
Parship. Schnell verlieben, aber lange zahlen, das passt nicht, fand der vzbv. Seine Klage hatte zum Teil Erfolg. Sechs Monats-Verträge durften sich nicht automatisch um ein ganzes Jahr verlängern, urteilte der Bundesgerichtshof. © picture alliance / Andreas Franke
Bei Parship verlängern sich Verträge automatisch, wenn Kunden sie nicht rechtzeitig kündigen. Der vzbv hielt das für rechtswidrig. Zum Teil gab im der BGH recht.
Recht auf Erstattung
-
Worum ging es bei dieser Klage?
-
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war der Meinung: Premium-Parship-Kunden dürfen ihren Vertrag jederzeit kündigen. „Die langfristige Bindung, die Parship-Nutzerinnen und -nutzer suchen, ist nicht die zum Anbieter“, sagte Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. Der Verband will Parship-Kunden mit der Musterfeststellungsklage helfen, die teure Mitgliedschaft zu beenden und zu Unrecht gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten.
-
Wie endete das Verfahren?
-
Die Klage hatte nur zum Teil Erfolg. Nachdem das Oberlandesgericht in Hamburg noch geurteilt hatte, dass die automatische Verlängerung aller Parship-Verträge mit bis zu einem Jahr Laufzeit um ein weiteres Jahr rechtswidrig ist, urteilte der Bundesgerichtshof: Das gilt nur für die Parship-Verträge mit sechs Monaten. Bei allen anderen Verträgen ist die automatische Verlängerung wirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.07.2025
Aktenzeichen: III ZR 388/23
-
Was bedeutet das Urteil für mich?
-
Wenn Sie einen Vertrag mit mehr als sechs Monaten Laufzeit haben oder hatten, dann können Sie jetzt nichts weiter mehr verlangen. Wenn Sie einen sechs Monatsvertrag hatten, der sich ohne ihr Zutun automatisch verlängert hat, dann können Sie Erstattung des für die Verlängerung gezahlten Geldes fordern.
-
Erstattet Parship mit zu Unrecht gezahltes Geld automatisch?
-
Nein, Sie müssen ausdrücklich Erstattung fordern. Der vzbv hilft Ihnen dabei unter sammelklagen.de/parship mit einem Musterbrief.
-
Wo erfahre ich die Einzelheiten zur Musterfeststellungsklage gegen Parship?
-
Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/parship. Die amtlichen Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die PE Digital GmbH, wie das Unternehmen hinter Parship heißt, gibts beim Bundesamt für Justiz. Mehr zu Ärger mit Singlebörsen lesen Sie in unserem Special Kostenfallen bei Singlebörsen: Parship und Elitepartner kündigen.
-
- Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
-
- Auffahrunfall, Flugverspätung oder Mieterhöhung: Internetanbieter und Schlichtungsstellen helfen dabei, Recht zu bekommen. test.de nimmt wichtige Angebote unter die Lupe.
-
- Besuchern wird nach coronabedingten Konzertabsagen die Erstattung der Vorverkaufsgebühr verweigert. Das ist wohl rechtswidrig. Stiftung Warentest erläutert die...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.