Muster­fest­stellungs­klagen Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren

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Muster­fest­stellungs­klagen - Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren

Eine für alle. Verbraucher­schutz­verbände können mit Muster­fest­stellungs­klagen gegen Unternehmen vorgehen. © Shutterstock

So kommen Verbraucher zu ihrem Recht. Wir nennen alle Verfahren. Eventim-Kunden können ab sofort ihre Rechte zu einer neuen Musterklage anmelden.

Muster­fest­stellungs­klage – alle Informationen, alle aktuellen Klagen

Klage gegen Eventim. Der Online-Tickethändler Eventim behält Buchungs- und Vorverkaufs­gebühren ein, wenn eine Veranstaltung abge­sagt wird. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband meint: Das ist rechts­widrig. Eventim muss den vollen Ticket­preis erstatten. (Details zur Klage gegen Eventim).

Klagen gegen Prim­astrom und Voxenergie. Die beiden Energieanbieter hatten Verträge mit Preis­garantie angeboten und dann trotzdem drastische Preis­erhöhungen gefordert, nachdem der Ukraine-Krieg ausgebrochen war. Klarer Fall für den Verbraucherzentrale Bundes­verband: Das ist rechts­widrig (Details zu den Klagen gegen Primastrom und Voxenergie).

Prämienspar-Klagen gegen Sparkassen. Die Sparkassen haben die Zinsen für lang­fristige Prämienspar­verträge nicht fair angepasst und verweigern angemessene Nach­zahlungen. Sparer haben gute Chancen auf einen vierstel­ligen Zins­nach­schlag. (Details zu den Klagen gegen die Sparkassen).

Klage gegen Gasag. Die Gasag in Berlin kassierte von Neukunden in der Grund­versorgung ab Dezember 2021 vorüber­gehend viel mehr Geld, als Bestands­kunden bezahlen mussten. Gleich­zeitig hatten etliche Gasdiscounter ihren Kunden wegen der dramatisch gestiegenen Gaspreise gekündigt. Viele gerieten die Gasag-Grund­versorgung und mussten die neuen Horror-Preise bezahlen. Das ist rechts­widrig, fand der Verbraucherzentrale Bundes­verband und erhob Muster­fest­stellungs­klage. Ab sofort können Betroffene ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Wenn die Klage Erfolg hat, steht ihnen Erstattung eines Teil ihres Geldes zu(Details zur Klage gegen die Gasag).

Klage gegen Superfit Sport­studios. Obwohl die East Bank Club The Fit ness Factory GmbH ihre SuperFit-Studios wegen Corona für insgesamt neun Monate dicht machte, kassierte sie weiter bis zu 29,90 Euro Beitrag pro Monat. Geht gar nicht, fand der Verbraucherzentrale Bundes­verband und erhob Muster­fest­stellungs­klage. Jetzt erkannte das Unternehmen die Forderungen der Verbraucherschützer an (Details zur Klage gegen Superfit Sportstudios).

Klage gegen Stromio. Stromio bot billigen Strom an. Im Dezember 2021 kündigte das Unternehmen seinen Kunden unver­mittelt. Offizielle Begründung: Die stark gestiegenen Beschaffungs­kosten. Viele Kunden mussten mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hessen meint: Die Kündigung war rechts­widrig. Stromio soll Schaden­ersatz zahlen. (Einzelheiten zur Stromio-Musterfeststellungsklage).

Klage gegen Daimler. Die Verhand­lung über die Musterklage des Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) gegen Daimler zeigt: Knapp 3 000 Besitzer bestimmter Mercedes Modelle mit Diesel­motor haben Chancen auf Schaden­ersatz. Das Gericht will Ansagen des Europäischen Gerichts­hofs und des Bundes­gerichts­hofs abwarten. Nächster Verhand­lungs­termin ist im Januar 2023 (Einzelheiten zur Mercedes-Musterfeststellungsklage).

Suche nach Gasag-Opfern. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband sucht Verbraucher, die als Neukunden in der Gasag-Grund­versorgung 18,25 Cent je Kilowatt­stunde zahlen sollen, während das Gas in der Gasag-Grund­versorgung sonst nur 6,68 Cent kostete. Unter musterfeststellungsklagen.de/aufruf-gasag sammeln die Verbraucherschützer Informationen zu Fällen, um eine Klage gegen den Berliner Energieversorger vorzubereiten.

Klage gegen Parship. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) verklagt das Partner­ver­mitt­lungs­portal Parhip. Die Verbraucherschützer halten die Klauseln zur auto­matischen lang­fristigen Verlängerung der Parship-Verträge für rechts­widrig. Parship-Kunden können jetzt ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Details zur Parship-Musterfeststellungsklage.

Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. Der vzbv hat Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn erhoben. Beide Kassen verweigern die Erstattung rechts­widriger Gebühren­erhöhungen. In beiden Fällen können Kunden jetzt ihre Rechte anmelden. (Einzel­heiten zur Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse und zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn).

