Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage Insolvenz­verwalter der BEV

BGH bestätigt: Der Insolvenz­verwalter des Strom­anbieters BEV hat den Neukundenbonus auch Kunden gutzuschreiben, die bei der Pleite noch nicht ein Jahr lang dabei waren.

BGH bestätigt Urteil

Das Ober­landes­gericht München hat auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) hin bereits geur­teilt: Der Insolvenz­verwalter des Billigstromanbieter BEV Bayerische Energieversorgung GmbH muss den Neukundenbonus auch Kunden gutschreiben, die bei der Pleite des Unter­nehmens noch nicht ein Jahr lang Kunde waren. Rund 600 000 Kunden soll der Billigstromanbieter BEV Bayerische Energieversorgung GmbH angelockt haben. Seine Tarife lagen bei den Vergleichs­rechnern Check24 und Verivox oft ganz vorne – vor allem dank der hohen Boni für Neukunden von bis zu 25 Prozent der Jahres­strom­kosten. „Das ist ein großer Erfolg für Verbraucher“, freute sich vzbv-Referent Henning Fischer.
Ober­landes­gericht München, Urteil vom 21.07.2020
Aktenzeichen: MK 2/19

Das Urteil ist inzwischen rechts­kräftig. Der Bundes­gerichts­hof bestätigte die Münchner Verurteilung nach über drei Jahren.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 27.07.2023
Aktenzeichen: VIII ZR 267/20
Pressemitteilung des Gerichts dazu

Die BEV-Muster­fest­stellungs­klage

Wie hat das Ober­landes­gericht München geur­teilt?

Es hat – wie vom vzbv beantragt – fest­gestellt, dass der Insolvenz­verwalter der BEV den jeweiligen Neukundenbonus auch Kunden gutschreiben muss, die erst weniger als ein Jahr vor der Pleite bei der BEV unter­schrieben haben. Nach Auffassung des Insolvenz­verwalters sollte den Bonus nur erhalten, wer volle zwölf Monate von der BEV beliefert worden ist. Das sei den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) des Unter­nehmens nicht zu entnehmen, urteilte das Ober­landes­gericht München. Mehr noch: Der Insolvenz­verwalter muss den Neukundenbonus von noch offenen Forderungen des Unter­nehmens gleich abziehen. Weitere Einzel­heiten in der Pressemitteilung des vzbv und im Special Energieversorger BEV pleite: Was Kunden wissen müssen.

Ist das Verfahren damit abge­schlossen?

Ja, das Urteil ist rechts­kräftig und das Verfahren damit abge­schlossen.

Was nützt mir das Urteil?

Wenn Sie Ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben, steht jetzt fest, dass der Insolvenz­verwalter des Strom­discounters Ihnen den Neukundenbonus gutschreiben muss. Wir gehen davon aus: Das wird er von sich aus tun und Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Wo gibt‘s weitere Informationen zum Verfahren?

Verständlicher als die amtlichen Informationen zum Verfahren im Klageregister sind die unter sammelklagen.de/bev erreich­baren Informationen des vzbv zum Verfahren. Sinn­voll ist es, den Newsletter des vzbv zur BEV-Musterklage zu abonnieren.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.