Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage gegen Eventim

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Drastischer Preis­anstieg: Trotz Preis­garantie forderten Prim­astrom und Voxenergie stark erhöhte Gas- und Strom­preise. Der vzbv hat dagegen Klage erhoben. © Getty Images / Peter Zelei Images

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband beklagt: Der Online-Ticket-Händler CTS Eventim AG & Co. KGaA erstattet nach Absagen nicht den vollen Ticket­preis.

Erstattung von Vorverkaufs­gebühren

Worum geht es bei der Klage gegen die CTS Eventim AG & Co. KGaA?

Eventim verkauft Tickets für zahlreiche Veranstaltungen wie das Musical „Der König der Löwen“, die Schlittsch­uhrevue „Holiday on Ice“ und Konzerte von Clueso, Helene Fischer oder auch Metallica. Wird eine Veranstaltung abge­sagt, erstattet Eventim nur einen Teil des Ticket­preises. Buchungs- und Vorverkaufs­gebühren behält das Unternehmen ein. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband hält das für rechts­widrig. Er meint: Eventim muss den vollen Ticket­preis erstatten. Nur Versand­gebühren und Beiträge für etwaige Versicherungen darf das Unternehmen behalten.

Was nützt mir die Muster­fest­stellungs­klage?

Wer ist berechtigt, an der Muster­fest­stellungs­klage gegen Eventim teil­zunehmen?

Es geht um die Rechte von Menschen, die über Eventim Tickets gekauft haben und die von ihnen gebuchte Veranstaltung fiel aus. Sie erhalten entweder eine um Gebühren reduzierte Rück­zahlung oder einen Gutschein, der einen geringeren Wert hat als das verfallene Ticket. Die Differenz beläuft sich manchmal nur auf wenige Euro. Bei teuren Ticket-Bestel­lungen können aber auch hohe zwei­stel­lige Beträge bei Eventim bleiben. Musterklageberechtigt ist der- oder diejenige, die das Ticket oder die Tickets bei Eventim bestellt hat. Ob er oder sie selbst zur Veranstaltung wollte oder wer sonst noch mitkommen sollte, spielt dagegen keine Rolle.

Wie nehme ich als Eventim-Kunde an der Muster­fest­stellungs­klage teil?

Sie müssen Ihre Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage beim Bundes­justiz­amt anmelden. Am schnellsten und einfachsten geht das über das https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Musterfeststellungsklagen/Klageregister/Klagen/202301/Anmeldung/Formular_node.htmlOnline-Formular der Behörde dafür.

Kann ich meine Rechte auch schriftlich anmelden?

Ja, das geht. Lassen Sie sich vom Bundes­amt für Justiz ein Papier-Formular für die Anmeldung Ihrer Rechte schi­cken. Die Post­anschrift der Behörde: Bundes­amt für Justiz, 53094 Bonn. Fragen zum Muster­fest­stellungs­klage­register und zur Anmeldung von Rechten beant­wortet die Behörde unter Telefon 02 28 / 99 410–68 80.

Kann ich mich selbst anmelden oder brauche ich einen Anwalt?

Sie können sich selbst anmelden und müssen dafür keinen Anwalt einschalten. Das Formular ist schnell und leicht ausgefüllt. Schreiben Sie unter „IV. Gegen­stand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts­verhält­nisses“:
Ich habe bei der CTS Eventim AG & Co. KGaA ein Ticket/Tickets für .... gekauft und bezahlt. Die Buchungs­nummer lautete: .... Die Veranstaltung fiel aus. [Je nachdem:] Das Unternehmen erstattete nur NNN Euro/einen Teil des Preises. [Oder:] Das Unternehmen stellte mir einen Gutschein über denen Betrag aus, der [um NNN Euro] nied­riger lag als der von mir bezahlte Preis für das/die Ticket/s. Ich fordere Erstattung des gesamten Ticket­preises.“
Sie müssen nicht unbe­dingt Beträge nennen. Wichtig ist, dass über die Buchungs­nummer fest­steht, um welches Ticket es geht. Melden Sie Ihre Rechte für jede Bestellung von Tickets über Eventim separat an. Das Feld „V. Betrag der Forderung“ können Sie leer lassen.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest, dass Eventim Ihnen den vollen Ticket­preis abzüglich nur der Versand­gebühren und etwaiger Versicherungs­beiträge erstatten muss. Buchungs- und Vorverkaufs­gebühren hat Eventim nach Absage von Konzerten zu erstatten, meinen wir und die klagenden Verbraucherschützer.

