
Datenklau. Werden private Daten öffentlich, weil Firmen sie unzureichend schützen, steht geschädigten Betroffenen eine Entschädigung zu – derzeit zum Beispiel Millionen Facebook-Nutzern. © Getty Images
Weitere Gerichte urteilen: Nutzern steht nach Datenpannen Schadenersatz zu. Rückenwind kommt vom EuGH. test.de erklärt die Urteile und bietet einen Musterbrief.
Über den Missbrauch einer nicht richtig gesicherten Facebook-Funktion griffen Hacker die Daten Hunderter Millionen Facebook-Nutzer ab, sechs Millionen davon in Deutschland. Ähnliche Pannen gab es beim Streaminganbieter Deezer, beim Fahrdienst Uber oder Online-Broker Scalable Capital. Erste Urteile bestätigen: Die Unternehmen hätten die Daten der Nutzer besser schützen müssen. Betroffenen steht bis zu 3 000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt gerade entschieden: Auch bei kleineren Beeinträchtigungen müssen die Unternehmen zahlen. Der bloße Datenschutzverstoß allein reicht aber nicht aus. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest sagen, wer wie vorgehen sollte.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. die Netiquette
@Alexander_79 Facebook hat uns inzwischen zum Kanal für Schadenersatzforderungen geschrieben: Die von uns verwendete E-Mail-Adresse ist richtig für das Anliegen. Die Ihnen gegebene Antwort sei bedauerlicherweise schlicht falsch.
Richtig ist: impressum-support@support.facebook.com
Nichts Neues von den Schlichtungsstellen: Wir haben noch keine Schlichtungsstellen ausfindig gemacht, die sich für die Schmerzensgeldforderung gegen Meta Platforms Ireland Ltd. zuständig fühlt.
@Alexander_79: Soweit es um die schriftliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen bei Meta Platforms Ireland Ltd. geht: Die ist das Unternehmen als Vertragspartner deutscher Facebook-User verpflichtet zu bearbeiten. Als digitaler Kanal erschien uns der im Artikel genannte passend. Wir werden bei Facebook nachfragen, wo und wie dass Unternehmen Schadenersatzforderungen digital entgegennimmt. Auch die Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle werden wir gleich am Montag prüfen. Es kann aus unserer Sicht eigentlich nicht sein, dass deutsche Facebook-Nutzer keinen Zugang zu einem deutschsprachigen Schlichtungsverfahren haben.
Für Ihre Rückmeldung: Vielen Dank!
Hallo Test-Team,
besten Dank für den guten Musterbrief und die Anleitung. Bei mir hat Facebook direkt (ablehnende) geantwortet bzw. sogar gesagt, dass es der falsche Kanal sei und man solche Anfragen über den im Musterbrief vorgeschlagenen Kanal gar nicht bearbeitet. Daraufhin habe ich dann wie im Musterbrief vorgeschlagen die Universalschlichtungsstelle des Bundes eingeschaltet. Hier ein Auszug aus der Antwort, der interessant sein könnnte:
"Für das Streitbeilegungsverfahren ist nötig, dass die Antragsgegnerin ein Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland ist.
Die Meta Platforms lreland Ltd. hat ihren Sitz in Irland. Eine Niederlassung in Deutschland ist nicht ersichtlich.
Mit der in Deutschland ansässigen Facebook Germany GmbH besteht (soweit aus den vorliegenden Informationen ersichtlich) kein Vertragsverhältnis, wie es beispielsweise aus der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Fall wäre und kann somit auch nicht von uns bearbeitet werden."
Was meinen Sie dazu?
MfG!
Kommentar vom Autor gelöscht.