Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage gegen Sparkasse KölnBonn

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Sparkasse KölnBonn. Sie weigert sich, rechts­widrig kassierte Konto­gebühren­erhöhungen voll­ständig zu erstatten. Jetzt steht die Kasse vor Gericht. Die Musterklage des vzbv bringt Konto­inhabern die Chance auf Gebühren­erstattung ohne Kosten und ohne Risiko. © picture alliance / dpa / Oliver Berg

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat die Sparkasse KölnBonn verklagt. Jetzt steht fest: Teilnehmer an der Klage werden ihr Geld erhalten.

Kasse befolgte BGH-Urteil nicht

Worum geht es bei der Klage?

Der Bundes­gerichts­hof urteilte im April 2021: Die bei allen deutschen Banken und Sparkassen über Jahre hinweg üblichen Konto­gebühren­erhöhungen ohne ausdrück­liche Zustimmung der Kunden sind unwirk­sam. Kunden müssen nur zahlen, was entweder bei Eröff­nung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Konto­modells galt. Die Sparkasse KölnBonn erfüllt Forderungen ihrer Kunden auf Erstattung der Gebühren nicht. Der vzbv will die Sparkasse jetzt zwingen, alle seit 2011 gezahlten rechts­widrigen Gebühren­erhöhungen samt Zinsen zu erstatten. Er hat Muster­fest­stellungs­klage erhoben.

Wie ist der aktuelle Stand?

Das Verfahren ruht. Die Sparkasse und der vzbv wollten abwarten, wie das parallel gelagerte Musterverfahren gegen die Berliner Sparkasse ausgeht. Da hat der Bundes­gerichts­hof gerade in letzter Instanz entschieden: Die Sparkasse hat die auf die unwirk­samen Gebühren­erhöhungen entfallenden Zahlungen zu erstatten. Es geht um alle Abbuchungen ab 1. November 2017. Wir halten für sicher: So wird es auch im Streit mit der Sparkasse KölnBonn kommen.

Wer ist betroffen?

Alle Inhaber von Giro­konten bei der Sparkasse KölnBonn, die nach der Eröff­nung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Konto­modells ohne ihre ausdrück­liche Zustimmung bis April 2021 erhöhte Gebühren gezahlt haben.

Was soll ich als Betroffener jetzt tun?

Sie können nichts mehr tun. Die Frist für die Anmeldung von Rechten ist abge­laufen und ihre Forderung auf Erstattung rechts­widriger Gebühren verjährt.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Nach dem Urteil des Bundes­gerichts­hofs in Sachen Berliner Sparkasse halten wir für sicher: Sie werden das ab 1. November 2017 für rechts­widrige Gebühren­erhöhungen abge­buchte Geld zurück­erhalten.

Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn?

Zuständig ist das Ober­landes­gericht (OLG) in Hamm.

Ich habe meine Rechte bereits vor Jahren beim Bundes­justiz­amt angemeldet. Wann passiert denn endlich was?

Das Gericht hatte erst im September 2023 und damit 21 Monate nach Erhebung der Klage endlich einen Termin für die Verhand­lung der Sache anberaumt. Diesen Termin hat das Gericht wieder abge­sagt und das Verfahren ausgesetzt. Inzwischen sind seit Klageerhebung deutlich mehr als zwei Jahre vergangen. Wir hatten bereits im letzten Sommer nachgefragt, warum in der Sache bis dahin noch nichts passiert war. OLG Hamm-Richterin Julia Pieper schrieb uns: „Das (...) Verfahren (...) weist schwierige Rechts­fragen, insbesondere prozessualer Natur auf. Eine Terminierung des Verfahrens konnte bislang nicht erfolgen, weil der zuständige Senat zunächst Verhand­lungen in älteren Umfangs­verfahren mit vielen Beteiligten durch­zuführen hatte, die zuvor aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und zum Schutz der Verfahrens­beteiligten nicht hatten durch­geführt werden können.“ Ärgerlich für Betroffene: Sie haben nach Ansicht der Juristen bei test.de trotz der unan­gemessenen Dauer des Verfahrens kein Recht auf eine Entschädigung, wie sie Parteien in Rechts­streitig­keiten bei unan­gemessener Verzögerung der Sache sonst zusteht. Schwacher Trost: Sparkassen­kunden mit Recht auf Gebühren­erstattung erhalten für die Warte­zeit zusätzlich Zinsen in Höhe von aktuell 7,27 Prozent, sofern Sie, wie unter test.de/kontogebuehrenerstattung empfohlen, rechts­wirk­sam Erstattung rechts­widrig erhöhter Gebühren gefordert haben.

Was ist noch geschehen?

Die Sparkasse KölnBonn ist zum Gegen­angriff überge­gangen. Sie hat für den Fall, dass das Gericht die Unwirk­samkeit der früheren Regelung zu Preis­erhöhungen fest­stellt, Widerklage erhoben. Das Gericht soll fest­stellen, dass die Sparkasse den Erstattungs­forderungen von Kunden Rechts­miss­brauch und Verwirkung entgegen­halten kann. Derartige Vorwürfe hatte die Sparkasse KölnBonn ihren Kunden bereits im Streit um den Widerruf von Kredit­verträgen gemacht, wenn sie sich auf gesetzliche Verbraucher­schutz­regelungen beriefen (siehe Chronik der Ereignisse zum Kreditwiderruf unter 03.07.2015). Die Richter am Ober­landes­gericht Hamm haben bereits signalisiert: Sie halten die Widerklage der Sparkasse gegen die Verbraucherschützer für unzu­lässig.

Wo finde ich Informationen zu der Musterklage?

Wir informieren unter test.de/kontogebuehrenerstattung über die Rechts­lage. Über die Muster­fest­stellungs­klage informiert der Verbraucherzentrale Bundes­verband unter sammelklagen.de/sparkasse-koelnbonn. Die offiziellen Informationen gibts beim Bundesamt für Justiz. Die sind aber für Laien kaum zu gebrauchen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.