
Kommt die Nachricht, dass der Versorger pleite ist, sollte man schnell den Zählerstand fotografieren. © mauritius images / Westend61 / pure.passion.photography
Ist ein Strom- oder Gasversorger insolvent, sollten Kundinnen und Kunden rasch handeln. Stiftung Warentest sagt, was zu tun ist. Neu: BEV-Kunden erhalten Neukundenbonus.
Geht ein Energieanbieter insolvent oder liefert keine Energie mehr, kann das betroffene Kundinnen und Kunden erschrecken. Wirkliche Sorgen muss sich aber niemand machen, denn jeder Haushalt wird dann trotzdem durchgängig mit Strom oder Gas versorgt. Er rutscht automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Der Grundversorger ist der Anbieter, der im Netzgebiet den meisten Haushalten Strom oder Gas liefert – meist ist es das örtliche Stadtwerk. Die Ersatzversorgung dauert längstens drei Monate. Während dieser Zeit können Kundinnen und Kunden ohne Einhalt einer Kündigungsfrist zu einem neuen Anbieter wechseln.
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Nach der Preiserhöhung der BEV vom 15.12.2018 hatte ich sofort per Einschreiben gekündigt, da die Erhöhung insgesamt 41 % betrug. Den letzten Einzug von 81,00 € habe ich über die Bank zurück gehen lassen. - Darauf kam eine Rechnung der BEV über 32,49 € für eine "unberechtigte Rücklastschrift", die ich nicht bezahlt habe. - Nach der Abrechnung zum 31.01.2019, musste ich leider feststellen, dass ich sogar die letzten 2 Abbuchungen hätte zurück geben können. - Ich habe mich danach an der Musterfestellungsklage gegen die BEV beteiligt und darin wurde festgestellt, dass ich eine Hauptforderung von 99,74 € noch hätte. -- Dies war am 30.08.2020 - Seit dieser Zeit ist keine Bewegung mehr im Verfahren gegen die BEV! Der Insolvenzverwalter arbeitet scheinbar so lange, bis das noch vorhandene Restvermögen aufgebraucht ist. Dies ist für mich als Laie eine seltsame Rechtsauslegung.
Meinen Stromliefervertrag mit BEV hatte ich bereits vor der Insolvenz zum 31.01.2019 gekündigt.
Heute erhielt ich eine Endrechnung für Belieferung bis zum 31.01.2019. Diese kann jedoch nicht möglich gewesen sein, da mein Netzbetreiber ENSO den Netzzugang für BEV wegen "nicht vertragsgerechten Verhaltens" bereits zum 29.01.2019 / 24 Uhr gesperrt hatte.
Die Rechnung habe ich beanstandet und die Forderung natürlich nicht beglichen. Wird nun sicher wieder einige Monate dauern, bis da was passiert. Also passt auf!
@Ufemic: Verbraucher (und auch Fachleute) können nicht vorhersehen, ob ein Stromanbieter in einem Jahr gezwungen sein sollte, eine Insolvenz anzumeden. (maa)
Ich habe momentan die SÜWAG aus Frankfurt im Auge.
Geschäftsform AG & Co. KG, es haftet also nur die AG, keine Person.
Wie kann man dieses Unternehmen beurteilen?
Die Wechselhelfer sagen zwar, dass sie faule Eier bereits vorher aussortieren.
Letztendlich trägt das Risiko der Auftraggeber.
Besonders übel ist der Ausfall von Rabatten und Boni, die erst am Ende der
Laufzeit ausgeschüttet werden. Beides habe ich bis jetzt ausgeklammert und
werde das auch in Zukunft so handhaben.
MfG
Auch ich war Kunde der BEV und jetzt Gläubiger. Eine Lehre zog ich daraus: Ich werde mich an dem Wechselkarrussel nicht weiter beteiligen. Im Grunde wäre ein einheitlicher Energiepreis für den jeweiligen Energieträger sinnvoll. Der Wettbewerb kann dann über Service und Vesorgungssicherheit geführt werden. Der größte Vorteil wäre ein Anreiz zum Energiesparen. Derzeit zahlen Energieintensive Unrenehmen etwa 7 - 13 cent/kwh. Privatleute zahlen ca. 25 bis 35 ct/kwh. Einheitlich 10 ct bzw. 30 ct/kwh würde zahlreiche komplizierte Regeln überflüssig machen. Wer weniger Ausgeben möchte, kann das mit Nachdenken und sparsame Techniken erreichen. Für die Schwankungen am Spotmarkt wäre die Einrichtung von Puffern denkbar. Überschüsse könnten in ernneuerbare Energien investiert werden. Das ginge auch bei Gas, Öl und anderen Enerieträgern.