
Drastischer Preisanstieg. Strom- und Gaskunden wollen bei ExtraEnergie sparen. Doch dann kamen heftige Erhöhungen, zum Teil trotz Preisgarantie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband startete eine Sammelklage. © Getty Images / Imagesines
Die ExtraEnergie GmbH erhöhte im Sommer 2022 die Preise drastisch. Das war rechtswidrig, glaubt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er hat Sammelklage erhoben.
Alle Fragen im Überblick
- Wer ist berechtigt, an der Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH teilzunehmen?
- Wie nehme ich an der ExtraEnergie-Sammelklage teil?
- Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
- Das Unternehmen beruft sich mir gegenüber auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, mit dem eine Verbraucherschutzklage abgewiesen worden sei. Kann ich mich trotzdem zur Sammelklage anmelden?
- Ich habe hier noch unbezahlte ExtraEnergie-Rechnungen. Soll ich die bezahlen?
- Ich habe wegen der ExtraEnergie-Rechnungen Post von einem Inkasso-Unternehmen erhalten. Was soll ich jetzt tun?
- ExtraEnergie zieht von meinem Konto nach wie vor auch rechtswidrig erhöhte Preise ein, obwohl ich der Preiserhöhung widersprochen habe. Was soll ich tun?
Erstattung unberechtigter Energiepreiserhöhungen
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Worum geht es bei der Klage?
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Die ExtraEnergie GmbH warb mit Kampfpreisen um Strom- und Gaskunden. Mit den Marken extraenergie, extrastrom, extragas, prioenergie, prioStrom, Priogas, HitEnergie, HitStrom und HitGas trat das Unternehmen an. Im Sommer 2022 erhöhte es die Preise. Etliche Kunden sollten doppelt so viel bezahlen wie ursprünglich vereinbart, manche sogar noch mehr. Das galt sogar für Kunden, die einen Tarif mit Preisgarantie gewählt hatten. So oder so halten die Juristen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Preiserhöhungen für rechtswidrig. Kundinnen und Kunden müssen sie nur bezahlen, wenn sie ausdrücklich einverstanden sind. Dafür reicht aber nach Ansicht des vzbv ein Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen nicht aus. Nur bei ausdrücklicher Billigung der neuen Preise als solches ist die Preiserhöhung nicht mehr angreifbar. Mit der Klage will der vzbv ExtraEnergie zwingen, unberechtigt kassierte Preiserhöhungen an Verbraucher zu erstatten.
Was nützt mir die Musterfeststellungsklage?
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Wer ist berechtigt, an der Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH teilzunehmen?
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Es geht um die Rechte von ExtraEnergie-Kunden, die einen extraenergie-, extrastrom-, extragas-, prioenergie-, prioStrom-, Priogas-, HitEnergie-, HitStrom- oder HitGas-Vertrag abgeschlossen haben und von Sommer 2022 an höhere Preise zahlen sollen oder das sogar getan haben.
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Wie nehme ich an der ExtraEnergie-Sammelklage teil?
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Sie müssen Ihre Rechte zum Verfahren beim Bundesamt für Justiz anmelden. Das geht über das Online-Formular ganz leicht und ist schnell erledigt.
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Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
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Das Formular ist fast vollständig selbsterklärend. Unter „Angaben zu Gegenstand und Grund *“ müssen Sie Angaben machen, die es erlauben, Ihre Rechte genau zu ermitteln. Schreiben Sie sinngemäß: „Ich bin seit Monat/Jahr Kunde der ExtraEnergie GmbH. Meine Vertrags-/Kundennummer lautet: XY. Von Sommer 2022 sollte/habe ich drastisch erhöhte Preise zahlen/gezahlt.“ Unter „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ müssen Sie keine Angaben machen. Sie können das Feld einfach leer lassen. Wenn Sie die nötigen Daten haben, geben Sie an, wie viel Geld auf die mutmaßlich unzulässige Preiserhöhung entfällt. Ziehen Sie dafür den ursprünglich vereinbarten Preis vom später erhöhten Preis ab und rechnen Sie den verbleibenden Betrag für alle Monate zusammen, in dem Sie den erhöhten Preis gezahlt haben.
Beachten Sie: Was Sie ins Formular eintragen, muss stimmen. Wenn Sie falsche oder unzureichende Angaben machen, dann ist Ihre Anmeldung im besten Fall nur unwirksam, im schlimmsten Fall droht Ihnen richtig Ärger wegen versuchten Betrugs.
