Sammelklagen von Verbraucherschützern

Verbands­klage gegen Extra­Energie GmbH

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Drastischer Preis­anstieg. Strom- und Gaskunden wollen bei Extra­Energie sparen. Doch dann kamen heftige Erhöhungen, zum Teil trotz Preis­garantie. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband startete eine Sammelklage. © Getty Images / Imagesines

Die Extra­Energie GmbH erhöhte im Sommer 2022 die Preise drastisch. Das war rechts­widrig, glaubt der Verbraucherzentrale Bundes­verband. Er hat Sammelklage erhoben.

Erstattung unbe­rechtigter Energiepreis­erhöhungen

Worum geht es bei der Klage?

Die Extra­Energie GmbH warb mit Kampf­preisen um Strom- und Gaskunden. Mit den Marken extra­energie, extra­strom, extragas, prio­energie, prio­Strom, Priogas, HitEnergie, HitStrom und HitGas trat das Unternehmen an. Im Sommer 2022 erhöhte es die Preise. Etliche Kunden sollten doppelt so viel bezahlen wie ursprüng­lich vereinbart, manche sogar noch mehr. Das galt sogar für Kunden, die einen Tarif mit Preis­garantie gewählt hatten. So oder so halten die Juristen beim Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) die Preis­erhöhungen für rechts­widrig. Kundinnen und Kunden müssen sie nur bezahlen, wenn sie ausdrück­lich einverstanden sind. Dafür reicht aber nach Ansicht des vzbv ein Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen Abschlags­zahlungen nicht aus. Nur bei ausdrück­licher Billigung der neuen Preise als solches ist die Preis­erhöhung nicht mehr angreif­bar. Mit der Klage will der vzbv Extra­Energie zwingen, unbe­rechtigt kassierte Preis­erhöhungen an Verbraucher zu erstatten.

Was nützt mir die Muster­fest­stellungs­klage?

Wer ist berechtigt, an der Sammelklage gegen die Extra­Energie GmbH teil­zunehmen?

Es geht um die Rechte von Extra­Energie-Kunden, die einen extra­energie-, extra­strom-, extragas-, prio­energie-, prio­Strom-, Priogas-, HitEnergie-, HitStrom- oder HitGas-Vertrag abge­schlossen haben und von Sommer 2022 an höhere Preise zahlen sollen oder das sogar getan haben.

Wie nehme ich an der Extra­Energie-Sammelklage teil?

Sie müssen Ihre Rechte zum Verfahren beim Bundes­amt für Justiz anmelden. Das geht über das Online-Formular ganz leicht und ist schnell erledigt.

Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

Das Formular ist fast voll­ständig selbst­erklärend. Unter „Angaben zu Gegen­stand und Grund *“ müssen Sie Angaben machen, die es erlauben, Ihre Rechte genau zu ermitteln. Schreiben Sie sinn­gemäß: „Ich bin seit Monat/Jahr Kunde der Extra­Energie GmbH. Meine Vertrags-/Kunden­nummer lautet: XY. Von Sommer 2022 sollte/habe ich drastisch erhöhte Preise zahlen/gezahlt.“ Unter „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ müssen Sie keine Angaben machen. Sie können das Feld einfach leer lassen. Wenn Sie die nötigen Daten haben, geben Sie an, wie viel Geld auf die mutmaß­lich unzu­lässige Preis­erhöhung entfällt. Ziehen Sie dafür den ursprüng­lich vereinbarten Preis vom später erhöhten Preis ab und rechnen Sie den verbleibenden Betrag für alle Monate zusammen, in dem Sie den erhöhten Preis gezahlt haben.

Beachten Sie: Was Sie ins Formular eintragen, muss stimmen. Wenn Sie falsche oder unzu­reichende Angaben machen, dann ist Ihre Anmeldung im besten Fall nur unwirk­sam, im schlimmsten Fall droht Ihnen richtig Ärger wegen versuchten Betrugs.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn Sie Ihre Rechte anmelden, gilt das Urteil in dem Verfahren auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht verbindlich fest, dass die Preis­erhöhungen rechts­widrig waren. Ursprüng­lich wollte der vzbv in dem Verfahren das Unternehmen auch gleich zwingen, auf rechts­widrige Erhöhungen entfallendes Geld zu erstatten. Das ist seit einer Gesetzes­änderung im Oktober 2023 möglich. Es birgt aber das Risiko, dass sich das Verfahren verzögert und verkompliziert. Es kann sogar zu einer Verkürzung der Verjährung kommen. Der vzbv hat die Klage daher umge­stellt und beantragt inzwischen nur noch die gericht­liche Fest­stellung, dass die Preis­erhöhungen rechts­widrig waren. Die Verfahrens­änderung ist am 17. Juli 2025 einge­tragen worden. Wichtig für betroffene Energiekunden des Unter­nehmens: Die Anmeldung Ihrer Rechte zum Verfahren stoppt die Verjährung Ihrer Forderung auf Erstattung rechts­widriger Zahlungen.

