
Amazon soll dafür zahlen, dass Prime-Abonnenten jetzt ohne ihre Zustimmung Werbung schauen sollen und sich die Leistungen auch sonst verschlechtert haben.
Amazon zeigt seit Februar Werbung in Prime-Videos, auch wenn Abonnenten nicht zugestimmt haben. Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht für sie vor Gericht.
Alle Fragen im Überblick
- Worum geht es bei dieser Klage?
- Wer kann von der Klage profitieren?
- Was muss ich als Betroffener dafür tun?
- Wie viele Menschen haben sich bisher angemeldet?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
- Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?
- Kann die Sammelklage für mich auch zu Nachteilen führen?
- Kann ich mich auch wieder abmelden?
- Wie lange wird das Verfahren dauern?
- Wo erfahre ich die Einzelheiten zur Sammelklage gegen Amazon?
Recht auf Entschädigung
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Worum geht es bei dieser Klage?
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Die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen meint: Amazon darf Amazon-Prime-Abonnenten, die ihren Vertrag vor Montag, 5. Februar 2024 abgeschlossen haben, keine Werbung in Prime-Filme und -Serien einblenden. So tut es das Unternehmen aber, obwohl Verbraucherschützer sofort geschlossen hingewiesen hatten: Das halten wir für rechtswidrig.
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Wer kann von der Klage profitieren?
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Alle Amazon Prime-Abonnenten, die ihren Vertrag vor Montag, 5. Februar 2024, abgeschlossen haben. Das gilt auch, wenn das Abo inzwischen gekündigt ist. Wie viele Menschen in Deutschland Amazon Prime-Video benutzen, ist nicht bekannt. Amazon selbst nennt keine Zahlen. Fest steht: Es sind sehr viele. Im Jahr 2019 gingen Branchenkenner davon aus, dass rund 17 Millionen Menschen in Deutschland ein Amazon-Prime-Abo haben. Wie viele davon Prime-Videos schauen, ist unbekannt. Ebenso wenig wissen wir, wie viel Geld Amazon mit der Werbung verdient. Fest steht: Amazon weiß über Kunden, die öfter dort einkaufen, genug, um ihnen Werbung für Produkte oder Dienstleistungen anzuzeigen, die sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit interessieren. Vermutlich lässt sich das Unternehmen solche Werbung sehr gut bezahlen.
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Was muss ich als Betroffener dafür tun?
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Sie müssen Ihre Rechte beim Bundesjustizamt anmelden. Über das Online-Formular des Bundesamts für Justiz geht das ganz leicht mit mit nur minimalem Aufwand. Schreiben Sie unter „VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ sinngemäß:
„Ich bin seit längerem (oder soweit bekannt: Monat und Jahr des Abo-Beginns) Amazon-Prime-Abonnent. Für die Anmeldung benutze ich die E-Mail-Adresse Meine@E-Mail.adresse. Das Angebot von Amazon, gegen Zahlung von 2,99 Euro pro Monat auch über den 5. Februar 2024 hinaus Amazon Prime-Serien und -Filme ohne Werbeeinblendungen schauen zu können habe ich (sofern zutreffend: nicht) angenommen. Ich bin der Meinung, dass die Änderung der Bedingungen rechtswidrig war und fordere Erstattung zu Unrecht kassierter Beiträge und Herausgabe etwaiger ungerechtfertigter Bereicherungen.“ Weitere Fragen zur Anmeldung und zum Formular beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen.
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Wie viele Menschen haben sich bisher angemeldet?
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Stand 2. Juli 2025 haben sich 112 336 Menschen zur Amazon-Klage angemeldet. Es könnten aber noch viele mehr werden (siehe oben „Wer kann von der Klage profitieren?“)
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Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
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Wenn die Klage Erfolg hat – woran die test.de-Juristen keinen Zweifel haben – erhalten Sie mindestens 2,99 Euro pro Monat. Die Preisgestaltung von Amazon zeigt: So viel ist das Recht zu Werbeeinblendungen auf jeden Fall wert. An Prime-Abonnenten, die das von Amazon ab Februar neu angebotene Werbefrei-Zusatz-Abo für 2,99 Euro nicht abgeschlossen haben, hat Amazon nach Ansicht der Anwälte der Verbraucherzentrale Sachsen sogar die Hälfte der Abogebühren – also 4,50 Euro pro Monat oder 44,95 Euro pro Jahr zu erstatten.
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Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?
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Die Anmeldung von Rechten ist bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Die könnte in etwa einem Jahr stattfinden.
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Kann die Sammelklage für mich auch zu Nachteilen führen?
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Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbegründet abgewiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen. Wir halten es aber für praktisch ausgeschlossen, dass Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage Rechte verlieren.
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Kann ich mich auch wieder abmelden?
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Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung.
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Wie lange wird das Verfahren dauern?
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Das lässt sich unmöglich vorhersagen. Zuständig ist das Bayerische Oberste Landesgericht. Wir wissen nicht, wie viele ältere Verfahren der für die Klage zuständige Senat zu bearbeiten hat, bevor die neue Sammelklage zur Verhandlung und Entscheidung ansteht. Sobald ein Urteil fällt, können die Parteien dagegen noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
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Wo erfahre ich die Einzelheiten zur Sammelklage gegen Amazon?
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Beim Bundesamt für Justiz gibt es die amtlichen Informationen zum Verfahren. Diese Informationen sind aber für Menschen ohne juristische Kenntnisse kaum zu gebrauchen. Weitere Einzelheiten zu dem Streit um die Werbung in Amazon Prime-Videos liefern wir unter Amazon Prime-Video: Werbung ohne Rechtsgrundlage. Die Verbraucherzentrale Sachsen liefert Antworten auf weitere Fragen zum Verfahren.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.