Sammelklagen von Verbraucherschützern Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Einer für alle. Verbraucher­schutz­verbände können mit Sammelklagen stell­vertretend für viele Menschen prozessieren. Unter anderem läuft eine Sammelklage gegen Tiktok. Jugend­liche können bis zu 2 000 Euro Schaden­ersatz wegen Daten­schutz­verstößen erhalten. © Shutterstock

Verbände ziehen im Namen der Verbraucher vor Gericht. Betroffene können sich ihre Rechte leicht sichern. Fast 250 000 Menschen machen mit.

Das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten macht es möglich: Verbraucher­schutz­verbände können für Verbrauche­rinnen und Verbrauchern vor Gericht ziehen. Sie müssen dann nicht mehr selbst nach einem Rechts­anwalt suchen und Klage erheben. Es reicht aus, wenn sie ihre Rechte online anmelden. Das geht ganz leicht und schnell. Hier sind die Einzelheiten.

Der bisher spektakulärste Erfolge einer Sammelklage: VW zahlte Besitzern von Diesel­skandal­autos insgesamt knapp eine Milliarde Euro. Der Bundes­gerichts­hof stellte außerdem fest, dass Sparkassen­kunden mit Prämienspar­verträgen hohe Zins­nach­zahlungen zustehen.

Aktueller Stand: Zu den wichtigsten laufenden Verfahren haben Stand heute insgesamt 241 003 Menschen ihre Rechte anmeldet. Im Einzelnen: 113 264 Amazon-Kunden gehen gegen die Einführung von Werbung in Prime-Videos vor. 107 417 Menschen mit DSL-Anschluss von Vodafone sehen ihre Rechte durch eine Preis­erhöhung verletzt. Das gleiche Thema mobilisiert beim Sport-Streaming­dienst Dazn dagegen nur 4 569 Menschen. Ihr Recht auf Schaden­ersatz wegen der Daten­panne bei Facebook haben immerhin 12 632 Betroffene angemeldet – von allerdings über sechs Millionen möglichen Betroffenen. Erst recht nicht nach­voll­zieh­bar: Wegen der manipulativen Algorithmen und der mutmaß­lichen Daten­schutz­verletzungen bei X und Tiktok gibt es bisher nur zusammen 3 121 Anmeldungen, obwohl der Aufwand für die Anmeldung minimal ist und die Klage aus Sicht unserer Juristen mit hoher Wahr­scheinlich­keit etliche Hundert Euro Schaden­ersatz für jeden Betroffenen bringt.

Die Stiftung Warentest informiert über alle anhängigen und geplanten Klagen und sagt, was zu beachten ist.

Verbands­klagen – alle Informationen, alle aktuellen Verfahren

Klage wegen Service-Rund­funk­beitrag.de. Unter Service-Rund­funk­beitrag.de lieferte die SSS Software Special Service GmbH Formulare für den Gebühren­einzug der öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­sender. 29,99 oder sogar 39,99 Euro kostete es, sie zu benutzen. Beim Beitrags­service der Rund­funk­anstalten selbst gab es den gleichen Service kostenlos. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband hält das Angebot der SSS Software Special Service GmbH für rechts­widrig und fordert Erstattung der von Verbrauchern gezahlten Beträge. Das Unternehmen hat inzwischen Insolvenz angemeldet und das Sammelklage­verfahren ruht nun insoweit. Der Geschäfts­führer persönlich steht aber ebenfalls vor Gericht. Demnächst kommt ein Urteil. Details zu der Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de

Klage gegen Dazn. Der vzbv will das Unternehmen zur Erstattung rechts­widriger Preis­erhöhungen im Jahr 2022 zwingen. Am 4. September 2026* verhandelt das Ober­landes­gericht Hamm. Details zur Klage gegen Dazn

