Sammelklagen von Verbraucherschützern

Muster­fest­stellungs­klage gegen Mercedes

Sammelklagen von Verbraucherschützern - Recht bekommen ohne Kosten und ohne Risiko

Mercedes Benz Group AG. Mercedes soll für Diesel-Modelle mit illegaler Motorsteuerung genauso Schaden­ersatz zahlen wie schon VW. Dazu ist das Unternehmen verpflichtet, stellte das Ober­landes­gericht Stutt­gart fest. © picture alliance / STELLA

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat wegen des Abgasskandals Mercedes verklagt. Urteil: Knapp 3 000 Teilnehmer haben ein Recht auf Schaden­ersatz.

Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher Schädigung oder Gesetzes­verletzung

Worum geht es bei der Klage?

Der vzbv ist über­zeugt: Die Mercedes Benz Group AG, wie die frühere Daimler AG inzwischen heißt, hat Käufer von Mercedes-Autos mit Diesel­motor genauso geschädigt wie Volks­wagen. Die Abgas­reinigung funk­tioniere nur bei den Prüf­stand­versuchen für die Typzulassung korrekt. Im normalen Fahr­betrieb stoßen die Wagen viel mehr giftiges Stick­oxid aus und deshalb ist die Zulassung in Gefahr.

Auch Mercedes soll deshalb nach dem Willen der Verbraucherschützer Schaden­ersatz zahlen, nachdem Volks­wagen auf eine Muster­fest­stellungs­klage des vzbv hin insgesamt rund 800 Millionen Euro an rund 240 000 Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung gezahlt hatte.

Vorteil für Mercedes-Besitzer: Der Europäische Gerichts­hof hat entschieden, dass auch bei bloß fahr­lässigen Verstößen gegen die EU-Richt­linien zur Typzulassung Schaden­ersatz zu zahlen ist. Früher galt nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs: Schaden­ersatz ist nur fällig, wenn die verantwort­lichen Manager eine vorsätzliche sittenwid­rige Schädigung der Auto­käufer zur Last fällt. Inzwischen hat der Bundes­gerichts­hof die Beur­teilung des Abgas­skandal durch den Europäischen Gerichts­hof über­nommen. Besitzer von Autos, bei denen der Hersteller fahr­lässig gegen die EU-Typzulassungs­regeln verstoßen hat, haben ein Recht auf Erstattung von 5 bis 15 Prozent des Kauf­preises. Anders als bei vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung können sie den Rück­kauf des Skandal­autos nicht verlangen.

Wie ist der Stand des Verfahrens?

Das Ober­landes­gericht Stutt­gart hat fest­gestellt: Für ältere nach Euro 5 zugelassene Autos der Typen

 GLK 200 CDI
 GLK 220 CDI
 GLK 220 CDI 4Matic
liegen die Voraus­setzungen für Schaden­satz wegen fahr­lässigen Verstoßes gegen die EU-Typzulassungs­regeln vor. 5 bis 15 Prozent des Kauf­preises muss Mercedes dann zahlen. Für Euro 6-Diesel der Typen

 GLC 220d 4Matic
 GLC 250d 4Matic
 GLK 220 BlueTec 4Matic
 GLK 250 BlueTec 4Matic
sehen die Richter sogar ein Recht auf Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Die Folge: Mercedes muss die Autos zurück­kaufen, wenn die Besitzer das wollen. Sie erhalten dann den Kauf­preis abzüglich einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zurück. Der Besitzer können aber auch eine Entschädigung für den Minderwert der Autos fordern, ohne Sie an Mercedes zurück­geben zu müssen.
Ober­landes­gericht Stutt­gart, Urteil vom 28.03.2024
Aktenzeichen: 24 MK 1/21 (nicht rechts­kräftig)
Verbraucher­anwälte: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwälte, Lahr

Das Urteil ist aber nicht rechts­kräftig. Sowohl Mercedes als auch der vzbv haben Revision einge­legt. Jetzt muss der Bundes­gerichts­hof entscheiden. Wann er das tut, ist nicht absehbar. Revisions­verfahren dauern oft ungefähr ein Jahr. Sie können sich aber auch sehr viel länger hinziehen.

Um welche Autos genau geht es?

Die neue Muster­fest­stellungs­klage erfasst insgesamt rund 50 000 Mercedes GLC und GLK mit Diesel­motoren vom Typ OM651, für die das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg jeweils einen Rück­ruf ange­ordnet hatte. Die Typen der von der Musterklage erfassten Autos finden Sie in der Antwort auf die Frage „Wie ist der Stand des Verfahrens“ oben.

Was nützt mir die Muster­fest­stellungs­klage?

Wie nehme ich als Besitzer eines Mercedes GLC oder GLK mit OM651-Turbodiesel­motor an Muster­fest­stellungs­klage teil?

Sie mussten Ihre Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage beim Bundes­justiz­amt anmelden. Die Frist dafür ist jetzt abge­laufen.

Was nützt mir die Anmeldung meiner Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage?

Wenn Sie einer der knapp 3 000 Mercedes-Käufer sind, die ihre Rechte zum Verfahren angemeldet haben, gilt das Urteil in dem Verfahren direkt auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht dann fest, dass Sie Schaden­ersatz bekommen. In Ihrem Einzel­fall ist dann nur noch zu prüfen, wie viel Geld Ihnen genau zusteht. Wichtigster Effekt der Anmeldung der Rechte: Die Verjährung ist gestoppt.

