Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage gegen Superfit Sport­studios

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Superfit. Keine Fitness und trotzdem zahlen, das mutete Superfit seinen Kunden zu. Damit ist jetzt Schluss. Die Muster­fest­stellungs­klage endete mit einem Anerkennt­nis­urteil. © picture alliance / Fotostand

Tausende von Kunden sollten weiterzahlen, obwohl die Fitness­studios wegen Corona dicht waren. Jetzt hat das Kammerge­richt das Unternehmen verurteilt.

Recht auf Erstattung

Worum ging es bei dieser Klage?

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat mit Unterstüt­zung der Verbraucherzentrale Berlin durch­gesetzt, dass Kundinnen und Kunden der East Bank Club The Fitness Factory GmbH, wie das Unternehmen hinter den Sport­studios der Marke Superfit in Berlin und Potsdam heißt, ihr Geld zurück­bekommen. Das Unternehmen erkannte die Forderungen der Verbraucherschützer an. Das Kammerge­richt in Berlin stellte darauf­hin fest, dass die Superfit-Kundinnen nicht zur Zahlung der Beiträge verpflichtet waren, während die Studios wegen Corona geschlossen waren, und dass sich die Superfit-Verträge auch nicht auto­matisch um die Dauer der Corona-Schließung verlängert. Wenn Kunden das wollen, sind Beiträge für Corona-Schließ­zeiten zu erstatten.
Kammerge­richt Berlin, (Anerkenntnis-)Urteil vom 29.08.2022
Aktenzeichen: 20 MK 1/21

Wer profitiert von der Muster-Verurteilung?

Die rund 1 200 Superfit-Kunden, die ihre Rechte zum Klage­verfahren angemeldet haben, sind jetzt vor Forderungen des Unter­nehmens sicher, sofern sie nichts gezahlt hatten. Wer bereits gezahlt hatte, bekommt sein Geld zurück. Indirekt profitieren auch Kundinnen, die ihre Rechte nicht beim Bundes­justiz­amt angemeldet haben. Die East Bank Club The Fitness Factory GmbH kann sich gegen Forderungen auf Erstattung von Beiträgen für die Zeit der Corona-Schließungen nicht mehr sinn­voll verteidigen.

Was müssen Betroffene tun, um jetzt ihr Geld zurück zu bekommen?

Wer für Corona-Schließ­zeiten geforderte Beiträge nicht gezahlt hatte, muss nichts weiter unternehmen. Er ist jetzt vor Forderungen sicher. test.de vermutet: An Kundinnen, die bereits gezahlt hatten, wird sich das Unternehmen hinter den Sport­studios von sich aus wenden und ihnen ihr Geld erstatten. Ganz sicher ist das aber nicht. Sofern Sie es nicht schon zuvor getan haben, sollten Sie das Unternehmen unter Hinweis auf das Urteil des Kammer­gerichts auffordern, die gezahlten Beiträge zu erstatten. Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen ab Zugang des Forderungs­schreibens. Nach Ablauf der Frist muss das Unternehmen dann auch Verzugs­zinsen von derzeit 6,62 Prozent zahlen. Außerdem sind sie berechtigt, auf Kosten des Unter­nehmens einen Rechts­anwalt damit zu beauftragen, die Forderung auf Erstattung durch­zusetzen.

Wo finde ich weitere Einzel­heiten zur Muster­fest­stellungs­klage gegen die East Bank Club The Fitness Factory GmbH?

Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/superfit/faq. Hinzu kommen die amtlichen Informationen im Klage-Register. Die sind aber für Laien schwer verständlich und zur Zeit noch nicht auf dem aktuellen Stand.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.