
Schutz ab 18. In Familientarifen sind Kinder über den 18. Geburtstag hinaus oft noch mitversichert. Das gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Endlich 18 – und unabhängig! Wir sagen, welche Versicherungen junge Erwachsene brauchen und welche nicht – und wie lange Familientarife ausreichen.
Junge Menschen ab 18 brauchen zunächst nur wenige Policen. Hier steht, welche das sind.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Versicherungen
Unbedingt notwendig
Krankenversicherung. Schutz über die Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung – eine Krankenversicherung braucht in Deutschland jeder. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Junge Erwachsene können oft, bis sie 25 Jahre alt sind, beitragsfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Mutter oder ihres Vaters bleiben. Wer dagegen eine Berufsausbildung startet, muss sich selbst gesetzlich krankenversichern.
Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Sie springt ein, wenn Versicherte für Schäden oder Verletzungen aufkommen müssen. Junge Leute sollten prüfen, ob sie eine eigene Privathaftpflichtpolice brauchen. Der Familientarif der Eltern bietet oft nur Schutz bis zum Ende der ersten Ausbildung.
Sehr zu empfehlen
Auslandskrankenversicherung. Wer ins Ausland reist, braucht eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Zwar zahlt die gesetzliche Kasse innerhalb Europas die Behandlungskosten bei Notfällen. Rechnet die nächstgelegene Klinik aber privat ab, bleiben Reisende auf den Kosten sitzen. Kinder sind in der Auslandsreise-Krankenversicherung der Familie mitversichert. Für diesen Schutz gibt es meist eine Altersgrenze. Danach brauchen Jugendliche einen eigenen Vertrag.
Berufsunfähigkeitsschutz. Ein Must-have für alle, die von ihrem eigenen Einkommen leben, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gilt: So früh wie möglich abschließen. Angebote gibt es schon für Schülerinnen und Schüler, Azubis und Studierende.
Eingeschränkt sinnvoll
Fahrrad- und Handyversicherung. Das wertvolle Smartphone oder teure Fahrrad zu versichern, hat keine hohe Priorität. Eine Handyversicherung oder Fahrradversicherung kann junge Erwachsene aber vor finanziellen Schäden bewahren, die sie nicht sofort stemmen können.
Hausratversicherung. Wichtig wird der Schutz erst, wenn der Neuwert des Hausrats so hoch ist, dass er bei Verlust nicht aus eigener Tasche ersetzt werden kann. Gute Hausrat-Policen kosten nicht viel.
Unfallversicherung. Private Unfallversicherungen können für diejenigen sinnvoll sein, die sich häufiger erhöhten Unfallrisiken aussetzen – etwa diejenigen, die täglich ihr Fahrrad verwenden. Wer aber durch Krankheit aus dem Berufsleben ausscheidet, erhält von der Unfallversicherung grundsätzlich nichts. Bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen verwehrt, kann eine Unfallpolice etwas absichern.
Krankenversicherung oft bis zum 25. Geburtstag
Kinder können oft bis zum 25. Geburtstag in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sein. Die Familienversicherung greift auch nach dem 18. Geburtstag, sofern Kinder zum Beispiel noch zur Schule gehen, studieren oder ein freiwilliges soziales Jahr machen. Darüber hinaus müssen Eltern und Kinder weitere Voraussetzungen erfüllen:
Verheiratete Eltern. Sie müssen entweder beide gesetzlich versichert sein oder der gesetzlich versicherte Ehepartner muss mehr verdienen als der Privatversicherte. Bei unverheirateten Eltern spielt deren Einkommen keine Rolle.
Einkommensgrenze. Kinder dürfen in 2025 monatlich nicht mehr als 535 Euro Einkommen haben oder 556 Euro durch Minijobs verdienen, sonst müssen sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die Einkommensgrenze berechnet sich aus den Sozialversicherungsrechengrößen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ändert sich oft jährlich.
