 2026* ist Verhand­lung.

Recht auf Erstattung

Worum geht es bei dieser Klage?

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) ist der Meinung: Die Regelung in den Dazn-Geschäfts­bedingungen, nach denen das Unternehmen berechtigt ist, die Preise zu erhöhen, ist rechts­widrig. So urteilten die Gerichte in München auch schon. Der vzbv will die Dazn Limited jetzt per Sammelklage zwingen, die auf rechts­widrige Preis­erhöhungen entfallende Zahlungen der Kundinnen und Kunden zu erstatten.

Wer kann von der Klage profitieren?

Alle Dazn-Kunden, die ihre Abo bereits vor Februar 2022 abge­schlossen haben und die zunächst noch weniger dafür bezahlen mussten, als das Unternehmen heute kassiert und die dieser Preis­erhöhung nicht ausdrück­lich zuge­stimmt haben.

Was muss ich als Betroffener dafür tun?

Sie müssen Ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Das geht über das Online-Formular dafür ganz schnell und leicht. Lassen Sie die Felder unter IV. frei, wenn Sie keinen Rechts­anwalt beauftragt haben. Soweit für Sie zutreffend schreiben Sie unter „Gegen­stand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts­verhält­nisses“:
Ich benutze dazn.com mit meiner E-Mail-Adresse [die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich bei Dazn einloggen]. Ich habe mein Dazn-Abo vor Februar 2022 abge­schlossen. Die Gebühren lagen damals [bei NNN Euro/Jahr oder Monat, wenn Sie das wissen, sonst:] viel geringer. Ich habe keiner Preis­erhöhung zuge­stimmt. Ich bin der Meinung, das Dazn mir auf die Preis­erhöhung entfallende Zahlungen erstatten muss.
Das Feld „Betrag in Euro“ können Sie leer lassen.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn die Klage Erfolg hat – woran die test.de-Juristen keinen Zweifel haben – erhalten Sie Ihre auf die unbe­rechtigten Preis­erhöhungen entfallenden Zahlungen direkt zurück. Wenn das Unternehmen nicht von sich aus zahlt, wird der vzbv es zwingen. Er kann alle Betroffenen namentlich benennen und gleich den Gerichts­voll­zieher schi­cken oder ein Umsetzungs­verfahren beantragen, bei dem ein Sach­walter die Interessen der Verbraucher durch­setzt. Sofortige Wirkung der Anmeldung von Rechten zu einer Sammelklage: Die Verjährung stoppt. Verbrauche­rinnen und Verbraucher können in aller Ruhe abwarten, wie die Gerichte über die Sammelklage urteilen.

Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?

Die Anmeldung von Rechten ist bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung möglich. Die beginnt im nächsten Jahr am 4. September 2026* um 10.30 Uhr im Ober­landes­gericht Hamm, Saal A-006. Ob das Gericht sie an diesem Tag auch bereits wieder schließt, ist offen.

Kann die Sammelklage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbe­gründet abge­wiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Das lässt sich unmöglich vorher­sagen, auch wenn das Ober­landes­gericht nach dem ersten Verhand­lungs­tag am Donners­tag womöglich bald urteilt. Sobald nämlich das Urteil fällt, können die Parteien dagegen noch Revision beim Bundes­gerichts­hof einlegen.

Wo erfahre ich die Einzel­heiten zur Sammelklage gegen Vodafone?

Über alle Einzel­heiten zur Sammelklage informiert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/dazn. Beim Bundes­amt für Justiz gibt es die amtlichen Informationen zum Verfahren. Diese Informationen sind aber für Menschen ohne juristische Kennt­nisse kaum zu gebrauchen.

*Korrigiert am 1.9.2025

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.