Versicherungen checken

Endlich voll­jährig – welche Versicherungen wichtig sind

Datum:
  • Text: Simone Weidner
  • Testleitung: Claudia Bassarak
Versicherungen checken - Gut versichert mit den Testsiegern

Schutz ab 18. In Familien­tarifen sind Kinder über den 18. Geburts­tag hinaus oft noch mitversichert. Das gilt auch für die gesetzliche Kranken­versicherung. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Endlich 18 – und unabhängig! Wir sagen, welche Versicherungen junge Erwachsene brauchen und welche nicht – und wie lange Familien­tarife ausreichen.

Junge Menschen ab 18 brauchen zunächst nur wenige Policen. Hier steht, welche das sind.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Versicherungen

Unbe­dingt notwendig

Kranken­versicherung. Schutz über die Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung – eine Kranken­versicherung braucht in Deutsch­land jeder. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Junge Erwachsene können oft, bis sie 25 Jahre alt sind, beitrags­frei in der Familien­versicherung der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Mutter oder ihres Vaters bleiben. Wer dagegen eine Berufs­ausbildung startet, muss sich selbst gesetzlich kranken­versichern.

Haft­pflicht­versicherung. Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Ver­sicherungen. Sie springt ein, wenn Versicherte für Schäden oder Verletzungen aufkommen müssen. Junge Leute sollten prüfen, ob sie eine eigene Privathaft­pflicht­police brauchen. Der Familien­tarif der Eltern bietet oft nur Schutz bis zum Ende der ersten Ausbildung.

Sehr zu empfehlen

Auslands­kranken­versicherung. Wer ins Ausland reist, braucht eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Zwar zahlt die gesetzliche Kasse inner­halb Europas die Behand­lungs­kosten bei Not­fällen. Rechnet die nächst­gelegene Klinik aber privat ab, bleiben ­Reisende auf den Kosten sitzen. Kinder sind in der Auslands­reise-Kranken­versicherung der Familie mitversichert. Für diesen Schutz gibt es meist eine Alters­grenze. Danach brauchen Jugend­liche einen eigenen Vertrag.

Berufs­unfähigkeits­schutz. Ein Must-have für alle, die von ihrem eigenen Einkommen leben, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gilt: So früh wie möglich abschließen. Angebote gibt es schon für Schüle­rinnen und Schüler, Azubis und Studierende.

Einge­schränkt sinn­voll

Fahr­rad- und Handy­versicherung. Das wert­volle Smartphone oder teure Fahr­rad zu versichern, hat keine hohe Priorität. Eine Handyversicherung oder Fahrradversicherung kann junge Erwachsene aber vor finanziellen Schäden bewahren, die sie nicht sofort stemmen können.

Hausrat­versicherung. Wichtig wird der Schutz erst, wenn der Neuwert des Hausrats so hoch ist, dass er bei Verlust nicht aus eigener Tasche ersetzt werden kann. Gute Hausrat-Policen kosten nicht viel.

Unfall­versicherung. Private Unfallversicherungen können für diejenigen sinn­voll sein, die sich häufiger erhöhten Unfall­risiken aussetzen – etwa diejenigen, die täglich ihr Fahr­rad verwenden. Wer aber durch Krankheit aus dem Berufs­leben ausscheidet, erhält von der Unfall­versicherung grund­sätzlich nichts. Bleibt die Berufs­unfähigkeits­versicherung wegen Vorerkrankungen verwehrt, kann eine Unfall­police etwas absichern.

Kranken­versicherung oft bis zum 25. Geburts­tag

Kinder können oft bis zum 25. Geburts­tag in der gesetzlichen Krankenversicherung beitrags­frei mitversichert sein. Die Familien­versicherung greift auch nach dem 18. Geburts­tag, sofern Kinder zum Beispiel noch zur Schule gehen, studieren oder ein freiwil­liges soziales Jahr machen. Darüber hinaus müssen Eltern und Kinder weitere Voraus­setzungen erfüllen:

Verheiratete Eltern. Sie müssen entweder beide gesetzlich versichert sein oder der gesetzlich versicherte Ehepartner muss mehr verdienen als der Privatversicherte. Bei unver­heirateten Eltern spielt deren Einkommen keine Rolle.

Einkommens­grenze. Kinder dürfen in 2025 monatlich nicht mehr als 535 Euro Einkommen haben oder 556 Euro durch Minijobs verdienen, sonst müssen sie sich freiwil­lig gesetzlich kranken­versichern. Die Einkommens­grenze berechnet sich aus den Sozial­versicherungs­rechengrößen des Bundes­ministeriums für Arbeit und ­Soziales und ändert sich oft jähr­lich.