Als Einkommen gelten unter anderem Mieteinnahmen, Zinsen, Renten und steuerpflichtige Unterhaltszahlungen. Sind alle Bedingungen für die beitragsfreie Mitversicherung erfüllt, schützt die Familienversicherung die Kinder meistens auch in Übergangsphasen oder Wartezeiten zwischen Schule, Studium und Ausbildung.
Über 25. Die Familienversicherung kann sich über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern, wenn junge Leute etwa ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Die Familienversicherung verlängert sich um die tatsächliche Dauer des Dienstes, höchstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten.
Tipp: Ihnen fehlen noch Informationen? Alle Details rund um die gesetzliche Krankenversicherung haben wir für Sie noch mal zusammengefasst.
Ab 18 Jahre: Via Familie oder eigene Police?
Versichert in der Familienversicherung / |
Eigene Versicherung |
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Gesetzliche Krankenversicherung |
Jünger als 25 Jahre und in Schule, Praktikum oder Ausbildung und nicht mehr als 535 Euro Einkommen Fußnote: 1 oder 556 Euro aus Minijob pro Monat. Tipp: Elterngeld zählt nicht zu den Einnahmen. |
In Berufsausbildung oder Freiwilligendienst pflichtversichert, älter als 25, Studierende über 25 Jahre oder Einkommen Fußnote: 1 mehr als 535 Euro oder 556 Euro aus Minijob pro Monat. |
Privathaftpflichtversicherung |
Ledig und in erster Ausbildung Fußnote: 2 . |
Verheiratet, berufstätig oder Auslandsaufenthalt für mehrere Jahre. |
Auslandsreise-Krankenversicherung |
Jünger als 18 Jahre, je nach Tarif gilt der Schutz auch bis 19, 20 oder 25 Jahre. |
Mehr als sechs Fußnote: 3 Wochen Auslandsaufenthalt, tarifbedingte Altersgrenze oder Auszug aus Elternhaus. Tipp: Tarife, die gezielt junge Leute ansprechen, können teurer sein als normale Policen. |
Hausratversicherung |
Erstwohnsitz bei den Eltern (für erstes WG- oder Wohnheimzimmer des Kindes kann beschränkter Schutz gelten). |
Eigener Haushalt mit wertvollen Gegenständen. |
Rechtsschutzversicherung |
Ledig und noch nicht berufstätig. Meist Altersgrenzen, etwa bis 25 oder 30 Jahre und/oder noch im gemeinsamen Haushalt lebend. |
Durch berufliche Tätigkeit dauerhaft eigenes Einkommen. |
Legende
- Fußnote: 1
- Als Einkommen gelten Lohn, Gehalt, Miet- und Pachteinnahmen, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Renten, Hinterbliebenenrenten, steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
- Fußnote: 2
- Erste Ausbildung, die zur Ausübung eines Berufs befähigt. Häufig zählen auch darauf aufbauende Ausbildungen noch zur Erstausbildung.
- Fußnote: 3
- In einigen Policen reicht der Schutz des Familientarifs bis zu acht Wochen.
Das gilt in der privaten Krankenversicherung
Für privat krankenversicherte Kinder ändert sich durch den 18. Geburtstag nichts an ihrem Versicherungsstatus. Sie sind in der privaten Krankenversicherung mit einem eigenen Vertrag versichert. Beginnen sie eine Ausbildung oder ein Studium, können sie sich meist entscheiden, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen. Hilfreich ist unsere Checkliste Kasse oder Privat.
Wer eine Privathaftpflicht braucht
Jede und jeder braucht eine private Haftpflichtversicherung. Sie gehört zu den Versicherungen, um die sich Menschen freiwillig kümmern müssen. Wer anderen einen Schaden zufügt, wird dafür zur Verantwortung gezogen. Der Versicherer springt in solchen Fällen ein.
Ledige 18-Jährige sind oft noch über den Familientarif der Eltern geschützt – und das sogar unabhängig vom Wohnort. Der Familientarif greift in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Danach sollten sich junge Menschen um eine eigene Haftpflicht-Police kümmern. Gute Tarife gibt es ab 52 Euro im Jahr. Bei der Auswahl hilft der Haftpflicht-Vergleich der Stiftung Warentest.