Daten­schutz-Klagen gegen X und Tiktok. Die nieder­ländische Stiftung „Stichting Onderzoek Markt­informatie“ (Somi) hat europaweit und auch in Deutsch­land spektakuläre Klagen gegen X und Tiktok gestartet. Die Aktivisten sind der Meinung: X und Tiktok verstoßen systematisch und in großem Umfang gegen die Daten­schutz­regeln in Europa. X sollen Nutzern jeweils mindestens 750 Euro Schaden­ersatz zahlen. Tiktok-Nutzer unter 16 sollen 2 000 Euro bekommen, 17- bis 21-Jährige 1 000 und ältere 500 Euro. Die Unternehmen miss­brauchen Daten­macht, um politische Meinungen zu beein­flussen, gesell­schaftliche Gräben zu vertiefen und demokratische Prozesse zu unter­graben, klagen die Aktivisten. Die Unternehmen werten aus ihrer Sicht sensible Daten etwa zur politischen Haltung und sexuellen Orientierung aus, um Nutzer mit maßgeschneiderten Botschaften zu beein­flussen. Alle Nutzer können ihre Rechte ab sofort anmelden und sich so das Recht auf Schaden­ersatz sichern. Details zu den Klagen gegen X und Tiktok

Facebook-Klage gegen Meta. Das soziale Netz­werk Facebook hat sich die Daten und vor allem die Mobil­funk­nummern von welt­weit über einer halben Milliarde Menschen stehlen lassen. Der irische Daten­schutz­beauftragte entschied: Facebook-Mutter Meta fielen mehrere Verstöße gegen die Daten­schutz­grund­ver­ordnung zur Last. Der Bundes­gerichts­hof urteilte: Den sechs Millionen Betroffenen in Deutsch­land steht mindestens 100 Euro Schaden­ersatz zu, wenn sie ihre Daten nicht zuvor selbst schon veröffent­licht hatten. Details zu der Klage wegen der Facebook-Datenpanne

Klage gegen Gasag. Die Gasag in Berlin kassierte von Neukunden in der Grund­versorgung ab Dezember 2021 vorüber­gehend viel mehr Geld, als Bestands­kunden bezahlen mussten. Das war rechts­widrig, urteilte das Kammerge­richt in Berlin jetzt. Gleich­zeitig hatten etliche Gasdiscounter ihren Kunden wegen der dramatisch gestiegenen Gaspreise gekündigt. Viele gerieten in die Gasag-Grund­versorgung und mussten die neuen hohen Preise bezahlen. Details zur Klage gegen die Gasag

Klage gegen Hanse­werk Natur. Fern­wärmekunden müssen zum Teil ein Mehr­faches der Beträge von 2020 zahlen. Der vzbv sieht keine Rechts­grund­lage für die drastischen Preis­erhöhungen. Jetzt war Gerichts­verhand­lung vor dem Ober­landes­gericht in Schleswig. Gut für Betroffene: Das Urteil wird nach Ansicht des Gerichts für einen Groß­teil der Hanse­werk-Fern­wärmekunden gelten. Vorschlag des Gerichts: Die Parteien verhandeln vor dem Güte­richter über eine Einigung. Details zu der Klage gegen Hansewerk Natur

Klage gegen Amazon. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht wegen unzu­lässiger Einblendung von Werbung ein Recht der Betroffenen auf Entschädigung. Inzwischen haben über 113 000 potenziell Betroffene ihre Rechte angemeldet. Details zu der Klage gegen Amazon

Klage gegen Vodafone. Der vzbv will das Unternehmen zur Erstattung rechts­widriger Preis­erhöhungen bei Kabel- und DSL-Verträgen zwingen. Die Anmeldungen starteten Ende April. Inzwischen haben über 100 000 (Ex-)Kundinnen und Kunden von Vodafone ihr Recht auf Erstattung angemeldet. Details zu der Klage gegen Vodafone

