Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage gegen Prima­strom GmbH und Voxenergie GmbH

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Drastischer Preis­anstieg: Trotz Preis­garantie forderten Prim­astrom und Voxenergie stark erhöhte Gas- und Strom­preise. Jetzt hat der vzbv Klage dagegen erhoben. © Getty Images / Peter Zelei Images

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband beklagt: Die Prim­astrom und Voxenergie erhöhten die Preise zu Unrecht. Die Unternehmen der Prima-Gruppe haben jetzt einge­lenkt.

Erstattung unbe­rechtigter Strom­erhöhungen

Worum ging es bei den beiden Klagen?

Die Prim­astrom GmbH bot Strom, die Voxenergie GmbH Strom und/oder Erdgas ab. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in der Groß­beerenstraße 2 bis 10 im Berliner Stadt­teil Mariendorf. Sie hatten zugesagt: Der Preis bleibt über die Lauf­zeit des jeweiligen Vertrags stabil. Die Verträge enthielten keine Klausel darüber, ob und unter welchen Voraus­setzungen sich der Preis ändert. Trotzdem erhöhten beide Unternehmen die Preise drastisch und forderten Bezahlung. Für Gas sollten Kunden bis zu über 750 Prozent mehr zahlen. Der monatliche Abschlag stieg für mindestens einen Kunden auf über 1 100 Euro. Tausende Kunden der beiden Unternehmen beschwerten sich beim Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Der wollte gericht­lich fest­gestellt wissen: Die Preis­erhöhungen sind rechts­widrig. Die Unternehmen haben kein Recht, die Preise zu erhöhen. Folge für betroffene Verbraucher: Sie müssen nur die ursprüng­lich vereinbarten Preise zahlen. Soweit sie die erhöhten Preise gezahlt haben, haben die Unternehmen den auf die Erhöhung entfallenden Teil der Zahlung zu erstatten. Inzwischen sehen die beiden Unternehmen es ein. Sie haben vielen Teilnehmern an der Muster­fest­stellungs­klage gegen­über die Preis­erhöhung bereits zurück­genommen und etwaige Zahlungen erstattet.

Nachdem der vzbv gedroht hatte, weitere Sammelklagen zu erheben, haben die Unternehmen der Prima-Gruppe sich nunmehr verpflichtet, weitere Erstattungen wegen rechts­widriger Gebühren­erhöhungen, verweigerter Widerrufe, verzögerter Kündigungen und irreführend als Preissenkung bezeichneter Angebote vorzunehmen. Betroffene müssen die Erstattung allerdings per E-Mail fordern. Über Einzel­heiten informiert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/primaholding und liefert den jeweils richtigen Text für die Forderung. Wenn die Prima-Unternehmen berechtigte Forderungen nicht erfüllen, kann der vzbv sich einschalten und erneut vor Gericht ziehen.

Was nützt mir die Muster­fest­stellungs­klage?

Wer war berechtigt, an den Muster­fest­stellungs­klagen gegen die Prim­astrom GmbH und die Voxenergie GmbH teil­zunehmen?

Es ging um die Rechte von Prim­astrom- und Voxenergie-Kunden, von denen das Unternehmen trotz Preis­garantie für Gas und Strom mehr Geld gefordert und zum Teil auch bereits erhalten hat.

Wie nehme ich als Prim­astrom- oder Voxenergie-Kunde an der Muster­fest­stellungs­klage teil?

Das geht schon längst nicht mehr. Sie mussten Ihre Rechte beim Bundes­justiz­amt anmelden. Die Frist dafür ist längst abge­laufen. Die Teilnehmer an den Muster­fest­stellungs­klagen haben das ihnen zustehende Geld erhalten.

Wie fordere ich selbst Erstattung von Preis­erhöhungen?

Was gilt, wenn ich mich nicht an den Muster­fest­stellungs­klagen beteiligt habe?

Prüfen Sie, ob Sie aus den zusätzlichen Vereinbarungen zwischen Verbraucherschützern und den Unternehmen der Prima-Gruppe Rechte herleiten können. Die nötigen Informationen liefert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/primaholding. Sie können Ihr Recht auf Erstattung der auf unbe­rechtigte Preis­erhöhungen, verweigerte Widerrufe, verzögerte Kündigungen und unlautere Angebote entfallenden Zahlungen auch individuell geltend machen und selbst Erstattung fordern. Dazu können Sie die für Primastrom und Voxenergie zuständige Schlichtungsstelle einschalten oder gericht­lich gegen die Unternehmen vorgehen. Leser haben uns aber berichtet, dass die Unternehmen der Prima-Gruppe Schlichtungs­vorschläge nicht akzeptieren. Sie können dann die Erstattung nur erzwingen, indem Sie vor Gericht ziehen.

Wie gehe ich am besten vor, um individuell Erstattung zu fordern?

Sie sollten das jeweilige Unternehmen zunächst selbst zur Erstattung Ihrer auf die unbe­rechtigten Preis­erhöhungen entfallenden Zahlungen auffordern. Setzen Sie dem Unternehmen eine Frist für die Zahlung von mindestens zwei Wochen ab Zugang Ihres Schreibens beim Unternehmen. Schi­cken Sie es per Einschreiben mit Rück­schein. Bewahren Sie einen Ausdruck des Zustellungs­belegs aus der Sendungs­verfolgung auf.

Wie lange habe ich Zeit für die Erstattungs­forderung?

Die Erstattung von im Jahr 2022 erfolgter Zahlungen ist mindestens bis 31. Dezember 2025 durch­setz­bar.

Klagen beim Kammerge­richt in Berlin

Welches Gericht war für die Prim­astrom- und Voxenergie Musterklagen zuständig?

Die Verfahren liefen beim Kammerge­richt in Berlin.

Hatte sich das Gericht zu den Klagen geäußert?

Ja, beide Senate haben über die Klagen des vzbv verhandelt. Der für Voxenergie zuständige 27. Zivil­senat war der Meinung, dass die Klage unzu­lässig wird, wenn das Unternehmen tatsäch­lich alle Teilnehmer am Verfahren auszahlt. Der 16. Zivil­senat hielt die Klage für zulässig. Beide Senate sahen aber bei der Begründetheit unter bestimmten Umständen ein Recht der Unternehmen, die Preise einseitig zu ändern. Doch darauf kommt es nach der Einigung des vzbv mit den beiden Unternehmen nicht mehr an.*

* Korrigiert am 12.6.2025

Wo erfahre ich weitere Einzel­heiten zu den Musterklagen gegen Voxenergie und Prim­astrom?

Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/primastrom-und-voxenergie. Die amtlichen Informationen zu den beiden Klagen bekommen Sie im Musterfeststellungsklageregister des Bundesjustizamts. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

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