„Die erste Ausbildung“ – was Versicherer damit meinen
Von der „ersten Ausbildung“ ist in vielen Versicherungsbedingungen die Rede, wenn es um die Frage geht, wie lange ein Kind noch bei den Eltern mitversichert ist. Was auf den ersten Blick klar erscheint, kann kompliziert werden, wenn das Kind ein duales Studium, einen Master nach dem Bachelor oder ein Studium nach der Lehre beginnt. Wann hört die erste Ausbildung auf?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) definiert in seinen Musterbedingungen Folgendes: Als erste Ausbildung zählen Lehre und Studium, ein Bachelor- und auch ein unmittelbar anschließender Masterstudiengang. Was im Einzelfall aber als Erstausbildung anerkannt wird, entscheidet der Versicherer. Deshalb gilt: Im Zweifel immer nachfragen!
Oft noch weit weg: Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Sie springt ein, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder zum Beispiel nach einem Sport- oder Autounfall nicht mehr von seinem Erwerbseinkommen leben kann. Auch wenn in jungen Jahren oft die Einsicht fehlt, für diesen Fall vorzusorgen – je jünger und gesünder ein Mensch bei Vertragsschluss, um so höher die Chance auf einen sehr guten Vertrag.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können schon Schülerinnen und Schüler, Studierende und Azubis abschließen. Spätestens mit Berufseinstieg sollte man sich darum kümmern.
Unterwegs im Ausland
Junge Leute, die im Ausland unterwegs sind, benötigen eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte brauchen sie unbedingt für Reisen außerhalb Europas, aber auch innerhalb Europas ist der Schutz sinnvoll.
Die Krankenkasse kommt zum Beispiel innerhalb der EU nicht für privatärztliche Leistungen oder einen notwendigen Krankenrücktransport auf. Haben Eltern für die Familie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, ist die Mitversicherung von Kindern oft durch Altersgrenzen beschränkt.
Häufig gilt der Schutz bis zum 18. Geburtstag, seltener bis zum 21. oder 23. Lebensjahr. Danach müssen sich junge Leute um eine eigene Police kümmern. Der Versicherungsschutz reicht in der Regel für eine Reise bis zu sechs Wochen im Jahr. Sehr gute Tarife sind ab einem Jahresbeitrag von 8 Euro für Singles oder für weniger als 19 Euro für Familien zu haben (Vergleich Reisekrankenversicherung).
Für lange Auslandsreisen extra Reiseschutz
Jugendliche, die für längere Zeit ins Ausland gehen, benötigen eine Extra-Auslandsreisekrankenversicherung. Diese können sie für zwei oder drei Monate oder auch ein ganzes Jahr abschließen. Diese Extra-Versicherung ist wichtig, weil der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse nur für Deutschland uneingeschränkt gilt.
Privat Krankenversicherte sollten klären, ob sie eine Extra-Police für einen längeren Auslandsaufenthalt brauchen. Privatversicherte sind manchmal nur ein bis drei Monate weltweit geschützt. Im Vergleich Reisekrankenversicherungen für lange Reisen finden sie weitere Informationen.
Rechtsschutz für die ganze Familie
Von einem Rechtsschutz-Familientarif profitieren Kinder, bis sie erstmals dauerhaft eigenes Geld verdienen. Mehr Informationen im großen Vergleich Rechtsschutzversicherung.
So schützen junge Leute Hausrat
Für Jugendliche, die in die ersten eigenen vier Wände ziehen, ist eine Hausratversicherung sinnvoll, wenn sie teure Möbel und hochwertige Elektronik besitzen. Auch ein Fahrrad kann über die Hausratpolice mitversichert werden.
Günstige Policen finden sich im Vergleich von Hausratversicherungen. Solange der Lebensmittelpunkt der Kinder noch bei den Eltern liegt und die Kinder ein WG- oder Wohnheimzimmer beziehen, weiten einige Versicherer den Schutz des Hausrat–Familien-Tarifs darauf aus. Im Schadensfall erstatten sie in der Regel maximal 10 Prozent der Versicherungssumme.
