
Sparkassen. Wegen unfairer Zinsen und teilweise auch rechtswidriger Kündigungen haben Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband zahlreiche Sparkassen aus dem ganzen Bundesgebiet verklagt. PS-Sparern bringt das gute Chancen auf einen ordentlichen Zinsnachschlag. © Getty Images / Ulrich Baumgarten
Beim „Prämiensparen flexibel“ sanken die Zinsen schnell und stiegen langsam. Der BGH urteilte: Sparer steht ein Nachschlag zu. Die Stadtsparkasse München zahlt demnächst.
Die Verbraucherzentralen Brandenburg und Sachsen sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben insgesamt 18 Sparkassen verklagt. Die Zinsanpassung der Sparkassen ist unzureichend. So hat der Bundesgerichtshof wiederholt geurteilt.
Rechenregeln vom BGH
Klare Ansage der Richter in Karlsruhe im Streit um die Sparverträge der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse: Die Zinsen sind anhand der Bundesbankdaten zu Bundesanleihen mit 8- bis 15-jähriger Restlaufzeit zu berechnen.
Bundesgerichtshof, Urteile vom 09.07.2024
Aktenzeichen: XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23
Das gilt auch für die Erzgebirgssparkasse. Ihr Versuch, für sich vor dem Bundesgerichtshof eine günstigere Zinsanpassung zu erreichen, ist gescheitert. Die Erzgebirgssparkasse muss wie die übrigen Sparkassen abrechnen. Über 2 000 Sparer erhalten jetzt nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen im Durchschnitt 1 900 Euro.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2025
Aktenzeichen: XI ZR 16/24
Auch bei den Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal ist so zu rechnen. Der Verbraucherzentrale hatte gegen die entsprechenden Verurteilungen der beiden Sparkassen Revision eingelegt. Er nahm sie mit Rücksicht auf das BGH-Urteil vom 9.7.2024 zurück. Die Urteile des Oberlandesgericht Naumburg sind jetzt rechtskräftig.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.10.2023
Aktenzeichen: 5 MK 1/21
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.10.2023
Aktenzeichen: 5 MK 2/21
Einigung in München
vzbv und Stadtsparkasse München haben sich geeinigt. Die meisten der rund 2 400 Sparer, die ihre Rechte zur Sammelklage angemeldet haben, erhalten automatisch Geld, die meisten noch vierstellige Beträge. Die Beträge liegen laut vzbv etwas niedriger als bei Abrechnung nach den Bundesgerichtshofsansagen. Dafür müssen sie jetzt nicht weiter auf ein rechtskräftiges Urteil warten. Der vzbv erklärt alle Einzelheiten zum Vergleich.
Einigung in Thüringen
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Sparkasse Altenburger Land haben sich wegen der rechtswidrigen Kündigung der Sparverträge geeinigt. Die Sparkasse verpflichtete sich, entweder die Prämiensparverträge mit den 400 Kunden des Instituts, die sich zum Musterverfahren angemeldet hatten, fortzusetzen oder sie ganz oder teilweise zu entschädigen. Viele Sparer können etliche Tausend Euro bekommen. Insgesamt geht es um einen siebenstelligen Betrag. Als Betroffener müssen Sie zunächst nichts unternehmen, die Sparkasse wird sich melden. Die Verbraucherzentrale Thüringen liefert Antworten auf Fragen zu dem Vergleich.
Alle Fragen im Überblick
- Wo finde ich aktuelle Informationen zu den Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen?
- Womit kann ich rechnen, wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben?
- Die Bafin geht wegen Sparverträgen ohne faire Zinsanpassung gegen Sparkassen und Banken vor. Muss ich selbst überhaupt noch was unternehmen?
- Warum sind Verbraucherschützer und Stiftung Warentest der Meinung, dass die vom Bundesgerichtshof gebilligte Abrechnung unfair ist?
Pflicht zur fairen Zinsanpassung
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Worum geht es bei den Prämienspar-Musterklagen gegen etliche Sparkassen?
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Die Sparkassen haben von den 90er-Jahren an das so genannte Prämiensparen angeboten. Es gab bei diesen Sparplan-Verträgen zusätzlich zu einem von der Sparkasse festgesetzten Zinssatz nach Ablauf einer bestimmten Zeit Prämien von bis zu 50 Prozent der im fraglichen Jahr eingezahlten Sparraten. Die Zinsen allerdings passten die Sparkassen nach „Gutsherrenart“ an, wie es Jürgen Ellenberger, Vize-Präsident des Bundesgerichtshof, ausdrückte. Trotzdem zeigten die Sparkassen keine Bereitschaft, die Zinsen wie von Verbraucherschützern gefordert anhand fairer Kriterien neu abzurechnen. Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen Brandenburg und Sachsen haben deshalb etliche Sparkassen verklagt, um eine faire Anpassung der Zinsen durchzusetzen.
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Warum haben die Verbraucherzentralen und der vzbv so viele Sparkassen wegen des Prämiensparens verklagt?