Klage gegen Volks­wagen. Ein Fehler des Bundes­amts für Justiz (BfJ) könnte Hunderte von VW-Skandal­opfern um ihre Entschädigung gebracht haben. Womöglich muss die Behörde sie entschädigen (Details zur Klage gegen Volkswagen).

Klage gegen Otto-Inkasso. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband verklagt die für offene Forderungen in der Otto-Group zuständige Eos Investment GmbH wegen Kostentreiberei zu Lasten von Verbrauchern. Ab sofort können betroffene Verbraucher ihre Rechte anmelden. (Einzelheiten zur Otto-Inkasso-Musterfeststellungsklage).

Wie funk­tionieren Muster­fest­stellungs­klagen?

Seit November 2018 gibt es die neue Klage­möglich­keit für registrierte Verbraucher­schutz­verbände wie den vzbv und die verschiedenen Verbraucherzentralen. Verbände mit mindestens 350 Mitgliedern oder zehn Mitglieds­verbänden, die seit mindestens vier Jahren für Unterlassungs­klagen registriert sind, können jetzt auch Muster­fest­stellungs­klagen erheben. Weitere Voraus­setzung: Höchs­tens 5 Prozent der Finanzen des Verbandes kommen von Unternehmen.

Zusätzliche Hürde für Muster­fest­stellungs­klagen: Inner­halb von zwei Monaten ab öffent­licher Bekannt­machung der Musterklage müssen mindestens 50 Verbraucher ihre Rechte zur Eintragung in das Klage­register angemeldet haben.

Was Verbraucher tun müssen, um zu profitieren

Betroffene Verbraucher müssen ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Das ist kostenlos. Aktuell sind Anmeldungen zu den Klagen gegen Eventim, Voxenergie, Gasag und Parship, einigen Sparkassen-Klagen und Otto-Inkasso-Tochter Eos möglich. Bei allen übrigen Muster­fest­stellungs­klagen ist die Anmelde­frist bereits abge­laufen. Die Anmeldung ist nur zwischen Klageerhebung und erstem Verhand­lungs­termin möglich. Das Verfahren geht nur weiter, wenn sich inner­halb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene registrieren.

Das bringt die Muster­fest­stellungs­klage Verbrauchern

Sie ermöglicht es Verbrauchern, sich ohne eigenes Risiko Verbraucher­schutz­klagen verbindlich und mit minimalem Aufwand anzu­schließen. Sogar die Erstattung von illegalen Gebühren in Höhe von wenigen Euro wie zum Beispiel für die Benachrichtigung über Rücklastschriften lässt sich auf diese Weise mit vertret­barem Aufwand durch­setzen. Das Interesse ist gewaltig. Für die Muster­fest­stellungs­klage des vzbv gegen VW hatten sich fast 500 000 Käufer von Skandal-Autos mit illegaler Motorsteuerung angemeldet.

Die Muster­fest­stellungs­klage ist keine Sammelklage

Die Muster­fest­stellungs­klage ist keine Sammelklage, wie es sie vor allem in den USA gibt. Dort können die Gerichte Unternehmen verurteilen, an eine unbe­stimmte Vielzahl von Menschen mehr oder weniger hohe Entschädigungen zu zahlen. Das dürfen deutsche Gerichte auch in Zukunft nicht. Immerhin: Die Muster­fest­stellungs­klage ermöglicht es, gesammelt für alle Betroffenen fest­stellen zu lassen, dass grund­sätzlich eine Entschädigung zu zahlen ist. Wie hoch die ist, wird allerdings weiter im Einzel­fall geklärt.

So viel Schlag­kraft haben die Verbraucher­schutz­verbände

Die Erfahrungen mit Unterlassungs­klagen etwa gegen Unternehmen mit verbraucherfeindlichen Geschäfts­bedingungen zeigen: Die Verbände haben genug Schlag­kraft, um wichtige Rechts­fragen klären zu lassen. Viel hängt allerdings davon ab, wie hoch die Gerichte den Streit­wert von Muster­fest­stellungs­verfahren ansetzen werden.

Streit­wert. Das neue Gesetz enthält dazu nur eine einzige Regelung: Höchst­grenze für den Streit­wert von Muster­fest­stellungs­verfahren sind 250 000 Euro. Gehen die Gerichte – wie bei Unterlassungs­klagen üblich – von einem Streit­wert von 2 500 Euro je Fall aus, werden sich Verbraucher­schutz­verbände eine ganze Reihe von Klagen leisten können.

Prozess­kosten. Setzen die Gerichte höhere Streit­werte an, wird es schwierig. Das Prozess­kostenrisiko steigt dann. Eine Klage mit einem Streit­wert von 250 000 Euro kostet, wenn es – wie bei Verbraucher­schutz­streitig­keiten oft – durch alle möglichen Instanzen geht, mindestens etwas mehr als 50 000 Euro. Sind aufwendige Sach­verständigen­gut­achten oder andere Beweis­erhebungen nötig, dann wir es noch teurer. Zahlen muss, wer am Ende verliert.

