Viele Hauseigentümer müssen nicht bis zum Ende der Zinsbindung warten, um auf ein günstigeres Darlehen umzusteigen. Haben sie ursprünglich eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren abgeschlossen, können sie ihren alten Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, sobald zehn Jahre seit Auszahlung der Darlehenssumme vorbei sind. Wegen der gesunkenen Zinsen lohnt es sich fast immer, das Sonderkündigungsrecht möglichst früh zu nutzen.
Frist beginnt erst mit vollständiger Kreditauszahlung
Damit die Ablösung des alten Darlehens reibungslos klappt, müssen Kreditsuchende genau auf den richtigen Kündigungstermin achten. Die Zehn-Jahres-Frist beginnt nicht mit dem Datum, an dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Entscheidend ist der Tag, an dem die Bank das Darlehen ausgezahlt hat. Bei mehreren Teilauszahlungen zählt der Termin der letzten Rate.
So wird der Kündigungstermin berechnet
Beispiel: Eine Hauseigentümerin hat ihren Vertrag am 31. Januar 2012 mit einer Zinsbindung bis zum 31. Januar 2027 (15 Jahre) abgeschlossen. Die letzte Tranche der Kreditsumme hat die Bank aber erst nach Fertigstellung des Hauses am 31. März 2013 ausgezahlt. Die Zehn-Jahres-Frist begann dann einen Tag später am 1. April 2013. Erstmals kündbar ist der Kredit daher am 1. April 2023. Dazu kommen sechs Monate Kündigungsfrist. Das alte Darlehen kann also frühestens am 1. Oktober 2023 abgelöst werden.
Fehler können teuer werden
Irrtümer über das Sonderkündigungsrecht können teuer zu stehen kommen – etwa, wenn die Kreditnehmerin im Beispiel oben glaubt, sie könne bereits zehn Jahre nach Vertragsabschluss wechseln. Sie schließt mit einer neuen Bank einen Anschlusskredit ab, der das bestehende Darlehen am 31. Januar 2022 ablösen soll – 20 Monate vor dem tatsächlichen Ablösetermin.
Die Folge des Irrtums: Sie muss entweder eine Entschädigung an die alte Bank zahlen, damit diese sie vorzeitig aus dem Vertrag lässt. Oder die neue Bank verlangt hohe Bereitstellungszinsen, weil der Kunde den Kredit später als vereinbart abruft.
Kündigung kann auch früher möglich sein
Haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ihr ursprüngliches Darlehen bei derselben Bank verlängert, findet keine erneute Auszahlung des Darlehens statt. Die Zehnjahresfrist für die Sonderkündigung beginnt dann mit Datum der neuen Zinsvereinbarung – nicht erst ab dem Tag, ab dem der neue Zinssatz gültig ist. Wer den Anschlusszinssatz zwei Jahre im Voraus vereinbart hat, kann das Sonderkündigungsrecht deshalb schon acht Jahre nach Beginn der neuen Zinsbindung nutzen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@TiTaTesTum: Wir kennen die zukünftige Zinsen für Anschlussfinanzierungen nicht. Wenn sich in Ihrem Kreditvertrag die Zinsbindung dem Ende nähert, können Sie der Unsicherheit der Lage am Kreditmarkt damit begegnen, sich möglichst früh eine Anschlussfinanzierung zu sichern. Ob sich die Anschlussfinanzierung über das Forwarddarlehen sam ende für Sie rechnet, wissen Sie erst im Verlaufe der Zeit.
Vielen Dank für Ihren interessanten Artikel! Zeitlich wäre es uns seit kurzem möglich, ein Forward-Darlehen abzuschließen. Unser Finanzdienstleister empfiehlt uns nun, bis min. Mitte des Jahres mit der Anfrage der Angebote zu warten, da sich im Zinsbereich derzeit so viel tut. Nach unseren Beobachtungen stimmt das, jedoch entwickeln sich die Zinsen zunehmend nach oben. Ist es daher wirklich sinnvoll, noch länger mit einer Angebotsanfrage zu warten?
@ Hub.Strat: Spätestens zum Ende der Zinsbindung dürfen Kreditnehmer ihr Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung restlos tilgen. Das gilt auch für Kfw-Darlehen. Es gibt auch KfW-Kredite, die jederzeit kostenlos abgelöst werden können.
Ist das Darlehen abgelöst, bekommen Eigentümer von der Bank eine Löschungsbewilligung. Mit dieser können sie die Löschung der Grundschuld im Grundbuch veranlassen. Es ist aber auch möglich, die Grundschuld stehen zu lassen. Durch die Ablösung des Kredites entsteht automatisch eine sog. Eigentümergrundschuld. Diese kann nützlich werden, wenn in Zukunft eine erneute Beleihung gewünscht wird. Dann fallen keine erneuten Kosten für die Bestellung der Grundschuld an.
Wie geht man korrekt vor, wenn man keine Anschlussfinanzierung braucht, sondern die Restschuld in einer Summe abbezahlen will? Bisher dachten wir, wir könnten nach der letzten Rate die Restsumme einfach überweisen. Muss man den Kreditvertrag ausdrücklich kündigen und eine Löschungsbewilligung für das Grundbuchamt explizit anfordern? Und wie ist das bei einem KFW-Kredit? Auch diesen möchten wir nach Ende der Zinsbindung in einer Summe bezahlen.
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