Sammelklagen von Verbraucherschützern

Vzbv klagt für von Daten­panne betroffene Facebook-Nutzer

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Facebook-Mutter Meta. Der Konzern soll dafür zahlen, dass das soziale Netz­werk durch Daten­schutz-Verstöße den Verlust der Daten und insbesondere der Mobil­funk­nummer von Millionen Betroffenen ermöglichte. © Alamy Stock Photo / Noel Bennett

Facebook verlor Daten von sechs Millionen Menschen in Deutsch­land. Betroffenen stehen mindestens 100 Euro Schaden­ersatz zu. Ab sofort können sie sich anmelden.

Recht auf Entschädigung

Worum geht es bei dieser Klage?

Die Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) springt für Betroffene der großen Facebook-Daten­panne in Deutsch­land in die Bresche. Kurz vor Ablauf der Verjährungs­frist reichten die Verbraucherschützer Klage gegen Mutter­unternehmen Meta ein.

Wer kann von der Klage profitieren?

Alle sechs Millionen von der Daten­panne in Deutsch­land Betroffenen, die ihre Daten und insbesondere ihre Mobil­funk­nummer nicht zuvor bereits selbst veröffent­licht hatten. Über alle Einzel­heiten informieren wir unter test.de/datenleck-schmerzensgeld.

Was muss ich als Betroffener dafür tun?

Sie müssen Ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Das geht ab sofort. Es ist ganz leicht und dauert nur wenige Minuten. Hier die Anleitung Punkt für Punkt:

  1. Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel hier: dr-stoll-kollegen.de/sammelklage-meta-facebook-datenleck auf der Home­page der Anwälte, die der vzbv für die Sammelklage einge­schaltet hat. Auch wenn Ihre Daten in der Hacker-Datei sind, haben Sie kein Recht auf Schaden­ersatz, wenn Sie Ihre Handy-Nummer selbst veröffent­licht haben sollten.
  2. Rufen Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihrer Rechte beim Bundesamt für Justiz auf.
  3. Wenn Sie Ihren Facebook-Account nicht gerade beruflich nutzen: Klicken Sie „Verbraucherin/Verbraucher“ an.
  4. Geben Sie Ihren Vornamen und Namen an, wie er im Personal­ausweis genannt wird. Lassen Sie „Angaben zur Kontakt­person des Unter­nehmens“ leer.
  5. Geben Sie Ihre Adress­daten an.
  6. Lassen Sie die Felder unter „IV. Vertretung“ leer, wenn Sie keinen Rechts­anwalt beauftragt haben, Ihre Interessen gegen­über Facebook-Mutter Meta wahr­zunehmen.
  7. Geben Sie unter „Angaben zu Gegen­stand und Grund“ so oder sinn­gemäß an: „Ich melde mich bei Facebook unter MeineFacebook@E-Mail.Adresse an. Meine Daten und vor allem meine Handy-Nummer sind Facebook offen­bar durch den Miss­brauch des Kontakt-Import-Tools verloren gegangen. Seither bekomme ich reichlich SMS und Anrufe, bei denen es sich um Betrugs­versuche handelt. Ich habe die Kontrolle über meine Daten insoweit verloren und muss alle Nach­richten und Anrufe prüfen, bevor ich reagiere. Ich fordere daher Schaden­ersatz von der Beklagten.“ Soweit Sie die ungewollte Veröffent­lichung ihrer Mobil­funk-Nummer besonders hart getroffen hat, ergänzen Sie das so kurz und einpräg­sam wie möglich.
  8. Lassen Sie „VII. Angaben zur Höhe des Anspruchs“ leer. Lesen Sie die Hinweise zur Anmeldung und bestätigen Sie das. Prüfen und bestätigen Sie die Richtig­keit Ihrer Angaben. Klicken Sie anschließend auf „Senden“.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn die Klage Erfolg hat – woran die test.de-Juristen keinen Zweifel haben, nachdem der Bundes­gerichts­hof schon eindeutige Ansagen zur Sache verkündet hat – erhalten Sie mindestens 100 Euro. Wer zusätzlich mit Hilfe unseres über test.de/datenleck-schmerzensgeld erreich­baren Muster­texts selbst Schaden­ersatz fordert, bekommt außerdem Verzugs­zinsen in Höhe von aktuell über 8 Prozent.

Kann die Sammelklage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbe­gründet abge­wiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher an diese Entscheidung gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen. Wir halten es aber für praktisch ausgeschlossen, dass Teilnehmer an der Muster­fest­stellungs­klage Rechte verlieren.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Das lässt sich unmöglich vorher­sagen. Zunächst hat das Hanseatische Ober­landes­gericht in Hamburg die Sammelklage geprüft und das Bundes­amt für Justiz angewiesen, das Verfahren ins Verbands­klage-Register aufzunehmen und die Anmeldungen der Rechte Betroffener entgegen­zunehmen. Möglich ist anschließend auch ein Vergleich zwischen Meta und dem vzbv. So lief es seiner­zeit im Streit mit VW wegen des Diesel­skandals. VW erklärte sich schließ­lich bereit, insgesamt fast eine Milliarde Euro an Abgas­skandal-Opfer zu zahlen.

Wo erfahre ich die Einzel­heiten zur Sammelklage gegen Meta?

Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/verfahren/facebook. Bei uns gibt es ausführ­liche Informationen zur Sach- und Rechts­lage unter test.de/datenleck-schmerzensgeld.

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252 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.