
Einer für alle. Verbraucherschutzverbände können mit Sammelklagen stellvertretend für viele Menschen prozessieren. Unter anderem läuft eine Sammelklage gegen Tiktok. Jugendliche können bis zu 2 000 Euro Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen erhalten. © Shutterstock
Verbände ziehen im Namen der Verbraucher vor Gericht. Betroffene können sich ihre Rechte leicht sichern. Fast 250 000 Menschen machen mit.
Das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten macht es möglich: Verbraucherschutzverbände können für Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Gericht ziehen. Sie müssen dann nicht mehr selbst nach einem Rechtsanwalt suchen und Klage erheben. Es reicht aus, wenn sie ihre Rechte online anmelden. Das geht ganz leicht und schnell. Hier sind die Einzelheiten.
Der bisher spektakulärste Erfolge einer Sammelklage: VW zahlte Besitzern von Dieselskandalautos insgesamt knapp eine Milliarde Euro. Der Bundesgerichtshof stellte außerdem fest, dass Sparkassenkunden mit Prämiensparverträgen hohe Zinsnachzahlungen zustehen.
Aktueller Stand: Zu den wichtigsten laufenden Verfahren haben Stand heute insgesamt 241 003 Menschen ihre Rechte anmeldet. Im Einzelnen: 113 264 Amazon-Kunden gehen gegen die Einführung von Werbung in Prime-Videos vor. 107 417 Menschen mit DSL-Anschluss von Vodafone sehen ihre Rechte durch eine Preiserhöhung verletzt. Das gleiche Thema mobilisiert beim Sport-Streamingdienst Dazn dagegen nur 4 569 Menschen. Ihr Recht auf Schadenersatz wegen der Datenpanne bei Facebook haben immerhin 12 632 Betroffene angemeldet – von allerdings über sechs Millionen möglichen Betroffenen. Erst recht nicht nachvollziehbar: Wegen der manipulativen Algorithmen und der mutmaßlichen Datenschutzverletzungen bei X und Tiktok gibt es bisher nur zusammen 3 121 Anmeldungen, obwohl der Aufwand für die Anmeldung minimal ist und die Klage aus Sicht unserer Juristen mit hoher Wahrscheinlichkeit etliche Hundert Euro Schadenersatz für jeden Betroffenen bringt.
Die Stiftung Warentest informiert über alle anhängigen und geplanten Klagen und sagt, was zu beachten ist.
Verbandsklagen – alle Informationen, alle aktuellen Verfahren
Klage wegen Service-Rundfunkbeitrag.de. Unter Service-Rundfunkbeitrag.de lieferte die SSS Software Special Service GmbH Formulare für den Gebühreneinzug der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. 29,99 oder sogar 39,99 Euro kostete es, sie zu benutzen. Beim Beitragsservice der Rundfunkanstalten selbst gab es den gleichen Service kostenlos. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das Angebot der SSS Software Special Service GmbH für rechtswidrig und fordert Erstattung der von Verbrauchern gezahlten Beträge. Das Unternehmen hat inzwischen Insolvenz angemeldet und das Sammelklageverfahren ruht nun insoweit. Der Geschäftsführer persönlich steht aber ebenfalls vor Gericht. Demnächst kommt ein Urteil. Details zu der Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de
Klage gegen Dazn. Der vzbv will das Unternehmen zur Erstattung rechtswidriger Preiserhöhungen im Jahr 2022 zwingen. Am 4. September 2026* verhandelt das Oberlandesgericht Hamm. Details zur Klage gegen Dazn
Datenschutz-Klagen gegen X und Tiktok. Die niederländische Stiftung „Stichting Onderzoek Marktinformatie“ (Somi) hat europaweit und auch in Deutschland spektakuläre Klagen gegen X und Tiktok gestartet. Die Aktivisten sind der Meinung: X und Tiktok verstoßen systematisch und in großem Umfang gegen die Datenschutzregeln in Europa. X sollen Nutzern jeweils mindestens 750 Euro Schadenersatz zahlen. Tiktok-Nutzer unter 16 sollen 2 000 Euro bekommen, 17- bis 21-Jährige 1 000 und ältere 500 Euro. Die Unternehmen missbrauchen Datenmacht, um politische Meinungen zu beeinflussen, gesellschaftliche Gräben zu vertiefen und demokratische Prozesse zu untergraben, klagen die Aktivisten. Die Unternehmen werten aus ihrer Sicht sensible Daten etwa zur politischen Haltung und sexuellen Orientierung aus, um Nutzer mit maßgeschneiderten Botschaften zu beeinflussen. Alle Nutzer können ihre Rechte ab sofort anmelden und sich so das Recht auf Schadenersatz sichern. Details zu den Klagen gegen X und Tiktok
