Sammelklagen von Verbraucherschützern

Erstattung von Service-Rund­funk­beitrag.de

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Unter Service-Rund­funk­beitrag.de kostete schon die Anmeldung für die Rund­funk­gebühren 29,99 oder sogar 39,99 Euro. Beim Beitrags­service der Sender selbst ist das kostenlos. © mauritius images / fStop Images / Malte Mueller

Beim inzwischen insolventen Service-Rund­funk­beitrag.de kosteten Anmeldungen 29,99 Euro, die bei den Anstalten selbst kostenlos sind. Der vzbv fordert Erstattung.

Recht auf Erstattung

Worum geht es bei dieser Klage?

Wer über eine Such­maschine nach der Anmeldung zu den Rund­funk­gebühren suchte, landete ganz oft bei Service-Rund­funk­beitrag.de. Und über­sah leicht, dass das kein Angebot der Rund­funk­anstalten ist, sondern die Seite eines privaten Unter­nehmens namens SSS-Software Special Service GmbH. Dort kostet der Service 29,99 oder sogar 39,99 Euro. Bei den Rund­funk­anstalten gibt es den im Prinzip gleichen Service kostenlos. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) ist der Meinung: Das Unternehmen hätte genauer darüber informieren müssen, wer hier Anbieter ist, was Kundinnen und Kunden geboten wird und was das kostet. Nach Ansicht der Verbraucherschützer haben sie ein Recht auf Erstattung.

Wer kann von der Klage profitieren?

Ein großer Teil der Menschen, die auf Service-Rund­funk­beitrag.de herein­gefallen sind und für die Dienst­leistungen gezahlt haben oder noch zahlen sollen. Per Klagecheck des vzbv finden sie heraus, ob ihre Rechte betroffen sind und sie sich anmelden können.

Was muss ich als Betroffener dafür tun?

Sie müssen Ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Über das Online-Formular dafür geht das ganz leicht und schnell. Die Informationen des vzbv helfen Ihnen, das Formular korrekt auszufüllen.

Was muss ich außerdem beachten?

Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet. Sie müssen Ihre Rechte deshalb eigentlich beim Insolvenz­verwalter anmelden. Der fordert dafür aber inzwischen 22 Euro Gebühren. Das lohnt sich wahr­scheinlich nicht. Sie bekommen am Ende nur Geld, soweit die Insolvenzmasse das hergibt. Meist ist das nur ein kleiner Teil dessen, was Ihnen zusteht.

Habe ich auch ohne Anmeldung meiner Rechte beim Insolvenz­verwalter eine Chance, mein Geld zurück­zubekommen?

Eine zumindest kleine Chance besteht auch ohne die Anmeldung der Rechte beim Insolvenz­verwalter des Unter­nehmens. Der vzbv hat nämlich zusätzlich den Geschäfts­führer Günter Darr persönlich verklagt. Soweit das Gericht ihn in der persönlichen Haftung sieht und verurteilt, muss er persönlich trotz der Insolvenz des Unter­nehmens zahlen. Klar: Ob er in der Lage sein wird, alle Forderungen auszugleichen, können wir nicht sagen.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Sammelklage?

Wenn die Klage gegen den Geschäfts­führer persönlich Erfolg hat und er zahlungs­fähig ist, erhalten Sie Ihre Zahlungen samt Zinsen in Höhe von aktuell 6,27 Prozent zurück und sind sicher vor Forderungs- und Inkasso­schreiben. Der vzbv kann entweder alle Betroffenen namentlich benennen und gleich den Gerichts­voll­zieher schi­cken oder ein Umsetzungs­verfahren beantragen, bei dem ein Sach­walter im Auftrag des Gerichts die Interessen der Verbraucher durch­setzt. Sofortige Wirkung der Anmeldung von Rechten zu einer Sammelklage: Die Verjährung stoppt. Verbrauche­rinnen und Verbraucher brauchen nichts weiter zu unternehmen, um ihre Forderung geltend zu machen.

Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?

Die Anmeldung von Rechten ist bis mindestens noch Dienstag, 30. September 2025, möglich, nachdem das Gericht am Dienstag, 9. September verhandelt hat. Da es das Verfahren gegen das Unternehmen selbst wegen der Insolvenz einst­weilen einge­stellt hat, kann sein, dass Anmeldungen von Rechten weiter möglich sind.

Kann die Sammelklage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbe­gründet abge­wiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen. Wir halten es aber für praktisch ausgeschlossen, dass Ihnen durch die Teil­nahme an der Sammelklage wegen des Service-Rund­funk­beitrag.de Rechte verloren gehen.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung, also ebenfalls noch bis mindestens Dienstag, 30. September 2025. Die Abmeldung hat aber nur Sinn, wenn Sie selbst Ihre Rechte gericht­lich durch­setzen wollen.

Wie ist die Gerichts­verhand­lung gelaufen?

Das Verfahren gegen das Unternehmen selbst hat das Ober­landes­gericht Koblenz wegen der Insolvenz­anmeldung vorläufig einge­stellt. Zu den gegen den Geschäfts­führer persönlich erhobenen Forderungen wird das Gericht am Dienstag, 18. November 2025 ein Urteil verkünden. In der Verhand­lung ließen die Richter erkennen: Sie halten die Klage insoweit für unzu­lässig. Verbands­klagen dürfen sich nur gegen Unternehmer oder Unternehmen richten und der Geschäfts­führer sei insoweit unselb­ständig. Das gelte auch, wenn er für Forderungen gegen das Unternehmen persönlich hafte.

Wo erfahre ich die Einzel­heiten zur Sammelklage gegen Service-Rund­funk­beitrag.de?

Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag. Beim Bundes­amt für Justiz gibt es die amtlichen Informationen zum Verfahren. Diese Informationen sind aber für Menschen ohne juristische Kennt­nisse kaum zu gebrauchen.

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252 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.