Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage gegen Berliner Sparkasse

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Die Berliner Sparkasse. Sie verweigert vielen Konto­inhabern die Erstattung rechts­widrig gezahlter Gebühren­erhöhungen. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten. © Stiftung Warentest / Marc Brinkmeier

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) verklagt die Berliner Sparkasse. Der Bundes­gerichts­hof urteilt nun: Sie muss rechts­widrige Gebühren­erhöhungen erstatten.

Schon mehr­fach urteilte der Bundes­gerichts­hof (BGH) im Sinn der Sparkassen­kundinnen und -kunden.

Was Kundinnen und Kunden wissen sollten

Worum geht es bei der Klage?

Der Bundes­gerichts­hof urteilte im April 2021: Die bei allen deutschen Banken und Sparkassen über Jahre hinweg üblichen Konto­gebühren­erhöhungen ohne ausdrück­liche Zustimmung der Kunden sind unwirk­sam. Kunden müssen nur zahlen, was entweder bei Eröff­nung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Konto­modells galt. Die Berliner Sparkasse erfüllt Forderungen ihrer Kunden auf Erstattung der Gebühren nicht. Der vzbv wollte die Sparkasse zwingen, alle seit 2011 gezahlten rechts­widrigen Gebühren­erhöhungen samt Zinsen zu erstatten, und hat gegen das Geld­institut Klage erhoben. Unter Sparkassen- und Bank­gebühren: Erhöhungen waren rechts­widrig – Recht auf Erstattung liefern wir weitere Einzel­heiten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Das Verfahren ist rechts­kräftig abge­schlossen. Der Bundes­gerichts­hof urteilte jetzt: Die Berliner Sparkasse hat Teilnehmern an der Sammelklage alle ab 1. November 2017 rechts­widrig abge­buchten Gebühren­erhöhungen zu erstatten. Die müssen das jetzt noch selbst bei der Sparkasse fordern und bekommen dann ihr Geld.Der Verbraucherzentrale Bundesverband liefert einen Mustertext dafür.

Wer ist betroffen?

Alle Inhaber von Giro­konten bei der Berliner Sparkasse, die von der Sparkasse vor Verkündung des Grund­satz­urteils zu Konto­gebühren­erhöhungen im April 2021 einseitig erhöhte Gebühren gezahlt haben.

Was soll ich als Betroffener jetzt tun?

Sie können jetzt nichts mehr unternehmen. Wenn Sie Ihre Rechte nicht zur Muster­fest­stellungs­klage angemeldet oder sie selbst gericht­liche Schritte einge­leitet oder den Ombuds­mann einge­schaltet haben, sind Ihre Rechte verjährt.

Wie nehme ich als Betroffener an der Muster­fest­stellungs­klage teil?

Gar nicht mehr. Die Frist ist bereits am Dienstag, 21. November 2023, abge­laufen. Sie können Ihre Rechte nicht mehr anmelden. Indirekt profitieren Sie auch nur, wenn sie selbst gericht­liche Schritte einge­leitet oder den Ombuds­mann einge­schaltet haben. Die Gerichte und der Ombuds­mann werden Ihren Fall mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit genau so beur­teilen, wie es Kammerge­richt und Bundes­gerichts­hof getan haben. Wenn Sie noch nichts unternommen haben, ist es jetzt zu spät. Ihre Rechte sind verjährt.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Nachdem sich der vzbv jetzt auch vor dem Bundes­gerichts­hof durch­gesetzt hat, steht fest, dass Sie das für rechts­widrige Gebühren­erhöhungen gezahlte Geld zurück­erhalten. Die Sparkasse hat alle ab 1. November 2017 rechts­widrig abge­buchten Gebühren zu erstatten.

Wo finde ich Informationen zu der Musterklage?

Wir informieren unter test.de/kontogebuehrenerstattung über die Rechts­lage. Über die Muster­fest­stellungs­klage informiert der Verbraucherzentrale Bundes­verband unter sammelklagen.de/berliner-sparkasse. Die offiziellen Informationen gibts beim Bundesamt für Justiz. Die sind aber für Laien kaum verständlich.

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252 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.