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Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
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Wenn Sie Ihre Rechte anmelden, gilt das Urteil in dem Verfahren auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht verbindlich fest, dass die Preiserhöhungen rechtswidrig waren. Ursprünglich wollte der vzbv in dem Verfahren das Unternehmen auch gleich zwingen, auf rechtswidrige Erhöhungen entfallendes Geld zu erstatten. Das ist seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2023 möglich. Es birgt aber das Risiko, dass sich das Verfahren verzögert und verkompliziert. Es kann sogar zu einer Verkürzung der Verjährung kommen. Der vzbv hat die Klage daher umgestellt und beantragt inzwischen nur noch die gerichtliche Feststellung, dass die Preiserhöhungen rechtswidrig waren. Die Verfahrensänderung ist am 17. Juli 2025 eingetragen worden. Wichtig für betroffene Energiekunden des Unternehmens: Die Anmeldung Ihrer Rechte zum Verfahren stoppt die Verjährung Ihrer Forderung auf Erstattung rechtswidriger Zahlungen.
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Das Unternehmen beruft sich mir gegenüber auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, mit dem eine Verbraucherschutzklage abgewiesen worden sei. Kann ich mich trotzdem zur Sammelklage anmelden?
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Ja, das können Sie. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt eine so genannte Unterlassungsklage für unzulässig, obwohl die Richter die Preiserhöhungen als rechtswidrig beurteilten. Über Einzelheiten dazu informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Klage beim Oberlandesgericht in Hamm
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Welches Gericht entscheidet über die ExtraEnergie-Sammelklage?
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Zuständig ist das Oberlandesgericht in Hamm in Westfalen.
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Hat sich das Gericht bereits zur Klage geäußert?
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Nein, das Gericht hat bisher nur die Eintragung der Klage beim Verbandsklageregister angeordnet. Jetzt können Betroffene ihre Rechte zum Verfahren anmelden.
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Wie lange wird das Verfahren dauern?
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Das lässt sich unmöglich vorhersagen. Schon jetzt steht allerdings fest: Sie brauchen viel Geduld. Am in Nordrhein-Westfalen für alle Sammelklagen zuständigen Oberlandesgericht Hamm sind bereits etliche Musterfeststellungsklagen anhängig. Es gibt noch nicht einmal einen Termin für die Verhandlung über die Klage. Frühestens etliche Wochen nach der Verhandlung kommt das Urteil. Gegen das Urteil können die Parteien noch Revision einlegen. Das Verfahren beim Bundesgerichtshof kann sich dann noch einmal über Jahre hinziehen.
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Wo erfahre ich weitere Einzelheiten zu der Verbandsklage gegen die ExtraEnergie GmbH?
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Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/extraenergie. Das Bundesamt für Justiz informiert im Verbandsklageregister. Die amtlichen Informationen sind für Menschen ohne juristische Vorbildung aber kaum verständlich.
Soll ich jetzt noch bezahlen?
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Ich habe hier noch unbezahlte ExtraEnergie-Rechnungen. Soll ich die bezahlen?
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Sie sollten die Beträge bezahlen, die dem Unternehmen auf jeden Fall zustehen. Das sind Rechnungsbeträge, die sich auf der Grundlage der ursprünglich mit Ihnen vereinbarten Preise ergeben. Auf rechtswidrige Preiserhöhungen entfallende Beträge sollten Sie nicht bezahlen. Sofern noch nicht geschehen: Widersprechen Sie der Preiserhöhung so schnell wie möglich.
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Ich habe wegen der ExtraEnergie-Rechnungen Post von einem Inkasso-Unternehmen erhalten. Was soll ich jetzt tun?
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Soweit Sie Beträge nicht gezahlt haben, die dem Unternehmen auf jeden Fall zustehen, holen Sie das so bald als möglich nach. Das sind Rechnungsbeträge, die sich auf der Grundlage der ursprünglich mit Ihnen vereinbarten Preise ergeben. Soweit Sie rechtswidrigen Preiserhöhungen widersprochen haben, weisen Sie darauf hin. ExtraEnergie darf dann kein Inkasso-Unternehmen einschalten. Wenn Sie rechtswidrigen Preiserhöhungen noch nicht widersprochen haben, holen Sie das möglichst bald nach. Haben Sie ExtraEnergie zum Einzug von Rechnungsbeträgen von Ihrem Konto ermächtigt, fordern Sie das Unternehmen auf, nur die sich bei Anwendung der ursprünglich vereinbarten Preise ergebenden Rechnungsbeträge einzuziehen. Schicken Sie den Brief an ExtraEnergie per Einschreiben mit Rückschein. Informieren Sie das Inkassounternehmen.
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ExtraEnergie zieht von meinem Konto nach wie vor auch rechtswidrig erhöhte Preise ein, obwohl ich der Preiserhöhung widersprochen habe. Was soll ich tun?
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Stornieren Sie die Zahlung bei Ihrer Bank. Das geht ohne Angaben von Gründen acht Wochen ab Buchung. Überweisen Sie anschließend so schnell wie möglich den sich bei Anwendung der ursprünglichen Preise ergebenen Rechnungsbetrag, den Sie auf jeden Fall zahlen müssen.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
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