Facebook-Klage gegen Meta. Das soziale Netzwerk Facebook hat sich die Daten und vor allem die Mobilfunknummern von weltweit über einer halben Milliarde Menschen stehlen lassen. Der irische Datenschutzbeauftragte entschied: Facebook-Mutter Meta fielen mehrere Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung zur Last. Der Bundesgerichtshof urteilte: Den sechs Millionen Betroffenen in Deutschland steht mindestens 100 Euro Schadenersatz zu, wenn sie ihre Daten nicht zuvor selbst schon veröffentlicht hatten. Details zu der Klage wegen der Facebook-Datenpanne
Klage gegen Gasag. Die Gasag in Berlin kassierte von Neukunden in der Grundversorgung ab Dezember 2021 vorübergehend viel mehr Geld, als Bestandskunden bezahlen mussten. Das war rechtswidrig, urteilte das Kammergericht in Berlin jetzt. Gleichzeitig hatten etliche Gasdiscounter ihren Kunden wegen der dramatisch gestiegenen Gaspreise gekündigt. Viele gerieten in die Gasag-Grundversorgung und mussten die neuen hohen Preise bezahlen. Details zur Klage gegen die Gasag
Klage gegen Hansewerk Natur. Fernwärmekunden müssen zum Teil ein Mehrfaches der Beträge von 2020 zahlen. Der vzbv sieht keine Rechtsgrundlage für die drastischen Preiserhöhungen. Jetzt war Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Schleswig. Gut für Betroffene: Das Urteil wird nach Ansicht des Gerichts für einen Großteil der Hansewerk-Fernwärmekunden gelten. Vorschlag des Gerichts: Die Parteien verhandeln vor dem Güterichter über eine Einigung. Details zu der Klage gegen Hansewerk Natur
Klage gegen Amazon. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht wegen unzulässiger Einblendung von Werbung ein Recht der Betroffenen auf Entschädigung. Inzwischen haben über 113 000 potenziell Betroffene ihre Rechte angemeldet. Details zu der Klage gegen Amazon
Klage gegen Vodafone. Der vzbv will das Unternehmen zur Erstattung rechtswidriger Preiserhöhungen bei Kabel- und DSL-Verträgen zwingen. Die Anmeldungen starteten Ende April. Inzwischen haben über 100 000 (Ex-)Kundinnen und Kunden von Vodafone ihr Recht auf Erstattung angemeldet. Details zu der Klage gegen Vodafone
Klage gegen ExtraEnergie. Erst günstig, dann schlagartig teuer: Kunden der ExtraEnergie GmbH sollten von Sommer 2022 an zuweilen mehr als doppelte Preise zahlen. Das ist rechtswidrig, meint der vzbv. Das wollen die Verbraucherschützer gerichtlich festgestellt wissen und so den Weg für Erstattungsforderungen wegen ungerechtfertigter Bereicherung frei machen. Details zu der Klage gegen ExtraEnergie
Klage gegen E.on. Bei einem Großteil der Fernwärmekunden des Unternehmens stiegen die Preise in dramatischem Tempo. Der vzbv hält die Preiserhöhungen für rechtswidrig. Er will Erstattung der Zahlung von rechtswidrigen Preiserhöhungen durchsetzen. Details zu der Klage gegen E.on
Klage gegen Eventim. Der Online-Tickethändler Eventim behält Buchungs- und Vorverkaufsgebühren ein, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Das ist rechtswidrig. Eventim müsse den vollen Ticketpreis erstatten. Das Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landgericht zieht sich. Details zur Klage gegen Eventim
Klage gegen Stromio. Stromio bot billigen Strom an. Im Dezember 2021 kündigte das Unternehmen seinen Kunden unvermittelt. Offizielle Begründung: Die stark gestiegenen Beschaffungskosten. Viele Kunden mussten bei anderen Anbietern mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hessen meint: Die Kündigung war rechtswidrig. Stromio soll Schadenersatz zahlen. Das Verfahren zieht sich. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verhandlung der Sache vertagt. Einzelheiten zur Stromio-Musterfeststellungsklage
Klage gegen Mercedes. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 28. März 2024 auf die Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Mercedes Benz Group AG festgestellt: Knapp 3 000 Besitzer bestimmter Mercedes-Modelle mit Dieselmotor haben ein Recht auf Schadenersatz, zum Teil sogar auf den Rückkauf der Autos durch den Hersteller. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof. Einzelheiten zur Mercedes-Musterfeststellungsklage
