
Unter Service-Rundfunkbeitrag.de kostete schon die Anmeldung für die Rundfunkgebühren 29,99 oder sogar 39,99 Euro. Beim Beitragsservice der Sender selbst ist das kostenlos. © mauritius images / fStop Images / Malte Mueller
Beim inzwischen insolventen Service-Rundfunkbeitrag.de kosteten Anmeldungen 29,99 Euro, die bei den Anstalten selbst kostenlos sind. Der vzbv fordert Erstattung.
Alle Fragen im Überblick
- Worum geht es bei dieser Klage?
- Wer kann von der Klage profitieren?
- Was muss ich als Betroffener dafür tun?
- Was muss ich außerdem beachten?
- Habe ich auch ohne Anmeldung meiner Rechte beim Insolvenzverwalter eine Chance, mein Geld zurückzubekommen?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Sammelklage?
- Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?
- Kann die Sammelklage für mich auch zu Nachteilen führen?
- Kann ich mich auch wieder abmelden?
- Wie ist die Gerichtsverhandlung gelaufen?
- Wo erfahre ich die Einzelheiten zur Sammelklage gegen Service-Rundfunkbeitrag.de?
Recht auf Erstattung
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Worum geht es bei dieser Klage?
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Wer über eine Suchmaschine nach der Anmeldung zu den Rundfunkgebühren suchte, landete ganz oft bei Service-Rundfunkbeitrag.de. Und übersah leicht, dass das kein Angebot der Rundfunkanstalten ist, sondern die Seite eines privaten Unternehmens namens SSS-Software Special Service GmbH. Dort kostet der Service 29,99 oder sogar 39,99 Euro. Bei den Rundfunkanstalten gibt es den im Prinzip gleichen Service kostenlos. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Meinung: Das Unternehmen hätte genauer darüber informieren müssen, wer hier Anbieter ist, was Kundinnen und Kunden geboten wird und was das kostet. Nach Ansicht der Verbraucherschützer haben sie ein Recht auf Erstattung.
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Wer kann von der Klage profitieren?
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Ein großer Teil der Menschen, die auf Service-Rundfunkbeitrag.de hereingefallen sind und für die Dienstleistungen gezahlt haben oder noch zahlen sollen. Per Klagecheck des vzbv finden sie heraus, ob ihre Rechte betroffen sind und sie sich anmelden können.
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Was muss ich als Betroffener dafür tun?
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Sie müssen Ihre Rechte beim Bundesjustizamt anmelden. Über das Online-Formular dafür geht das ganz leicht und schnell. Die Informationen des vzbv helfen Ihnen, das Formular korrekt auszufüllen.
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Was muss ich außerdem beachten?
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Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet. Sie müssen Ihre Rechte deshalb eigentlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Der fordert dafür aber inzwischen 22 Euro Gebühren. Das lohnt sich wahrscheinlich nicht. Sie bekommen am Ende nur Geld, soweit die Insolvenzmasse das hergibt. Meist ist das nur ein kleiner Teil dessen, was Ihnen zusteht.
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Habe ich auch ohne Anmeldung meiner Rechte beim Insolvenzverwalter eine Chance, mein Geld zurückzubekommen?
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Eine zumindest kleine Chance besteht auch ohne die Anmeldung der Rechte beim Insolvenzverwalter des Unternehmens. Der vzbv hat nämlich zusätzlich den Geschäftsführer Günter Darr persönlich verklagt. Soweit das Gericht ihn in der persönlichen Haftung sieht und verurteilt, muss er persönlich trotz der Insolvenz des Unternehmens zahlen. Klar: Ob er in der Lage sein wird, alle Forderungen auszugleichen, können wir nicht sagen.
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Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Sammelklage?
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Wenn die Klage gegen den Geschäftsführer persönlich Erfolg hat und er zahlungsfähig ist, erhalten Sie Ihre Zahlungen samt Zinsen in Höhe von aktuell 6,27 Prozent zurück und sind sicher vor Forderungs- und Inkassoschreiben. Der vzbv kann entweder alle Betroffenen namentlich benennen und gleich den Gerichtsvollzieher schicken oder ein Umsetzungsverfahren beantragen, bei dem ein Sachwalter im Auftrag des Gerichts die Interessen der Verbraucher durchsetzt. Sofortige Wirkung der Anmeldung von Rechten zu einer Sammelklage: Die Verjährung stoppt. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen nichts weiter zu unternehmen, um ihre Forderung geltend zu machen.
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Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?
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Die Anmeldung von Rechten ist bis mindestens noch Dienstag, 30. September 2025, möglich, nachdem das Gericht am Dienstag, 9. September verhandelt hat. Da es das Verfahren gegen das Unternehmen selbst wegen der Insolvenz einstweilen eingestellt hat, kann sein, dass Anmeldungen von Rechten weiter möglich sind.
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Kann die Sammelklage für mich auch zu Nachteilen führen?
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Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbegründet abgewiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen. Wir halten es aber für praktisch ausgeschlossen, dass Ihnen durch die Teilnahme an der Sammelklage wegen des Service-Rundfunkbeitrag.de Rechte verloren gehen.
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Kann ich mich auch wieder abmelden?
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Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung, also ebenfalls noch bis mindestens Dienstag, 30. September 2025. Die Abmeldung hat aber nur Sinn, wenn Sie selbst Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen wollen.
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Wie ist die Gerichtsverhandlung gelaufen?
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Das Verfahren gegen das Unternehmen selbst hat das Oberlandesgericht Koblenz wegen der Insolvenzanmeldung vorläufig eingestellt. Zu den gegen den Geschäftsführer persönlich erhobenen Forderungen wird das Gericht am Dienstag, 18. November 2025 ein Urteil verkünden. In der Verhandlung ließen die Richter erkennen: Sie halten die Klage insoweit für unzulässig. Verbandsklagen dürfen sich nur gegen Unternehmer oder Unternehmen richten und der Geschäftsführer sei insoweit unselbständig. Das gelte auch, wenn er für Forderungen gegen das Unternehmen persönlich hafte.
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Wo erfahre ich die Einzelheiten zur Sammelklage gegen Service-Rundfunkbeitrag.de?
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Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag. Beim Bundesamt für Justiz gibt es die amtlichen Informationen zum Verfahren. Diese Informationen sind aber für Menschen ohne juristische Kenntnisse kaum zu gebrauchen.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.