Sammelklagen von Verbraucherschützern

E.on soll Preis­erhöhungen erstatten

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

E.on Fern­wärme. Die Preise stiegen in manchen Versorgungs­gebieten um mehrere Hundert Prozent. Das ist rechts­widrig, meint der vzbv und fordert jetzt im Namen der Verbraucher Erstattung. © picture alliance / Rupert Oberhäuser

Bei etlichen E.on-Fern­wärme-Kunden sind die Preise explodiert. Der vzbv hält das für rechts­widrig. Kunden können sich bald zu seiner Sammelklage anmelden.

Recht auf Erstattung

Worum geht es bei dieser Klage?

Die Preise für E.on-Fern­wärme sind in manchen Versorgungs­gebieten regelrecht explodiert. Grund­lage dafür ist eine komplizierte Formel. Wichtiger Faktor sind die Gaspreise an der Börse und im Groß­handel. Ihre nach Beginn des Ukraine-Kriegs dramatischen Steigerungen trieben auch die Preise für die E.on-Fern­wärme, obwohl das Unternehmen sich seine Energie zu ganz anderen Preisen verschafft hat. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) ist der Meinung: Die Preis­erhöhungen sind rechts­widrig. Er will das Unternehmen per Sammelklage zwingen, die rechts­widrig kassierten Beträge zu erstatten. Das Gesetz, das solche Klagen ermöglicht, war erst im Oktober in Kraft getreten.

Wer kann von der Klage profitieren?

Alle Eon-Fern­wärme-Kunden in bestimmten Gebieten, bei denen das Unternehmen für die Ermitt­lung der Preise bestimmte Formeln verwendet hat. Der vzbv hat einen Klage-Check entwickelt, mit dem Sie zuver­lässig heraus­finden, ob Sie Ihre Rechte anmelden können.

Wie nehme ich an der E.on-Fern­wärme-Sammelklage teil?

Sie müssen Ihre Rechte zum Verfahren beim Bundes­amt für Justiz anmelden. Das geht über das Online-Formular leicht und schnell.

Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

Das Formular ist fast voll­ständig selbst­erklärend. Unter „Angaben zu Gegen­stand und Grund *“ müssen Sie Angaben machen, die es erlauben, Ihre Rechte genau zu ermitteln. Schreiben Sie sinn­gemäß: „Ich bin seit Monat/Jahr Kunde der E.on Energy Solutions GmbH. Meine Vertrags-/Kunden­nummer lautet: XY. Von Monat/Jahr an sollte/habe ich drastisch erhöhte Preise zahlen/gezahlt.“ Unter „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ müssen Sie keine Angaben machen. Sie können das Feld einfach leer lassen. Wenn Sie die nötigen Daten haben, geben Sie an, wie viel Geld auf die mutmaß­lich unzu­lässige Preis­erhöhung entfällt. Ziehen Sie dafür den ursprüng­lich vereinbarten Preis vom später erhöhten Preis ab und rechnen Sie den verbleibenden Betrag für alle Monate zusammen, in dem Sie den erhöhten Preis gezahlt haben.

Beachten Sie: Was Sie ins Formular eintragen, muss stimmen. Wenn Sie falsche oder unzu­reichende Angaben machen, dann ist Ihre Anmeldung im besten Fall nur unwirk­sam. Im schlimmsten Fall droht Ihnen richtig Ärger wegen versuchten Betrugs.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn Sie Ihre Rechte anmelden, dann gilt das Urteil in dem Verfahren auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest verbindlich fest, dass die Preis­erhöhungen rechts­widrig waren. Sofern Sie sie bereits gezahlt haben, wird der vzbv das Unternehmen zwingen, auf rechts­widrige Erhöhungen entfallendes Geld zu erstatten. Das ist seit einer Gesetzes­änderung im Oktober 2023 möglich. Wichtig außerdem: Die Anmeldung Ihrer Rechte zum Verfahren stoppt die Verjährung Ihrer Forderung auf Erstattung rechts­widriger Zahlungen.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn die Klage Erfolg hat, erhalten Sie Ihre auf die unbe­rechtigten Preis­erhöhungen entfallenden Zahlungen zurück. Wenn das Unternehmen nicht von sich aus zahlt, wird der vzbv es zwingen. Er kann alle Betroffenen namentlich benennen und gleich den Gerichts­voll­zieher schi­cken oder ein Umsetzungs­verfahren beantragen, bei dem ein Sach­walter die Interessen der Verbraucher durch­setzt. Sofortige Wirkung der Anmeldung von Rechten zu einer Sammelklage: Die Verjährung stoppt. Verbrauche­rinnen und Verbraucher können in aller Ruhe abwarten, wie die Gerichte über die Sammelklage urteilen.

Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?

Die Anmeldung von Rechten ist bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung möglich. Die könnte in etwa einem Jahr statt­finden.

Kann die Sammelklage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbe­gründet abge­wiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Zuständig ist das Ober­landes­gericht Hamm. Dort sind bereits die beiden Muster­fest­stellungs­klagen gegen die Sparkasse KölnBonn und gegen Stromio sowie seit einigen Tagen auch die Sammelklage gegen Vodafone anhängig. Die Klage gegen die Sparkasse hat der vzbv Anfang Dezember 2021 erhoben. Gegen Stromio hat die Verbraucherzentrale Hessen im Februar 2022 Klage erhoben. Im Sparkassen­verfahren ist im Februar 2024 erster Verhand­lungs­termin. Für Stromio steht noch nicht mal der fest. Frühestens etliche Wochen nach der Verhand­lung kommt das Urteil. Gegen das Urteil können die Parteien noch Revision einlegen. Das Verfahren beim Bundes­gerichts­hof kann sich dann noch einmal über Jahre hinziehen.

Wo erfahre ich die Einzel­heiten zur Sammelklage gegen Eon?

Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/eon. Das Bundes­amt für Justiz informiert im Verbandsklageregister. Die amtlichen Informationen sind für Menschen ohne juristische Vorbildung aber kaum verständlich.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.