Klage gegen Extra­Energie. Erst günstig, dann schlag­artig teuer: Kunden der Extra­Energie GmbH sollten von Sommer 2022 an zuweilen mehr als doppelte Preise zahlen. Das ist rechts­widrig, meint der vzbv. Das wollen die Verbraucherschützer gericht­lich fest­gestellt wissen und so den Weg für Erstattungs­forderungen wegen ungerecht­fertigter Bereicherung frei machen. Details zu der Klage gegen ExtraEnergie

Klage gegen E.on. Bei einem Groß­teil der Fern­wärmekunden des Unter­nehmens stiegen die Preise in dramatischem Tempo. Der vzbv hält die Preis­erhöhungen für rechts­widrig. Er will Erstattung der Zahlung von rechts­widrigen Preis­erhöhungen durch­setzen. Details zu der Klage gegen E.on

Klage gegen Eventim. Der Online-Tickethändler Eventim behält Buchungs- und Vorverkaufs­gebühren ein, wenn eine Veranstaltung abge­sagt wird. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband meint: Das ist rechts­widrig. Eventim müsse den vollen Ticket­preis erstatten. Das Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Land­gericht zieht sich. Details zur Klage gegen Eventim

Klage gegen Stromio. Stromio bot billigen Strom an. Im Dezember 2021 kündigte das Unternehmen seinen Kunden unver­mittelt. Offizielle Begründung: Die stark gestiegenen Beschaffungs­kosten. Viele Kunden mussten bei anderen Anbietern mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hessen meint: Die Kündigung war rechts­widrig. Stromio soll Schaden­ersatz zahlen. Das Verfahren zieht sich. Das Ober­landes­gericht Hamm hat die Verhand­lung der Sache vertagt. Einzelheiten zur Stromio-Musterfeststellungsklage

Klage gegen Mercedes. Das Ober­landes­gericht Stutt­gart hat am 28. März 2024 auf die Musterklage des Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) gegen die Mercedes Benz Group AG fest­gestellt: Knapp 3 000 Besitzer bestimmter Mercedes-Modelle mit Diesel­motor haben ein Recht auf Schaden­ersatz, zum Teil sogar auf den Rück­kauf der Autos durch den Hersteller. Das Urteil ist aber nicht rechts­kräftig. Der Fall liegt beim Bundes­gerichts­hof. Einzelheiten zur Mercedes-Musterfeststellungsklage

Prämienspar-Klagen gegen Sparkassen. Die Sparkassen haben die Zinsen für lang­fristige Prämienspar­verträge zu schnell gesenkt und zu lang­sam wieder erhöht und verweigern angemessene Nach­zahlungen. Klare Ansage des Bundes­gerichts­hofs: Die Verträge sind mit den Zins­sätzen für lang­fristige Bundes­anleihen neu abzu­rechnen. Jetzt hat er so auch in Sachen Erzgebirgss­parkasse endgültig geur­teilt. Die Stadt­sparkasse München zahlt nach der Einigung mit dem vzbv in den nächsten Wochen an 2 400 Prämiensparer oft vierstel­lige Zins­nach­schläge. Details zu den Klagen gegen die Sparkassen

Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. Beide Kredit­institute verweigerten die Erstattung rechts­widriger Konto­gebühren­erhöhungen. In Sachen Berliner Sparkasse urteilte nach dem Kammerge­richt in Berlin auch der BGH: Die Sparkasse hat von 1. November 2017 an rechts­widrig abge­buchte Gebühren­erhöhungen zu erstatten. Mit der Sparkasse KölnBonn hat der vzbv sich jetzt geeinigt. Die Sparkasse bietet Teilnehmern der Sammelklage Erstattungen an. Die können das Geld schnell und unkompliziert bekommen. Einzel­heiten zur Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse

Klage gegen Parship. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat der Bundes­gerichts­hof geur­teilt: Parship-Kunden mit Sechs-Monats-Vertrag, können Erstattung von für die auto­matische Verlängerung dieser Verträge gezahlter Beträge verlangen. Details zur Parship-Musterfeststellungsklage

