Sammelklagen von Verbraucherschützern

vzbv will Vodafone zu Zahlung zwingen

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Vodafone. Für DSL- und Fest­netz­verträge kassierte das Unternehmen um 5 Euro erhöhte Gebühren. Zu Unrecht, meint der vzbv und fordert jetzt im Namen der Verbraucher Erstattung. Bis zu 10,4 Millionen Kunden sind betroffen. © picture alliance / imageBROKER / Karl F. Schöfmann

Vodafone hat einseitig die Preise erhöht. Geht nicht, findet der vzbv und startet erste Sammelklage direkt auf Erstattung rechts­widrig kassierter Beträge an Verbraucher.

Recht auf Erstattung

Worum geht es bei dieser Klage?

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) ist der Meinung: Die Regelung in den Vodafone-Geschäfts­bedingungen, nach denen das Unternehmen berechtigt ist, die Preise zu erhöhen, ist rechts­widrig und damit unwirk­sam. So hat es der Bundes­gerichts­hof bei ähnlichen Rege­lungen schon wieder­holt entschieden. Der vzbv will jetzt erst­mals ein Unternehmen per Sammelklage dazu zwingen, die rechts­widrig kassierten Beträge zu erstatten. Das Gesetz, das solche Klagen ermöglicht, war erst im Oktober in Kraft getreten.

Wer kann von der Klage profitieren?

Alle Vodafone-Kunden, von denen das Unternehmen nach Vertrags­schluss erhöhte Preise für DSL- und Kabel­anschlüsse kassiert hat. Insgesamt hat Vodafone nach eigenen Angaben 10,4 Millionen Kunden mit solchen Anschlüssen. Betroffen sind alle, die ihren Vertrag vor Mai 2023 abge­schlossen haben. Beim Bundes­amt für Justiz haben bereits sich bereits über 113 000 potenziell Betroffene registriert.

Was muss ich als Betroffener dafür tun?

Sie müssen Ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Über das Online-Formular dafür geht das ganz leicht und schnell. Der Klage-Check des vzbv hilft Ihnen, das Formular korrekt auszufüllen.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn die Klage Erfolg hat – woran die test.de-Juristen keinen Zweifel haben – erhalten Sie Ihre auf die unbe­rechtigten Preis­erhöhungen entfallenden Zahlungen direkt zurück. Wenn das Unternehmen nicht von sich aus zahlt, wird der vzbv es zwingen. Er kann alle Betroffenen namentlich benennen und gleich den Gerichts­voll­zieher schi­cken oder ein Umsetzungs­verfahren beantragen, bei dem ein Sach­walter die Interessen der Verbraucher durch­setzt. Sofortige Wirkung der Anmeldung von Rechten zu einer Sammelklage: Die Verjährung stoppt. Verbrauche­rinnen und Verbraucher können in aller Ruhe abwarten, wie die Gerichte über die Sammelklage urteilen.

Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?

Die Anmeldung von Rechten ist bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung möglich. Die könnte in etwa einem Jahr statt­finden.

Kann die Sammelklage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbe­gründet abge­wiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhand­lung.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Das lässt sich unmöglich vorher­sagen. Sie brauchen auf jeden Fall viel Geduld. Zuständig ist das Ober­landes­gericht Hamm. Dort sind bereits etliche Muster­fest­stellungs­klagen anhängig. Die erste dieser Klagen gegen die Sparkasse KölnBonn hatte der vzbv bereits Anfang Dezember 2021 erhoben. Trotzdem ist das Verfahren noch immer nicht abge­schlossen. Sobald ein Urteil fällt, können die Parteien dagegen noch in Revision zum Bundes­gerichts­hof gehen.

Wo erfahre ich die Einzel­heiten zur Sammelklage gegen Vodafone?

Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/vodafone. Beim Bundes­amt für Justiz gibt es die amtlichen Informationen zum Verfahren. Diese Informationen sind aber für Menschen ohne juristische Kennt­nisse kaum zu gebrauchen.

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252 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.