Prämienspar-Klagen gegen Sparkassen. Die Sparkassen haben die Zinsen für langfristige Prämiensparverträge zu schnell gesenkt und zu langsam wieder erhöht und verweigern angemessene Nachzahlungen. Klare Ansage des Bundesgerichtshofs: Die Verträge sind mit den Zinssätzen für langfristige Bundesanleihen neu abzurechnen. Jetzt hat er so auch in Sachen Erzgebirgssparkasse endgültig geurteilt. Die Stadtsparkasse München zahlt nach der Einigung mit dem vzbv in den nächsten Wochen an 2 400 Prämiensparer oft vierstellige Zinsnachschläge. Details zu den Klagen gegen die Sparkassen
Klage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. Beide Kreditinstitute verweigerten die Erstattung rechtswidriger Kontogebührenerhöhungen. In Sachen Berliner Sparkasse urteilte nach dem Kammergericht in Berlin auch der BGH: Die Sparkasse hat von 1. November 2017 an rechtswidrig abgebuchte Gebührenerhöhungen zu erstatten. Mit der Sparkasse KölnBonn hat der vzbv sich jetzt geeinigt. Die Sparkasse bietet Teilnehmern der Sammelklage Erstattungen an. Die können das Geld schnell und unkompliziert bekommen. Einzelheiten zur Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse
Klage gegen Parship. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat der Bundesgerichtshof geurteilt: Parship-Kunden mit Sechs-Monats-Vertrag, können Erstattung von für die automatische Verlängerung dieser Verträge gezahlter Beträge verlangen. Details zur Parship-Musterfeststellungsklage
Klagen gegen Primastrom, Nowenergy und Voxenergie. Wegen einer Vielzahl von Rechtsverstößen ging der vzbv gegen Unternehmen aus der Primaholding-Gruppe vor. Jetzt einigten die Verbraucherschützer sich mit den Unternehmen Primastrom, Voxenergie und Nowenergy. Die Energielieferanten verpflichteten sich, Kunden zu entschädigen. Die müssen die Erstattung allerdings per E-Mail fordern. Über Einzelheiten informiert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/primaholding und hilft Betroffenen dabei, die für ihren Fall vorgesehene Erstattung korrekt zu fordern. Gegen Primastrom und Voxenergie liefen bereits zwei Musterfeststellungsklagen. Die waren aber bereits erledigt. Die Unternehmen hatten auch in soweit zugesichert: Sie erstatten allen Teilnehmern an den Klagen rechtswidrige Gebührenerhöhungen. Details zu den Klagen gegen Primastrom und Voxenergie
Klage gegen BEV-Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter muss Kunden des Energielieferanten BEV den Neukundenbonus gutschreiben, auch wenn sie bei Insolvenz des Unternehmens noch nicht ein Jahr lang Kunde waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung durchs das Oberlandesgericht München. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV
*Korrigiert am 1.9.2025
Wie funktionieren Verbandsklagen?
Registrierte Verbraucherschutzverbände wie der vzbv und die verschiedenen Verbraucherzentralen können gegen Unternehmen vor Gericht ziehen, die Verbraucherschutzregeln verletzt haben. Wenn mindestens 50 Verbraucher betroffen sein können, ordnet das zuständige Oberlandesgericht die öffentliche Bekanntmachung im Verbandsklage-Register an. Der klagende Verband kann entweder feststellen lassen, dass die Voraussetzungen für bestimmte Verbraucherrechte vorliegen (Musterfeststellungsklage, bereits seit 2018) oder ab sofort auch Zahlungen oder andere Leistungen an Verbraucher fordern (Abhilfeklage). Wenn das zuständige Oberlandesgericht die Klage für begründet hält, dann verurteilt es das Unternehmen zur Zahlung oder Leistung an vom Verbraucherverband benannte Verbraucher oder es legt ein Umsetzungsverfahren fest und setzt einen Sachwalter ein.
Wie sich Verbraucher ihre Rechte sichern
Betroffene Verbraucher müssen ihre Rechte beim Bundesjustizamt anmelden. Das ist kostenlos und geht online besonders leicht und schnell. test.de bringt auf der Seite zur jeweiligen Verbandsklage den Link direkt zum Formular. Es geht aber auch über klassische Papierformulare, die Verbraucher unter Adresse
Bundesamt für Justiz
Klageregister
53094 Bonn
anfordern können.
