Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH

Die gegen drastische Miet­erhöhungen nach Modernisierung des Hohen­zollernkarrees in München gerichtete Klage ist gescheitert. Der Bundes­gerichts­hof wie ab.

Miet­erhöhungs-Ankündigung Jahre im Voraus

Worum ging es bei dieser Klage?

Die Max-Emanuel Immobilien GmbH ist Eigentümerin der Immobilie. Sie hatte den Mietern des Hohen­zollernkarrees in München-Schwabing eine Modernisierung sowie dramatische Miet­erhöhungen angekündigt, kurz bevor eine Gesetzes­änderung in Kraft trat. Danach sollen derartig heftige Miet­erhöhungen nicht mehr zulässig sein. Der Beginn der Bauarbeiten sollte erst viel später sein. Der DMB Mieter­ver­ein wollte fest­gestellt wissen, dass die Ankündigung unwirk­sam ist und dass die mit der Modernisierung angekündigten Miet­erhöhungen jedenfalls auf höchs­tens drei Euro je Quadrat­meter begrenzt sind.

Kann ich mich an der Klage beteiligen?

Nein, Anmeldungen waren nur bis Montag, 14. Oktober 2019 möglich. Am Tag danach war die Verhand­lung der Sache vor dem Ober­landes­gericht München.

Wie hat das Gericht geur­teilt?

Das Gericht hat fest­gestellt, dass sich die Miet­erhöhungen – gedacht für die in den kommenden Jahren geplante Modernisierung der Wohnungen im Hohen­zollernkarree – nicht nach der bis Ende 2018 geltenden vermieterfreundlichen Rechts­lage richten, sondern dass die seit Beginn 2019 geltenden Regeln zu Modernisierungs­miet­erhöhungen anzu­wenden sind. Danach darf die Miete um je nach Ausgangs­miete und höchs­tens zwei oder drei Euro je Quadrat­meter steigen. Außerdem darf die Vermieterin nicht elf, sondern nur acht Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Mieter umlegen. Doch der Bundes­gerichts­hof urteilte jetzt: Der Vermieter durfte die Modernisierung so früh wie geschehen ankündigen und darf die Mieten nach den alten Regeln erhöhen. Einzelne Wohnungen werden jetzt wahr­scheinlich über 700 Euro pro Monat teurer.
Ober­landes­gericht München, Urteil vom 15.10.2019
Aktenzeichen: MK 1/19
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 18.03.2021
Aktenzeichen: VIII ZR 305/19
Einzelheiten zum Urteil in der Pressemitteilung des Gerichts.
Verbraucher­vertreter: Rechtsanwalt Volker Rastätter, München

Ist das Verfahren damit beendet?

Ja, das Verfahren ist rechts­kräftig beendet. Gegen Urteile des Bundes­gerichts­hofs als höchstem deutsche Zivilge­richt gibt es keine Rechts­mittel. Theoretisch ist eine Verfassungs­beschwerde als außer­ordentlicher Rechts­behelf zulässig. Doch damit kann der Mieter­ver­ein nur die Verletzung von Verfahrens­grund­rechten geltend machen.

Wie hat der DMB Mieter­ver­ein München auf das Urteil des Bundes­gerichts­hofs reagiert?

Er ist enttäuscht. „Kein guter Tag für Miete­rinnen und Mieter“, kommentiert er das Urteil auf seiner Homepage. Schlimmer noch: „Das heißt, dass auf die Miete­rinnen und Mieter nun deutlich extremere Miet­erhöhungen nach der Modernisierung zukommen. Viele Menschen werden sich das Leben im Hohen­zollernkarree nicht mehr leisten können und somit ihr Zuhause verlieren“, sagte der Geschäfts­führer des DMB Mieter­ver­ein München, Volker Rastätter. Allerdings: Der Verein sehe noch andere recht­liche Möglich­keiten, den Vermieter auszubremsen, deutete er an. Welche das sind, blieb offen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.