
Drastischer Preisanstieg: Trotz Preisgarantie forderten Primastrom und Voxenergie stark erhöhte Gas- und Strompreise. Jetzt hat der vzbv Klage dagegen erhoben. © Getty Images / Peter Zelei Images
Der Verbraucherzentrale Bundesverband beklagt: Die Primastrom und Voxenergie erhöhten die Preise zu Unrecht. Die Unternehmen der Prima-Gruppe haben jetzt eingelenkt.
Alle Fragen im Überblick
Erstattung unberechtigter Stromerhöhungen
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Worum ging es bei den beiden Klagen?
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Die Primastrom GmbH bot Strom, die Voxenergie GmbH Strom und/oder Erdgas ab. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in der Großbeerenstraße 2 bis 10 im Berliner Stadtteil Mariendorf. Sie hatten zugesagt: Der Preis bleibt über die Laufzeit des jeweiligen Vertrags stabil. Die Verträge enthielten keine Klausel darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Preis ändert. Trotzdem erhöhten beide Unternehmen die Preise drastisch und forderten Bezahlung. Für Gas sollten Kunden bis zu über 750 Prozent mehr zahlen. Der monatliche Abschlag stieg für mindestens einen Kunden auf über 1 100 Euro. Tausende Kunden der beiden Unternehmen beschwerten sich beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der wollte gerichtlich festgestellt wissen: Die Preiserhöhungen sind rechtswidrig. Die Unternehmen haben kein Recht, die Preise zu erhöhen. Folge für betroffene Verbraucher: Sie müssen nur die ursprünglich vereinbarten Preise zahlen. Soweit sie die erhöhten Preise gezahlt haben, haben die Unternehmen den auf die Erhöhung entfallenden Teil der Zahlung zu erstatten. Inzwischen sehen die beiden Unternehmen es ein. Sie haben vielen Teilnehmern an der Musterfeststellungsklage gegenüber die Preiserhöhung bereits zurückgenommen und etwaige Zahlungen erstattet.
Nachdem der vzbv gedroht hatte, weitere Sammelklagen zu erheben, haben die Unternehmen der Prima-Gruppe sich nunmehr verpflichtet, weitere Erstattungen wegen rechtswidriger Gebührenerhöhungen, verweigerter Widerrufe, verzögerter Kündigungen und irreführend als Preissenkung bezeichneter Angebote vorzunehmen. Betroffene müssen die Erstattung allerdings per E-Mail fordern. Über Einzelheiten informiert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/primaholding und liefert den jeweils richtigen Text für die Forderung. Wenn die Prima-Unternehmen berechtigte Forderungen nicht erfüllen, kann der vzbv sich einschalten und erneut vor Gericht ziehen.
Was nützt mir die Musterfeststellungsklage?
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Wer war berechtigt, an den Musterfeststellungsklagen gegen die Primastrom GmbH und die Voxenergie GmbH teilzunehmen?
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Es ging um die Rechte von Primastrom- und Voxenergie-Kunden, von denen das Unternehmen trotz Preisgarantie für Gas und Strom mehr Geld gefordert und zum Teil auch bereits erhalten hat.
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Wie nehme ich als Primastrom- oder Voxenergie-Kunde an der Musterfeststellungsklage teil?
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Das geht schon längst nicht mehr. Sie mussten Ihre Rechte beim Bundesjustizamt anmelden. Die Frist dafür ist längst abgelaufen. Die Teilnehmer an den Musterfeststellungsklagen haben das ihnen zustehende Geld erhalten.
Wie fordere ich selbst Erstattung von Preiserhöhungen?
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Was gilt, wenn ich mich nicht an den Musterfeststellungsklagen beteiligt habe?
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Prüfen Sie, ob Sie aus den zusätzlichen Vereinbarungen zwischen Verbraucherschützern und den Unternehmen der Prima-Gruppe Rechte herleiten können. Die nötigen Informationen liefert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/primaholding. Sie können Ihr Recht auf Erstattung der auf unberechtigte Preiserhöhungen, verweigerte Widerrufe, verzögerte Kündigungen und unlautere Angebote entfallenden Zahlungen auch individuell geltend machen und selbst Erstattung fordern. Dazu können Sie die für Primastrom und Voxenergie zuständige Schlichtungsstelle einschalten oder gerichtlich gegen die Unternehmen vorgehen. Leser haben uns aber berichtet, dass die Unternehmen der Prima-Gruppe Schlichtungsvorschläge nicht akzeptieren. Sie können dann die Erstattung nur erzwingen, indem Sie vor Gericht ziehen.
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Wie gehe ich am besten vor, um individuell Erstattung zu fordern?
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Sie sollten das jeweilige Unternehmen zunächst selbst zur Erstattung Ihrer auf die unberechtigten Preiserhöhungen entfallenden Zahlungen auffordern. Setzen Sie dem Unternehmen eine Frist für die Zahlung von mindestens zwei Wochen ab Zugang Ihres Schreibens beim Unternehmen. Schicken Sie es per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie einen Ausdruck des Zustellungsbelegs aus der Sendungsverfolgung auf.
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Wie lange habe ich Zeit für die Erstattungsforderung?
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Die Erstattung von im Jahr 2022 erfolgter Zahlungen ist mindestens bis 31. Dezember 2025 durchsetzbar.
Klagen beim Kammergericht in Berlin
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Welches Gericht war für die Primastrom- und Voxenergie Musterklagen zuständig?
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Die Verfahren liefen beim Kammergericht in Berlin.
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Hatte sich das Gericht zu den Klagen geäußert?
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Ja, beide Senate haben über die Klagen des vzbv verhandelt. Der für Voxenergie zuständige 27. Zivilsenat war der Meinung, dass die Klage unzulässig wird, wenn das Unternehmen tatsächlich alle Teilnehmer am Verfahren auszahlt. Der 16. Zivilsenat hielt die Klage für zulässig. Beide Senate sahen aber bei der Begründetheit unter bestimmten Umständen ein Recht der Unternehmen, die Preise einseitig zu ändern. Doch darauf kommt es nach der Einigung des vzbv mit den beiden Unternehmen nicht mehr an.*
* Korrigiert am 12.6.2025
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Wo erfahre ich weitere Einzelheiten zu den Musterklagen gegen Voxenergie und Primastrom?
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Der vzbv informiert unter sammelklagen.de/primastrom-und-voxenergie. Die amtlichen Informationen zu den beiden Klagen bekommen Sie im Musterfeststellungsklageregister des Bundesjustizamts. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.