Klagen gegen Prim­astrom, Nowenergy und Voxenergie. Wegen einer Vielzahl von Rechts­verstößen ging der vzbv gegen Unternehmen aus der Primaholding-Gruppe vor. Jetzt einigten die Verbraucherschützer sich mit den Unternehmen Prim­astrom, Voxenergie und Nowenergy. Die Energielieferanten verpflichteten sich, Kunden zu entschädigen. Die müssen die Erstattung allerdings per E-Mail fordern. Über Einzel­heiten informiert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/primaholding und hilft Betroffenen dabei, die für ihren Fall vorgesehene Erstattung korrekt zu fordern. Gegen Prim­astrom und Voxenergie liefen bereits zwei Muster­fest­stellungs­klagen. Die waren aber bereits erledigt. Die Unternehmen hatten auch in soweit zugesichert: Sie erstatten allen Teilnehmern an den Klagen rechts­widrige Gebühren­erhöhungen. Details zu den Klagen gegen Primastrom und Voxenergie

Klage gegen BEV-Insolvenz­verwalter. Der Insolvenz­verwalter muss Kunden des Energielieferanten BEV den Neukundenbonus gutschreiben, auch wenn sie bei Insolvenz des Unter­nehmens noch nicht ein Jahr lang Kunde waren. Der Bundes­gerichts­hof bestätigte die Verurteilung durchs das Ober­landes­gericht München. Das Urteil ist jetzt rechts­kräftig. Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV

*Korrigiert am 1.9.2025

Wie funk­tionieren Verbands­klagen?

Registrierte Verbraucher­schutz­verbände wie der vzbv und die verschiedenen Verbraucherzentralen können gegen Unternehmen vor Gericht ziehen, die Verbraucher­schutz­regeln verletzt haben. Wenn mindestens 50 Verbraucher betroffen sein können, ordnet das zuständige Ober­landes­gericht die öffent­liche Bekannt­machung im Verbandsklage-Register an. Der klagende Verband kann entweder fest­stellen lassen, dass die Voraus­setzungen für bestimmte Verbraucherrechte vorliegen (Muster­fest­stellungs­klage, bereits seit 2018) oder ab sofort auch Zahlungen oder andere Leistungen an Verbraucher fordern (Abhilfeklage). Wenn das zuständige Ober­landes­gericht die Klage für begründet hält, dann verurteilt es das Unternehmen zur Zahlung oder Leistung an vom Verbraucher­verband benannte Verbraucher oder es legt ein Umsetzungs­verfahren fest und setzt einen Sach­walter ein.

Wie sich Verbraucher ihre Rechte sichern

Betroffene Verbraucher müssen ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Das ist kostenlos und geht online besonders leicht und schnell. test.de bringt auf der Seite zur jeweiligen Verbands­klage den Link direkt zum Formular. Es geht aber auch über klassische Papierformulare, die Verbraucher unter Adresse

Bundes­amt für Justiz
Klage­register
53094 Bonn

anfordern können.

Das bringen Sammelklagen Verbrauchern

Die neuen Verbands­klage­regeln ermöglichen es Verbrauchern, sich ohne eigenes Risiko Verbraucher­schutz­klagen verbindlich und mit minimalem Aufwand anzu­schließen. Sogar die Erstattung von illegalen Gebühren in Höhe von wenigen Euro wie zum Beispiel für die Benachrichtigung über Rücklastschriften lässt sich auf diese Weise mit vertret­barem Aufwand durch­setzen.

Alternative Wege bleiben für Verbraucher bestehen

An der Möglich­keit, Forderungen an Verbraucherinkassounternehmen wie Conny.de, Myright.de, Metaclaims, Flight­right oder Fairplane abzu­treten, ändert sich nichts – egal, ob es um den Abgas­skandal oder um Flug­gast­rechte geht. Solche zuweilen auch als „Sammelklage“ bezeichnete Verfahren bleiben zulässig.