Ich habe meine Rechte nicht angemeldet. Nützt mir die Daimler-Sammelklage trotzdem?

Wir denken: Indirekt profitieren von einer Sammelklage-Verurteilung auch nicht angemeldete Besitzer von Mercedes, um die es in dem Verfahren geht. Mercedes wird auch ihnen auf Anforderung wahr­scheinlich Schaden­ersatz zahlen. Es ist kaum vorstell­bar, dass die im Einzel­fall zuständigen Richter anders urteilen, als Ober­landes­gericht Stutt­gart und Bundes­gerichts­hof im Sammelklage-Verfahren. Voraus­setzung allerdings: Auto­besitzer haben bereits recht­liche Schritte einge­leitet, um die Verjährung zu stoppen. Wer das jetzt erst tun will, kommt mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit zu spät. Einzige Ausnahme: Sie können darlegen und im Zweifel beweisen, dass Sie vom Rück­ruf und den illegalen Mecha­nismen in der Motorsteuerung erst am 1. Januar 2021 oder später erfahren haben.

Kann die Muster­fest­stellungs­klage für mich auch zu Nach­teilen führen?

Theoretisch ja. Das Urteil bindet alle Verbraucher, die ihre Rechte angemeldet haben. Das heißt auch: Sollte die Klage des vzbv als unbe­gründet abge­wiesen werden, kann ich keinen Schaden­ersatz von Mercedes fordern, auch wenn der Konzern in anderen Fällen rechts­kräftig zum Schaden­ersatz verurteilt worden sein sollte. Wir halten es allerdings für praktisch ausgeschlossen, dass es so kommt.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Sie können die Anmeldung Ihrer Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage nicht mehr zurück­nehmen. Das war nur bis zum Tag der ersten mündlichen Verhand­lung möglich.

Was gilt, wenn es so läuft wie bei der Muster­fest­stellungs­klage gegen VW und der vzbv auch mit Mercedes einen Vergleich abschließt?

Sie können dann entscheiden, ob Sie für sich gelten lassen wollen, was die Verbraucherschützer mit dem Konzern ausgehandelt haben, oder ob Sie individuell mehr Schaden­ersatz fordern wollen.

Klage beim OLG Stutt­gart

Welche Gerichte entscheiden über die Musterklage gegen die Mercedes Benz Group AG?

In erster Instanz war das Ober­landes­gericht Stutt­gart zuständig. Geur­teilt haben die Richter im 24. Senat. Zuvor lagen Abgas­skandal-Klagen beim Senat 16a. Den hatte das Gericht gebildet, als die Prozess­welle um Diesel-Autos mit illegaler Motorsteuerung im Gerichts­bezirk Stutt­gart ankam. Sie hatten in einem anderen Verfahren bereits angedeutet, dass Sie zugunsten von Mercedesbesitzern urteilen werden, die Klage eines Auto­fahrers aber letzt­lich doch abge­wiesen, weil dieser das für die Einschaltung eines Sach­verständigen nötige Geld nicht einge­zahlt hatte.
Ober­landes­gericht Stutt­gart, Urteil vom 22.09.2020
Aktenzeichen: 16a U 55/19

Wo kann ich weitere Einzel­heiten zur Mercedes-Musterklage nach­lesen?

Der vzbv informiert detailliert unter sammelklagen.de/daimler. Außerdem informieren die vzbv-Anwälte auf ihrer Homepage. Die offiziellen Informationen zur Musterfeststellungsklage gibts beim Bundesamt für Justiz. Sie sind aber für Laien kaum verständlich.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2025 um 12:32 Uhr
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

    Danke für den Hinweis. Richtig ist:
    www.wbs.legal/i/dl-facebook

  • Mika_der_Wikinger am 10.05.2025 um 21:00 Uhr
    falscher Link im Text

    Hallo,
    leider ist im Text: "Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Das geht zum Beispiel unter wbs.legal/i/dl-facebook. " der hinterlegte Link nicht korrekt.
    Fehlermeldung: "Seite wurde nicht gefunden - Die Verbindung mit dem Server .www.wbs.legal schlug fehl."
    Vielen Dank fürs Beheben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2024 um 13:27 Uhr
    Frage zu den Sammelklagen

    @mirkli2012: Nein, das haben noch viel mehr Sparkassen gemacht.
    Nur für die hier genannten gibt es Musterklagen. Alle Einzelheiten zum Thema mit Tipps und Rechner:
    www.test.de/praemiensparvertrag

  • mirkli2012 am 18.11.2024 um 16:58 Uhr
    Frage zu Sammelklagen wegen Sparkassen-Prämienspar

    Guten Tag,
    gibt es außer den 18 genannten Sparkassen auch noch andere, die bei Prämiensparverträgen möglicherweise unrechtmäßig an den Zinsen für Kunden gespart haben? Oder handelt es sich um eine abgeschlossene Auflistung?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 10:59 Uhr
    Verbraucherhero

    @Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.

    Selbstdarstellung des Portals:
    "Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."

    Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.