
Vodafone. Für DSL- und Festnetzverträge kassierte das Unternehmen um 5 Euro erhöhte Gebühren. Zu Unrecht, meint der vzbv und fordert jetzt im Namen der Verbraucher Erstattung. Bis zu 10,4 Millionen Kunden sind betroffen. © picture alliance / imageBROKER / Karl F. Schöfmann
Vodafone hat einseitig die Preise erhöht. Geht nicht, findet der vzbv und startet erste Sammelklage direkt auf Erstattung rechtswidrig kassierter Beträge an Verbraucher.
Alle Fragen im Überblick
- Worum geht es bei dieser Klage?
- Wer kann von der Klage profitieren?
- Was muss ich als Betroffener dafür tun?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
- Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?
- Kann die Sammelklage für mich auch zu Nachteilen führen?
- Kann ich mich auch wieder abmelden?
- Wie lange wird das Verfahren dauern?
- Wo erfahre ich die Einzelheiten zur Sammelklage gegen Vodafone?
Recht auf Erstattung
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Worum geht es bei dieser Klage?
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Meinung: Die Regelung in den Vodafone-Geschäftsbedingungen, nach denen das Unternehmen berechtigt ist, die Preise zu erhöhen, ist rechtswidrig und damit unwirksam. So hat es der Bundesgerichtshof bei ähnlichen Regelungen schon wiederholt entschieden. Der vzbv will jetzt erstmals ein Unternehmen per Sammelklage dazu zwingen, die rechtswidrig kassierten Beträge zu erstatten. Das Gesetz, das solche Klagen ermöglicht, war erst im Oktober in Kraft getreten.
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Wer kann von der Klage profitieren?
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Alle Vodafone-Kunden, von denen das Unternehmen nach Vertragsschluss erhöhte Preise für DSL- und Kabelanschlüsse kassiert hat. Insgesamt hat Vodafone nach eigenen Angaben 10,4 Millionen Kunden mit solchen Anschlüssen. Betroffen sind alle, die ihren Vertrag vor Mai 2023 abgeschlossen haben. Beim Bundesamt für Justiz haben bereits sich bereits über 113 000 potenziell Betroffene registriert.
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Was muss ich als Betroffener dafür tun?
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Sie müssen Ihre Rechte beim Bundesjustizamt anmelden. Über das Online-Formular dafür geht das ganz leicht und schnell. Der Klage-Check des vzbv hilft Ihnen, das Formular korrekt auszufüllen.
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Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
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Wenn die Klage Erfolg hat – woran die test.de-Juristen keinen Zweifel haben – erhalten Sie Ihre auf die unberechtigten Preiserhöhungen entfallenden Zahlungen direkt zurück. Wenn das Unternehmen nicht von sich aus zahlt, wird der vzbv es zwingen. Er kann alle Betroffenen namentlich benennen und gleich den Gerichtsvollzieher schicken oder ein Umsetzungsverfahren beantragen, bei dem ein Sachwalter die Interessen der Verbraucher durchsetzt. Sofortige Wirkung der Anmeldung von Rechten zu einer Sammelklage: Die Verjährung stoppt. Verbraucherinnen und Verbraucher können in aller Ruhe abwarten, wie die Gerichte über die Sammelklage urteilen.
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Wie lange kann ich meine Rechte anmelden?
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Die Anmeldung von Rechten ist bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Die könnte in etwa einem Jahr stattfinden.
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Kann die Sammelklage für mich auch zu Nachteilen führen?
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Theoretisch ja. Denn wenn die Sammelklage als unbegründet abgewiesen werden würde, wären dadurch alle Verbraucher gebunden, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben. Das gilt auch, wenn andere Gerichte später doch wieder verbraucherfreundlicher urteilen.
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Kann ich mich auch wieder abmelden?
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Ja, das geht bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung.
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Wie lange wird das Verfahren dauern?
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Das lässt sich unmöglich vorhersagen. Sie brauchen auf jeden Fall viel Geduld. Zuständig ist das Oberlandesgericht Hamm. Dort sind bereits etliche Musterfeststellungsklagen anhängig. Die erste dieser Klagen gegen die Sparkasse KölnBonn hatte der vzbv bereits Anfang Dezember 2021 erhoben. Trotzdem ist das Verfahren noch immer nicht abgeschlossen. Sobald ein Urteil fällt, können die Parteien dagegen noch in Revision zum Bundesgerichtshof gehen.
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Wo erfahre ich die Einzelheiten zur Sammelklage gegen Vodafone?
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Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/vodafone. Beim Bundesamt für Justiz gibt es die amtlichen Informationen zum Verfahren. Diese Informationen sind aber für Menschen ohne juristische Kenntnisse kaum zu gebrauchen.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.