In einer Wohngemeinschaft sammelt sich schnell etwas zusammen. Jedem Mitbewohner kann aber auch ein Missgeschick passieren, das für teure Schäden sorgt. In solchen Fällen ist eine Hausratversicherung ratsam, die den gesamten Haushalt schützt. Gute Policen kosten nicht viel. Die Beiträge können unter den Mitbewohnern aufgeteilt werden.
Handy- oder Fahrradversicherung statt Hausrat
Grundsätzlich gilt: Je kleiner das Risiko, desto entbehrlicher die Versicherung. Handy- und Fahrradversicherung sind keine wichtigen Policen. Fällt das Smartphone aus der Hand oder wird das Fahrrad gestohlen, kann die Reparatur oder Neuanschaffung aber gerade bei jüngeren Menschen ein Loch in die Ersparnisse reißen. Das tut weh, ist in der Regel aber nicht existenzbedrohend.
Ist das Gerät wichtiger Bestandteil des Lebens und mit eigenen Mitteln schwer zu ersetzen, kann sich der Versicherungsschutz auszahlen. Doch selbst dann sollte jeder prüfen, welchen Schutz er wirklich benötigt. Eine Handyversicherung, die bei Sturzschäden leistet, kann sinnvoll sein. Eine Police, die auch Diebstahl absichert, ist dagegen kostspielig. Darüber hinaus stellen Handyversicherer hohe Anforderungen, um für gestohlene Handys aufzukommen.
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Finanzwissen aus Verbraucherschutzperspektive: Das bietet unsere neue Reihe „Finanztest-Talk“ auf Youtube. In Folge 3 geht es um das Thema Versicherungen.
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@Mmedracula: Die Gesundheitsfragen stellen für viele eine nicht zu überwindende Hürde für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Wer keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, findet im folgenden Artikel Anregungen, welche Alternativen es mit einem abgespeckten Schutz gibt:
www.test.de/invaliditaetsschutz
Überall wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Rentenversicherung empfohlen. Seit 23 Jahren bin ich im Beruf und alle Anfragen an Versicherungen diesbezüglich wurden von den Versicherungen abgelehnt, da ich als Rollstuhlfahrer 100% aG habe und "sowie eine Arbeitsunfähigkeit immer irgendwie auf die Behinderung zurückgeführt würde". Die Behinderung (eine orthopädische Erkrankung der Beine!) und Krankheiten, die darauf beruhen, würde natürlich generell von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Auf meine Frage, was denn z. B. mit Berufsunfähigkeit durch Burnout wäre kam die Antwort "Durch Ihre Behinderung sind Sie ja psychisch schon vorbelastet, das würde dann als Folge davon ausgelegt".
Daher meine Frage: was würden Sie unversicherbaren Personen wie mir empfehlen, außer einem Sparbuch, was mir eiskalt bei Sozialleistungen durch Berufsunfähigkeit abgeknöpft wird, bevor ich irgendwas zur Existenzsicherung erhalte?
@joecry: Uns liegen keine Informationen vor, die uns ermöglichen, Ihnen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherungspolice zu geben.
Mir steht kein Herausgabeanspruch aus §810BGB zu....da das Versicherungsverh. bereits abgewickelt ist. Ablauf zum 01.02.2022.
Meine Frage: Lassen sich aufgrund folgender Buchstaben/Zahlenkombinationen der Beginn des Vertrages feststellen? KS-2ND-B-Versicherung Nr. 1-24.277.715-8
Versicherungssumme 126.542,00EUR
Überschussbet. 29.175,00EUR
Schlussüberschu.ant. 9.395,90EUR
Anteil an Bewert.reserven 416,40EUR
Auszahlungsbetrag 165.529,30EUR vielen Dank für Ihre Mühe.
@Hajub: Die Ansprüche an eine private Unfallversicherung ändern sich im Alter, Dinge wie Assistance-Leistungen zum Beispiel werden wichtiger. Auch für Senioren finden Sie auf unserer Seite günstige Angebote. www.test.de/Private-Unfallversicherung-im-Test-4910731-0/