Kann die Muster­fest­stellungs­klage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Das Urteil bindet alle Verbraucher, die ihre Rechte angemeldet haben. Das heißt auch: Sollte die Klage als unbe­gründet abge­wiesen werden, können Sie die Erstattung des vollen Ticket­preises auch dann nicht mehr fordern, wenn das Unternehmen in anderen Gerichts­verfahren rechts­kräftig verurteilt werden sollte. Wir halten es allerdings für praktisch ausgeschlossen, dass es so kommt. Wenn jemand das Recht auf Erstattung des vollen Ticket­preises für abge­sagte Veranstaltungen durch­setzt, dann der Verbraucherzentrale Bundes­verband im Muster­verfahren.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage bis zum Tag der ersten Gerichts­verhand­lung in der Sache zurück­nehmen. Wann das sein wird, ist noch nicht bekannt. Es wird mindestens Monate dauern, bis die Verhand­lungen statt­finden. Wenn Sie sich recht­zeitig wieder abmelden, sind Sie nicht an das Urteil gebunden.

Wie fordere ich selbst nach Absage von Veranstaltungen die Erstattung des vollen Ticket­preises?

Was gilt, wenn ich mich nicht an der Muster­fest­stellungs­klage beteiligen möchte?

Statt sich an der Muster­fest­stellungs­klage zu beteiligen, können Sie Ihr Recht auf Erstattung des vollen Ticket­preises abzüglich Versand­gebühren und Versicherungs­beiträgen selbst verfolgen, indem Sie selbst Erstattung fordern und gericht­lich gegen das Unternehmen vorgehen, wenn das Unternehmen Ihre Forderung nicht erfüllt. An Schlichtungs­verfahren will sich das Unternehmen nicht beteiligen.

Wie gehe ich am besten vor, um individuell Erstattung zu fordern?

Schreiben Sie per Post, Fax oder E-Mail an:

CTS Eventim AG & Co. KGaA
Contrescarpe 75 A

28195 Bremen
Fax: +49 (0) 421 / 36 66 777
E-Mail: info@eventim.de

Nennen Sie die Buchungs­nummer und den Betrag, der Ihnen über die bisherige Zahlung oder Gutschein­ausstellung noch zusätzlich zusteht. Setzen Sie dem Unternehmen eine Frist für die Zahlung von mindestens zwei Wochen ab Zugang Ihres Schreibens. Fordern Sie eine Eingangs­bestätigung für das Schreiben inner­halb von einer Woche. Schi­cken Sie es per Einschreiben mit Rück­schein erneut ans Unternehmen, wenn die Eingangs­bestätigung ausbleibt. Bewahren Sie einen Ausdruck des Zustellungs­belegs aus der Sendungs­verfolgung auf.

Wie lange habe ich Zeit für die Erstattungs­forderung?

Die Erstattung des Preises von Tickets für ab 1. Januar 2020 geplante Veranstaltungen ist mindestens bis 31. Dezember 2023 durch­setz­bar.

Klage beim Kammerge­richt in Berlin

Welches Gericht entscheidet über die Eventim-Musterklage?

Zuständig ist das Bayerische Oberste Landes­gericht in München. Über die Klage gegen Eventim haben die Richte­rinnen und Richter im 1. Zivil­senat zu entscheiden.

Hat sich das Gericht bereits zur Klage geäußert?

Nein, der 1. Zivil­senat des Bayerischen Obersten Landes­gerichts hat bisher nur die Zulässig­keit der Klage geprüft und die Eintragung der Klage ins Register beim Bundes­justiz­amt ange­ordnet.

Wo erfahre ich weitere Einzel­heiten zu der Musterklage gegen Eventim?

Der vzbv informiert unter www.musterfeststellungsklagen.de/eventim. Die amtlichen Informationen zur Klage bekommen Sie im Musterfeststellungsklageregister des Bundesjustizamts. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.

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252 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

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