
Drastischer Preisanstieg: Trotz Preisgarantie forderten Primastrom und Voxenergie stark erhöhte Gas- und Strompreise. Der vzbv hat dagegen Klage erhoben. © Getty Images / Peter Zelei Images
Der Verbraucherzentrale Bundesverband beklagt: Der Online-Ticket-Händler CTS Eventim AG & Co. KGaA erstattet nach Absagen nicht den vollen Ticketpreis.
Alle Fragen im Überblick
- Worum geht es bei der Klage gegen die CTS Eventim AG & Co. KGaA?
- Wer ist berechtigt, an der Musterfeststellungsklage gegen Eventim teilzunehmen?
- Wie nehme ich als Eventim-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
- Kann ich meine Rechte auch schriftlich anmelden?
- Kann ich mich selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
- Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
- Kann ich mich auch wieder abmelden?
Erstattung von Vorverkaufsgebühren
-
Worum geht es bei der Klage gegen die CTS Eventim AG & Co. KGaA?
-
Eventim verkauft Tickets für zahlreiche Veranstaltungen wie das Musical „Der König der Löwen“, die Schlittschuhrevue „Holiday on Ice“ und Konzerte von Clueso, Helene Fischer oder auch Metallica. Wird eine Veranstaltung abgesagt, erstattet Eventim nur einen Teil des Ticketpreises. Buchungs- und Vorverkaufsgebühren behält das Unternehmen ein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das für rechtswidrig. Er meint: Eventim muss den vollen Ticketpreis erstatten. Nur Versandgebühren und Beiträge für etwaige Versicherungen darf das Unternehmen behalten.
Was nützt mir die Musterfeststellungsklage?
-
Wer ist berechtigt, an der Musterfeststellungsklage gegen Eventim teilzunehmen?
-
Es geht um die Rechte von Menschen, die über Eventim Tickets gekauft haben und die von ihnen gebuchte Veranstaltung fiel aus. Sie erhalten entweder eine um Gebühren reduzierte Rückzahlung oder einen Gutschein, der einen geringeren Wert hat als das verfallene Ticket. Die Differenz beläuft sich manchmal nur auf wenige Euro. Bei teuren Ticket-Bestellungen können aber auch hohe zweistellige Beträge bei Eventim bleiben. Musterklageberechtigt ist der- oder diejenige, die das Ticket oder die Tickets bei Eventim bestellt hat. Ob er oder sie selbst zur Veranstaltung wollte oder wer sonst noch mitkommen sollte, spielt dagegen keine Rolle.
-
Wie nehme ich als Eventim-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
-
Sie müssen Ihre Rechte zur Musterfeststellungsklage beim Bundesjustizamt anmelden. Am schnellsten und einfachsten geht das über das https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Musterfeststellungsklagen/Klageregister/Klagen/202301/Anmeldung/Formular_node.htmlOnline-Formular der Behörde dafür.
-
Kann ich meine Rechte auch schriftlich anmelden?
-
Ja, das geht. Lassen Sie sich vom Bundesamt für Justiz ein Papier-Formular für die Anmeldung Ihrer Rechte schicken. Die Postanschrift der Behörde: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn. Fragen zum Musterfeststellungsklageregister und zur Anmeldung von Rechten beantwortet die Behörde unter Telefon 02 28 / 99 410–68 80.
-
Kann ich mich selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?
-
Sie können sich selbst anmelden und müssen dafür keinen Anwalt einschalten. Das Formular ist schnell und leicht ausgefüllt. Schreiben Sie unter „IV. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“:
Ich habe bei der CTS Eventim AG & Co. KGaA ein Ticket/Tickets für .... gekauft und bezahlt. Die Buchungsnummer lautete: .... Die Veranstaltung fiel aus. [Je nachdem:] Das Unternehmen erstattete nur NNN Euro/einen Teil des Preises. [Oder:] Das Unternehmen stellte mir einen Gutschein über denen Betrag aus, der [um NNN Euro] niedriger lag als der von mir bezahlte Preis für das/die Ticket/s. Ich fordere Erstattung des gesamten Ticketpreises.“
Sie müssen nicht unbedingt Beträge nennen. Wichtig ist, dass über die Buchungsnummer feststeht, um welches Ticket es geht. Melden Sie Ihre Rechte für jede Bestellung von Tickets über Eventim separat an. Das Feld „V. Betrag der Forderung“ können Sie leer lassen.
