Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage VW-Bank

Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden scheiterte mit ihrer Klage zur Durch­setzung des Kredit­widerrufs. Die Gerichte hielten sie für unzu­lässig.

Ewiges Recht auf Widerruf

Worum geht es bei dieser Klage?

Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden wollte vom Ober­landes­gericht Braun­schweig fest­gestellt wissen, dass ab 13. Juni 2014 abge­schlossene und von Auto­händ­lern vermittelte Kredit­verträge der Volks­wagen-Bank GmbH wegen fehler­hafter Verbraucher­informationen auf Dauer widerruflich sind. Audi-, Seat- und Skoda-Bank sind Zweig­nieder­lassungen. Zuweilen müssen Auto­besitzer sich nicht einmal eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Einzel­heiten in unserer Meldung Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.

Warum ist die Klage gescheitert?

Der Sache nach hatte die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden recht. Das steht nach Urteilen des Europäischen Gerichts­hofs inzwischen fest. Die Gerichte halten die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden aber nicht für befugt, Muster­fest­stellungs­klagen zu erheben. Der Verein habe nicht die dafür nötigen mindestens 350 Mitglieder. Tatsäch­lich hat der Verein über 400 Mitglieder. Ein guter Teil davon sind allerdings Fördermitglieder, die weniger Einfluss auf den Verein haben als so genannte „Voll­mitglieder“. Die zählen nicht, entschied das Ober­landes­gericht Stutt­gart. Der Bundes­gerichts­hof bestätigte das.

Verlieren betroffene Bank-Kunden jetzt Rechte?

Nein, die Teilnehmer an der VW-Bank-Muster­fest­stellungs­klage verlieren keine Rechte. Sofern sie ihren Vertrag bereits widerrufen haben, können sie ihr Recht auf Erstattung der Zahlungen an die Bank Zug um Zug gegen die Rück­gabe des Wagens weiterhin geltend machen. Wenn sie ihren Vertrag noch nicht widerrufen haben, können sie das jedenfalls noch tun, so lange der Vertrag nicht voll­ständig abge­wickelt ist.

Tipp: Lassen Sie sich als Betroffener bei einem Rechts­anwalt mit Erfahrungen im Streit um den Widerruf von VW-Bank-Verträgen beraten. Weitere Einzel­heiten in unserem Special Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance zur Rückgabe.

Wie stehen die Chancen für den Widerruf von VW-Bank-Krediten denn aktuell?

Ein Urteil des Europäischen Gerichts­hofs hat die Chancen erheblich verbessert. Das Gericht in Luxemburg meint: Die in Deutsch­land üblichen Verbraucher­informationen mit Verweis auf Gesetzes­texte, die ihrer­seits wieder auf andere Gesetzes­regeln verweisen, sei nicht ausreichend trans­parent. Beachten Sie aber: Ob und welche Verträge wirk­lich auch jetzt noch widerruf­bar sind, ist noch nicht endgültig geklärt. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, der den Widerruf von VW- Bank-Krediten bereits erfolg­reich durch­gesetzt hat (siehe Kreditwiderruf-Special).

Wie widerrufe ich meinen Kredit­vertrag?

Schreiben Sie – sicher­heits­halber per Einschreiben mit Rück­schein – an die in den Vertrags­unterlagen genannte Adresse der Bank. Formulieren Sie so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe meine auf den Abschluss des Darlehens vom ... [Datum und Vertrags­nummer einfügen] ... gerichtete Vertrags­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt. Die Widerrufs­frist hat nicht begonnen, weil Sie mich nicht korrekt über den Vertrag und meine Rechte als Verbraucher informiert haben.

Nach Widerruf des Darlehens haben Sie mir und ich Ihnen die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und erfasst der Widerruf auch das mit dem Kredit finanzierte Auto vom Typ [Fahr­zeugbezeichnung] mit der Fahr­zeugidentifizierungs­nummer [Nummer einfügen]. Sie und der Händler schulden mir die Rück­zahlung alIer meiner Zahlungen an Sie und den Händler. Zug um Zug werde ich Ihnen den Wagen samt Papieren zurück­geben oder das heraus­geben, was ich nach Veräußerung oder Zerstörung des Wagens für ihn erhalten habe.

Die Bestätigung des Widerrufs und der Rück­abwick­lung erwarte ich bis drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens bei Ihnen.

Weitere Zahlungen von mir an Sie oder den Händler erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rück­forderung und ohne Anerkennung einer Rechts­pflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Womit kann ich rechnen, wenn der Widerruf des Kredits Erfolg hat?

Wenn Sie Ihren Kredit­vertrag widerrufen haben oder das noch tun und die Bank sie tatsäch­lich unzu­reichend oder falsch informiert hat, erhalten Sie alle Ihre Zahlungen an die Bank und an den Händler zurück. Im Gegen­zug müssen Sie den Wagen zurück­geben. Möglicher­weise müssen Sie sich nicht mal eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. So hält es die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden für richtig.

Setzt sie sich damit nicht durch, darf die Bank von Ihrem Anspruch auf Erstattung aller Zahlungen eine Entschädigung pro gefahrenem Kilo­meter abziehen.

So wird sie berechnet: Kauf­preis geteilt durch Gesamt­fahr­leistung. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich, wenn Sie das Ergebnis mit den mit dem Wagen bis zur Rück­gabe, Zerstörung oder Veräußerung gefahrenen Kilo­metern multiplizieren. Bei der Gesamt­fahr­leistung gehen die Gerichte oft von 250 000 Kilo­metern aus. Bei kleineren Autos sind es zuweilen nur 200 000, bei größeren auch gerne 300 000 und manchmal sogar noch mehr Kilo­meter.

So rechnen Sie bei Gebraucht­wagen: Der von Ihnen gezahlte Kauf­preis mal die Kilo­meter, die Sie mit dem Wagen gefahren haben (also: aktueller Kilo­meter­stand minus Kilo­meter­stand beim Kauf) geteilt durch (Gesamt­fahr­leistung minus Kilo­meter­stand bei Kauf).

Beachten Sie: Bei Autos, die bereits einen großen Teil ihrer Gesamt­fahr­leistung hinter sich haben, kann der Widerruf nach­teilig sein. Einen gut gepflegten Wagen können Sie oft noch für etliche Tausend Euro verkaufen, auch wenn er bereits einen großen Teil oder die volle Gesamt­fahr­leistung hinter sich hat und Sie sich dementsprechend womöglich eine hohe Entschädigung anrechnen lassen müssen oder Sie sogar gar nicht mehr zurück­bekommen. Rechnen Sie nach, bevor Sie den Widerruf erklären. Denken Sie daran, dass es etliche Jahre dauern kann, bis über die Klage rechts­kräftig entschieden ist.

Wer steckt hinter der Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden?

Der Verein wurde im September 1999 in Erlangen gegründet, hat mehr als 400 Mitglieder und finanziert sich aus Mitglieds­beiträgen Vertrags­strafen und Abmahn­gebühren, die Banken und Sparkassen an den Verein zu zahlen haben, wenn sie Verbraucher rechts­widrig benach­teiligt haben. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hat eine Reihe spektakulärer Erfolge erzielt (Details siehe Klage gegen Mercedes-Bank).

Mehr zum Thema

252 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.