Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klagen gegen Sparkassen

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Sparkassen. Wegen unfairer Zinsen und teil­weise auch rechts­widriger Kündigungen haben Verbraucherzentralen und ihr Bundes­verband zahlreiche Sparkassen aus dem ganzen Bundes­gebiet verklagt. PS-Sparern bringt das gute Chancen auf einen ordentlichen Zins­nach­schlag. © Getty Images / Ulrich Baumgarten

Beim „Prämiensparen flexibel“ sanken die Zinsen schnell und stiegen lang­sam. Der BGH urteilte: Sparer steht ein Nach­schlag zu. Die Stadt­sparkasse München zahlt demnächst.

Die Verbraucherzentralen Brandenburg und Sachsen sowie der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) haben insgesamt 18 Sparkassen verklagt. Die Zins­anpassung der Sparkassen ist unzu­reichend. So hat der Bundes­gerichts­hof wieder­holt geur­teilt.

Rechen­regeln vom BGH

Klare Ansage der Richter in Karls­ruhe im Streit um die Spar­verträge der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse: Die Zinsen sind anhand der Bundes­bank­daten zu Bundes­anleihen mit 8- bis 15-jähriger Rest­lauf­zeit zu berechnen.
Bundes­gerichts­hof, Urteile vom 09.07.2024
Aktenzeichen: XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23

Das gilt auch für die Erzgebirgss­parkasse. Ihr Versuch, für sich vor dem Bundes­gerichts­hof eine güns­tigere Zins­anpassung zu erreichen, ist gescheitert. Die Erzgebirgss­parkasse muss wie die übrigen Sparkassen abrechnen. Über 2 000 Sparer erhalten jetzt nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen im Durch­schnitt 1 900 Euro.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 01.07.2025
Aktenzeichen: XI ZR 16/24

Auch bei den Sparkassen Mans­feld-Südharz und Stendal ist so zu rechnen. Der Verbraucherzentrale hatte gegen die entsprechenden Verurtei­lungen der beiden Sparkassen Revision einge­legt. Er nahm sie mit Rück­sicht auf das BGH-Urteil vom 9.7.2024 zurück. Die Urteile des Ober­landes­gericht Naumburg sind jetzt rechts­kräftig.
Ober­landes­gericht Naumburg, Urteil vom 11.10.2023
Aktenzeichen: 5 MK 1/21
Ober­landes­gericht Naumburg, Urteil vom 11.10.2023
Aktenzeichen: 5 MK 2/21

Einigung in München

vzbv und Stadt­sparkasse München haben sich geeinigt. Die meisten der rund 2 400 Sparer, die ihre Rechte zur Sammelklage angemeldet haben, erhalten auto­matisch Geld, die meisten noch vierstel­lige Beträge. Die Beträge liegen laut vzbv etwas nied­riger als bei Abrechnung nach den Bundes­gerichts­hofs­ansagen. Dafür müssen sie jetzt nicht weiter auf ein rechts­kräftiges Urteil warten. Der vzbv erklärt alle Einzelheiten zum Vergleich.

Einigung in Thüringen

Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) und Sparkasse Altenburger Land haben sich wegen der rechts­widrigen Kündigung der Spar­verträge geeinigt. Die Sparkasse verpflichtete sich, entweder die Prämienspar­verträge mit den 400 Kunden des Instituts, die sich zum Muster­verfahren angemeldet hatten, fort­zusetzen oder sie ganz oder teil­weise zu entschädigen. Viele Sparer können etliche Tausend Euro bekommen. Insgesamt geht es um einen sieben­stel­ligen Betrag. Als Betroffener müssen Sie zunächst nichts unternehmen, die Sparkasse wird sich melden. Die Verbraucherzentrale Thüringen liefert Antworten auf Fragen zu dem Vergleich.

Pflicht zur fairen Zins­anpassung

Worum geht es bei den Prämienspar-Musterklagen gegen etliche Sparkassen?