-
Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
-
Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest, dass Eventim Ihnen den vollen Ticketpreis abzüglich nur der Versandgebühren und etwaiger Versicherungsbeiträge erstatten muss. Buchungs- und Vorverkaufsgebühren hat Eventim nach Absage von Konzerten zu erstatten, meinen wir und die klagenden Verbraucherschützer.
-
Kann die Musterfeststellungsklage für mich auch zu Nachteilen führen?
-
Theoretisch ja. Das Urteil bindet alle Verbraucher, die ihre Rechte angemeldet haben. Das heißt auch: Sollte die Klage als unbegründet abgewiesen werden, können Sie die Erstattung des vollen Ticketpreises auch dann nicht mehr fordern, wenn das Unternehmen in anderen Gerichtsverfahren rechtskräftig verurteilt werden sollte. Wir halten es allerdings für praktisch ausgeschlossen, dass es so kommt. Wenn jemand das Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises für abgesagte Veranstaltungen durchsetzt, dann der Verbraucherzentrale Bundesverband im Musterverfahren.
-
Kann ich mich auch wieder abmelden?
-
Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Musterfeststellungsklage bis zum Tag der ersten Gerichtsverhandlung in der Sache zurücknehmen. Wann das sein wird, ist noch nicht bekannt. Es wird mindestens Monate dauern, bis die Verhandlungen stattfinden. Wenn Sie sich rechtzeitig wieder abmelden, sind Sie nicht an das Urteil gebunden.
Wie fordere ich selbst nach Absage von Veranstaltungen die Erstattung des vollen Ticketpreises?
-
Was gilt, wenn ich mich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte?
-
Statt sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen, können Sie Ihr Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises abzüglich Versandgebühren und Versicherungsbeiträgen selbst verfolgen, indem Sie selbst Erstattung fordern und gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen, wenn das Unternehmen Ihre Forderung nicht erfüllt. An Schlichtungsverfahren will sich das Unternehmen nicht beteiligen.
-
Wie gehe ich am besten vor, um individuell Erstattung zu fordern?
-
Schreiben Sie per Post, Fax oder E-Mail an:
CTS Eventim AG & Co. KGaA
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen
Fax: +49 (0) 421 / 36 66 777
E-Mail: info@eventim.deNennen Sie die Buchungsnummer und den Betrag, der Ihnen über die bisherige Zahlung oder Gutscheinausstellung noch zusätzlich zusteht. Setzen Sie dem Unternehmen eine Frist für die Zahlung von mindestens zwei Wochen ab Zugang Ihres Schreibens. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung für das Schreiben innerhalb von einer Woche. Schicken Sie es per Einschreiben mit Rückschein erneut ans Unternehmen, wenn die Eingangsbestätigung ausbleibt. Bewahren Sie einen Ausdruck des Zustellungsbelegs aus der Sendungsverfolgung auf.
-
Wie lange habe ich Zeit für die Erstattungsforderung?
-
Die Erstattung des Preises von Tickets für ab 1. Januar 2020 geplante Veranstaltungen ist mindestens bis 31. Dezember 2023 durchsetzbar.
Klage beim Kammergericht in Berlin
-
Welches Gericht entscheidet über die Eventim-Musterklage?
-
Zuständig ist das Bayerische Oberste Landesgericht in München. Über die Klage gegen Eventim haben die Richterinnen und Richter im 1. Zivilsenat zu entscheiden.
-
Hat sich das Gericht bereits zur Klage geäußert?
-
Nein, der 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat bisher nur die Zulässigkeit der Klage geprüft und die Eintragung der Klage ins Register beim Bundesjustizamt angeordnet.
-
Wo erfahre ich weitere Einzelheiten zu der Musterklage gegen Eventim?
-
Der vzbv informiert unter www.musterfeststellungsklagen.de/eventim. Die amtlichen Informationen zur Klage bekommen Sie im Musterfeststellungsklageregister des Bundesjustizamts. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.
-
- Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
-
- Auffahrunfall, Flugverspätung oder Mieterhöhung: Internetanbieter und Schlichtungsstellen helfen dabei, Recht zu bekommen. test.de nimmt wichtige Angebote unter die Lupe.
-
- Besuchern wird nach coronabedingten Konzertabsagen die Erstattung der Vorverkaufsgebühr verweigert. Das ist wohl rechtswidrig. Stiftung Warentest erläutert die...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.