Als Einkommen gelten unter anderem Miet­einnahmen, Zinsen, Renten und steuer­pflich­tige Unter­halts­zahlungen. Sind alle Bedingungen für die beitrags­freie Mitversicherung erfüllt, schützt die Familien­versicherung die Kinder meistens auch in Über­gangs­phasen oder Warte­zeiten zwischen Schule, Studium und Ausbildung.

Über 25. Die Familien­versicherung kann sich über das 25. Lebens­jahr hinaus verlängern, wenn junge Leute etwa ein freiwil­liges soziales Jahr, ein freiwil­liges ökologisches Jahr oder den Bundes­freiwil­ligen­dienst absol­vieren. Die Familien­versicherung verlängert sich um die tatsäch­liche Dauer des Dienstes, höchs­tens jedoch für die Dauer von 12 Monaten.

Tipp: Ihnen fehlen noch Informationen? Alle Details rund um die gesetzliche Krankenversicherung haben wir für Sie noch mal zusammengefasst.

Ab 18 Jahre: Via Familie oder eigene Police?

Versichert in der Familien­versicherung /
im Familien­tarif, wenn
alle Merkmale erfüllt sind

Eigene Versicherung
notwendig, wenn ein Merkmal erfüllt ist

Gesetzliche Kranken­versicherung
Krankenkassenvergleich

Jünger als 25 Jahre und in Schule, Praktikum oder Ausbildung und nicht mehr als 535 Euro Einkommen Fußnote: 1 oder 556 Euro aus Minijob pro Monat. Tipp: Eltern­geld zählt nicht zu den Einnahmen.

In Berufs­ausbildung oder Freiwil­ligen­dienst pflicht­versichert, älter als 25, Studierende über 25 Jahre oder Einkommen Fußnote: 1 mehr als 535 Euro oder 556 Euro aus Minijob pro Monat.

Privathaft­pflicht­versicherung
Privathaftpflicht

Ledig und in erster Ausbildung Fußnote: 2 .

Verheiratet, berufs­tätig oder Auslands­auf­enthalt für mehrere Jahre.

Auslands­reise-Kranken­versicherung
Auslandskrankenversicherung

Jünger als 18 Jahre, je nach Tarif gilt der Schutz auch bis 19, 20 oder 25 Jahre.

Mehr als sechs Fußnote: 3 Wochen Auslands­auf­enthalt, tarifbe­dingte Alters­grenze oder Auszug aus Eltern­haus. Tipp: Tarife, die gezielt junge Leute ansprechen, können teurer sein als normale Policen.

Hausrat­versicherung
Hausratversicherung

Erst­wohn­sitz bei den Eltern (für erstes WG- oder Wohn­heim­zimmer des Kindes kann beschränkter Schutz gelten).

Eigener Haushalt mit wert­vollen Gegen­ständen.

Rechts­schutz­versicherung
Rechtsschutzversicherung

Ledig und noch nicht berufs­tätig. Meist Alters­grenzen, etwa bis 25 oder 30 Jahre und/oder noch im gemein­samen Haushalt lebend.

Durch berufliche Tätig­keit dauer­haft eigenes Einkommen.

Legende

Fußnote: 1
Als Einkommen gelten Lohn, Gehalt, Miet- und Pacht­einnahmen, Einmalzah­lungen wie Weihnachts­geld, Einnahmen aus selbst­ständiger Tätig­keit, Einnahmen aus Kapital­vermögen, Renten, Hinterbliebenenrenten, steuer­pflichtige Unter­halts­zahlungen.
Fußnote: 2
Erste Ausbildung, die zur Ausübung eines Berufs befähigt. Häufig zählen auch darauf aufbauende Ausbildungen noch zur Erst­ausbildung.
Fußnote: 3
In einigen Policen reicht der Schutz des Familien­tarifs bis zu acht Wochen.

Das gilt in der privaten Kranken­versicherung

Für privat kranken­versicherte Kinder ändert sich durch den 18. Geburts­tag nichts an ihrem Versicherungs­status. Sie sind in der privaten Kranken­versicherung mit einem eigenen Vertrag versichert. Beginnen sie eine Ausbildung oder ein Studium, können sie sich meist entscheiden, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen. Hilf­reich ist unsere Checkliste Kasse oder Privat.

Wer eine Privathaft­pflicht braucht

Jede und jeder braucht eine private Haft­pflicht­versicherung. Sie gehört zu den Versicherungen, um die sich Menschen freiwil­lig kümmern müssen. Wer anderen einen Schaden zufügt, wird dafür zur Verantwortung gezogen. Der Versicherer springt in solchen Fällen ein.