Bereits beendete Sammelklage­verfahren

Vorläufer der Sammelklagen waren die Muster­fest­stellungs­klagen. Sie starteten bereits 2018. Das wichtigste und größte Verfahren brachte Verbrauchern insgesamt rund 800 Millionen Euro. Der Streit um Schaden­ersatz für Käufer von VW mit illegaler Motorsteuerung war Anlass für die Einführung der Muster­fest­stellungs­klage. Einige Muster­fest­stellungs­klagen scheiterten aber auch.

Klage gegen Sparkassen. Der vzbv hat sich mit der Sparkasse auf Nach­zahlungen an die 2 400 angemeldeten Prämienspare­rinnen und -sparer geeinigt. Auch im Streit mit der Sparkasse Altenburg gab es einen so genannten Vergleich. Die Sammelklage­verfahren wegen der Sparkassen Mans­feld-Südharz und Stendal sowie die Saale-Sparkasse und die Ostsächsische Sparkasse endeten jeweils mit rechts­kräftiger Verurteilung. l

Klage gegen VW. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband hatte mit Unterstüt­zung des ADAC gegen Volks­wagen geklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Rund 240 000 Auto­besitzer erhalten insgesamt gut 800 Millionen Euro (Details zur Klage gegen VW).

Klage gegen Superfit Sport­studios. Obwohl die East Bank Club The Fitness Factory GmbH ihre SuperFit-Studios wegen Corona für insgesamt neun Monate dicht machte, kassierte sie weiter bis zu 29,90 Euro Beitrag pro Monat. Geht gar nicht, fand der Verbraucherzentrale Bundes­verband und erhob Muster­fest­stellungs­klage. Das Unternehmen erkannte die Forderungen der Verbraucherschützer schließ­lich an (Details zur Klage gegen Superfit Sportstudios).

Klage gegen den Insolvenz­verwalter der BEV. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) hin hat das Ober­landes­gericht München fest­gestellt: Der Neukundenbonus der Bayerischen Energieversorgungs­gesell­schaft mbH (BEV) in Höhe von bis zu 25 Prozent der Jahres­strom­rechnung ist auch Kunden gutzuschreiben, die weniger als ein Jahr vor der Pleite beim Billigstromanbieter unter­schrieben haben (Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV).

Klage gegen die Bisnode Deutsch­land GmbH. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hat vergeblich gegen die frühere Hoppen­stedt Kredit­informationen GmbH geklagt. Der Bundes­gerichts­hof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen Bisnode).

Klage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH. Der DMB Mieter­ver­ein München klagte gegen die Eigentümerin des Hohen­zollernkarrees in München-Schwabing. Sie will es modernisieren und die Mieten dramatisch erhöhen. Das Ober­landes­gericht München hatte die Gesell­schaft verurteilt, doch der Bundes­gerichts­hof hob das Urteil auf und wies die Klage ab (Details zur Klage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH).

Klage gegen Otto-Inkasso. Die zum Otto-Konzern gehörenden Inkassounternehmen dürfen säumigen Kunden des Unter­nehmens weiterhin die gleichen hohen Gebühren in Rechnung stellen, die auch bei Einschaltung externer Inkasso­dienste fällig wären. Der Bundes­gerichts­hof wies die Klage des vzbv gegen das kost­spielege Konzerninkasso ab, nachdem das Ober­landes­gericht in Hamburg zunächst verbraucherfreundlich geur­teilt hatte. Einzelheiten zur Otto-Inkasso-Musterfeststellungsklage

Klage gegen die Mercedes-Bank. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hat wegen der Verweigerung des Kredit­widerrufs vergeblich gegen die Mercedes-Bank geklagt. Der Bundes­gerichts­hof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen die Mercedes-Bank).

Klage gegen die VW-Bank. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hat wegen der Verweigerung des Kredit­widerrufs vergeblich gegen die VW-Bank geklagt. Der Bundes­gerichts­hof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen die VW-Bank).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

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