Das bringen Sammelklagen Verbrauchern
Die neuen Verbandsklageregeln ermöglichen es Verbrauchern, sich ohne eigenes Risiko Verbraucherschutzklagen verbindlich und mit minimalem Aufwand anzuschließen. Sogar die Erstattung von illegalen Gebühren in Höhe von wenigen Euro wie zum Beispiel für die Benachrichtigung über Rücklastschriften lässt sich auf diese Weise mit vertretbarem Aufwand durchsetzen.
Alternative Wege bleiben für Verbraucher bestehen
An der Möglichkeit, Forderungen an Verbraucherinkassounternehmen wie Conny.de, Myright.de, Metaclaims, Flightright oder Fairplane abzutreten, ändert sich nichts – egal, ob es um den Abgasskandal oder um Fluggastrechte geht. Solche zuweilen auch als „Sammelklage“ bezeichnete Verfahren bleiben zulässig.
Bereits beendete Sammelklageverfahren
Vorläufer der Sammelklagen waren die Musterfeststellungsklagen. Sie starteten bereits 2018. Das wichtigste und größte Verfahren brachte Verbrauchern insgesamt rund 800 Millionen Euro. Der Streit um Schadenersatz für Käufer von VW mit illegaler Motorsteuerung war Anlass für die Einführung der Musterfeststellungsklage. Einige Musterfeststellungsklagen scheiterten aber auch.
Klage gegen Sparkassen. Der vzbv hat sich mit der Sparkasse auf Nachzahlungen an die 2 400 angemeldeten Prämiensparerinnen und -sparer geeinigt. Auch im Streit mit der Sparkasse Altenburg gab es einen so genannten Vergleich. Die Sammelklageverfahren wegen der Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sowie die Saale-Sparkasse und die Ostsächsische Sparkasse endeten jeweils mit rechtskräftiger Verurteilung. l
Klage gegen VW. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte mit Unterstützung des ADAC gegen Volkswagen geklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Rund 240 000 Autobesitzer erhalten insgesamt gut 800 Millionen Euro (Details zur Klage gegen VW).
Klage gegen Superfit Sportstudios. Obwohl die East Bank Club The Fitness Factory GmbH ihre SuperFit-Studios wegen Corona für insgesamt neun Monate dicht machte, kassierte sie weiter bis zu 29,90 Euro Beitrag pro Monat. Geht gar nicht, fand der Verbraucherzentrale Bundesverband und erhob Musterfeststellungsklage. Das Unternehmen erkannte die Forderungen der Verbraucherschützer schließlich an (Details zur Klage gegen Superfit Sportstudios).
Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin hat das Oberlandesgericht München festgestellt: Der Neukundenbonus der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) in Höhe von bis zu 25 Prozent der Jahresstromrechnung ist auch Kunden gutzuschreiben, die weniger als ein Jahr vor der Pleite beim Billigstromanbieter unterschrieben haben (Details zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV).
Klage gegen die Bisnode Deutschland GmbH. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat vergeblich gegen die frühere Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH geklagt. Der Bundesgerichtshof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen Bisnode).
Klage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH. Der DMB Mieterverein München klagte gegen die Eigentümerin des Hohenzollernkarrees in München-Schwabing. Sie will es modernisieren und die Mieten dramatisch erhöhen. Das Oberlandesgericht München hatte die Gesellschaft verurteilt, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und wies die Klage ab (Details zur Klage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH).
Klage gegen Otto-Inkasso. Die zum Otto-Konzern gehörenden Inkassounternehmen dürfen säumigen Kunden des Unternehmens weiterhin die gleichen hohen Gebühren in Rechnung stellen, die auch bei Einschaltung externer Inkassodienste fällig wären. Der Bundesgerichtshof wies die Klage des vzbv gegen das kostspielege Konzerninkasso ab, nachdem das Oberlandesgericht in Hamburg zunächst verbraucherfreundlich geurteilt hatte. Einzelheiten zur Otto-Inkasso-Musterfeststellungsklage
Klage gegen die Mercedes-Bank. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat wegen der Verweigerung des Kreditwiderrufs vergeblich gegen die Mercedes-Bank geklagt. Der Bundesgerichtshof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen die Mercedes-Bank).
Klage gegen die VW-Bank. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat wegen der Verweigerung des Kreditwiderrufs vergeblich gegen die VW-Bank geklagt. Der Bundesgerichtshof hält den Verein für nicht klagebefugt. Betroffene Verbraucher behalten ihre Rechte (Details zur Klage gegen die VW-Bank).
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
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