Das Unternehmen beruft sich mir gegen­über auf ein Urteil des Ober­landes­gerichts Düssel­dorf, mit dem eine Verbraucher­schutz­klage abge­wiesen worden sei. Kann ich mich trotzdem zur Sammelklage anmelden?

Ja, das können Sie. Das Ober­landes­gericht Düssel­dorf hielt eine so genannte Unterlassungs­klage für unzu­lässig, obwohl die Richter die Preis­erhöhungen als rechts­widrig beur­teilten. Über Einzelheiten dazu informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Klage beim Ober­landes­gericht in Hamm

Welches Gericht entscheidet über die Extra­Energie-Sammelklage?

Zuständig ist das Ober­landes­gericht in Hamm in West­falen.

Hat sich das Gericht bereits zur Klage geäußert?

Nein, das Gericht hat bisher nur die Eintragung der Klage beim Verbands­klage­register ange­ordnet. Jetzt können Betroffene ihre Rechte zum Verfahren anmelden.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Das lässt sich unmöglich vorher­sagen. Schon jetzt steht allerdings fest: Sie brauchen viel Geduld. Am in Nord­rhein-West­falen für alle Sammelklagen zuständigen Ober­landes­gericht Hamm sind bereits etliche Muster­fest­stellungs­klagen anhängig. Es gibt noch nicht einmal einen Termin für die Verhand­lung über die Klage. Frühestens etliche Wochen nach der Verhand­lung kommt das Urteil. Gegen das Urteil können die Parteien noch Revision einlegen. Das Verfahren beim Bundes­gerichts­hof kann sich dann noch einmal über Jahre hinziehen.

Wo erfahre ich weitere Einzel­heiten zu der Verbands­klage gegen die Extra­Energie GmbH?

Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/extraenergie. Das Bundes­amt für Justiz informiert im Verbandsklageregister. Die amtlichen Informationen sind für Menschen ohne juristische Vorbildung aber kaum verständlich.

Soll ich jetzt noch bezahlen?

Ich habe hier noch unbe­zahlte Extra­Energie-Rechnungen. Soll ich die bezahlen?

Sie sollten die Beträge bezahlen, die dem Unternehmen auf jeden Fall zustehen. Das sind Rechnungs­beträge, die sich auf der Grund­lage der ursprüng­lich mit Ihnen vereinbarten Preise ergeben. Auf rechts­widrige Preis­erhöhungen entfallende Beträge sollten Sie nicht bezahlen. Sofern noch nicht geschehen: Wider­sprechen Sie der Preis­erhöhung so schnell wie möglich.

Ich habe wegen der Extra­Energie-Rechnungen Post von einem Inkasso-Unternehmen erhalten. Was soll ich jetzt tun?

Soweit Sie Beträge nicht gezahlt haben, die dem Unternehmen auf jeden Fall zustehen, holen Sie das so bald als möglich nach. Das sind Rechnungs­beträge, die sich auf der Grund­lage der ursprüng­lich mit Ihnen vereinbarten Preise ergeben. Soweit Sie rechts­widrigen Preis­erhöhungen wider­sprochen haben, weisen Sie darauf hin. Extra­Energie darf dann kein Inkasso-Unternehmen einschalten. Wenn Sie rechts­widrigen Preis­erhöhungen noch nicht wider­sprochen haben, holen Sie das möglichst bald nach. Haben Sie Extra­Energie zum Einzug von Rechnungs­beträgen von Ihrem Konto ermächtigt, fordern Sie das Unternehmen auf, nur die sich bei Anwendung der ursprüng­lich vereinbarten Preise ergebenden Rechnungs­beträge einzuziehen. Schi­cken Sie den Brief an Extra­Energie per Einschreiben mit Rück­schein. Informieren Sie das Inkassounternehmen.

Extra­Energie zieht von meinem Konto nach wie vor auch rechts­widrig erhöhte Preise ein, obwohl ich der Preis­erhöhung wider­sprochen habe. Was soll ich tun?

Stornieren Sie die Zahlung bei Ihrer Bank. Das geht ohne Angaben von Gründen acht Wochen ab Buchung. Über­weisen Sie anschließend so schnell wie möglich den sich bei Anwendung der ursprüng­lichen Preise ergebenen Rechnungs­betrag, den Sie auf jeden Fall zahlen müssen.

Mehr zum Thema

252 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.