Ledige 18-Jährige sind oft noch über den Familien­tarif der Eltern geschützt – und das sogar unabhängig vom Wohn­ort. Der Familien­tarif greift in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Danach sollten sich junge Menschen um eine eigene Haft­pflicht-Police kümmern. Gute Tarife gibt es ab 52 Euro im Jahr. Bei der Auswahl hilft der Haftpflicht-Vergleich der Stiftung Warentest.

„Die erste Ausbildung“ – was Versicherer damit meinen

Von der „ersten Ausbildung“ ist in vielen Versicherungs­bedingungen die Rede, wenn es um die Frage geht, wie lange ein Kind noch bei den Eltern mitversichert ist. Was auf den ersten Blick klar erscheint, kann kompliziert werden, wenn das Kind ein duales Studium, einen Master nach dem Bachelor oder ein Studium nach der Lehre beginnt. Wann hört die erste Ausbildung auf?

Der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) definiert in ­seinen Musterbedingungen Folgendes: Als erste Ausbildung zählen Lehre und Studium, ein Bachelor- und auch ein unmittel­bar anschließender Master­studiengang. Was im Einzel­fall aber als Erst­ausbildung anerkannt wird, entscheidet der Versicherer. Deshalb gilt: Im Zweifel immer nach­fragen!

Oft noch weit weg: Berufs­unfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Sie springt ein, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder zum Beispiel nach einem Sport- oder Auto­unfall nicht mehr von seinem Erwerbs­einkommen leben kann. Auch wenn in jungen Jahren oft die Einsicht fehlt, für diesen Fall vorzusorgen – je jünger und gesünder ein Mensch bei Vertrags­schluss, um so höher die Chance auf einen sehr guten Vertrag.

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung können schon Schüle­rinnen und Schüler, Studierende und Azubis abschließen. Spätestens mit Berufs­einstieg sollte man sich darum kümmern.

Unterwegs im Ausland

Junge Leute, die im Ausland unterwegs sind, benötigen eine Auslands­reise-Kranken­versicherung. Gesetzlich Kranken­versicherte brauchen sie unbe­dingt für Reisen außer­halb Europas, aber auch inner­halb Europas ist der Schutz sinn­voll.

Die Krankenkasse kommt zum Beispiel inner­halb der EU nicht für privatärztliche Leistungen oder einen notwendigen Krankenrück­trans­port auf. Haben Eltern für die Familie eine Auslands­reisekranken­versicherung abge­schlossen, ist die Mitversicherung von Kindern oft durch Alters­grenzen beschränkt.

Häufig gilt der Schutz bis zum 18. Geburts­tag, seltener bis zum 21. oder 23. Lebens­jahr. Danach müssen sich junge Leute um eine eigene Police kümmern. Der Versicherungs­schutz reicht in der Regel für eine Reise bis zu sechs Wochen im Jahr. Sehr gute Tarife sind ab einem Jahres­beitrag von 8 Euro für Singles oder für weniger als 19 Euro für Familien zu haben (Vergleich Reisekrankenversicherung).

Für lange Auslands­reisen extra Reise­schutz

Jugend­liche, die für längere Zeit ins Ausland gehen, benötigen eine Extra-Auslands­reisekranken­versicherung. Diese können sie für zwei oder drei Monate oder auch ein ganzes Jahr abschließen. Diese Extra-Versicherung ist wichtig, weil der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse nur für Deutsch­land uneinge­schränkt gilt.

Privat Kranken­versicherte sollten klären, ob sie eine Extra-Police für einen längeren Auslands­auf­enthalt brauchen. Privatversicherte sind manchmal nur ein bis drei Monate welt­weit geschützt. Im Vergleich Reisekrankenversicherungen für lange Reisen finden sie weitere Informationen.

Rechts­schutz für die ganze Familie

Von einem Rechts­schutz-Familien­tarif profitieren Kinder, bis sie erst­mals dauer­haft eigenes Geld verdienen. Mehr Informationen im großen Vergleich Rechtsschutzversicherung.

So schützen junge Leute Hausrat

Für Jugend­liche, die in die ersten eigenen vier Wände ziehen, ist eine Hausrat­versicherung sinn­voll, wenn sie teure Möbel und hoch­wertige Elektronik besitzen. Auch ein Fahr­rad kann über die Hausrat­police mitversichert werden.

Güns­tige Policen finden sich im Vergleich von Hausratversicherungen. Solange der Lebens­mittel­punkt der Kinder noch bei den Eltern liegt und die Kinder ein WG- oder Wohn­heim­zimmer beziehen, weiten einige Versicherer den Schutz des Hausrat–Familien-Tarifs darauf aus. Im Schadens­fall erstatten sie in der Regel maximal 10 Prozent der Versicherungs­summe.