Die Sparkassen haben von den 90er-Jahren an das so genannte Prämiensparen angeboten. Es gab bei diesen Sparplan-Verträgen zusätzlich zu einem von der Sparkasse fest­gesetzten Zins­satz nach Ablauf einer bestimmten Zeit Prämien von bis zu 50 Prozent der im fraglichen Jahr einge­zahlten Sparraten. Die Zinsen allerdings passten die Sparkassen nach „Guts­herren­art“ an, wie es Jürgen Ellen­berger, Vize-Präsident des Bundes­gerichts­hof, ausdrückte. Trotzdem zeigten die Sparkassen keine Bereitschaft, die Zinsen wie von Verbraucherschützern gefordert anhand fairer Kriterien neu abzu­rechnen. Verbraucherzentrale Bundes­verband und die Verbraucherzentralen Brandenburg und Sachsen haben deshalb etliche Sparkassen verklagt, um eine faire Anpassung der Zinsen durch­zusetzen.

Warum haben die Verbraucherzentralen und der vzbv so viele Sparkassen wegen des Prämiensparens verklagt?

Die Verbraucherschützer wollten sicher­stellen, dass das Recht der Prämiensparer auf einen Zins­nach­schlag nicht verjährt. Als Verbraucher können Sie Ihre Forderung auf einen Zins­nach­schlag nach Kündigung und Abwick­lung des Spar­vertrags nur drei Jahre lang durch­setzen. Wenn Verbraucherschützer eine Muster­fest­stellungs­klage erheben, stoppt die Verjährung für alle Teilnehmer an der Klage am Tag der Erhebung der Musterklage, auch wenn die Anmeldung erst später erfolgt.

BGH urteilte bereits Sparer-freundlich

Was hat der Bundes­gerichts­hof für Prämienspar­verträge der Sparkassen entschieden?

Die Richter in Karls­ruhe haben der Verbraucherzentrale Sachsen und dem Verbraucherzentrale Bundes­verband zunächst grund­sätzlich Recht gegeben. Die Klauseln zur Anpassung der Zinsen für die Prämienspar­verträge waren unwirk­sam. Bei den Zinsen allerdings folgten die Bundes­richter den Verbraucherschützern nicht. Laut BGH ist mit der Zins­entwick­lung von Bundes­anleihen mit 8 bis 15 Jahren Rest­lauf­zeit zu rechnen. Verbraucherschützer und test.de halten statt­dessen für richtig, mit Durch­schnitts­zinsen für Hypothekenpfand­briefen mit zehn Jahren Rest­lauf­zeit zu rechnen. Weitere Einzel­heiten in unserem Bericht Prämiensparverträge: Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zinsanpassungen.

Sind die Urteile des Bundes­gerichts­hofs das letzte Wort in Sachen Prämienspar­verträge?

Ja, zumindest für die Prämiensparer der Sparkassen Mans­feld-Südharz und Stendal sowie der Erzgebirgss­parkasse, der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse steht endgültig fest, wie zu rechnen ist. Bei anderen Sparkassen können die Gerichte theoretisch noch andere Berechnungs­weisen für richtig halten. Die Juristen bei test.de glauben allerdings: Das wird nicht geschehen. Die bisher vorliegenden Urteile mit alternativer Berechnung genügen den Anforderungen des Bundes­gerichts­hofs ihrer Ansicht nach nicht.

Was ist mit Verträgen der Sparkassen, zu denen noch kein Urteil gefallen ist?

Die Prämienspar-Verträge der Sparkassen haben alle die gleiche Regelung zur Zins­anpassung. Es erscheint ausgeschlossen, dass die Gerichte die Verträge verschiedener Sparkassen unterschiedlich beur­teilen.

Entscheidender Punkt ist die Formulierung in allen Prämienspar­verträgen: „Die Spar­einlage wird flexibel, z. Zt. mit ... % verzinst.“ Welcher konkrete Zins­satz jeweils genannt wird und ob der Vertrag noch läuft oder gekündigt ist, spielt keine Rolle. Ausgeschlossen sind nur Sparkassen­kunden, die sich ausdrück­lich auf eine nach­trägliche Änderung der Zins­anpassungs­klausel einge­lassen haben.

