
Die Berliner Sparkasse. Sie verweigert vielen Kontoinhabern die Erstattung rechtswidrig gezahlter Gebührenerhöhungen. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten. © Stiftung Warentest / Marc Brinkmeier
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt die Berliner Sparkasse. Der Bundesgerichtshof urteilt nun: Sie muss rechtswidrige Gebührenerhöhungen erstatten.
Schon mehrfach urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im Sinn der Sparkassenkundinnen und -kunden.
Alle Fragen im Überblick
- Worum geht es bei der Klage?
- Wie ist der aktuelle Stand?
- Wer ist betroffen?
- Was soll ich als Betroffener jetzt tun?
- Wie nehme ich als Betroffener an der Musterfeststellungsklage teil?
- Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
- Wo finde ich Informationen zu der Musterklage?
Was Kundinnen und Kunden wissen sollten
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Worum geht es bei der Klage?
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Der Bundesgerichtshof urteilte im April 2021: Die bei allen deutschen Banken und Sparkassen über Jahre hinweg üblichen Kontogebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sind unwirksam. Kunden müssen nur zahlen, was entweder bei Eröffnung des Kontos oder dem letzten vom Inhaber gewünschten Wechsel des Kontomodells galt. Die Berliner Sparkasse erfüllt Forderungen ihrer Kunden auf Erstattung der Gebühren nicht. Der vzbv wollte die Sparkasse zwingen, alle seit 2011 gezahlten rechtswidrigen Gebührenerhöhungen samt Zinsen zu erstatten, und hat gegen das Geldinstitut Klage erhoben. Unter Sparkassen- und Bankgebühren: Erhöhungen waren rechtswidrig – Recht auf Erstattung liefern wir weitere Einzelheiten.
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Wie ist der aktuelle Stand?
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Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt: Die Berliner Sparkasse hat Teilnehmern an der Sammelklage alle ab 1. November 2017 rechtswidrig abgebuchten Gebührenerhöhungen zu erstatten. Die müssen das jetzt noch selbst bei der Sparkasse fordern und bekommen dann ihr Geld.Der Verbraucherzentrale Bundesverband liefert einen Mustertext dafür.
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Wer ist betroffen?
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Alle Inhaber von Girokonten bei der Berliner Sparkasse, die von der Sparkasse vor Verkündung des Grundsatzurteils zu Kontogebührenerhöhungen im April 2021 einseitig erhöhte Gebühren gezahlt haben.
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Was soll ich als Betroffener jetzt tun?
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Sie können jetzt nichts mehr unternehmen. Wenn Sie Ihre Rechte nicht zur Musterfeststellungsklage angemeldet oder sie selbst gerichtliche Schritte eingeleitet oder den Ombudsmann eingeschaltet haben, sind Ihre Rechte verjährt.
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Wie nehme ich als Betroffener an der Musterfeststellungsklage teil?
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Gar nicht mehr. Die Frist ist bereits am Dienstag, 21. November 2023, abgelaufen. Sie können Ihre Rechte nicht mehr anmelden. Indirekt profitieren Sie auch nur, wenn sie selbst gerichtliche Schritte eingeleitet oder den Ombudsmann eingeschaltet haben. Die Gerichte und der Ombudsmann werden Ihren Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genau so beurteilen, wie es Kammergericht und Bundesgerichtshof getan haben. Wenn Sie noch nichts unternommen haben, ist es jetzt zu spät. Ihre Rechte sind verjährt.
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Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Musterfeststellungsklage?
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Das Urteil in dem Verfahren gilt dann direkt auch für Sie. Nachdem sich der vzbv jetzt auch vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt hat, steht fest, dass Sie das für rechtswidrige Gebührenerhöhungen gezahlte Geld zurückerhalten. Die Sparkasse hat alle ab 1. November 2017 rechtswidrig abgebuchten Gebühren zu erstatten.
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Wo finde ich Informationen zu der Musterklage?
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Wir informieren unter test.de/kontogebuehrenerstattung über die Rechtslage. Über die Musterfeststellungsklage informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband unter sammelklagen.de/berliner-sparkasse. Die offiziellen Informationen gibts beim Bundesamt für Justiz. Die sind aber für Laien kaum verständlich.
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Danke für den Hinweis. Richtig ist:
www.wbs.legal/i/dl-facebook
Hallo,
leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
Vielen Dank fürs Beheben!
Mit freundlichen Grüßen
@mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
www.test.de/praemiensparvertrag
Guten Tag,
gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
Mit freundlichen Grüßen
@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.