Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage gegen Parship

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Parship. Schnell verlieben, aber lange zahlen, das passt nicht, fand der vzbv. Seine Klage hatte zum Teil Erfolg. Sechs Monats-Verträge durften sich nicht auto­matisch um ein ganzes Jahr verlängern, urteilte der Bundes­gerichts­hof. © picture alliance / Andreas Franke

Bei Parship verlängern sich Verträge auto­matisch, wenn Kunden sie nicht recht­zeitig kündigen. Der vzbv hielt das für rechts­widrig. Zum Teil gab im der BGH recht.

Recht auf Erstattung

Worum ging es bei dieser Klage?

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) war der Meinung: Premium-Parship-Kunden dürfen ihren Vertrag jeder­zeit kündigen. „Die lang­fristige Bindung, die Parship-Nutze­rinnen und -nutzer suchen, ist nicht die zum Anbieter“, sagte Henning Fischer, Rechts­referent beim vzbv. Der Verband will Parship-Kunden mit der Muster­fest­stellungs­klage helfen, die teure Mitgliedschaft zu beenden und zu Unrecht gezahlte Mitglieds­beiträge zurück­zuerhalten.

Wie endete das Verfahren?

Die Klage hatte nur zum Teil Erfolg. Nachdem das Ober­landes­gericht in Hamburg noch geur­teilt hatte, dass die auto­matische Verlängerung aller Parship-Verträge mit bis zu einem Jahr Lauf­zeit um ein weiteres Jahr rechts­widrig ist, urteilte der Bundes­gerichts­hof: Das gilt nur für die Parship-Verträge mit sechs Monaten. Bei allen anderen Verträgen ist die auto­matische Verlängerung wirk­sam.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 17.07.2025
Aktenzeichen: III ZR 388/23

Was bedeutet das Urteil für mich?

Wenn Sie einen Vertrag mit mehr als sechs Monaten Lauf­zeit haben oder hatten, dann können Sie jetzt nichts weiter mehr verlangen. Wenn Sie einen sechs Monats­vertrag hatten, der sich ohne ihr Zutun auto­matisch verlängert hat, dann können Sie Erstattung des für die Verlängerung gezahlten Geldes fordern.

Erstattet Parship mit zu Unrecht gezahltes Geld auto­matisch?

Nein, Sie müssen ausdrück­lich Erstattung fordern. Der vzbv hilft Ihnen dabei unter sammelklagen.de/parship mit einem Muster­brief.

Wo erfahre ich die Einzel­heiten zur Muster­fest­stellungs­klage gegen Parship?

Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/parship. Die amtlichen Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die PE Digital GmbH, wie das Unternehmen hinter Parship heißt, gibts beim Bundes­amt für Justiz. Mehr zu Ärger mit Singlebörsen lesen Sie in unserem Special Kostenfallen bei Singlebörsen: Parship und Elitepartner kündigen.

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252 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.