Facebook-Daten­panne Schmerzens­geld nach Hacker-Erfolg

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Facebook-Daten­panne - Schmerzens­geld nach Hacker-Erfolg

Daten­klau. Werden private Daten öffent­lich, weil Firmen sie unzu­reichend schützen, steht geschädigten Betroffenen eine Entschädi­gung zu – derzeit zum Beispiel Millionen Facebook-Nutzern. © Getty Images

Weitere Gerichte urteilen: Nutzern steht nach Daten­pannen Schaden­ersatz zu. Rücken­wind kommt vom EuGH. test.de erklärt die Urteile und bietet einen Muster­brief.

Über den Miss­brauch einer nicht richtig gesicherten Facebook-Funk­tion griffen Hacker die Daten Hunderter Millionen Facebook-Nutzer ab, sechs Millionen davon in Deutsch­land. Ähnliche Pannen gab es beim Streaminganbieter Deezer, beim Fahr­dienst Uber oder Online-Broker Scalable Capital. Erste Urteile bestätigen: Die Unternehmen hätten die Daten der Nutzer besser schützen müssen. Betroffenen steht bis zu 3 000 Euro Schmerzens­geld zu. Die Urteile sind aber noch nicht rechts­kräftig. Der Europäische Gerichts­hof hat jetzt gerade entschieden: Auch bei kleineren Beein­trächtigungen müssen die Unternehmen zahlen. Der bloße Daten­schutz­verstoß allein reicht aber nicht aus. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest sagen, wer wie vorgehen sollte.

Das Wichtigste in Kürze

Sollten Sie Schaden­ersatz fordern?

Prüfung. Ob Sie von der Daten­panne bei Facebook betroffen sind, können Sie schnell und unver­bindlich prüfen, zum Beispiel über die Seite haveibeenpwned.com („Have I been pawned?“, auf Deutsch in diesem Zusammen­hang: Wurde ich über­nommen?): Mobil­funk­nummer eingeben und los geht‘s. Wichtig: Geben Sie statt der 0 die 49 für Deutsch­land an. Beachten Sie: Das US-Angebot ist gemessen an der Daten­schutz­grund­ver­ordnung in Europa rechts­widrig. Bei Nutzung werden Daten von Ihnen ohne ausreichende Rechts­grund­lage über­tragen. Der Betreiber der Seite gilt aber als seriös und steht nicht im Verdacht, Daten zu miss­brauchen oder weiterzugeben. Sie sind aber recht­lich nicht ausreichend gegen den Zugriff von US-Behörden abge­sichert.

Forderung. Die Rechts­experten von test.de empfehlen: Fordern Sie zunächst selbst Schaden­ersatz von Facebook-Mutter­konzern Meta. Die test.de-Experten helfen mit einem Mustertext mit genauer Anleitung. Aufwand: Einmal zur Post und höchs­tens 7,60 Euro Porto für den rechts­sicheren Versand.

Rücken­wind. Auch der oberste Daten­schützer in Irland ist der Meinung: Facebook hat gegen Daten­schutz­regeln verstoßen. Er verhängte ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro.

Antwort. Meta nimmt die Forderungen offen­bar sehr ernst. Als Antwort kommt jedenfalls in einzelnen Fällen ein Schreiben von der renommierten Groß­kanzlei Freshfields. Sie weist die Forderung zurück. test.de über­zeugt das Schreiben der Kanzlei nicht. Betroffene ohne Rechts­schutz­versicherung sollten weitere Urteile abwarten. Wer eine Rechts­schutz­versicherung hat, kann Rechts­anwälte – möglichst mit einschlägigen Erfolgen – beauftragen.

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FrühlingsGezwitscher am 27.05.2023 um 22:26 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. die Netiquette

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2022 um 18:18 Uhr
Richtige Mailadresse Meta Platforms lreland Ltd.

@Alexander_79 Facebook hat uns inzwischen zum Kanal für Schadenersatzforderungen geschrieben: Die von uns verwendete E-Mail-Adresse ist richtig für das Anliegen. Die Ihnen gegebene Antwort sei bedauerlicherweise schlicht falsch.
Richtig ist: impressum-support@support.facebook.com
Nichts Neues von den Schlichtungsstellen: Wir haben noch keine Schlichtungsstellen ausfindig gemacht, die sich für die Schmerzensgeldforderung gegen Meta Platforms Ireland Ltd. zuständig fühlt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.11.2022 um 18:28 Uhr
Feedback zum Musterbrief

@Alexander_79: Soweit es um die schriftliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen bei Meta Platforms Ireland Ltd. geht: Die ist das Unternehmen als Vertragspartner deutscher Facebook-User verpflichtet zu bearbeiten. Als digitaler Kanal erschien uns der im Artikel genannte passend. Wir werden bei Facebook nachfragen, wo und wie dass Unternehmen Schadenersatzforderungen digital entgegennimmt. Auch die Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle werden wir gleich am Montag prüfen. Es kann aus unserer Sicht eigentlich nicht sein, dass deutsche Facebook-Nutzer keinen Zugang zu einem deutschsprachigen Schlichtungsverfahren haben.
Für Ihre Rückmeldung: Vielen Dank!

Alexander_79 am 25.11.2022 um 11:37 Uhr
Feedback zum Musterbrief

Hallo Test-Team,
besten Dank für den guten Musterbrief und die Anleitung. Bei mir hat Facebook direkt (ablehnende) geantwortet bzw. sogar gesagt, dass es der falsche Kanal sei und man solche Anfragen über den im Musterbrief vorgeschlagenen Kanal gar nicht bearbeitet. Daraufhin habe ich dann wie im Musterbrief vorgeschlagen die Universalschlichtungsstelle des Bundes eingeschaltet. Hier ein Auszug aus der Antwort, der interessant sein könnnte:
"Für das Streitbeilegungsverfahren ist nötig, dass die Antragsgegnerin ein Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland ist.
Die Meta Platforms lreland Ltd. hat ihren Sitz in Irland. Eine Niederlassung in Deutschland ist nicht ersichtlich.
Mit der in Deutschland ansässigen Facebook Germany GmbH besteht (soweit aus den vorliegenden Informationen ersichtlich) kein Vertragsverhältnis, wie es beispielsweise aus der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Fall wäre und kann somit auch nicht von uns bearbeitet werden."
Was meinen Sie dazu?
MfG!

Thomas-78 am 12.11.2022 um 14:54 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.