Unterstüt­zung. Der vzbv erhält zusätzliche Mittel von der Bundes­regierung, um das Prozess­kostenrisiko und das erforderliche zusätzliche Personal für die Muster­fest­stellungs­klage gegen VW zu finanzieren.

Alternative Wege bleiben für Verbraucher bestehen

An der Möglich­keit, Forderungen an Verbraucherinkassounternehmen wie Myright.de, Metaclaims, Flight­right oder Fairplane abzu­treten, ändert sich nichts – egal, ob es um den Abgas­skandal oder um Flug­gast­rechte geht. Solche zuweilen ebenfalls als „Sammelklage“ bezeichnete Verfahren bleiben zulässig.

EU-Verbands­klage zukünftig möglich

Die Europäische Union (EU) hat beschlossen: Verbraucher­verbände bekommen das Recht, Unternehmen auch auf die Zahlung von Schaden­ersatz direkt an betroffene Verbraucher zu verklagen. Die Richt­linie ist Anfang Januar in Kraft getreten. Die Bundes­republik Deutsch­land und die übrigen EU-Mitglieds­staaten haben jetzt zwei Jahre lang Zeit, gesetzliche Regeln für das Verfahren zu schaffen. Ab 2023 werden EU-Sammelklagen möglich sein.

Das gibt die EU-Richt­linie vor

Verbraucher, die sich einer solchen Klage ausdrück­lich oder still­schweigend anschließen, profitieren von einer Verurteilung des Unter­nehmens direkt, ohne dass sie selbst erneut vor Gericht ziehen müssen.

Bereits beendete Muster­fest­stellungs­verfahren

Die wichtigste Muster­fest­stellungs­klage ist bereits beendet und brachte Verbrauchern insgesamt rund 800 Millionen Euro. Der Streit um Schaden­ersatz für Käufer von VW mit illegaler Motorsteuerung war Anlass für die Einführung der Muster­fest­stellungs­klage. Einige Muster­fest­stellungs­klagen scheiterten aber auch.

Klage gegen VW. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband hatte mit Unterstüt­zung des ADAC gegen Volks­wagen geklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Rund 240 000 Auto­besitzer erhalten insgesamt gut 800 Millionen Euro (Details zur Klage gegen VW).

Klage gegen den Insolvenz­verwalter der BEV. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) hin hat das Ober­landes­gericht München fest­gestellt: Der Neukundenbonus der Bayerischen Energieversorgungs­gesell­schaft mbH (BEV) in Höhe von bis zu 25 Prozent der Jahres­strom­rechnung ist auch Kunden gutzuschreiben, die weniger als ein Jahr vor der Pleite beim Billigstromanbieter unter­schrieben haben (Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV).

Klage gegen die Bisnode Deutsch­land GmbH. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hat vergeblich gegen die frühere Hoppen­stedt Kredit­informationen GmbH geklagt. Der Bundes­gerichts­hof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen Bisnode).

Klage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH. Der DMB Mieter­ver­ein München klagte gegen die Eigentümerin des Hohen­zollernkarrees in München-Schwabing. Sie will es modernisieren und die Mieten dramatisch erhöhen. Das Ober­landes­gericht München hatte die Gesell­schaft verurteilt, doch der Bundes­gerichts­hof hob das Urteil auf und wies die Klage ab (Details zur Klage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH).

Klage gegen die Mercedes-Bank. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hat wegen der Verweigerung des Kredit­widerrufs vergeblich gegen die Mercedes-Bank geklagt. Der Bundes­gerichts­hof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen die Mercedes-Bank).

Klage gegen die VW-Bank. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hat wegen der Verweigerung des Kredit­widerrufs vergeblich gegen die VW-Bank geklagt. Der Bundes­gerichts­hof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen die VW-Bank).

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2022 um 12:19 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

@guenter.he: Nur Kunden der betreffenden Sparkasse, um deren Rechte es geht, können sich zu den verschiedenen Musterfeststellungsklagen anmelden und so die Verjährung stoppen. Alle anderen müssen sich selbst an ihre Sparkasse wenden. Soweit Verjährung droht, können sie sich beim jeweils zuständigen Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte einleiten. So lange keine Verjährung droht, bietet es sich an abzuwarten, bis am Ende der Musterfeststellungsverfahren feststeht, wie Prämiensparpläne abzurechnen sind.

guenter.he am 22.05.2022 um 21:49 Uhr
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Kann ich mich auch als Nichtkunde der aufgeführten Sparkassen zur Musterfestellungsklage anmelden?
Wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben, was ist dann von mir zu unternehmen

M_Schmalzbauer am 08.09.2021 um 18:40 Uhr
Verweigerung von Volkswagen bei SKODA Kfz?

Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon:  +49 800 4424244
Fax:          +49 6150 133 199
E-Mail:     info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?

Flugrecht am 08.07.2021 um 07:56 Uhr
Neue Musterfeststellungsklage

Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 04.01.2021 um 12:24 Uhr
Forderungsschreiben Reaktion

@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.