Die gegen drastische Mieterhöhungen nach Modernisierung des Hohenzollernkarrees in München gerichtete Klage ist gescheitert. Der Bundesgerichtshof wie ab.
Alle Fragen im Überblick
Mieterhöhungs-Ankündigung Jahre im Voraus
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Worum ging es bei dieser Klage?
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Die Max-Emanuel Immobilien GmbH ist Eigentümerin der Immobilie. Sie hatte den Mietern des Hohenzollernkarrees in München-Schwabing eine Modernisierung sowie dramatische Mieterhöhungen angekündigt, kurz bevor eine Gesetzesänderung in Kraft trat. Danach sollen derartig heftige Mieterhöhungen nicht mehr zulässig sein. Der Beginn der Bauarbeiten sollte erst viel später sein. Der DMB Mieterverein wollte festgestellt wissen, dass die Ankündigung unwirksam ist und dass die mit der Modernisierung angekündigten Mieterhöhungen jedenfalls auf höchstens drei Euro je Quadratmeter begrenzt sind.
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Kann ich mich an der Klage beteiligen?
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Nein, Anmeldungen waren nur bis Montag, 14. Oktober 2019 möglich. Am Tag danach war die Verhandlung der Sache vor dem Oberlandesgericht München.
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Wie hat das Gericht geurteilt?
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Das Gericht hat festgestellt, dass sich die Mieterhöhungen – gedacht für die in den kommenden Jahren geplante Modernisierung der Wohnungen im Hohenzollernkarree – nicht nach der bis Ende 2018 geltenden vermieterfreundlichen Rechtslage richten, sondern dass die seit Beginn 2019 geltenden Regeln zu Modernisierungsmieterhöhungen anzuwenden sind. Danach darf die Miete um je nach Ausgangsmiete und höchstens zwei oder drei Euro je Quadratmeter steigen. Außerdem darf die Vermieterin nicht elf, sondern nur acht Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Mieter umlegen. Doch der Bundesgerichtshof urteilte jetzt: Der Vermieter durfte die Modernisierung so früh wie geschehen ankündigen und darf die Mieten nach den alten Regeln erhöhen. Einzelne Wohnungen werden jetzt wahrscheinlich über 700 Euro pro Monat teurer.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.10.2019
Aktenzeichen: MK 1/19
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2021
Aktenzeichen: VIII ZR 305/19
Einzelheiten zum Urteil in der Pressemitteilung des Gerichts.
Verbrauchervertreter: Rechtsanwalt Volker Rastätter, München
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Ist das Verfahren damit beendet?
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Ja, das Verfahren ist rechtskräftig beendet. Gegen Urteile des Bundesgerichtshofs als höchstem deutsche Zivilgericht gibt es keine Rechtsmittel. Theoretisch ist eine Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig. Doch damit kann der Mieterverein nur die Verletzung von Verfahrensgrundrechten geltend machen.
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Wie hat der DMB Mieterverein München auf das Urteil des Bundesgerichtshofs reagiert?
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Er ist enttäuscht. „Kein guter Tag für Mieterinnen und Mieter“, kommentiert er das Urteil auf seiner Homepage. Schlimmer noch: „Das heißt, dass auf die Mieterinnen und Mieter nun deutlich extremere Mieterhöhungen nach der Modernisierung zukommen. Viele Menschen werden sich das Leben im Hohenzollernkarree nicht mehr leisten können und somit ihr Zuhause verlieren“, sagte der Geschäftsführer des DMB Mieterverein München, Volker Rastätter. Allerdings: Der Verein sehe noch andere rechtliche Möglichkeiten, den Vermieter auszubremsen, deutete er an. Welche das sind, blieb offen.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.