
Sparkasse KölnBonn. Sie weigert sich, rechtswidrig kassierte Kontogebührenerhöhungen vollständig zu erstatten. Jetzt steht die Kasse vor Gericht. Die Musterklage des vzbv bringt Kontoinhabern die Chance auf Gebührenerstattung ohne Kosten und ohne Risiko. © picture alliance / dpa / Oliver Berg
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Sparkasse KölnBonn verklagt. Jetzt steht fest: Teilnehmer an der Klage werden ihr Geld erhalten.
Alle Fragen im Überblick
- Worum geht es bei der Klage?
- Wie ist der aktuelle Stand?
- Wer ist betroffen?
- Was soll ich als Betroffener jetzt tun?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
- Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn?
- Ich habe meine Rechte bereits vor Jahren beim Bundesjustizamt angemeldet. Wann passiert denn endlich was?
- Was ist noch geschehen?
- Wo finde ich Informationen zu der Musterklage?
Kasse befolgte BGH-Urteil nicht
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Worum geht es bei der Klage?
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Der Bundesgerichtshof urteilte im April 2021: Die bei allen deutschen Banken und Sparkassen über Jahre hinweg üblichen Kontogebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sind unwirksam. Kunden müssen nur zahlen, was entweder bei Eröffnung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Kontomodells galt. Die Sparkasse KölnBonn erfüllt Forderungen ihrer Kunden auf Erstattung der Gebühren nicht. Der vzbv will die Sparkasse jetzt zwingen, alle seit 2011 gezahlten rechtswidrigen Gebührenerhöhungen samt Zinsen zu erstatten. Er hat Musterfeststellungsklage erhoben.
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Wie ist der aktuelle Stand?
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Das Verfahren ruht. Die Sparkasse und der vzbv wollten abwarten, wie das parallel gelagerte Musterverfahren gegen die Berliner Sparkasse ausgeht. Da hat der Bundesgerichtshof gerade in letzter Instanz entschieden: Die Sparkasse hat die auf die unwirksamen Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen zu erstatten. Es geht um alle Abbuchungen ab 1. November 2017. Wir halten für sicher: So wird es auch im Streit mit der Sparkasse KölnBonn kommen.
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Wer ist betroffen?
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Alle Inhaber von Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn, die nach der Eröffnung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Kontomodells ohne ihre ausdrückliche Zustimmung bis April 2021 erhöhte Gebühren gezahlt haben.
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Was soll ich als Betroffener jetzt tun?
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Sie können nichts mehr tun. Die Frist für die Anmeldung von Rechten ist abgelaufen und ihre Forderung auf Erstattung rechtswidriger Gebühren verjährt.
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Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
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Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Berliner Sparkasse halten wir für sicher: Sie werden das ab 1. November 2017 für rechtswidrige Gebührenerhöhungen abgebuchte Geld zurückerhalten.
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Welches Gericht entscheidet über die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn?
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Zuständig ist das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm.
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Ich habe meine Rechte bereits vor Jahren beim Bundesjustizamt angemeldet. Wann passiert denn endlich was?
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Das Gericht hatte erst im September 2023 und damit 21 Monate nach Erhebung der Klage endlich einen Termin für die Verhandlung der Sache anberaumt. Diesen Termin hat das Gericht wieder abgesagt und das Verfahren ausgesetzt. Inzwischen sind seit Klageerhebung deutlich mehr als zwei Jahre vergangen. Wir hatten bereits im letzten Sommer nachgefragt, warum in der Sache bis dahin noch nichts passiert war. OLG Hamm-Richterin Julia Pieper schrieb uns: „Das (...) Verfahren (...) weist schwierige Rechtsfragen, insbesondere prozessualer Natur auf. Eine Terminierung des Verfahrens konnte bislang nicht erfolgen, weil der zuständige Senat zunächst Verhandlungen in älteren Umfangsverfahren mit vielen Beteiligten durchzuführen hatte, die zuvor aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und zum Schutz der Verfahrensbeteiligten nicht hatten durchgeführt werden können.“ Ärgerlich für Betroffene: Sie haben nach Ansicht der Juristen bei test.de trotz der unangemessenen Dauer des Verfahrens kein Recht auf eine Entschädigung, wie sie Parteien in Rechtsstreitigkeiten bei unangemessener Verzögerung der Sache sonst zusteht. Schwacher Trost: Sparkassenkunden mit Recht auf Gebührenerstattung erhalten für die Wartezeit zusätzlich Zinsen in Höhe von aktuell 7,27 Prozent, sofern Sie, wie unter test.de/kontogebuehrenerstattung empfohlen, rechtswirksam Erstattung rechtswidrig erhöhter Gebühren gefordert haben.
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Was ist noch geschehen?
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Die Sparkasse KölnBonn ist zum Gegenangriff übergegangen. Sie hat für den Fall, dass das Gericht die Unwirksamkeit der früheren Regelung zu Preiserhöhungen feststellt, Widerklage erhoben. Das Gericht soll feststellen, dass die Sparkasse den Erstattungsforderungen von Kunden Rechtsmissbrauch und Verwirkung entgegenhalten kann. Derartige Vorwürfe hatte die Sparkasse KölnBonn ihren Kunden bereits im Streit um den Widerruf von Kreditverträgen gemacht, wenn sie sich auf gesetzliche Verbraucherschutzregelungen beriefen (siehe Chronik der Ereignisse zum Kreditwiderruf unter 03.07.2015). Die Richter am Oberlandesgericht Hamm haben bereits signalisiert: Sie halten die Widerklage der Sparkasse gegen die Verbraucherschützer für unzulässig.
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Wo finde ich Informationen zu der Musterklage?
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Wir informieren unter test.de/kontogebuehrenerstattung über die Rechtslage. Über die Musterfeststellungsklage informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband unter sammelklagen.de/sparkasse-koelnbonn. Die offiziellen Informationen gibts beim Bundesamt für Justiz. Die sind aber für Laien kaum zu gebrauchen.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.