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Die Verbraucherschützer wollten sicherstellen, dass das Recht der Prämiensparer auf einen Zinsnachschlag nicht verjährt. Als Verbraucher können Sie Ihre Forderung auf einen Zinsnachschlag nach Kündigung und Abwicklung des Sparvertrags nur drei Jahre lang durchsetzen. Wenn Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage erheben, stoppt die Verjährung für alle Teilnehmer an der Klage am Tag der Erhebung der Musterklage, auch wenn die Anmeldung erst später erfolgt.
BGH urteilte bereits Sparer-freundlich
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Was hat der Bundesgerichtshof für Prämiensparverträge der Sparkassen entschieden?
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Die Richter in Karlsruhe haben der Verbraucherzentrale Sachsen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband zunächst grundsätzlich Recht gegeben. Die Klauseln zur Anpassung der Zinsen für die Prämiensparverträge waren unwirksam. Bei den Zinsen allerdings folgten die Bundesrichter den Verbraucherschützern nicht. Laut BGH ist mit der Zinsentwicklung von Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit zu rechnen. Verbraucherschützer und test.de halten stattdessen für richtig, mit Durchschnittszinsen für Hypothekenpfandbriefen mit zehn Jahren Restlaufzeit zu rechnen. Weitere Einzelheiten in unserem Bericht Prämiensparverträge: Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zinsanpassungen.
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Sind die Urteile des Bundesgerichtshofs das letzte Wort in Sachen Prämiensparverträge?
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Ja, zumindest für die Prämiensparer der Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sowie der Erzgebirgssparkasse, der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse steht endgültig fest, wie zu rechnen ist. Bei anderen Sparkassen können die Gerichte theoretisch noch andere Berechnungsweisen für richtig halten. Die Juristen bei test.de glauben allerdings: Das wird nicht geschehen. Die bisher vorliegenden Urteile mit alternativer Berechnung genügen den Anforderungen des Bundesgerichtshofs ihrer Ansicht nach nicht.
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Was ist mit Verträgen der Sparkassen, zu denen noch kein Urteil gefallen ist?
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Die Prämienspar-Verträge der Sparkassen haben alle die gleiche Regelung zur Zinsanpassung. Es erscheint ausgeschlossen, dass die Gerichte die Verträge verschiedener Sparkassen unterschiedlich beurteilen.
Entscheidender Punkt ist die Formulierung in allen Prämiensparverträgen: „Die Spareinlage wird flexibel, z. Zt. mit ... % verzinst.“ Welcher konkrete Zinssatz jeweils genannt wird und ob der Vertrag noch läuft oder gekündigt ist, spielt keine Rolle. Ausgeschlossen sind nur Sparkassenkunden, die sich ausdrücklich auf eine nachträgliche Änderung der Zinsanpassungsklausel eingelassen haben.
Auch Sparkassenkunden, deren Prämiensparverträge bereits bis Ende 2021 endeten und die nichts weiter unternommen haben, werden leer ausgehen. Ihre Rechte sind bereits verjährt. Nur wer sich rechtzeitig zu einer Musterfeststellungsklage angemeldet, sich beim Ombudsmann beschwert oder rechtliche Schritte eingeleitet hat, kann sein Recht auf eine Nachzahlung noch durchsetzen.
Rechtzeitig anmelden
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Kann ich mich noch an den Musterklagen gegen die Sparkassen beteiligen?
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Nein, das geht nicht mehr. Die Frist für Anmeldungen ist für alle 18 Klagen abgelaufen.
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Ich habe mich angemeldet. Was bringt mir das?
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Wenn die Klage gegen Ihre Sparkasse Erfolg hat, steht fest: Sie bekommen noch Geld. Im Einzelfall kann sogar die Kündigung ihres Vertrags durch die Sparkasse unwirksam gewesen sein und können sie den lukrativen Vertrag noch fortsetzen.
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Kann ich noch etwas unternehmen, auch wenn es wegen meiner Sparkasse keine Musterklage mehr gibt oder die Anmeldefrist abgelaufen ist?
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Ja, Sie können selbst rechtlich gegen Ihre Sparkasse vorgehen. Sinn hat das aber nur, wenn Ihre Rechte noch nicht verjährt sind. Die Rechte aus Sparverträgen verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Vertrag aufgelöst oder gekündigt wurde. Am Jahresende 2024 ist das Recht auf einen Zinsnachschlag für im Jahr 2021 beendete Prämiensparverträge verjährt. Für im Laufe des Jahres 2022 beendete Verträge ist noch bis Ende 2025 Zeit, das Recht auf einen Zinsnachschlag geltend zu machen. Ohne Kostenrisiko und mit nur geringem Aufwand können Sie die Verjährung stoppen, in dem Sie sich bei der oder dem für Ihre Sparkasse zuständigen Ombudsfrau oder -mann beschweren. Ansonsten bleibt nur, rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist gerichtliche Schritte einzuleiten.