Auch Sparkassen­kunden, deren Prämienspar­verträge bereits bis Ende 2021 endeten und die nichts weiter unternommen haben, werden leer ausgehen. Ihre Rechte sind bereits verjährt. Nur wer sich recht­zeitig zu einer Muster­fest­stellungs­klage angemeldet, sich beim Ombuds­mann beschwert oder recht­liche Schritte einge­leitet hat, kann sein Recht auf eine Nach­zahlung noch durch­setzen.

Recht­zeitig anmelden

Kann ich mich noch an den Musterklagen gegen die Sparkassen beteiligen?

Nein, das geht nicht mehr. Die Frist für Anmeldungen ist für alle 18 Klagen abge­laufen.

Ich habe mich angemeldet. Was bringt mir das?

Wenn die Klage gegen Ihre Sparkasse Erfolg hat, steht fest: Sie bekommen noch Geld. Im Einzel­fall kann sogar die Kündigung ihres Vertrags durch die Sparkasse unwirk­sam gewesen sein und können sie den lukrativen Vertrag noch fortsetzen.

Kann ich noch etwas unternehmen, auch wenn es wegen meiner Sparkasse keine Musterklage mehr gibt oder die Anmelde­frist abge­laufen ist?

Ja, Sie können selbst recht­lich gegen Ihre Sparkasse vorgehen. Sinn hat das aber nur, wenn Ihre Rechte noch nicht verjährt sind. Die Rechte aus Spar­verträgen verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Vertrag aufgelöst oder gekündigt wurde. Am Jahres­ende 2024 ist das Recht auf einen Zins­nach­schlag für im Jahr 2021 beendete Prämienspar­verträge verjährt. Für im Laufe des Jahres 2022 beendete Verträge ist noch bis Ende 2025 Zeit, das Recht auf einen Zins­nach­schlag geltend zu machen. Ohne Kostenrisiko und mit nur geringem Aufwand können Sie die Verjährung stoppen, in dem Sie sich bei der oder dem für Ihre Sparkasse zuständigen Ombuds­frau oder -mann beschweren. Ansonsten bleibt nur, recht­zeitig vor Ablauf der Verjährungs­frist gericht­liche Schritte einzuleiten.

Aktuelle Informationen zu den Sparkassen-Klagen

Wo finde ich aktuelle Informationen zu den Muster­fest­stellungs­klagen gegen die Sparkassen?

Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert unter Verbraucherzentrale-Sachsen.de/Musterfeststellungsklage über den aktuellen Stand. Außerdem hat sie eine Hotline geschaltet. Die ist unter 03 41 – 696 29 29 zu erreichen. Verbraucherzentralen und Verbraucherzentrale Bundes­verband informieren außerdem unter www.sammelklagen.de/klagen. test.de wird diese Seite hier ebenfalls fort­laufend aktualisieren. Informationen zur Muster­fest­stellungs­klage gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße gibts bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Die amtlichen Informationen zu den Muster­fest­stellungs­klagen gibts jeweils beim Bundes­justiz­amt:
Erzgebirgssparkasse
Kreissparkasse Bautzen
Kreissparkasse Märkisch-Oderland
Kreissparkasse Stendal
Ostsächsische Sparkasse Dresden
Saalesparkasse
Sparkasse Altenburger Land
Sparkasse Barnim
Sparkasse Mansfeld Südharz
Sparkasse Meißen
Sparkasse Mittelsachsen
Sparkasse Muldental
Sparkasse Nürnberg
Sparkasse Spree-Neiße
Sparkasse Vogtland
Sparkasse Zwickau
Stadtsparkasse München
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Beachten Sie: Die amtlichen Informationen zu den Muster­fest­stellungs­klagen sind für Laien kaum verständlich.

Womit kann ich rechnen, wenn die Muster­fest­stellungs­klagen gegen die Sparkassen Erfolg haben?

