Sammelklagen von Verbraucherschützern

VZ Sachsen klagt für Amazon Prime-Abonnenten

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Amazon soll dafür zahlen, dass Prime-Abonnenten jetzt ohne ihre Zustimmung Werbung schauen sollen und sich die Leistungen auch sonst verschlechtert haben.

Amazon zeigt seit Februar Werbung in Prime-Videos, auch wenn Abonnenten nicht zuge­stimmt haben. Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht für sie vor Gericht.

Recht auf Entschädigung

Worum geht es bei dieser Klage?

Die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen meint: Amazon darf Amazon-Prime-Abonnenten, die ihren Vertrag vor Montag, 5. Februar 2024 abge­schlossen haben, keine Werbung in Prime-Filme und -Serien einblenden. So tut es das Unternehmen aber, obwohl Verbraucherschützer sofort geschlossen hingewiesen hatten: Das halten wir für rechts­widrig.

Wer kann von der Klage profitieren?

Alle Amazon Prime-Abonnenten, die ihren Vertrag vor Montag, 5. Februar 2024, abge­schlossen haben. Das gilt auch, wenn das Abo inzwischen gekündigt ist. Wie viele Menschen in Deutsch­land Amazon Prime-Video benutzen, ist nicht bekannt. Amazon selbst nennt keine Zahlen. Fest steht: Es sind sehr viele. Im Jahr 2019 gingen Branchenkenner davon aus, dass rund 17 Millionen Menschen in Deutsch­land ein Amazon-Prime-Abo haben. Wie viele davon Prime-Videos schauen, ist unbe­kannt. Ebenso wenig wissen wir, wie viel Geld Amazon mit der Werbung verdient. Fest steht: Amazon weiß über Kunden, die öfter dort einkaufen, genug, um ihnen Werbung für Produkte oder Dienst­leistungen anzu­zeigen, die sie mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit interes­sieren. Vermutlich lässt sich das Unternehmen solche Werbung sehr gut bezahlen.

Was muss ich als Betroffener dafür tun?

Sie müssen Ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Über das Online-Formular des Bundesamts für Justiz geht das ganz leicht mit mit nur minimalem Aufwand. Schreiben Sie unter „VI. Gegen­stand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts­verhält­nisses“ sinn­gemäß:
„Ich bin seit längerem (oder soweit bekannt: Monat und Jahr des Abo-Beginns) Amazon-Prime-Abonnent. Für die Anmeldung benutze ich die E-Mail-Adresse Meine@E-Mail.adresse. Das Angebot von Amazon, gegen Zahlung von 2,99 Euro pro Monat auch über den 5. Februar 2024 hinaus Amazon Prime-Serien und -Filme ohne Werbeein­blendungen schauen zu können habe ich (sofern zutreffend: nicht) angenommen. Ich bin der Meinung, dass die Änderung der Bedingungen rechts­widrig war und fordere Erstattung zu Unrecht kassierter Beiträge und Heraus­gabe etwaiger ungerecht­fertigter Bereicherungen.“ Weitere Fragen zur Anmeldung und zum Formular beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen.

Wie viele Menschen haben sich bisher angemeldet?

Stand 2. Juli 2025 haben sich 112 336 Menschen zur Amazon-Klage angemeldet. Es könnten aber noch viele mehr werden (siehe oben „Wer kann von der Klage profitieren?“)

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn die Klage Erfolg hat – woran die test.de-Juristen keinen Zweifel haben – erhalten Sie mindestens 2,99 Euro pro Monat. Die Preis­gestaltung von Amazon zeigt: So viel ist das Recht zu Werbeein­blendungen auf jeden Fall wert. An Prime-Abonnenten, die das von Amazon ab Februar neu angebotene Werbefrei-Zusatz-Abo für 2,99 Euro nicht abge­schlossen haben, hat Amazon nach Ansicht der Anwälte der Verbraucherzentrale Sachsen sogar die Hälfte der Abogebühren – also 4,50 Euro pro Monat oder 44,95 Euro pro Jahr zu erstatten.

Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?

Die Anmeldung von Rechten ist bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung möglich. Die könnte in etwa einem Jahr statt­finden.

Kann die Sammelklage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbe­gründet abge­wiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen. Wir halten es aber für praktisch ausgeschlossen, dass Teilnehmer an der Muster­fest­stellungs­klage Rechte verlieren.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Das lässt sich unmöglich vorher­sagen. Zuständig ist das Bayerische Oberste Landes­gericht. Wir wissen nicht, wie viele ältere Verfahren der für die Klage zuständige Senat zu bearbeiten hat, bevor die neue Sammelklage zur Verhand­lung und Entscheidung ansteht. Sobald ein Urteil fällt, können die Parteien dagegen noch Revision beim Bundes­gerichts­hof einlegen.

Wo erfahre ich die Einzel­heiten zur Sammelklage gegen Amazon?

Beim Bundes­amt für Justiz gibt es die amtlichen Informationen zum Verfahren. Diese Informationen sind aber für Menschen ohne juristische Kennt­nisse kaum zu gebrauchen. Weitere Einzel­heiten zu dem Streit um die Werbung in Amazon Prime-Videos liefern wir unter Amazon Prime-Video: Werbung ohne Rechtsgrundlage. Die Verbraucherzentrale Sachsen liefert Antworten auf weitere Fragen zum Verfahren.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.