In einer Wohn­gemeinschaft sammelt sich schnell etwas zusammen. Jedem Mitbewohner kann aber auch ein Miss­geschick passieren, das für teure Schäden sorgt. In solchen Fällen ist eine Hausrat­versicherung ratsam, die den gesamten Haushalt schützt. Gute Policen kosten nicht viel. Die Beiträge können unter den Mitbewohnern aufgeteilt werden.

Handy- oder Fahr­radversicherung statt Hausrat

Grund­sätzlich gilt: Je kleiner das Risiko, desto entbehr­licher die Versicherung. Handy- und Fahr­radversicherung sind keine wichtigen Policen. Fällt das Smartphone aus der Hand oder wird das Fahr­rad gestohlen, kann die Reparatur oder Neuanschaffung aber gerade bei jüngeren Menschen ein Loch in die Erspar­nisse reißen. Das tut weh, ist in der Regel aber nicht existenz­bedrohend.

Ist das Gerät wichtiger Bestand­teil des Lebens und mit eigenen Mitteln schwer zu ersetzen, kann sich der Versicherungs­schutz auszahlen. Doch selbst dann sollte jeder prüfen, welchen Schutz er wirk­lich benötigt. Eine Handy­versicherung, die bei Sturz­schäden leistet, kann sinn­voll sein. Eine Police, die auch Diebstahl absichert, ist dagegen kost­spielig. Darüber hinaus stellen Handy­versicherer hohe Anforderungen, um für gestohlene Handys aufzukommen.

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28 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2025 um 06:51 Uhr
    Alternativer Invaliditätsschutz

    @Mmedracula: Die Gesundheitsfragen stellen für viele eine nicht zu überwindende Hürde für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Wer keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, findet im folgenden Artikel Anregungen, welche Alternativen es mit einem abgespeckten Schutz gibt:
    www.test.de/invaliditaetsschutz

  • Mmedracula am 07.05.2025 um 12:54 Uhr
    Versicherungen als Schwerbehinderter

    Überall wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Rentenversicherung empfohlen. Seit 23 Jahren bin ich im Beruf und alle Anfragen an Versicherungen diesbezüglich wurden von den Versicherungen abgelehnt, da ich als Rollstuhlfahrer 100% aG habe und "sowie eine Arbeitsunfähigkeit immer irgendwie auf die Behinderung zurückgeführt würde". Die Behinderung (eine orthopädische Erkrankung der Beine!) und Krankheiten, die darauf beruhen, würde natürlich generell von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Auf meine Frage, was denn z. B. mit Berufsunfähigkeit durch Burnout wäre kam die Antwort "Durch Ihre Behinderung sind Sie ja psychisch schon vorbelastet, das würde dann als Folge davon ausgelegt".
    Daher meine Frage: was würden Sie unversicherbaren Personen wie mir empfehlen, außer einem Sparbuch, was mir eiskalt bei Sozialleistungen durch Berufsunfähigkeit abgeknöpft wird, bevor ich irgendwas zur Existenzsicherung erhalte?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.07.2024 um 09:52 Uhr
    Anfrage zum Inhalt einer Versichungspolie

    @joecry: Uns liegen keine Informationen vor, die uns ermöglichen, Ihnen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherungspolice zu geben.

  • joecry am 22.07.2024 um 19:27 Uhr
    Proxalto gewährt k. Einblick i. Lebensversicherung

    Mir steht kein Herausgabeanspruch aus §810BGB zu....da das Versicherungsverh. bereits abgewickelt ist. Ablauf zum 01.02.2022.
    Meine Frage: Lassen sich aufgrund folgender Buchstaben/Zahlenkombinationen der Beginn des Vertrages feststellen? KS-2ND-B-Versicherung Nr. 1-24.277.715-8
    Versicherungssumme 126.542,00EUR
    Überschussbet. 29.175,00EUR
    Schlussüberschu.ant. 9.395,90EUR
    Anteil an Bewert.reserven 416,40EUR
    Auszahlungsbetrag 165.529,30EUR vielen Dank für Ihre Mühe.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.04.2024 um 12:54 Uhr
    Unfallversicherung

    @Hajub: Die Ansprüche an eine private Unfallversicherung ändern sich im Alter, Dinge wie Assistance-Leistungen zum Beispiel werden wichtiger. Auch für Senioren finden Sie auf unserer Seite günstige Angebote. www.test.de/Private-Unfallversicherung-im-Test-4910731-0/