Aktuelle Informationen zu den Sparkassen-Klagen
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Wo finde ich aktuelle Informationen zu den Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen?
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Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert unter Verbraucherzentrale-Sachsen.de/Musterfeststellungsklage über den aktuellen Stand. Außerdem hat sie eine Hotline geschaltet. Die ist unter 03 41 – 696 29 29 zu erreichen. Verbraucherzentralen und Verbraucherzentrale Bundesverband informieren außerdem unter www.sammelklagen.de/klagen. test.de wird diese Seite hier ebenfalls fortlaufend aktualisieren. Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße gibts bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Die amtlichen Informationen zu den Musterfeststellungsklagen gibts jeweils beim Bundesjustizamt:
Erzgebirgssparkasse
Kreissparkasse Bautzen
Kreissparkasse Märkisch-Oderland
Kreissparkasse Stendal
Ostsächsische Sparkasse Dresden
Saalesparkasse
Sparkasse Altenburger Land
Sparkasse Barnim
Sparkasse Mansfeld Südharz
Sparkasse Meißen
Sparkasse Mittelsachsen
Sparkasse Muldental
Sparkasse Nürnberg
Sparkasse Spree-Neiße
Sparkasse Vogtland
Sparkasse Zwickau
Stadtsparkasse München
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Beachten Sie: Die amtlichen Informationen zu den Musterfeststellungsklagen sind für Laien kaum verständlich.
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Womit kann ich rechnen, wenn die Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Erfolg haben?
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Wenn Sie Ihre Rechte angemeldet und die Klage gegen Ihre Sparkasse am Ende Erfolg hatte oder noch hat, können Sie einen Zinsnachschlag fordern. Wie hoch der ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der für den Beginn des Sparvertrags vereinbarte Zinssatz lag, wie viel Geld sie im Laufe der Jahre eingezahlt haben und wie viele Zinsen Ihnen Ihre Sparkasse von sich aus gezahlt hat.
Automatisch kommt der Zinsnachschlag allerdings nur, wenn Sparkasse und Verbraucherschützer sich entsprechend geeinigt haben. Ansonsten müssen Sie ihn ausdrücklich fordern, auch wenn Ihre Sparkasse im Sammelklageverfahren bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Theoretisch denkbar: Ihre Sparkasse weigert sich weiterhin. Sie müssten dann erneut vor Gericht ziehen.
test.de vermutet: Das wird nicht erforderlich sein. In einem Musterfeststellungsverfahren rechtskräftig verurteilte Sparkassen werden Forderungen der Prämiensparer auf der Grundlage der gerichtlichen Feststellungen ausgleichen, ohne dass es erneuter Klagen bedarf.
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Die Bafin geht wegen Sparverträgen ohne faire Zinsanpassung gegen Sparkassen und Banken vor. Muss ich selbst überhaupt noch was unternehmen?
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Ja, Sie sollten Ihre Rechte weiterhin selbst geltend machen. Die so genannte „Allgemeinverfügung“, die das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erlassen hat, hilft Ihnen als Prämiensparer allenfalls indirekt. Nur die Behörde kann die Einhaltung der Verfügung erzwingen.
Die Bafin schreibt Banken und Sparkassen auch nicht vor, wie sie die alten Sparverträge jetzt verzinsen müssen und wie sich der Nachschlag errechnet. Immerhin will die Behörde alle betroffenen Kreditinstitute dazu zwingen, jeden Kunden mit Sparvertrag ohne faire Zinsanpassung korrekt zu informieren und sagt, was alles ganz sicher nicht geht. Das kann sie auch. Allerdings muss die Allgemeinverfügung dafür rechtsbeständig werden. Banken klagen vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main gegen die Behörde. Anschließend werden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch der Verwaltungsgerichtshof in Hessen und schließlich das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache befassen müssen. Bis feststeht, ob die Allgemeinverfügung der Bafin Bestand hat oder nicht, werden Jahre ins Land gehen.
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Warum sind Verbraucherschützer und Stiftung Warentest der Meinung, dass die vom Bundesgerichtshof gebilligte Abrechnung unfair ist?
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Nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof soll das gesamte Guthaben immer sofort mit dem aktuellen Zinssatz verzinst werden. Die Sparkassen haben damit keine Möglichkeit, dass Geld ihrer Kunden so anzulegen, dass die Zinsen, die sie dafür erhalten, im Verhältnis zu den Zinsen stehen, die sie selbst bei Wiederanlage des Geldes bekommen. Wenn sie die Sparraten sofort anlegen, dann bekommen sie dafür die zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinsen je nach Anlage 8 bis 15 Jahre lang. Sie müssen ihren Kunden aber vom folgenden Monat an die dann gültigen Zinsen zahlen. Bei steigenden Zinsen zahlen dann die Sparkassen drauf, bei sinkenden Zinsen profitieren sie. Da die Zinsen seit den 90er Jahren gesunken sind, benachteiligt die BGH-Rechnung Sparer und Sparerinnen. Der Unterschied macht oft viele Tausend Euro aus.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
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