
Hammer. Sparkassen wollen die Sparschweine ihrer Kunden schlachten. © Alamy Stock Photo / Jakub Krechowicz
Erst zahlten Sparkassen zu wenig Zinsen, dann kündigten sie, oft rechtswidrigerweise. test.de erklärt, was Ihnen zusteht, wie Sie es geltend machen – mit Online-Rechner.
Prämiensparverträge waren lange ein Bestseller. Vor allem Sparkassen boten sie ab Anfang der 90-er-Jahre an. Zusätzlich zum Zins erhalten Sparerinnen und Sparer hier eine jährliche Prämie, die mit der Laufzeit steigt. Die eigentlichen Zinsen waren allerdings dürftig. Zu allem Überfluss sanken sie schnell und stiegen langsam. Das ist unfair, urteilten die Gerichte bis zum Bundesgerichtshof unisono. Sparern und Sparerinnen steht ein Nachschlag zu.
Als die Sparzinsen gegen Null sanken, brachten allerdings allein die Sparprämien mehr Rendite, als sonst für eine vergleichbar sichere Geldanlage zu bekommen war. Doch Sparkassen und Banken wollen die Prämien nicht länger zahlen. Sie kündigen deshalb die alten Verträge. Das war schon nach Auffassung deutscher Gerichte oft unzulässig. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs schränkt das Kündigungsrecht weiter ein. (Kündigung alter Sparverträge).
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Bin mit der Sparkasse am verhandeln zwecks der Nachzahlung gibt es weitere Betroffen.
Bitte bei mir melden.
Zusammen erreicht man mehr!
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/kuendigung-praemiensparvertrag-sparkasse/2325340040-401-7219
@Kreuzfix9: Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, wir wüssten auch gern, wie das Oberlandesgericht Nürnberg Prämiensparverträge beurteilt:
finanztest@stiftung-warentest.de
Mit meinem Fall beschäftigt sich zur Zeit das Oberlandesgericht Bamberg. Es geht um Zinsen von rund 16.000,- Euro.
Die Kosten für die beiden Gutachter dürften die Zinsen bereits neutralisiert haben.
Wir sind gespannt was Justitia hervorbringt.
@Dsquared2: Es gilt: Die Verjährung beginnt erst nach Ende des Sparvertrags. Auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung kommt es nicht an. Das sollte natürlich deutlich werden, der zuständige Redakteur hat den Artikel in dem Punkt bereits besser verständlich formuliert. In sofern: Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Hallo Stiftung_Warentest,
mein Vertrag wurde von der Sparkasse im September 2019 zum 15.1.2020 gekündigt.
Verjährt mein Recht auf eine Zinsnachzahlung in diesem (2022) oder nächsten Jahr (2023)? Leider bin ich mir, auch nach mehrmaligem Lesen des Textes, nicht sicher.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
Dsquared2