Wenn Sie Ihre Rechte angemeldet und die Klage gegen Ihre Sparkasse am Ende Erfolg hatte oder noch hat, können Sie einen Zins­nach­schlag fordern. Wie hoch der ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der für den Beginn des Spar­vertrags vereinbarte Zins­satz lag, wie viel Geld sie im Laufe der Jahre einge­zahlt haben und wie viele Zinsen Ihnen Ihre Sparkasse von sich aus gezahlt hat.

Auto­matisch kommt der Zins­nach­schlag allerdings nur, wenn Sparkasse und Verbraucherschützer sich entsprechend geeinigt haben. Ansonsten müssen Sie ihn ausdrück­lich fordern, auch wenn Ihre Sparkasse im Sammelklage­verfahren bereits rechts­kräftig verurteilt wurde. Theoretisch denk­bar: Ihre Sparkasse weigert sich weiterhin. Sie müssten dann erneut vor Gericht ziehen.

test.de vermutet: Das wird nicht erforderlich sein. In einem Muster­fest­stellungs­verfahren rechts­kräftig verurteilte Sparkassen werden Forderungen der Prämiensparer auf der Grund­lage der gericht­lichen Fest­stel­lungen ausgleichen, ohne dass es erneuter Klagen bedarf.

Die Bafin geht wegen Spar­verträgen ohne faire Zins­anpassung gegen Sparkassen und Banken vor. Muss ich selbst über­haupt noch was unternehmen?

Ja, Sie sollten Ihre Rechte weiterhin selbst geltend machen. Die so genannte „Allgemein­verfügung“, die das Bundes­amt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) erlassen hat, hilft Ihnen als Prämiensparer allenfalls indirekt. Nur die Behörde kann die Einhaltung der Verfügung erzwingen.

Die Bafin schreibt Banken und Sparkassen auch nicht vor, wie sie die alten Spar­verträge jetzt verzinsen müssen und wie sich der Nach­schlag errechnet. Immerhin will die Behörde alle betroffenen Kredit­institute dazu zwingen, jeden Kunden mit Spar­vertrag ohne faire Zins­anpassung korrekt zu informieren und sagt, was alles ganz sicher nicht geht. Das kann sie auch. Allerdings muss die Allgemein­verfügung dafür rechts­beständig werden. Banken klagen vor dem Verwaltungs­gericht in Frank­furt/Main gegen die Behörde. Anschließend werden sich mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit auch der Verwaltungs­gerichts­hof in Hessen und schließ­lich das Bundes­verwaltungs­gericht mit der Sache befassen müssen. Bis fest­steht, ob die Allgemein­verfügung der Bafin Bestand hat oder nicht, werden Jahre ins Land gehen.

Warum sind Verbraucherschützer und Stiftung Warentest der Meinung, dass die vom Bundes­gerichts­hof gebil­ligte Abrechnung unfair ist?

Nach dem aktuellen Urteil des Bundes­gerichts­hof soll das gesamte Guthaben immer sofort mit dem aktuellen Zins­satz verzinst werden. Die Sparkassen haben damit keine Möglich­keit, dass Geld ihrer Kunden so anzu­legen, dass die Zinsen, die sie dafür erhalten, im Verhältnis zu den Zinsen stehen, die sie selbst bei Wieder­anlage des Geldes bekommen. Wenn sie die Sparraten sofort anlegen, dann bekommen sie dafür die zu diesem Zeit­punkt gültigen Zinsen je nach Anlage 8 bis 15 Jahre lang. Sie müssen ihren Kunden aber vom folgenden Monat an die dann gültigen Zinsen zahlen. Bei steigenden Zinsen zahlen dann die Sparkassen drauf, bei sinkenden Zinsen profitieren sie. Da die Zinsen seit den 90er Jahren gesunken sind, benach­teiligt die BGH-Rechnung Sparer und Spare­rinnen. Der Unterschied macht oft viele Tausend Euro aus.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

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